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ZWEI (2!!!!) iPhones von T-Mobile bekommen

naturalbornedge

Friedberger Bohnapfel
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Mannomann,
wie einfältig muss man denn sein?
Nur weil Bill Gates Millionen hat darfst du seinen Ferrari klauen?
Der bringt deutlich über 100000€ bei ebay....

Bestehlt die Reichen und gebts den Armen....

Was denkst du dir nur dabei wenn du sowas schreibst?



Leute, ihr könnt das doch nicht ernst meinen, oder?
Ich bin hier raus, sonst reg ich mich noch enrsthaft auf...

Wieso? wenn er ihn mir in die Garage stellt und dort vergisst? Wieso nicht?
 

naturalbornedge

Friedberger Bohnapfel
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...und die ganzen Leute die hier direkt schlechtes Karma verteilen, ich kann die einfach nich ab. Vier Stück schon nur weil ich Recht hab!
 

Bobica

Ontario
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Lieber Threadersteller,
gib das Gerät zurück. Du hast nicht dafür bezahlt und den Fehler anderer auszunutzen ist nicht die feine Art. In einer doch recht wohlhabenden Gesellschaft sollte zumindest eine Person, die sich solch ein Gerät leisten kann, sowas nicht nötig haben.

Worst Case?
Geld regelt im schlimmsten Falle wohl alles aber kein iPhone wäre es mir Wert mich mit Anwälten etc. rumzuschlagen.
 

mrFourstar

Golden Delicious
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HAAALLOO ?!

Gehts noch?
Hört doch mal auf den ARMEN KERL so anzugreifen.. Das ist ja schon fast böse Verleumdung!
Das ist weder heimtückisch noch bereichernd, er wurde ja vorher nicht gefragt ob Sie ihm das 2te Ding auch noch schicken dürfen. Vielmehr ist das per ZUFALL geschehen!

Also ich find das in Ordnung, würde es auch erstmal behalten. Die große arme Firma kann nämlich für solche Fälle ABSCHREIBUNGEN (Bilanz) bilden und mit ihren Scheiß Preisen machen die eh genug Gewinn.

Nur für den Fall dass du es (lieber 2. Iphone-Besitzer) nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst:

"Zitat":
Mal angenommen, niemand würde jemals etwas bemerken, dann fallen mir folgende Möglichkeiten ein:

- Selbst nutzen
- Verschenken
- Verkaufen

Nimm Möglichkeit 2 und GIB ES MIR, ich kann das garantiert mit meinem Gewissen vereinbaren :-D :-D
 

iPhoneJunkie

Gast
Ich denke mal, das unabgesehen von den rechtlichen Konsequenzen doch wohl eher die Persönliche Ehrlichkeit im Vorrang stehen sollte. Ich will hier keinen Moral Apostel spielen, doch jeder ist doch froh wenn jemand einen auf einen Fehler hinweist, der einem selber Schaden kann. Na ja, ich denke halt Du Solltest Dich mit dem Rosa Riesen kurzschliessen und das aus der Welt schaffen. Vielleicht freut sich ja ein anderer der "vorbestellt" hat und es dadurch etwas früher bekommt.
MfG an alle...
 

Bobica

Ontario
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So selten dumme Aussagen nerven mich langsam in dieser Gesellschaft. Aber meckern über soziale Umstände können viele hier im Forum, da sind viele Weltmeister. Retter der Gesellschaft. Kaum geht es um sowas schon kommt der Egoist aus vielen heraus. Das ist unehrlich und man behält nichts was einem nicht gehört.
 

lm87

Gast
Mannomann,
wie einfältig muss man denn sein?
Nur weil Bill Gates Millionen hat darfst du seinen Ferrari klauen?
Der bringt deutlich über 100000€ bei ebay....

Bestehlt die Reichen und gebts den Armen....

Was denkst du dir nur dabei wenn du sowas schreibst?



Leute, ihr könnt das doch nicht ernst meinen, oder?
Ich bin hier raus, sonst reg ich mich noch enrsthaft auf...

Ich könnte noch so einige Kommentare dieser Art hier zitieren, aber dann würde der Post zu lang werden.

Wenn sich in der letzten Zeit jemand moralisch, sowie rechtlich zu verantworten hat, dann ist es die Telekom mit ihren Stasi-Abhörmethoden, sowie dem liegen lassen von Kundenbeschwerden, der unterlassenen oder falschen Reaktion auf Kündigungen seitens der Kunden, der Unfreundlichkeit der Mitarbeiter, das unberechtigte Abbuchen von nicht nachvollziehbaren Rechnungsbeträgen und und und.

