Mr.Smith
Becks Apfel (Emstaler Champagner)
- Registriert
- 09.10.09
- Beiträge
- 330
ja genau... wie oft es schon nicht lief.. oder ultra langsam war...für alle in DE > proxtube für firefox
und youtube läuft normal![]()
proxies sind nicht heilsbringer..
ja genau... wie oft es schon nicht lief.. oder ultra langsam war...für alle in DE > proxtube für firefox
und youtube läuft normal![]()
ja genau... wie oft es schon nicht lief.. oder ultra langsam war...für alle in DE > proxtube für firefox
und youtube läuft normal![]()
Das klingt natürlich erst einmal schön, wenn man solche Wörter »Rechtsstaatlichkeitsprinzip« verwendet ohne sie für die Leserinnen und Leser ohne entsprechende Fachkenntnis zu erläutern, weil sie vielleicht auch gar nicht zutreffend sind.
Auch wenn sich Dein Vorredner verschrieben hat, selbst 0,00375€ sind sehr gierig. Rechnet man das mal auf TKP (Tausend-Kontakt-Preis) um, sind es 3,75€. Das ist praktisch durch Werbeeinnahmen seitens YouTube kaum deckbar.
Hierzu vielleicht der Hinweis, dass die GEMA-Konditionen nicht für alle gleich sind. Wenn die GEMA dann halt dem größten Videoportal ein Angebot macht, dass zehnfach höher als bei einem kleinen Portal liegt, dann tritt eben der Fall ein, dass sich ein YouTube eben die GEMA-Gebühren nicht leisten kann.- Wieso ist das größte Videoportal mit der gefühlt meisten Werbung gleichzeitig das Einzige, dass sich die Konditionen der GEMA nicht leisten kann?
Nichts an dem Text an der Sperrtafel ist falsch. Dort steht nur, dass die erforderlichen Rechte nicht von der GEMA eingefordert wurden. Und das ist nichts hetzerisches, oder falsches.
Wo siehst du einen Unterschied zwischen "nicht einräumen" und "verweigern"?
sperrt es aus diesem Grund vorsorglich
Ich bin mir da zwar nicht so sicher, insbesondere dann nicht, wenn Du den Google ganzheitlich betrachtest.YouTube vermutet, dass ein Video GEMA-Musik enthalten könnte und sperrt es aus diesem Grund vorsorglich. Die GEMA wiederum vermutet bei jedem (!) öffentlich aufgeführten Musikstück, dass es durch sie selbst vertreten wird und macht Gebühren geltend, egal ob das nun zutrifft oder nicht ("GEMA-Vermutung").
Wer ist hier nun der größere "Bösewicht"? Ganz klar die GEMA, wenn man mich fragt.![]()
Versteh mich nicht falsch. Sollte es tatsächlich so sein, dass die GEMA bei Google einen höheren Satz pro Video verlangt, dann ist das nicht richtig. Auch gehört das ganze System dringend reformiert: Es kann nicht sein, dass eine private Gesellschaft sich gebärt wie eine Behörde. Die GEMA muss entweder in wichtigen Bereichen entmachtet werden - oder gleich verstaatlicht, dann hat sie wenigstens eine bessere Aufsicht über sich stehen.Kontext. Google schreibt nirgends, dass die GEMA die Ausstrahlung dieses Videos verweigert. Lediglich das in diesem Video Musik enthalten sein könnte, für die die GEMA bei Vorführung nicht entschädigt wird.
Zwischen Nicht leisten können und wollen ist ein Unterschied. Auch in anderen Ländern herrscht mittlerweile Kritik bzgl. solchen Gesellschaften - aus unterschiedlichen Gründen, oft aber Bürokratie und Intransparenz. Politisch wird das Thema nicht angegangen, da es hochkomplex ist und wir als Gesellschaft wohl selber (noch) nicht so ganz wissen, wie wir mit immateriellen Gütern umgehen wollen. Wie viel Geld wollen wir z.B. für die Verwaltung und Umsetzung des Copyright in die Hand nehmen? Was sind die Alternativen? Wie werden die Rechteinhaber entgolten? Wie dürfen die Konsumenten mit dem immateriellen Gut umgehen (Stichworte Privatkopie, Verleih an Freunde).
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.