• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

[UPDATE] Jetzt also doch: Telekom drosselt Datenvolumen bei Neuverträgen

§88 TKG:
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.

Wo bitte schiebt da das TKG einen Riegel vor? Es schreibt nur Sparsamkeit bei der Datenerhebung vor.
 
Für die Erbringung der Dienstleistung ist die Kenntnisnahme nicht erforderlich.
 
Tja, das Wörtchen "geschäftsmäßige" hast Du geflissentlich unterschlagen. Die geschäftsmäßige Erbringung der Dienstleistung umfasst auch die Abrechnung.

Nach Deiner Sichtweise wären ja nicht mal gewöhnliche Telefonrechnungen möglich, denn da muss auch erhoben werden, wer wann wen anruft, um das dann gegen Flats oder Inklusivminuten zu rechnen bzw. als Einzelleistung in Rechnung zu stellen.
 
Die Telefonrechnung und ist ein anderes Thema, da das Tarifmodell ein anderes ist.

Die Frage ist, ob es für Abrechnungszwecke erforderlich ist, dass die Telekom die genauen Nutzungsdaten analysiert. Und das ist es meiner Meinung nach nicht, denn die Erbringung vom Dienst hat mit meinen aufgerufenen Inhalten nichts zu tun, jedenfalls nicht im Sinne der Privilegierung. Wenn es um Zusatzkosten geht, wie bei der Telefonrechnung für Anrufe außerhalb der Flatrate, dann sieht es anders aus.
 
Aber es geht doch um Zusatzkosten? Wenn deine 75gb aufgebraucht sind musst/sollst du extra zahlen. Und in die 75gb zählt eben nicht alles mit rein...
 
Ich dachte danach setzt die Drosselung ein, und für manche Dienste gibt es die Privilegierung?
 
Ja, aber es wird auch Möglichkeiten geben da weiteres Volumen nachzukaufen, nur die Konditionen dafür sind komplett unbekannt.
 
Vulgo: Freibleibendes Angebot zu anbieterseitig angebotenen Konditionen. Das Angebot des Kunden im Sinne des Vertragsschlusses bezieht sich rein auf die Absicht, das Leistungsangebot der Telekom zu deren Konditionen anzunehmen.
ich schrieb nie etwas anderes.

VDann es es vollkommen egal, was der Kunde da gerade im Sinn hat, denn die Telekom will anhand "Du weißt schon was" einen Vertrag schließen und damit kann da keine übereinstimmende Willenserklärung für einen Vertragsschluss vorliegen, sollte der Kunde die Website im Hinterkopf halten.
Ist für den Kunden übrigens auch besser, dass es so ist, denn rechtssicher kann er sich auf die AGB Stand X.Y.Z. beziehen, während man nur schwerlich nachweisen kann, dass da etwas am Tag X auf der Website gestanden hat.
Kann man dokumentieren. Mache ich immer. Vor allem bei der Telekom hätte ich da eh kein Vertrauen. ;)

VÄhm? Hallo?!?!? Wie kommt man denn bitte zu solche komischen Auffassungen? Wo Entertain in der Leistungsbeschreibung steht, ist völlig irrelevant. Das könnten selbst zwei getrennte Leistungsbeschreibungen sein. Bei den Bestimmungen für Entertain steht überall "über den Internetzugang", womit dann klar ist, dass Entertain auf dem Internetzugang aufsetzt und damit den Regelungen bezüglich des Internet-Zugangs unterworfen ist. Lediglich implizit wird Live-TV über "empfangen" als Rundfunk deklariert, während VoD mittels "abrufen" als Internet-Dienst erkenntlich gemacht.
Ganz einfach. Man kann AGBs und ähnliches lesen und verstehen. Ist genauso mit Gesetzen. Dort stellt jeder Paragraph einen eigenen Sachverhalt da und solange er sich nicht auf andere Paragraphen bezieht, haben die anderen dort keinerlei Relevanz.


W
Vas ist daran jetzt anders als das, was ich dargestellt habe? Unter dem Strich macht dann die Telekom durch Abänderung der Annahme ein Angebot, welches der Kunde annimmt. Folglich kommt der Vertrag so oder so zu den Konditionen zustande, die ich bereits x Mal (RedCloud? Ich brauche Deine Statistik) genannt habe.