Also erzählt mir bitte alle nichts von Moral und Ehrlichkeit, wenn es um die Telekom und ihre Tochterfirmen a la T-Mobile geht.

danielzero hat zwei iPhones bekommen, eines hat er sich bewusst im T-Punkt mit Vertrag geholt, das andere hat er einfach zugeschickt bekommen. Solange er beim Empfang des iPhones, sowie vor dem Empfang nichts unterschrieben hat, was diese Lieferung auslösen würde, geht er erstmal gar keine Verpflichtungen ein, insbesondere dann nicht, wenn sich T-Mobile bei ihm nicht meldet. WAS ist hier nun moralisch falsch, das iPhone zu behalten?
Es ist in der Tat Auslegungssache: würde mein Nachbar sich das iPhone kaufen und es auf dem Weg aus dem Auto fallen lassen, würde ich es ihm sofort geben. Schickt T-Mobile es mir unaufgefordert zu, scheint es ein Geschenk zu sein - man ist zu dieser Annahme sehr wohl berechtigt.

Scheinbar gibt es für manche hier nur Gutmenschen auf dieser Welt, die sich gegenseitig lieben und ehrlich zueinander sind.

Die meisten ehrlichen und verantwortungsbewussten sind hier doch die ersten, die anfangen Gesetzestexte zu zitieren und ihre vorbildlichen Verhaltensweisen an den Tag zu legen, also solltet ihr auch im Auge behalten, dass hier keine Moral, sondern das Gesetz zählt: es ist erst dann eine ungerechtfertigte Bereicherung, wenn das jeweilige Gesetz dazu auch greift und ein Gericht dieses Gesetz anwendet und nicht, wenn ihr es sagt.

Das vorläufige Ende vom Lied:

danielzero könnte das iPhone im originalen, eingeschweißten Zustand behalten und abwarten, ob T-Mobile sich tatsächlich innerhalb von z.B. zwei bis drei Monaten meldet. Wenn nicht: iPhone verschenken/verkaufen etc. - wenn sich danach doch noch jemand meldet: diese Antwort kann einem nur ein Anwalt geben.
 

frisk

Reinette Coulon
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naja ich persoenlich halte nichts von unehrlichkeit. auch wenntmobile ein riesenunternehmen ist. versetzt euch mal in deren situation
 

Bobica

Ontario
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es hat nichts mit tmobile zu tun.
ich frage mich nur was für eine selbsternannte elitäre Truppe solch ein Fehlverhalten legitimiert.
 

true_joshua

Angelner Borsdorfer
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Für mich ist das die gleiche Situation, wie wenn man an der Kasse mehr Wechselgeld bekommt als man gegeben hat. Es gibt Leute die sprechen das sofort an (und überlegen gar nicht lange), andere würden es gerne behalten und bekommen aber Angst das es rauskommt und wieder andere sacken die Kohle ein ohne mit der Wimper zu zucken (ist die Kassiererin doch selbst schuld!).

Meine persönliche Meinung ist, dass im Leben alles zu einem zurück kommt. Wenn man betrügt, wird man irgendwann auch betrogen. Ergo: Wenn du auch ehrlich behandelt werden willst, gibt es nur eine Antwort auf das Thema hier!
 
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michast

Stahls Winterprinz
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Ist schon spannend. Da wird ganz blauäugig gefragt "was passiert, wenn ich es einfach behalte", ohne dass gesagt wird, dass es so gemacht wird und schon geht hier die Wutz ab. Das nenne ich mal "Dynamik".
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Nachberechnen darf T-Mobile das Gerät nicht, da es dafür ja keinen Kaufvertrag o.ä. gibt, bzw. dieser bereits anderweitig beiderseits erfüllt wurde.

Vollkommen falsch! Natürlich darf die Telekom das Gerät berechnen! Vor Allem darf sie es zurück verlangen. Kann das Gerät dann nicht im Originalzustand zurück gesendet werden, hat die Telekom Anspruch auf Schadenersatz, also Bezahlung zum unsubventionierten Wert. Vorausgesetzt, die Telekom kann eindeutig nachweisen, dass das Gerät auch wirklich zugestellt wurde. Aber das wird aufgrund von Unterschriften bei der Annahme unstreitig sein.
 

wurstkuchen

Fießers Erstling
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Meine persönliche Meinung ist, dass im Leben alles zu einem zurück kommt. Wenn man betrügt, wird man irgendwann auch betrogen. Ergo: Wenn du auch ehrlich behandelt werden willst, gibt es nur eine Antwort auf das Thema hier!

Aber du weisst schon, dass das keiner mitschreibt?!
Woher sollen die Anderen potentiellen Betrüger das denn wissen?

Ich freue mich schon wie die Wutz, wenn der Threadersteller mal postet, was er nun wirklich macht. Dann hat das hier auch ein Ende .D
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Danke schonmal für die Antworten.....ja ich kann mir schon denken dass die irgendwie halt schlimmstenfalls den unsubventionierten Preis verlangen..... aber dafür müssten die dann doch erstmal eine Rechnung schicken, oder? Ich mein ich hab ja nix unterschrieben und auch kein Telefongespräch getätigt in dem ich gesagt habe dass die mir das zuschicken sollen. Interessanterweise steht als Auftragsdatum auch der 11.07 da..... Ich versteh das alles nich ... aber so wenige können se dann doch wohl nich haben wenn die die einfach so verschicken ;)
Ich lass es jetzt natürlich erstmal eingepackt.. das is klar... hab ja schon eins ;)
Bin für weitere (auch rechtliche) Tipps sehr dankbar :)

ein paar rechtliche Tipps:

1) Du bist verpflichtet, die Telekom auf Ihren Irrtum hinzuweisen (hast Du zwar per Telefon gemacht, Du kannst es aber später nicht nachweisen) und das Gerät zurück zu senden. Dies hat nichts mit Moral zu tun, sondern ergibt sich ganz einfach aus dem bürgerlichem Gesetzbuch, § 812 Absatz 1, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt.

