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Feature Youtube-Sperrtafel „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar“ für rechtswidrig erklärt

Martin Wendel

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Zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und Google bzw. Youtube schwelt bereits seit Jahren ein Streit über die Höhe der zu zahlenden Tantiemen. Konsequenz für die deutschen Nutzer: Zahlreiche Youtube-Videos, die GEMA-pflichtige Musik enthalten, sind hierzulande nicht erreichbar. Stattdessen bekommen die Nutzer eine Sperrtafel mit traurigem Smiley und dem Text, dass dieses Video in Deutschland nicht verfügbar sei, angezeigt. Vom Landesgericht München wurde diese Sperrtafel nun in erster Instanz für rechtswidrig erklärt, da diese zu einer absolut verzerrten Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA führe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google kann Berufung einlegen.[prbreak][/prbreak]

YouTube-Sperrtafeln-rechtswidrig-595x377.jpg
Viele Videos sind in Deutschland nicht erreichbar. (Screenshot via t3n)

Deutsche Youtube-Nutzer kennen diesen Text vermutlich nur zu gut: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid. :-/“ Was viele aber vermutlich nicht wissen: Die GEMA sperrt kein einziges Video auf Youtube. Google weigert sich, die seiner Meinung nach zu hohen Gebühren der GEMA zu zahlen und sperrt daher, um möglichen Klagen aus dem Weg zu gehen, größtenteils automatisiert zahlreiche Videos für deutsche Nutzer. Laut einer Statistik von Opendatacity aus dem letzten Jahr sind mit 615 der 1.000 beliebtesten Youtube-Clips hierzulande weltweit die meisten Videos gesperrt. Mit weitem Abstand folgt danach der Südsudan mit 152 Videos.

Dass es auch anders geht, zeigt Vevo. Im letzten Oktober ist der Dienst nach einer Einigung mit der GEMA auch in Deutschland an den Start gegangen, über 75.000 Musikvideos können über die Webseite von Vevo, die iOS-App, den Apple TV oder die Xbox abgerufen werden. „Die Gespräche begannen zwar mit Forderungen, bei denen kein nachhaltiges Geschäft für uns möglich war, aber wir haben schließlich eine annehmbare Lösung gefunden“, so Nic Jones, verantwortlicher Manager für das internationale Geschäft von Vevo, zum Deutschland-Start des Dienstes.

Via t3n
 
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wolfal

Gloster
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für alle in DE > proxtube für firefox

und youtube läuft normal :)
 

Waldbär

Ontario
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Die Überschrift ist etwas irreführend: Nicht die Sperrtafeln sind rechtswidrig, sondern die Schuldzuweisungen an die GEMA, die wie weiter unten erläutert eben eigentlich gar nicht direkt daran Schuld ist. Zumindest der Text ist aber immerhin informativ. :)
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Da haben sich zwei besonders sympathische Vereine getroffen^^
 
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iDesign

Murer Reinette
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Das Urteil ist sehr fragwürdig. Durch die Einblendungen wurde der Ruf wissentlich beschädigt. Ich hätte es mir daher gewünscht, wenn das Gericht der GEMA einen Schadensersatz von 250 Mio. Euro aufwärts zugesprochen hätte. So verschwindet zwar die Behauptung, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei aber der Ruf ist bereits ruiniert.

Zugegeben: Die GEMA war nicht untätig und hat ihren Ruf selbst beschädigt. Wer 0,37 € pro Klick verlangt, nur damit die Videos in Deutschland verfügbar sind, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Konsequenzen haben könnte. Dadurch werden Millionenbeträge verursacht, die in keinem Verhältnis stehen.
 
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hhzapfel

Pomme Etrangle
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Ganz so gierig ist man bei der GEMA nicht.
Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent für jeden einzelnen Aufruf eines Video, das Inhalte von Urhebern zeigt, die von der Gema vertreten werden.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Unsere Leistungsschutzgesetze stammen aus der Zeit der ersten Tonbandgeräte und müssen dringendst (ja, Superlativ!) reformiert werden.
Aber bis das so weit ist (vermutlich 2387; gleich nach der Eröffnung des BER) muss nun einmal auch ein global agierender Milliardenkonzern sich an Recht und Gesetz halten.
Geht halt nicht überall so zu wie in den US ;)
 

MandelriegelxD

Champagner Reinette
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Das Urteil ist sehr fragwürdig. Durch die Einblendungen wurde der Ruf wissentlich beschädigt. Ich hätte es mir daher gewünscht, wenn das Gericht der GEMA einen Schadensersatz von 250 Mio. Euro aufwärts zugesprochen hätte. So verschwindet zwar die Behauptung, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei aber der Ruf ist bereits ruiniert.

Wir denken zurück an Grooveshark...
 

Bio Exorzist

Gascoynes Scharlachroter
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für alle in DE > proxtube für firefox

und youtube läuft normal :)

Und je mehr Leute es nutzen, um so schlechter wird es laufen! (Gibts übrigens auch für Chrome, nur um mal einen bess.... äh anderen Browser als den trägen Fuchs zu nennen)

Aber ein VPN zu mieten ist mittlerweile keine schlechte Idee mehr in Deutschland...

