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T-Mobile: Tethering auch für Altkunden kostenpflichtig

Bananenbieger

Golden Noble
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Genau ...
... und aus diesem Grund hat t-mobile - völlig selbstlos - die UMTS Sticks samt zugehöriger Multisim den iPhone Nutzern hinterher geworfen um die damals fehlende Funktionalität des Betriebssystems auszugleichen ...o_O
Um eine Funktion zu nutzen, die in den Verträgen anfangs komplett ausgeschlossen wurde?

Und in diesem Zusammenhang kann auch von etwaiger "Netzüberlastung" keine Rede sein, da es ja hier nur um den ohnehin anfallenden Traffic geht.
Überleg mal, wie viele User ein iPhone haben und wie viele User ein iPhone und eine MultiSIM mit UMTS-Stick besitzen.
Wir reden hier von derben Zusatztraffic.
 

mpinky

Friedberger Bohnapfel
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Um eine Funktion zu nutzen, die in den Verträgen anfangs komplett ausgeschlossen wurde?
Wieso ausgeschlossen ...?
Überleg mal, wie viele User ein iPhone haben und wie viele User ein iPhone und eine MultiSIM mit UMTS-Stick besitzen.
Wir reden hier von derben Zusatztraffic.
Zumindest in meinem Bekanntenkreis ist das die Mehrzahl (7/10), auch wenn es sicher nicht Exzessiv genutzt wird.
Von welchen "derben" Zusatztraffic sprichst du überhaupt?
Alle nutzen doch nur ihren vertraglich zugesicherten Teil.

mfg.
 

wami

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Ist halt ein Unterschied, ob ich eine Funktionalität aktiv verhindere, oder ob diese Funktionalität erst durch mein Zutun ermöglicht wird, die Telekom verhindert dies aktiv durch eine Absprache mit dem Handyhersteller und dass ist nun mal ein Verhalten welches aus meiner Sicht nicht mit meinem Vertrag vereinbar ist. Zudem wird auch nichts aktiv getan um diese Funktionalität herzustellen, sondern die Entwicklung des OS geschieht bei Apple. Es wird hier also keine Leistung bei der Telekom erbracht. Ich habe ja zwei Verträge, Kaufvertrag über das Handy und Leistungsvertrag mit der Telekom. Die Telekom greift nun in meinen Kaufvertrag mit Apple ein, der u.a. auch mit kostenlosen Updates und zusätzlichen Funktionen beworben wird, diese zusätzlichen Funktionen werden nun vereitelt und dass in einem Punkt der mir laut AGB zusteht (Allerdings nur in der 1. Generation der Verträge), dass ist für mich unlauteres Verhalten und somit eine massive Leistungsstörung, die nicht zu erwarten ist in einem gesunden Kundenverhältnis. Und somit muss halt das Gericht entscheiden, ob dieses Verhalten für mich als Kunde zu erwarten sein muss oder nicht. Ich bin gespannt und freue mich auf Klarheit. Zumindest muss man der Telekom den Vorwurf machen, ihre Verträge nicht im Vorfeld wasserdicht gemacht zu haben und dafür kann ich als Kunde nun mal nichts ;) Wenn ich für 5 GB bezahle, will ich auch 5GB nutzen und dass mit allen für die Telekom üblicherweise zu erwartenden Möglichkeiten und für mich gehört die Verwendung als Modem seit Jahren zur üblichen Nutzung.

Viele Grüsse

Michael
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Wieso ausgeschlossen ...?
Weil schon damals die Verträge eine Klausel enthielten, dass die Datenoption nur mit dem iPhone verwendet werden darf. Im Nachhinein gab es dann das MultiSIM-Bonbon.


Zumindest in meinem Bekanntenkreis ist das die Mehrzahl (7/10), auch wenn es sicher nicht Exzessiv genutzt wird.
In meinem Bekanntenkreis kauft auch niemand meine Produkte. Dennoch macht mein Unternehmen einen Milliardenumsatz damit.

Von welchen "derben" Zusatztraffic sprichst du überhaupt?
Im Mobilfunkbereich darf man locker ab 100MB (!!!) von "derben" Zusatztraffic sprechen.

Alle nutzen doch nur ihren vertraglich zugesicherten Teil.
Vertraglich zugesichert wurde aber nur die MultiSIM-Nutzung mit einem UMTS-Stick.

Man sollte dankbar sein, dass man vertraglich mehr Volumen zugesichert bekommt, als man eigentlich bezahlt. Von daher ist es kontraproduktiv, an "überfairen" Angeboten rumzunörgeln.