§ 812 BGB, Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

2) wenn die Telekom eine Aufforderung zur Rücksendung schickt, wird sie dies per einfachem Brief tun. Wenn Du nun behaupten würdest, diesen, und auch die folgenden Rechnungen und Mahnungen nicht erhalten zu haben, kann die Telekom nicht das Gegenteil beweisen.

Die Telekom müsste Dir nämlich nachweisen, dass sie Dir Rechnungen geschickt hat, was sie nicht kann. Aber Du kannst nicht nachweisen, dass Du der Telekom die Rücksendung angeboten hast (per Telefon).

3) Du wirst Post von den Anwälten "Seiler & Kollegen" bekommen, die einen saften Betrag anmahnen. Nach mehreren Schreiben hin und her, wird der Betrag auf ca. 1500-2000 Euro anwachsen, mit Gebühren, Auslagen usw. Faustformel: der doppelte Betrag vom ursprünglichen Wert. Wenn Du nicht zahlst, wird Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst.

4) Die Anwälte Seiler & Kollegen werden vor Deinem Amtsgericht Klage erheben und Du wirst zum Anwalt gehen müssen, um eine Klageerwiderung einzureichen.

5) Mit Glück ziehen "Seiler & Kollegen" die Klage aus Kostengründen zurück, was ich aber bei dem Betrag nicht vermute. Stattdessen werden Seiler & Kollegen einen Anwalt aus Deiner Nähe um Amtshilfe bitten.

Es wird zur Verhandlung kommen. Da Du Dich fehlverhalten hast (Verstoß gegen Herausgabeanspruch), die Telekom aber auch nicht beweisen kann, Dir Rechnungen geschickt zu haben, wird es im günstigsten Fall für Dich zum Vergleich kommen. Du wirst einen Teil der Forderung der Telekom bezahlen müssen, eine Vergleichsgebühr und Deinen Anwalt. Und so kommen dann mal eben 1000 Euro zusammen: 500 für das iPhone, 250 für Gerichtsgebühren, Vergleichsgebühren und Auslagen und 250 für Deinen Anwalt.

Im ungünstigsten Fall für Dich wirst Du verurteilt. Das bedeutet, dass Du die 1000 Euro für das iPhone zahlen musst, die Anwaltsgebühren der Gegenseite, die Gerichtskosten und Deinen Anwalt, zuzüglich 5% Zinsen auf die Forderungen der Gegenseite. Dann wirst Du mit etwa 2500 Euro dabei sein.

Am Ende freuen sich nur 2 Parteien: Seiler & Kollegen und Dein Anwalt. Du wirst kräftig zahlen und das Gericht wird einen weiteren völlig unnützen Fall verhandelt haben und eine bedürftige Mutter, die auf Zahlung von Versorgungsbezügen klagt, muss noch länger warten.

Mein Tipp: versende das iPhone per versichertem Versand an die Telekom zurück. Du solltest auch jemanden haben, der bezeugen kann, dass Du das iPhone in das Paket getan hast, welches Du verschickst! Die Rücksendungskosten kannst Du mit einer Bearbeitungsgebühr (zum Beispiel 40 Euro) von der Telekom zurück verlangen.

Besser noch, gebe es gegen QUITTUNG !!! und unter Beisein eines ZEUGEN !!! in einem T-Punkt Laden ab. Quittung UND Zeuge!!!

Gruß
Matthias

PS: und wenn Du ganz schlau sein willst, schreibst Du der Telekom, dass sie einen Herausgabeanspruch auf das iPhone haben und Du den Versand gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 40 Euro zzgl. Versandkosten in die Wege leiten wirst. Andernfalls liegt es zur Abholung bereit, wobei pro Monat 40 Euro Lagerkosten entstehen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Nachtrag

Ein kleiner Nachtrag zu meiner vorherigen Einlassung:

§ 818 BGB, Umfang des Bereicherungsanspruchs

(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

§ 822 BGB, Herausgabepflicht Dritter

Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.


Hieraus folgt: wenn Du das iPhone an jemanden verschenkst, den Du nicht kennst und den Du auch nie wieder treffen oder finden wirst, hat die Telekom KEINEN Anspruch auf Schadenersatz gegen DICH ;) Sie hat zwar einen Herausgabeanspruch an den Dritten, aber wenn der nicht mehr zu ermitteln ist, Pech gehabt ;)

Was Du aus diesem Hinweis machst, ist DEINE Sache ;)
 

Bobica

Ontario
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Wobei ich jeden als dumm, absolut dumm bezeichnen würde, der sich auf eine Meinung aus einem Forum verlässt (bei solch einem Thema)