Wie Du es drehst oder wendest: Wir kommen immer zu dem Punkt, an dem der Vertrag genau nach den Konditionen zustande kommt, die ich genannt habe.
Nichts ist da anders. Ich habe es lediglich schon oft geschrieben und Du stellst es als Deins vor und behauptest, ich schreibe etwas gegenteiliges.

Nur, wenn dem Kunden es egal ist oder er nicht bemerkt, daß ihm etwas untergeschoben wird, was er gar nicht haben will, kommt ein Vertrag zustande. Wenn ihm die Änderungen nicht passen, dann aber nicht. Sollte die Telekom nicht auf die Änderungen hinweisen, kann er sogar jederzeit zurücktreten und sich schadenfrei stellen. Höchstwahrscheinlich nur mit einer Klage, aber die Aussichten sind da recht gut.
 
Ganz einfach. Man kann AGBs und ähnliches lesen und verstehen. Ist genauso mit Gesetzen. Dort stellt jeder Paragraph einen eigenen Sachverhalt da und solange er sich nicht auf andere Paragraphen bezieht, haben die anderen dort keinerlei Relevanz.
Setzen, sechs! Wer hat Dir denn den Schmarn erzählt? Einfaches Beispiel für Dich als Kaufmann: Das BGB definiert in §14, wer "Unternehmer" ist. Im EStG wird dieser Begriff verwendet (z.B. in EStG §15) und bezieht sich auf die Definition im BGB.

Formulierungen, wie beispielsweise "Der Kunde erhält die Möglichkeit, die von TV-Sendernbereitgestellten Sendungen über den Internet-Zugang abzurufen. " sind definitiv bestimmt (sprich, es ist nicht von einem wie auch immer gearteten Internet-Zugang die Rede,sondern von dem im Vertrag definierten Internetzugang mit allen Leistungen und Einschränkungen)

Die Telefonrechnung und ist ein anderes Thema, da das Tarifmodell ein anderes ist.
Nope. Es spielt keine Rolle. Ein Telefonvertrag mit Inklusivminuten ist fast das gleiche und ob Überminuten in Rechnung gestellt werden oder eine Drosselung einsetzt, ist völlig unerheblich.

Die Frage ist, ob es für Abrechnungszwecke erforderlich ist, dass die Telekom die genauen Nutzungsdaten analysiert.
Ja, denn der Vertrag beinhaltet nur ein begrenztes Übertragungsvolumen. Die Telekom hat also jedes Recht, hier den Traffic zu messen. Es werden nicht mehr Daten erhoben, als bei einem Telefonanschluss. Da bereits recht früh erkannt werden kann, ob der Traffic auf ein Volumen angerechnet werden muss oder nicht, braucht auch nur der Verbrauch ans Abrechnungssystem weitergeleitet werden, womit dann die Datensparsamkeit gewährleistet ist.
 
Nachdem wir hier aus allen möglichen Richtungen sowohl indirekt als auch in Form von direkten Aussagen von Telekomsprechern nun schon die Bestätigung bekommen haben, dass die Netzneutralität aufgehoben wird und die Drossel nicht für jeden Dienst gilt, brauchen wir uns doch gar nicht darüber streiten ob das kleingedruckte auf der Homepage nun rechtlich bindend ist oder nicht...
 
Ähm...

Der Telekomsprecher kann viel sagen, wenn der Tag lang ist.
Die Drossel gilt nach allen momentan rechtlich bindend vorliengenden Infos nur nicht für Entertain (IP-Multicast-)Traffic im Festnetz.

Wenn man Pi*Daumen den Traffic von Spotify im Mobilfunknetz berechnet (sollten für den Durschnittsnutzer, der an 20 Tagen im Monat 2h Spotify nutzt, bereits bei knapp 2GB liegen), dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das einfach so ohne Zutun seitens der Telekom möglich ist (sprich: Optimales Einreihen des Spotify-Traffics in den Datenverkehr einer Mobilfunkzelle).
 
