• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

T-Mobile: Tethering auch für Altkunden kostenpflichtig

DaddyPrime

Angelner Borsdorfer
Registriert
26.04.09
Beiträge
625
Kann nur hoffen, dass die für diese Option nicht zu viel Geld verlangen. Bin mit T-Mobile eigentlich ganz zufrieden und kann eigentlich nicht ganz verstehen, warum ihr euch so aufregt, dass ihr für eine Dienstleistung bezahlen soll?!?

Würdet ihr das nicht genauso machen? Arbeitet Ihr umsonst? Wenn ja bitte pn an mich, brauche noch ein paar zuverlässige MA^^
 

Breznsemmel

Apfel der Erkenntnis
Registriert
04.07.08
Beiträge
722
Nicht jammern, Kinder. Jeder bei TM ist, ist selbst schuld!
 

Scarfix

Gala
Registriert
17.06.09
Beiträge
52
bei T-Mobile Österreich ist es scheinbar (und bleibt es?) gratis!
Das vermeldet zumindest der ORF!
 

arris

Celler Dickstiel
Registriert
21.02.06
Beiträge
805
Ach ich hab es doch geahnt und bin letzten Monat einfach vom Complete L auf den Complete 240 umgestiegen. Mehr Minuten und so.. Es kam mir schon komisch vor, woher so viele wussten, dass Tethering mit den alten Verträgen erlaubt sein würde. Schön ist das natürlich nicht, aber es war abzusehen.

Gruß
/arris
 

dEEkAy2k9

Prinzenapfel
Registriert
08.06.09
Beiträge
551
jetzt warten wir doch erstmal ab was T-Mobile dafür verlangt.
Kann ja nen einmaliger Bereitstellungspreis sein wie bei der MultiSIM, damit könnte ich dann leben.
 

virtual cowboy

Wohlschmecker aus Vierlanden
Registriert
29.11.08
Beiträge
239
Die haben echt einen Vogel. Funktioniert doch jetzt auch schon...mein iPhone wird gerade als Modem verwendet xD
 

leo84

Idared
Registriert
20.06.09
Beiträge
28
Also, ist schon ein leidiges Thema... ich habe mir meinen Tarif (Complete XL 1 Gen for Friends (macht aber in den Leistungen keinen Unterschied!!)) mal genauer angeschaut, musste erstmal ewig suchen... also auf T-Mobile habe ich keine Tarifübersicht gefunden... aber in Mein-T-Mobile wurde ich fündig:

....Ab einem Datenvolumen von 5 GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 Kbit/s (Download) und 16 Kbit/s (Upload) beschränkt. Voraussetzung für die WLAN/EDGE-Flatrate ist die Beibehaltung der von T-Mobile bzw. Apple vorgenommenen technischen Voreinstellung der SIM-Karte und des iPhones. Bei einer Änderung der technischen Voreinstellungen, insbesondere des Access Point Name (APN) sowie der Nutzung von Multi-SIM-Karten ohne zusätzliche Datenoption, gelten für die Datennutzung die Preise für die Relax Tarife entsprechend der aktuellen Preisliste.

So, noch dabei? Dann habe ich mich gefragt, ob ich das bei Vertragsabschluss auch so gelesen habe und bin etwas verwirrt, nach mehreren Suchoptionen und Varianten habe ich bei Google folgendes Gefunden:

http://cottbushandy.de/media/produc...8.pdf?XTCsid=1781ffdba83fe8377aa25dd044f5d33e

Hier steht NUR: unter b)

b)
Gilt nur für die Nutzung im Netz von T-Mobile Deutschland und an deutschen HotSpots von T-Mobile (WLAN). Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB
(Complete M), 1 GB (Complete L) oder 5 GB (Complete XL) pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload beschränkt.

Also - gibts hier jemanden, der sich mit "Recht" auskennt...? Oder "Unrecht" ;) bin mir nicht sicher was dann hier erlaubt ist und was nicht...
 

MboutB

Carola
Registriert
21.10.08
Beiträge
114
@virtual cowboy

Find ich auch... bin auch gerade per Iphone mit meinen Mac online. Das erfährt TM eh nicht. Und die 300mb Begrenzung reicht mit zum Normalen surfen aus. Geladen wird halt zuhause!
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.247
Moinsen,

ich habe mir den Thread mal mit Interesse durchgelesen.

Die ganze Geschichte gibt natürlich einigen Anlass zu (auch juristischen) Spekulationen. Ich will nicht ausschließen, dass unsere Kanzlei zu gegebener Zeit gegen die (neuen) AGB und Preisgestaltungen in Sachen Tethering vorgeht. Auseinandersetzungen mit dem rosa Riesen machen immer Spaß. Dass ist allerdings zu früh, und ausbreiten würden wir den Fall hier auch nicht, wohl aber zwischendurch berichten.