Wenn ich für 5 GB bezahle, will ich auch 5GB nutzen und dass mit allen für die Telekom üblicherweise zu erwartenden Möglichkeiten und für mich gehört die Verwendung als Modem seit Jahren zur üblichen Nutzung.
Liest eigentlich hier überhaupt jemand die Vertragsbedingungen?
 

wami

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Man sollte dankbar sein, dass man vertraglich mehr Volumen zugesichert bekommt, als man eigentlich bezahlt. Von daher ist es kontraproduktiv, an "überfairen" Angeboten rumzunörgeln.


Liest eigentlich hier überhaupt jemand die Vertragsbedingungen?

Ich habe dir ja schon mal die AGB zitiert, die Verwendung des Handys als Modem steht hier halt unter Punkt 3 Netzleistung explizit drin, das iPhone wird hier nicht ausgeschlossen ;)

M.m nach kann man hier sogar noch einen Schritt weiter gehen, wenn in den AGB die Möglichkeit explizit eingeschlossen ist, ist es dann überhaupt für den Kunden zu erwarten, dass diese Möglichkeit erst wieder im Kleingedruckten der Preisliste ausgeschlossen wird, gerade für Privatkunden, werden solche Machenschaften häufig mit einem Nein durch die Gerichte beantwortet, aber auch hier führt der Weg für die Verträge der 2.Generation erst wieder über eine Klage.

Viele Grüsse

Michael
 
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wami

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Schau einfach in deinen Beiträgen, du hast schon mal danach gefragt und da habe ich dir die AGB zitiert, die AGB sind im übrigen immer noch seit 2002 unverändert und auch auf der t-mobile Seite verfügbar.

Viele Grüsse

Michael
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Du meinst jetzt nicht ehrlich den Punkt "I. Netzleistungen" -> "3. GPRS", oder?
 

wami

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Warum? Was gefällt die daran nicht - Genau um diese Netzleistung geht es ;)

Dass ist nun mal mein Vertrag AGB + Preisliste, auch wenn viele scheinbar ihre Verträge nicht durchlesen ;)

Viele Grüsse

Michael
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich frage mich, wie man auf die abstruse Idee kommen kann, dass der folgende Passus dem Kunden im Rahmen seines Vertrages irgendwelche Nutzungsrechte zusichert:

I Netzleistungen.

Neben Sprachübermittlung bietet T-Mobile folgende weitere Netzleistungen an:
[...]
3 GPRS von T-Mobile
[..]
Bei GPRS von T-Mobile wird der Zugang für die Nutzung von WAP-Diensten und in Verbindung mit entsprechendem Zusatzequipment (PC, PDA oder Kombi-Geräte) der Zugang für die Nutzung bestimmter Standard-Internet-Dienste (Surfen im World Wide Web mittels eines Browsers, Versenden und Empfangen von elektronischer Post) ermöglicht.

Das ist eine reine Leistungsbeschreibung der möglichen Netzleistungen. Daraus lässt sich weder das Recht auf Modemnutzung ableiten noch sagt das aus, dass es sich um eine Inklusivleistung handelt, die nicht separat abgerechnet werden kann.
 

wami

Oberösterreichischer Brünerling
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Genau eine Leistungsbeschreibung welche eben mit der Preisliste Wahrheit wird, für die ersten 5GB auf HSDPA erweitert wird und in der 1.Generation keine weitere Erklärung hat und somit der Kunde sich auf die Leistungsbeschreibung beruft ;)

Du absurd finde ich die Tatsache, dass jemand die AGB Leistungsbeschreibung nicht als Art und Weise versteht, wie er eine Leistung die er mit der Preisliste bezahlt nicht damit begründet ;)

Wie gsacht, die Gerichte werden uns sagen, wie diese Netzleistung nun konkret durch die Telekom begründet ist, wenn eine Leistung sonst nirgendwo beschrieben ist ;)

