• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

[Update] Schnäppchen bei Otto: MacBook Air kurzzeitig für 50 Euro verkauft

le_petz

Doppelter Melonenapfel
Registriert
03.04.06
Beiträge
3.376
Ja, versteht man.

Ist trotzdem lächerlich so ein anspruch.
 

Sigur

Adams Parmäne
Registriert
10.07.06
Beiträge
1.301
Ich finde es bedenklich, dass die ihre Geräte jetzt doch nicht bekommen.
Wenn ich etwas für 50 Euro kaufe, dann möchte ich das doch auch bekommen.
Könnte ja jeder hingehen und mit Rabattaktionen locken, die er nachher als Fehler hinstellt und die Ware nicht verschickt.

OK, ist komisch formuliert, ich hoffe man versteht, was ich meine

Deswegen stimmst du ja zu, dass du die AGB gelesen hast, wenn du etwas kaufst.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Ich finde es bedenklich, dass die ihre Geräte jetzt doch nicht bekommen.
Wenn ich etwas für 50 Euro kaufe, dann möchte ich das doch auch bekommen.
Könnte ja jeder hingehen und mit Rabattaktionen locken, die er nachher als Fehler hinstellt und die Ware nicht verschickt.
Erstens schützt einen das BGB davor, insbesondere, wenn dem Käufer klar sein muss, dass der Preis absolut unrealistisch ist.

Und zweitens: Was hätte Otto von solcher Rabattaktion außer einen herben Verlust und jede Menge Ärger? Wenn man schon eine Rabattaktion startet, dann macht man das normalerweise so, dass auch wirklich Ware verkauft wird.
 

maura

Roter Delicious
Registriert
30.07.09
Beiträge
90
kleiner ausflug in die virtuelle welt meinerseits:
es ist ein allgemeiner irrglaube, das bei auszeichnugsfehlern der kunde ein recht auf das produkt zu dem preis hat.
bei offensichtlichem fehler (wie hier!) hat der kunde kein anrecht auf das produkt zu dem preis.

das war schon immer so.
 

Lavasso

Prinzenapfel
Registriert
05.08.08
Beiträge
550
Uff, 50 MacBook Air? Das is dann ja immerhin eine Chace von etwa 1 zu 51 das man eines bekommt - sicherlich besser als jedes Gewinnspiel.
Also das Otto so sein Geld ruashaut, kann ich mir nur mit dem hierdurch zu erzielenden Werbeeffekt erklären. Das sind ja immerhin über 300.000 Euro wenn man die Air's einbezieht. Müssen die Kunden für den Gutschein die 49,95 bezahlen? Denen scheint es aber wirklich noch zu gut zu gehen -_-
 

Luigi

Morgenduft
Registriert
25.07.09
Beiträge
165
Verrückt!

Naja, die Leute haben jetzt einen 100€ Gutschein, dafür kann man sich schon was tolles kaufen.
Aber denen hätte das doch klar sein müssen, das sie das nicht kriegen.
 

Azraiel

Kaiser Wilhelm
Registriert
19.02.06
Beiträge
176
Naja. Bei dem Preis hätte ich auch nicht damit gerechnet, das MacBook zu bekommen. Allerdings habe ich damals wie die anderen Besteller auch den Alu iMac 24" für 1440 Euro bei Otto bestellt und auch bekommen. Der Preis war irrtümlich vom 20"-Modell übernommen worden.
Ich glaube der AppleStore-Preis wären um die 400 Euro mehr gewesen.

Aze
 
Zuletzt bearbeitet:

floffl

Cripps Pink
Registriert
19.07.09
Beiträge
149
Quelle ist doch schon pleite, jetzt lasst doch wenigstens Otto leben!

Rein rechtlich ist da sowieso nichts zu machen, Irrtum nach .. das war §119 BGB, oder?
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
Registriert
03.04.06
Beiträge
3.376
Traurig. Da macht mal jemand nen fehler und dann soll gleich geklagt werden.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
Registriert
08.12.05
Beiträge
12.209
vielleicht belehrt/bekehrt es die klagenden krämerseelen ja, wenn als ergebnis zuletzt doch nur zu zahlende verfahrens- und anwaltskosten übrig bleiben …
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
Registriert
07.02.06
Beiträge
1.050
Also ich wette wenn ein Arbeitnehmer aus Versehen einen Arbeitsvertrag mit einem Studenlohn von 0,25 € unterschrieben hätte, obwohl für den Arbeitgeber offensichtlich erkennbar war, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt, dann wäre wieder das Geschrei ganz groß gewesen. Wenn er das dann noch allen Ernstes juristisch durchsetzen wollte, dann würde wahrscheinlich wieder jemand Montag Demos organiersieren.

Aber umgekehrt sieht das natürlich ganz anders aus. Es war doch offensichtlich, dass es sier hierbei um einen Fehler handelt, für den ja auch im Unternehmen (wohl eher ein "kleiner" Mitarbeiter) gerade stehen muss. Dann werden 6534 MacBooks bestellt. Nundenn, das ist ja noch lustig.

Aber wer klagt denn bitte auf Erfüllung des Vertrages bei einer solchen Sachlage? Managergier? Bankergier? Leute "da oben", die den Hals nicht vollkriegen? So so ...