Hier wird von Einigen schon ganz richtig erkannt:

Tethering war in keinen der Altverträge bisher ein Thema. Natürlich wird es immer interessant, wenn sich Vertragsbestandteile, AGB oder sogar nur die Preislisten ändern. Daraus gewinnt man hier nicht zwangsläufig etwas.

Ich bitte die technischen Profis um ein paar konkretere Hinweise:

Nach meinem Verständnis ist das Tethering einerseits eine technische Weiterentwicklung von Apple, andererseits gepaart mit einem Softwareupdate.

Mein Vergleich mag etwas polemisch sein; aber wenn ich zB einen DSL-Anschluss habe und mein Notebook vom Hersteller mit WLAN-Karte nachgerüstet (oder eine neue, die eingebaute Karte erst nutzbar machende Software installiert) wurde, was ich dann erstmals nutzte, so erbringt der Provider bei Nutzung über WLAN statt LAN auch keine Mehrleistung.

Wenn man es jetzt einmal (zugegebenerweise bewusst) so pauschalisierte, sehe ich bisher nicht irgendeine (Mehr-)leistung, die T-mobile erbringt. Tethering kann damit neu sein, wenn T-mobile aber selbst keine Leistung erbringt, wären Preisgestaltungsklauseln dazu in Gänze unwirksam. Unabhängig von der Frage, ob Alt- oder Neuvertrag.

Um es klarzustellen, dies ist kein Rat, sondern wir wollen das Problem zu gegebener Zeit angehen und ich will erst einmal zum technischen Ablauf ein paar weitere Infos bzw. ein Brainstorming.

Die Sache ist rechtlich zu kompliziert, als dass hier pauschal zu urteilen wäre, wenngleich ich stark dazu tendiere, eine solche Klausel - auch im Neuvertrag - als in Gänze überraschend sowie benachteiligend und damit gegenüber Verbrauchern unwirksam anzusehen.

An der Stelle muss vielleicht später zu unterscheiden sein, ob sie gegenüber Nichtverbrauchern wirksam sein kann.

Also, viele Baustellen, ich werde das hier in technischer Hinsicht verfolgen, stelle aber klar, dass ich hier keine juristischen Debatten führen und damit auch solche Fragen nicht beantworten werde. Bis die Sache einmal viel später vielleicht gerichtlich zu entscheiden ist, sollte man den sichersten Weg gehen und jdf. nicht auf Teufel drauf los tethern. Und hier nicht soviel rechtlich spekulieren, die Sache ist viel zu umfangreich und nicht geeignet, falsche oder voreilige Ratschläge zu geben. Es könnte teuer werden. ;)
 
  • Like
Reaktionen: bluejay und mpinky

leo84

Idared
Registriert
20.06.09
Beiträge
28
Moinsen,

...

Hier wird von Einigen schon ganz richtig erkannt:

Tethering war in keinen der Altverträge bisher ein Thema. Natürlich wird es immer interessant, wenn sich Vertragsbestandteile, AGB oder sogar nur die Preislisten ändern. Daraus gewinnt man hier nicht zwangsläufig etwas.

Ich bitte die technischen Profis um ein paar konkretere Hinweise:

Nach meinem Verständnis ist das Tethering einerseits eine technische Weiterentwicklung von Apple, andererseits gepaart mit einem Softwareupdate.

Mein Vergleich mag etwas polemisch sein; aber wenn ich zB einen DSL-Anschluss habe und mein Notebook vom Hersteller mit WLAN-Karte nachgerüstet (oder eine neue, die eingebaute Karte erst nutzbar machende Software installiert) wurde, was ich dann erstmals nutzte, so erbringt der Provider bei Nutzung über WLAN statt LAN auch keine Mehrleistung.

Hallo Balkenende, vielen Dank für deine interessante Sicht, Tethering gibt es ja schon sehr lange, doch Apple hat dies beim iPhone erst mit OS 3.0 ermöglicht, jedoch, wenn du dir meinen Beitrag zuvor anschaust, sieht man bei der Werbung von T-Mobile, dass dort steht:

In den Tarifen Complete M, Complete L und Complete XL sogar mit
Datenflatrateb zum Surfen und E-Mailen im gesamten deutschen T-Mobile Netz und an derzeit über 8.000 HotSpots von T-Mobile – einfach über WLAN oder
HSDPA mit Highspeed Daten übertragen.

Aber wie schon gesagt, heikles Thema...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.247
Werbung von T-Mobile:

Die Werbung ist das eine, aber nur interessant ist, ob das "Kleingedruckte" wirksam ist. Aber ich finde, Dein Hinweis macht es deutlich:

Zusatzkosten kann man auch der Werbung nicht entnehmen. Beim Tethering nutze ich ja das Netz von T-Mobile, und dafür zahle ich als Verbraucher schon brav. Durch die, ich nenne es mal, technische Freigabe von Apple am Gerät ändert sich da nichts.
 