Warten wir einfach mal ab, was die Gerichte zum Fernmeldegeheimnis sagen werden, denn da wird bestimmt jemand dagegen vorgehen. Ob die Telekom dann wirklich jedes Recht hat, die Daten zu analysieren, wird sich dann zeigen!

PS:
Der Unternehmer nach § 14 BGB ist nicht mit dem nach § 15 EstG identisch!
 
Mach mal halblang. Ich glaube Du verstehst nicht im geringsten wer da was in welcher Form erhebt.

Das, was die Telekom gerade einführen will, ist seit langem gängige Praxis bei vielen Hostern und wurde noch nie beanstandet.
Glaubst Du nicht? Dann hier mal ein übliches Modell:
-Vermietung von Servern im Rechenzentrum mit Trafficflatrate (ab X GB Traffic pro Monat wird gedrosselt)
-Traffic an bestimmte Systeme (z.B. zwischen Rechnern im gleichen Datenzentrum, zu Linux-Softwarebibliotheken oder zu externen Datensicherungsdiensten) werden nicht auf den Traffic angerechnet.
 
Der Telekomsprecher kann viel sagen, wenn der Tag lang ist.
Die Drossel gilt nach allen momentan rechtlich bindend vorliengenden Infos nur nicht für Entertain (IP-Multicast-)Traffic im Festnetz.
Ja und da wird sich bis 2016 auch noch einiges ändern, aber so absolut klare Aussagen zum Thema "Netzneutralität funktioniert für uns halt nicht, da geben wir nichts mehr drauf" (sagt er fast wörtlich so) kann man doch nicht einfach ignorieren? Zumal alles in diese Richtung deutet, und solche Aussagen nun schon mehrfach von offizieller Seite gefallen sind.
 
Also um hier die leidige Diskussion zu einem Ende zu bringen, hier noch mal die Fakten:

- Netzneutralität hin oder her: So lange es kein Gesetz dafür gibt kann es die Telekom machen
- Trafficlimit hin oder her: So lange die Telekom rechtzeitig die Verträge kündigt bzw. umstellt, macht sie sich nicht strafbar
- Kundenakzeptanz: So lange die Telekom sich bei den oberen beiden Punkten nicht strafbar macht, hat der Kunde das zu akzeptieren. Es steht im frei, jederzeit Konsequenzen zu ziehen und sich entweder einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu holen oder aber bei mangelnder Alternative auch vor Gericht ziehen? Rechtsschutz einsetzen und ab dafür! Aber bitte lasst das Rumgeheule sein, weil es eh nicht änderbar ist. Es kommt so wie es kommt und so lange es sich im legalen Rahmen bewegt, passts

Ich bin mir relativ sicher, dass die Telekom durch einige Gerichtsprozesse gehen wird. Nichts desto trotz - so lange sie legal handelt kann hier rumdiskutiert werden wie wild - es wird nix bringen.

Diese ganzen Megatransfers vom BVB nach Bayern München sind auch sch.... Und tun dem BVB und insbesondere den deutschen Fußball RICHTIG weh. Ist aber alles legal und wir haben's zu akzeptieren...

Und da sich die Diskussion eh einfach nur im Kreise dreht, weil hier JEDER seinen Sturkopf durchsetzen will, ist mein Vorschlag: Warten wir's ab! Hier haben ausschließlich Leute mit diskutiert, die zwar jammern, die aber wohl die von ihnen angesprochenen Probleme gar nicht treffen (z.B. keine Alternativoptionen beim Anbieter). Daher sollen Leute wie smoe oder DaMikstar einfach den Anbieter wechseln - oder nicht jammern, weil sie noch nicht mal Kunde der Telekom sind :D :D :D
 
Hier haben ausschließlich Leute mit diskutiert, die zwar jammern, die aber wohl die von ihnen angesprochenen Probleme gar nicht treffen (z.B. keine Alternativoptionen beim Anbieter). Daher sollen Leute wie smoe oder DaMikstar einfach den Anbieter wechseln - oder nicht jammern, weil sie noch nicht mal Kunde der Telekom sind :D :D :D
Kennen wir uns? Woher willst du das wissen?
 
Mir war so als hättest Du vor gefühlten 500 Beiträgen mal gesagt, dass Du kein Kunde der Telekom bist. Und nein wir kennen uns nicht!