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[UPDATE] Jetzt also doch: Telekom drosselt Datenvolumen bei Neuverträgen

Aber auch nicht für Entertain Fernsehen oder andere Anbieter? Und das ist ja auch alles eingehendes Datenvolumen (wenn auch im Netz selbst etwas anderes, aber das bleibt ja in dem Dokument auch undefiniert).

Ist doch egal, Hauptsache die Beiträge werden gezählt! ;-)
So wie deiner? Glaubst du wirklich es geht hier irgendeinem aus deiner Liste um den blöden Beitragszähler?
 
@RedCloud: Ich fange an zu verstehen.
ist dir langweilig, dass du zählst, er wie viele Beiträge in diesem Thread geschrieben hat?
 
Aber auch nicht für Entertain Fernsehen oder andere Anbieter? Und das ist ja auch alles eingehendes Datenvolumen (wenn auch im Netz selbst etwas anderes, aber das bleibt ja in dem Dokument auch undefiniert).
Es steht dazu rein gar nichts drin. Einzig implizit steht bei den "Fernseh"-Diensten das Wörtchen "empfangen", was im Zusammenhang mit der detaillierten Leistungsbeschreibung auf einen typischen Rundfunkdienst hinweist. In Abgrenzung dazu steht beim "TV-Archiv" das Wort "abrufen", was auf einen Internetdienst hinweist.
Die ganze Leistungsbeschreibung ist aber nicht gerade ein Meisterwerk der Klarheit - Aber das ist man ja bei der Telekom gewohnt (ich erinnere da an die Verwirrung mit "unbegrenzt" und "inklusive" bei einigen alten Vertragstabellen)
 
Die ganze Leistungsbeschreibung ist aber nicht gerade ein Meisterwerk der Klarheit - Aber das ist man ja bei der Telekom gewohnt (ich erinnere da an die Verwirrung mit "unbegrenzt" und "inklusive" bei einigen alten Vertragstabellen)
Okay, dann haben wir jetzt eine sehr klare Aussage und eine total schwammige. Beides von offizieller Homepage. Damit müssen wir also eher davon ausgehen, dass VoD ebenfalls ungedrosselt bleibt.

Ich sehe keine Namen in meiner Liste.
Ob nun Name oder Rang ist doch total egal. Erklär uns doch bitte den Sinn dahinter.
 
Auch wenn es jetzt gerade nicht mehr so ganz passt, muss ich auch noch mal was zum Aspekt 'Ausbau' sagen.
Auch wenn ich Bananenbiegers sonstige sehr differenzierten Ausführungen sehr zu schätzen weiß, finde ich es doch etwas anmaßend, wenn mal als 'im Zentrum von Berlin' lebender anderen Leuten das Interesse an HD-Streaming abzusprechen.
Ich habe während der Semesterferien das Probeabo von Watchever ausprobiert, und war mit dem Angebot dort sehr zufrieden. Allerdings gibt es hier im Dorf gerade mal DSL 2000, schneller ist nicht. Das hat dann vorladen, warten etc. zur Folge.
Dennoch möchte ich solche Services nutzen, und wenn es nur mit DSL 16000 wäre, damit wäre mir hier schon geholfen. Ist ja nicht so, dass ich nur wegen meines Wohnortes als Internet-Nutzer zweiter Klasse gelten darf/ sollte!
Und flächendeckendes schnelles DSL sollte die Telekom als Grundversorger doch mal hinbekommen, wenn nicht per Glasfaser, dann doch bitte per Satellit, war da nicht mal was im Gespräch?
Zu dem Punkt, dass man dann doch einfach die höhere Volumen-begrenzung bezahlen solle, frage ich mich, wieso ich für mehr Traffic mehr Geld ausgeben sollte, wenn ich die im Gegenzug versprochene ( zumindest angebotene) Leistung gar nicht erst ausnutzen kann?
 
Okay, dann haben wir jetzt eine sehr klare Aussage und eine total schwammige. Beides von offizieller Homepage. Damit müssen wir also eher davon ausgehen, dass VoD ebenfalls ungedrosselt bleibt.
Letztendlich zählen die Bedingungen, die in AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste stehen. Die Website ist lediglich als "Invitatio ad offerendum" zu sehen.

Allerdings gibt es hier im Dorf gerade mal DSL 2000, schneller ist nicht. Das hat dann vorladen, warten etc. zur Folge.
Dennoch möchte ich solche Services nutzen, und wenn es nur mit DSL 16000 wäre, damit wäre mir hier schon geholfen. Ist ja nicht so, dass ich nur wegen meines Wohnortes als Internet-Nutzer zweiter Klasse gelten darf/ sollte!
HD-Videostreams zähle ich jetzt nicht wirklich zur Grundversorgung. Und im Grunde genommen könnte dann jeder Dorfbewohner den Bau einer Oper fordern, da die örtliche Laienspielschar da ein wenig zur wenig Qualität hat (wir sind schließlich per Gesetz ein Kulturstaat).

