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[Update] Schnäppchen bei Otto: MacBook Air kurzzeitig für 50 Euro verkauft

Vjay

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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Das genialste ist doch am Sommerloch, dass wir diese News trotzdem lesen, da sonst nix los ist ;)
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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das gros der „news“ hier überlese ich mittlerweile. das gibt es anderswo besser und seriöser aufbereitet …
 
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Reaktionen: bobandrews

DaddyPrime

Angelner Borsdorfer
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? Warum nicht ? Kann ja nicht den ganzen Tag am Baggersee liegen. Geld muss auch noch rein und zwischendruch kann man ja mal ins Forum kucken :)
 

uuser

Herrenhut
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das gros der „news“ hier überlese ich mittlerweile. das gibt es anderswo besser und seriöser aufbereitet …

Gebe Dir recht ... Vor allem fehlen andauernd viele wichtige Infos...Z.b. Preise etc. wobei ich hier in Letzter Zeit leider öfters "meckere". Leider gibt es Anlass ohne dem würde es mir auch besser gefallen :-* Irgendwie sind die NEWS lieblos!
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Seit wann ist das Vorraussetzung um im Internet was zu veröffentlichen?
kein thema ;)

nur wäre dann vielleicht eine änderung der at-tagline auf „mehr boulevard, mehr smalltalk, mehr fun“ anzudenken :innocent:
 

iTelebim

Aargauer Weinapfel
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Wieso sagt mir keiner bescheid ?;)
Ich wollte doch auch eins für 50 Euro.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Also bekommt auch keiner das gerät für den preis. Komische news.

Bei uns in der Schweiz ist es gestzlich so geregelt, dass der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet ist, sofern der Preis offensichtlich falsch ist. Bei einem MacBook Air für 50 Euro (CHF 75) ist das definitiv so...
 

iPhoney

Elstar
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Keiner der Käufer wird das MacBook zu dem Preis erhalten. Der Verkäufer hat in einem solchen Fall einen gesetzlich geregelten Anfechtungsgrund (119 BGB). Also zu viel Lärm um Nichts.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Hätte mich auch gewundert, wenn die das in DE so hätten verkaufen müssen...
 

JayDee

Transparent von Croncels
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Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

Feststehen dürfte in jedem Fall, dass die Käufer das Air nicht zu dem Preis bekommen, wenn doch dann nur durch Kulanz von Otto. Kommt auch manchmal vor, auch wenn ich in diesem Fall nicht dran glaube. ;)
 

Lavasso

Prinzenapfel
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Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

So ist es, dass(s?)elbe wollte ich auch gerade schreiben. Es handelt sich hierbei ja nicht um eine ebay Auktion. Das wäre ja noch schöner, wenn die Käufer auch noch ein Anrecht auf den Artikel hätten. Wir haben in Deutschland zum Teil eh schon zu Kundenfreundliche (Fernabsatz) Gesetze :(
 

JayDee

Transparent von Croncels
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2 "s" sind richtig. ;)

Ja, das Fernabsatzgesetz ist zwar für mich/uns als Kunden sehr, sehr vorteilhaft, aber für die Händler, wenn man es mal fair betrachtet, ein ziemlicher Brocken. Zumal es ja auch genug Leute gibt, die das schamlos ausnutzen. Stichwort: Fernseher während der Fußball-WM/EM ;)
 

Pechente

Spartan
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Ich fand diese News im Forum schon sinnlos genug, aber die dann noch hierher zu schreiben? Was für eine bescheuerte Idee. Staturn passiert sowas ständig mit anderen Produkten und vielen anderen Warenhäusern ebenfalls. Wollt ihr jetzt aus jeden dieser Vorfälle News machen!?
 

Thaddäus

Golden Noble
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Feststehen dürfte in jedem Fall, dass die Käufer das Air nicht zu dem Preis bekommen, wenn doch dann nur durch Kulanz von Otto. Kommt auch manchmal vor, auch wenn ich in diesem Fall nicht dran glaube.

Hängt wohl auch davon ab, wieviele Leute für 50 Euro bestellt haben...
 

iPhoney

Elstar
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Das ist jetzt zwar ein bisschen kleinlich und tut an sich auch nichts mehr zur Sache, aber die Anfechtung ist meines Wissens gar nicht nötig, da der Kaufvertrag erst durch das Versenden des Artikels (= Annahme des Angebots, das durch die Bestellung unterbreitet wurde) zustande kommt.

Hm, da müsste man in den AGB von Otto schauen, wann die Annahme stattfindet. Generell kann man das über das Versenden nicht sagen. In der automatischen Bestätigungsmail kann auch schon eine Annahme liegen. Aber wie gesagt, egal in welchem Fall: der Käufer hat kein Anrecht auf Erhalt der Ware zu diesem versehentlichen Preis.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Aber wie gesagt, egal in welchem Fall: der Käufer hat kein Anrecht auf Erhalt der Ware zu diesem versehentlichen Preis.

Ist auch nur bedingt richtig. Wenn der Preis um sagen wir 100 Euro zu tief angesetzt gewesen wäre, dann hätte der Käufer das Anrecht auf Lieferung, da der Fehler nicht offensichtlich ist. Bei 50 Euro Kaufpreis ist es natürlich offensichtlich.