LukeNRG

Idared
Registriert
16.12.08
Beiträge
25
@ Balkenende

also ich denke, der Ansatz einer "überraschenden und vom Verbraucher nicht zu erwartenden Klausel" ist hier durchaus denkbar. Ich konnte schon vor 5 Jahren ein Handy (Nokia) als "Modem" 56k nutzen und das Apple dies erst jetzt nachreicht, war für mich eh von Beginn an unverständlich. Das gehört mittlerweile bei allen Handys zum Funktionsumfang und wird auch in keinem mir bekannten Mobilfunkvertrag, welcher Datenvolumen enthält, ausgeschlossen. Auch wenn ich die iPhone "Sim" in ein anderes Handy einsetze, funktioniert die Modemfunktion ohne Probleme und ohne Aufpreis seitens t-mobile. Bin ja vertraglich in meinem Tarif nicht gezwungen, das iPhone zu nutzen! Auch hat man mir damals die MultiSim extra mit dazugegeben, damit ich das Volumen auch vom Rechner aus "verbrauchen" kann. Das war für mich eine Bedingung überhaupt zum iPhone samt teueren Vertrag zu wechseln, da es Programme wie Lotus Notes bzw. bestimmte VPN Konstellationen nicht fürs iPhone gab oder gibt. Alles in Allem ist die Vorgehensweise von T-Mobile schwierig nachzuvollziehen. Warum ich den Dienst mit zwei SIM Karten nutzen kann, aber mir die technische Möglichkeit auf ein Gerät verzichten zu können, verwehrt wird. Letztendlich werde ich mein Volumen gegen Monatsende in Zukunft voll ausnutzen um hier dem Betreiber auch nichts mehr zu schenken. Und so werde ich auch in Zukunft iPhone und UMTS-USB Stick weiterverwenden...

Deshalb finde ich, die brancchenübliche Modemfunktion von Mobiltelefonen im nachhinein zu ermöglichen und dann kostenpflichtig zu machen, schon unerwartet. Abre zwischen "recht" haben und "recht" bekommen, liegen heutzutage Welten. Würde mir jetzt auch selbst kein juristisches Urteilsvermögen zusprechen, da ich ja nur den "kleinen Schein" BGB während meinem Studium belegen musste!

Letztendlich hat der t-mobile Vorstand sich damals bei der Präsentation des ersten iPhones sinngemäß wie folgt geäußert: Für T-mobile (und die Telekom) ist es wichtig Apple als Partner zu haben, weil so der T-Konzern vom positiven und innovativen Image von Apple profitieren kann. Es ist wichtig, dass wir (also Telekom) unser Image bei den Kunden aufpolieren. Das man mit solchen "Aktionen" dieses innerhalb kürzester Zeit ruiniert und so die letzten Jahre der "Image-Kooperation" zu nichte macht, scheint wohl außer acht gelassen zu werden. Ich bin mal gespannt, wie die Medien das aufnehmen werden...

Lg LukeNRG
 
Zuletzt bearbeitet:

dr.mac

Normande
Registriert
13.07.06
Beiträge
579
Ob das Modem im iPhone oder im USB-Stick steckt?
Echt kommisch diese Denkweise.
 

Hauptstadtapfel

Erdapfel
Registriert
02.07.09
Beiträge
4
Wird denn durch die zubuchbare Tethering-Option auch das monatliche Datenvolumen aufgestockt? Ich hab noch den Complete M 1. Generation mit 300MB Datenvolumen und das wäre beim "tethern" natürlich schnell aufgebraucht...
 

Casi

Spartan
Registriert
21.12.07
Beiträge
1.601
Ich muss sagen, ich hätte schon Lust auf eine Massen-Kündigung. Wenn jetzt aufeinmal 100000 Leute ihren iPhone Tarif frühzeitig kündigen, mit der Begründung, dass Tethering bei O2 und Vodafone erlaubt sei und man sich jetzt dort umschaut, warum sollte T-Mobile nicht darauf reagieren?
 

McBridge

Fießers Erstling
Registriert
14.11.06
Beiträge
124
Wartet doch ab bis die Konditionen für Tethering bekannt sind und kündigt dann euren Vertrag.
Die werden sich schon Gedanken machen, wenn tausende ihren noch laufenden Vertrag vorzeitig kündigen werden.

Ich kündige grundsätzlich meine Verträge sofort nach dem ich sie abgeschlossen habe, allein um nicht den Fehler zu machen, die Fristen zu versäumen und die Kündigungsbestätigung frühzeitig in der Hand zu haben.
Verlängern bzw. neu abschließen kann man immer noch ein paar Wochen vor Ablauf - da wird man in der Regel eh mit Angeboten bombadiert.