Aber mal Scherz beiseite: Wäre doch alles kein Problem, wenn wir Deutschen nicht so geizig und gierig wären. So dauert es in Deutschland halt sehr lange, bis mal die Technologie die Kunden erreicht, denn keiner gibt freiwillig >90€ pro Monat nur für den Festnetzinternetanschluss aus. Hoffnung besteht durch den Einstieg der lokalen Stromnetzbetreiber (vulgo: "Stadtwerke") ins Telekommunikationsgeschäft. Für Smart-Grids müssen diese eh Kommunikationsleitungen verlegen und da kann man gleich kostengünstig Glasfaser nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztendlich zählen die Bedingungen, die in AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste stehen. Die Website ist lediglich als "Invitatio ad offerendum" zu sehen.
Natürlich. Aber man bietet der Telekom ja einen Vertrag mit genau der Leistungsbeschreibung von der Webseite an. Sollte die Telekom das dann letztendlich anders sehen, kommt überhaupt kein Vertrag zustande bzw. man kann ihn wegen Irrtum anfechten.
 
Mach lieber Deine Steuererklärung anstatt hier rumzuspammen! :)
 
Natürlich. Aber man bietet der Telekom ja einen Vertrag mit genau der Leistungsbeschreibung von der Webseite an. Sollte die Telekom das dann letztendlich anders sehen, kommt überhaupt kein Vertrag zustande bzw. man kann ihn wegen Irrtum anfechten.
Nein, der Vertrag wird gemäß der zum Vertragsschluss gültigen AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung geschlossen. Nur das zählt.
 
Aber mal Scherz beiseite: Wäre doch alles kein Problem, wenn wir Deutschen nicht so geizig und gierig wären. So dauert es in Deutschland halt sehr lange, bis mal die Technologie die Kunden erreicht, denn keiner gibt freiwillig >90€ pro Monat nur für den Festnetzinternetanschluss aus.
Diese Info hast du woher genau? Also ich wäre bereit 90€ zu bezahlen, aber sicher nicht für 16k da müssen schon 100M drin sein für den Preis.
 
Nein, der Vertrag wird gemäß der zum Vertragsschluss gültigen AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung geschlossen. Nur das zählt.
Du solltest Dich vielleicht einmal mit den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrages beschäftigen. Du wirst dann erkennen, daß Du eindeutig falsch liegst!
 
Vorraussetzung für einen Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Diese Willenserklärung bezieht sich auf die AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung. Das sind Basics, die man in jeder P-Recht-Vorlesung im Grundstudium lernt.

"
Irrtümer und Änderungen vorbehalten" findet sich sogar als Hinweis auf der Telekom-Website. Ebenso wird auf die AGB für die vollständigen Konditionen hingewiesen.​

Diese Info hast du woher genau? Also ich wäre bereit 90€ zu bezahlen, aber sicher nicht für 16k da müssen schon 100M drin sein für den Preis.
Ist mein tägliches Brot und so weiß ich das anhand unserer internen Daten. Steht aber auch praktisch in allen MaFo-Studien zum Thema.

Wenn die Preise günstiger werden, dann verhalten sich Deutsche in der Regel so, dass sie nicht mehr konsumieren, sofern dadurch ihre Kosten niedriger sind (vulgo: "Toll, es ist jetzt günstiger"). Italiener bspw. verhalten sich in der Regel anders und konsumieren bei günstigeren Preisen mehr, so dass sie am Ende die gleichen Kosten haben, aber sich darüber freuen, dass sie mehr dafür bekommen.
 
Du schreibst ja selbst:
Die Website ist lediglich als "Invitatio ad offerendum" zu sehen.
Die Willenserklärung des Interessenten besteht eben zusätzlich auch aus dem, was er auf der Webseite in der Produktbeschreibung gelesen hat. Dieses bietet er zum Vertragsabschluss an.

Hier gibt es dann drei Möglichkeiten:
1. Die Telekom nimmt an und bestätigt (detailliert) entsprechend dem Angebot. Vielleicht wurde es in der ausführlichen Beschreibung auch nur vergessen. Hier kommt es zum Vertrag.
2. Die Telekom bestätigt ausführlich ohne Ausschluss des VoD vom Inklusivvolumen. Somit stellt diese Bestätigung eine Ablehnung des Angebots des Interessenten und ein neues Angebot an diesen dar. Erstmal kein Vertragsabschluss.
3. Die Telekom bestätigt das Produkt ohne detaillierte Ausführungen, rechnet auf der ersten Abrechnung VoD aber voll auf das Volumen an. Hier kommt es zwar erstmal zum Abschluss, es liegt aber ein anfechtbarer Irrtum vor.

Das sind
Basics, die man in jeder P-Recht-Vorlesung im Grundstudium lernt.