---

Das Urteil ist ein wenig Kleinkariert. Ja die GEMA hat die Löschung nicht direkt beantragt, doch wenn Google die Videos nicht entfernt, würde die GEMA sie direkt deswegen verklagen^^

Und ja, der Ruf der GEMA ist zurecht ruiniert! Nicht nur wegen YouTube sondern noch wegen Dutzende anderer Geschichten...
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Nichts an dem Text an der Sperrtafel ist falsch. Dort steht nur, dass die erforderlichen Rechte nicht von der GEMA eingefordert wurden. Und das ist nichts hetzerisches, oder falsches.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ganz so gierig ist man bei der GEMA nicht. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent für jeden einzelnen Aufruf eines Video, das Inhalte von Urhebern zeigt, die von der Gema vertreten werden.
Auch wenn sich Dein Vorredner verschrieben hat, selbst 0,00375€ sind sehr gierig. Rechnet man das mal auf TKP (Tausend-Kontakt-Preis) um, sind es 3,75€. Das ist praktisch durch Werbeeinnahmen seitens YouTube kaum deckbar.
 

hhzapfel

Pomme Etrangle
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Ich weiß, dass selbst dieser Betrag sehr hoch ist.
 

Tofffl

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Das Urteil ist sehr fragwürdig. Durch die Einblendungen wurde der Ruf wissentlich beschädigt. Ich hätte es mir daher gewünscht, wenn das Gericht der GEMA einen Schadensersatz von 250 Mio. Euro aufwärts zugesprochen hätte. So verschwindet zwar die Behauptung, dass die GEMA für die Sperrung verantwortlich sei aber der Ruf ist bereits ruiniert.

Wie kommst du auf diese Schadensberechnung?

Ich halte es für sehr fragwürdig, einfach mal so eine Summe in den Raum zu werfen als angeblich entstandener Schaden, ohne konkrete Angaben dazu zu machen.
 

iDesign

Murer Reinette
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Du kannst es ja für sehr fragwürdig halten aber ich bin Mitglied von Apfeltalk.de und weder Richter noch zuständiger Rechtsanwalt. Insofern kann ich durchaus so eine Summe niederschreiben. Schließlich hat meine Aussage kein Gewicht. Mit meinem Kommentar soll vielmehr zum Ausdruck gebracht werden, dass ein so großer Konzern wie Google hier definitiv zum Schadensersatz verurteilt werden sollte. Ich halte die Summe im Übrigen für durchaus realistisch - nur in Deutschland ist sie wohl nicht durchsetzungsfähig.
 

Tofffl

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Natürlich ist sie das in Deutschland nicht, zurecht nicht! Man kann doch keinen Konzern zu einer so hohen Schadensersatz verurteilen, nur weil der Konzern so groß ist. Das ist eine völlig falsche Grundlage und wäre ein krasser Verstoß gegen unser Rechtsstaatlichkeitsprinzip.
 

iDesign

Murer Reinette
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Das klingt natürlich erst einmal schön, wenn man solche Wörter »Rechtsstaatlichkeitsprinzip« verwendet ohne sie für die Leserinnen und Leser ohne entsprechende Fachkenntnis zu erläutern, weil sie vielleicht auch gar nicht zutreffend sind.

Selbstverständlich ist ein Schadensersatz absolut gerechtfertigt. Youtube hat wissentlich eine Falschaussage getätigt, in dem es die Nutzer darauf hingewiesen hat, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt habe und deswegen das Video gesperrt wurde. Durch wurde aktiv und massiv der Ruf der GEMA beschädigt und das ist durchaus schadensersatzpflichtig. Die Schadenhöhe richtet sich natürlich nicht nach der Unternehmensgröße, sondern nach der Reichweite. Für jeden Aufruf eines gesperrten Videos durch einen deutschen Nutzer werden ein paar Cents berechnet. Da ist man schnell bei 250 Mio. Euro.

Ich sehe also ferne kein Verstoß gegen das o. g. Prinzip, weil Google nach wie vor gleich behandelt wird und nicht aufgrund finanzieller Gegebenheiten höher bestraft wird.
 

Tofffl

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Die Richter haben sich nunmal an geltendes Recht zu halten, und wenn sie das machen würden, was du forderst, nämlich aufgrund der Konzerngröße zu einer solchen Summe zu verurteilen, wäre das ein klarer Verstoß gegen das Prinzip.

Ob der Ruf der GEMA dadurch überhaupt und wenn ja wie sehr geschädigt wurde, ist doch überhaupt nicht klar, das behauptest du jetzt zwar, aber genau das müsste die GEMA erstmal darlegen. Und nur danach würde sich dann auch die Höhe des Schadensersatzes richten, das hat mit der Anzahl der aufgerufenen Videos nur bedingt was zu tun.

Die Zahl von 250 Mio. ist allerdings komplett aus der Luft gegriffen.
 

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Murer Reinette
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Wenn du meine Beiträge nicht liest, dann kann ich dir leider auch nicht helfen. Ich habe dir nun schon einmal dargelegt, wie ich auf eine spekulative Schadensumme von 250 Mio. Euro komme aber es macht wohl keinen Sinn mit dir. Frohes Schaffen noch :)
 

Tofffl

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Das ist nun wirklich ganz schwach...

Wenn du die Berechnung nach deinem eigenen System vornehmen willst, ist es natürlich verständlich, dass du das Urteil als "fragwürdig" bezeichnest.