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[Update] Schnäppchen bei Otto: MacBook Air kurzzeitig für 50 Euro verkauft

iPhoney

Elstar
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12.03.09
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Ist auch nur bedingt richtig. Wenn der Preis um sagen wir 100 Euro zu tief angesetzt gewesen wäre, dann hätte der Käufer das Anrecht auf Lieferung, da der Fehler nicht offensichtlich ist. Bei 50 Euro Kaufpreis ist es natürlich offensichtlich.

Hier geht es weniger um Offensichtlichkeit, sondern vielmehr um die Frage des Irrtums und ob man diesen beweisen kann. Natürlich, bei einem Zahlendreher oder einem Vertippen, das nur geringfügig unter dem eigentlichen Preis abweicht, ist der Beweis eines Irrtums schwerer zu erbringen, als hier in diesem Fall, wo es kaum ernst gemeint werden kann, wenn der Preis bei ca. 3% des Originalpreises liegt. Kann man jedoch den Beweis erbringen, dass auch ein nur geringfügig abweichender Preis ein Irrtum war, dann ist ebenfalls eine Anfechtung möglich. ;)
 

mdi

Carola
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03.03.08
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nö. die ausrede ist alles mögliche, aber es kann sehr gut passieren, dass sie definitiv nicht billig wird.
mehr zum thema im law blog.
 

uuser

Herrenhut
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Die gier der Menschen wieder ... Aber selber wenn ihm ein Fehler passiert würde nicht liefern wollen...
 

rockfred

Ribston Pepping
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Die gleiche Artikelnummer besitzt auch ein Artikel von Hama, es handelt sich dabei um ein Laptopzubehör-Set. Man hatte im Warenkorb auch das Bild des Zubehörs, aber die Artikelbeschreibung des MacBooks und den Preis von 49,95€.
 

virtual cowboy

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Hin oder her, ein Air für 50€ könnte ich für das Studium gut gebrauchen.
 

Santiago2212

Tydemans Early Worcester
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Dafür braucht es auch keine blöde Preisirrtumsklausel ... dafür reicht das BGB. Eine Erklärung durch Irrtum kann ganz normal angefechtet werde. Sollte dadurch Schaden entstehen muss der natürlich ersetzt werden.
 

Axel!

Osnabrücker Reinette
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Da werden aber ein paar ziemlich doof geschaut haben.
 

Tommy*

Angelner Borsdorfer
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Was für eine dämliche Sommerlochmeldung!

Man muss doch nicht JEDE Nachricht, die wenig Gehalt hat, als Folge des Sommerlochs bezeichnen.

Es gibt auch den Rest des Jahres sinnlos überproportionierte Berichte... Zum Beispiel im Sensationsjournalismus. Bei der BILD herrscht sozusagen 365 Tage im Jahr Sommerloch. Auch bei AT (und zugegebener Maßen auch bei allen möglichen anderen Medien) lässt sich dieses Phänomen auch außerhalb der Sommerferien beobachten.

Die Sommerloch-Schreier hingegen – die treten nur saisonal auf.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Na ob AT bzw. Felix sch mit der Bldzeitung gleichsetzen will weiß ich ja nicht.

Ich hingegen hoffe das sie es nicht wollten, da dies doch ein ziemlich niedriges Niveau wär was AT hoffentlich nicht pflegen möchte.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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christian blum hat definitv schon mal behauptet, dass die bild ja nicht umsonst so eine hohe absatzzahl hätte und dass seine schlagkräftigen überschriften eben diese wirkung auch erzielen sollen.... :(
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Oh....
Na dann....
Fänd ich traurig, für AT und bei Ausbreitung auf andere Bereiche (und auch seröse Zeitungen) auch traurig für Deutschland
 

adnix

Zuccalmaglios Renette
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Die gier der Menschen wieder ... Aber selber wenn ihm ein Fehler passiert würde nicht liefern wollen...

Besser hätte ich es nicht formulieren können (und nein ich habe keinen Geld*cheißer und bin armer Student)...
 
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egon

Kaiser Wilhelm
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ich hatte mal einen ähnlichen fall bei comspot, ist schon ein paar jahre her. die haben nicht geliefert und sich auf doof gestellt, nach dem motto "ach, der mac ist immer noch nicht rausgegangen?".
nach 2, 3 monaten habe ich dann entnervt storniert, zumal der preisliche gewinn sich nach dieser zeit marginalisiert hatte (was hier bei einen preis von 50 euronen natürlich anders sein dürfte) und ich dringend einen neuen rechner brauchte, also keine zeit und lust mehr auf nervkram hatte – was die natürlich beabsichtigt hatten.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich meckere ja äußerst selten über News, aber das ist hier doch wirklich absolut keine News, sondern ein simpler Fehler im Otto-Shop.

Und dagegen braucht sich Otto nicht über seine AGB absichern, denn davor schützt schon das BGB.

Von "verkauft" kann keine Rede sein. Einzig skanadlös ist, dass es in der Vergangenheit Urteile zugunsten von Kunden gab, die die Falschauszeichnung erkannt haben.

Wenn man nun liest, dass einige Besteller Anwälte und Verbraucherschutzzentralen einschalten wollen, um Otto zur Lieferung zu zwingen, ist das ein echtes Armutszeugnis für die Gesellschaft.
Solche Leute disqualifizieren sich für jegliche faire Behandlung in der Geschäfts- und Arbeitswelt.
Man muss also nicht mal CEO sein, um einen ganz fiesen Charakter zu haben.
 
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