Übrigens ist Deine Annahme, die Deutschen würden nicht mehr konsumieren, wenn die Preise generell niedriger wären, falsch. Sie konsumieren eigentlich immer im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Wenn die Produkte günstiger sind, kaufen sie mehr bzw. auch noch andere Produkte, die sie sich bei höheren nicht hätten leisten können.
 
Ist doch total egal. Solange das falsch auf der Webseite steht ist es eben ein Irrtum der dann eben entsprechend gehandhabt wird. Nur muss der Irrtum danach auch auf der Angebotsseite behoben werden, sonst kann es da zu unschönen Klagen kommen. Insofern müsste es ja demnächst verschwinden, falls es ein Irrtum ist...
 
Die Willenserklärung des Interessenten besteht eben zusätzlich auch aus dem, was er auf der Webseite in der Produktbeschreibung gelesen hat. Dieses bietet er zum Vertragsabschluss an.
Nein nein und nochmals nein. Mal ganz simpel ohne Juristensprech: Der Interessent bietet nicht seine Willenserklärung zum Vertragsabschluss an, sondern fordert die Telekom auf, ein Angebot zu machen. Die Telekom macht ein Angebot gemäß ihrer AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung. Dieses kann der Kunde annehmen oder eben nicht, aber der Vertrag kommt wenn überhaupt zu den in AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung genannten Konditionen zustande. Nicht umsonst wird auf mögliche Irrtümer auf der Website hingewiesen.

Übrigens ist Deine Annahme, die Deutschen würden nicht mehr konsumieren, wenn die Preise generell niedriger wären, falsch.
Es ist keine Annahme, sondern ein Fakt, der durch genug sehr teure Studien und Statistiken bestätigt wird und wurde. Trivial lässt sich das daran erkennen, dass in Deutschland generell die Preise nicht so schnell gesenkt werden, da die Hersteller/Anbieter Angst um ihre Umsätze haben. Nur bei Rabattschlachten geht die Preisspirale steil nach unten.
 
Nein nein und nochmals nein. Mal ganz simpel ohne Juristensprech: Der Interessent bietet nicht seine Willenserklärung zum Vertragsabschluss an, sondern fordert die Telekom auf, ein Angebot zu machen. Die Telekom macht ein Angebot gemäß ihrer AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung. Dieses kann der Kunde annehmen oder eben nicht, aber der Vertrag kommt wenn überhaupt zu den in AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung genannten Konditionen zustande. Nicht umsonst wird auf mögliche Irrtümer auf der Website hingewiesen.

Sorry, aber da liegst Du vollkommen falsch. Also komm mir hier bitte nicht mit "ganz simpel ohne Juristensprech", wenn Du es simpel immer noch falsch erklärst! Ich verstehe "Juristensprech" sehr gut, und zumindest im kaufmännischen Bereich sollte ich mich da auch auskennen.

Um es Dir noch einmal etwas näher zu bringen, hier eine einfache Erklärung mit einigen Beispielen aus der Realität:
Die Invitatio ad offerendum (zu deutsch: Einladung/Aufforderung zur Angebotsabgabe) ist eine Aufforderung an den Interessenten, ein Angebot entsprechend der Werbung abzugeben, das mit Annahme des Werbenden zu einem Vertrag führt.
Vgl. hier z.B. einen Supermarkt, bei dem man an der Kasse das Angebot macht, einen Artikel zum am Regal ausgeschriebenen Preis zu erwerben. Alternativ zum Preis aus der Werbung. Mit dem Scannen und Abrechnen erfolgt die Annahme des Angebots und der Kaufvertrag. Ähnlich gibt man bei Amazon ein Angebot ab, wenn man einen Artikel in den Warenkorb legt und bestellt. Diese Bestellung stellt das Angebot an Amazon dar, den Artikel zum Preis auf der Webseite entsprechend der Beschreibung zu erwerben. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestätigung (Annahme) seitens Amazon zustande.

In unserem Fall ist es also die Telekom, die den Interessenten mittels ihrer Webseite auffordert, ein Angebot entsprechend der dort aufgeführten Produkte zu machen! Bestellt man nun ein entsprechendes Produkt, ist man an dieses Angebot gebunden, wenn die Telekom es annimmt und bestätigt.
Die Bestellung ist keine Aufforderung an die Telekom, einem Interessenten ein Angebot zu unterbreiten!

Der Hinweis auf mögliche Änderungen oder Irrtümer dient der Absicherung des Händlers gegen etwaige Schadenersatzansprüche, die aus einer falschen Produktbeschreibung resultieren könnten.

Das gehört zum 1x1 des Privatrechts. Lernt man in jedem kaufmännischen Beruf in der Berufsschule und in den ersten Vorlesungen "Privatrecht" an Unis, FHs etc. Wenn Du das nicht einmal korrekt wiedergeben kannst...