Viele Grüsse

Michael
 

mpinky

Friedberger Bohnapfel
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Weil schon damals die Verträge eine Klausel enthielten, dass die Datenoption nur mit dem iPhone verwendet werden darf. Im Nachhinein gab es dann das MultiSIM-Bonbon.
Sag ich doch ...,Top Firma!
Und sooo kundenfreundlich das mir fast die Augen tränen ...:-c
Vertraglich zugesichert wurde aber nur die MultiSIM-Nutzung mit einem UMTS-Stick.
... als Ersatz für die bis dato fehlende Funktion.
(... die Apple wohl aus "Rücksicht" gegenüber AT&T und deren tönernes UMTS Netz vergessen hatte?)
Man sollte dankbar sein, dass man vertraglich mehr Volumen zugesichert bekommt, als man eigentlich bezahlt. Von daher ist es kontraproduktiv, an "überfairen" Angeboten rumzunörgeln.
Und wiedereinmal dreht sich alles um des Kaisers Bart.
T-Mobile stellt mir ein Angebot zur Verfügung, von sagen wir mal 500MB Traffic.
Ich nehme das Angebot an und nutze die 500MB Traffic.
Warum also sollte ich T-Mobile "dankbar" sein ...?o_O
Ich nutze exakt das was ich bezahle und nicht 1MB Traffic mehr.
Die Kalkulation von T-Mobile geht ja davon aus, das die meisten ihren Traffic nicht voll ausnutzen und das dadurch T-Mobile Einnahmen erzielt ohne eine Gegenleistung (Traffic) dafür liefern zu müssen.
Und das im ganz großen Stil!
Damit relativiert sich die Argumentationskette der "Knallharten" Mischkalkulation, die darauf setzt allen einen Traffic von 500MB zu verkaufen aber davon dürfen nur 250MB genutzt werden sonst bricht das System zusammen ...

Wenn ich ein Auto kaufe, gehe ich immer davon aus ein ganzes Auto zu kaufen und auch zu bekommen.
Wenn ich ein Brötchen kaufe, bezahle ich ein ganzes Brötchen und bekomme ein ganzes Brötchen.
Wenn ich eine Banane kaufe und essen möchte ..., dann kaufe ich eine Banane und esse auch diese Banane und zwar ganz ...!:-D
Ohne schlechtes Gewissen und ohne das Gefühl, das man mir eine Hälfte "Geschenkt" hat.

mfg.
 

landplage

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Wenn ich ein Auto kaufe, gehe ich immer davon aus ein ganzes Auto zu kaufen und auch zu bekommen.
Wenn ich ein Brötchen kaufe, bezahle ich ein ganzes Brötchen und bekomme ein ganzes Brötchen.
Wenn ich eine Banane kaufe und essen möchte ..., dann kaufe ich eine Banane und esse auch diese Banane und zwar ganz ...!:-D
Ohne schlechtes Gewissen und ohne das Gefühl, das man mir eine Hälfte "Geschenkt" hat.

mfg.
Du erwirbst mit dem Inklusive-Traffic kein physisch abgeschlossenes Produkt, sondern eine Leistung.
Vergleichbar wäre das hier eher mit einer Autoversicherung. Die machen auch eine Mischkalkulation und gehen davon aus, daß eben nicht 100% ihrer Kunden einen Totalschaden bauen, sondern nur 5 % oder was weiß ich wieviel.
Steigt die Unfallrate (entspr. Traffic in voller vereinbarten Höhe), steigen auch die Prämien. Oder sie schließen bestimmte Schadensfälle aus oder versuchen, sich um die Leistungserbringung zu drücken.
 

wami

Oberösterreichischer Brünerling
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Du erwirbst mit dem Inklusive-Traffic kein physisch abgeschlossenes Produkt, sondern eine Leistung.
Vergleichbar wäre das hier eher mit einer Autoversicherung. Die machen auch eine Mischkalkulation und gehen davon aus, daß eben nicht 100% ihrer Kunden einen Totalschaden bauen, sondern nur 5 % oder was weiß ich wieviel.
Steigt die Unfallrate (entspr. Traffic in voller vereinbarten Höhe), steigen auch die Prämien. Oder sie schließen bestimmte Schadensfälle aus oder versuchen, sich um die Leistungserbringung zu drücken.

Allerdings wird kaum jemand erwarten, dass ein Totalschaden plötzlich nicht mehr bezahlt werden soll, weil die Versicherung nicht damit gerechnet hat, dass statt 5% nun 8% der versichterten Personen einen Unfall gebaut haben. Da hat die Versicherung halt Pech gehabt und würde eine solche Klausel in den Vertrag einbauen müssen, dass sie nur den vollen Totalschaden bezahlen, wenn nicht mehr als x Prozent der Versicherungssumme für Unfälle insgesamt ausgegeben werden ;)

Viele Grüsse

Michael
 

mpinky

Friedberger Bohnapfel
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Du erwirbst mit dem Inklusive-Traffic kein physisch abgeschlossenes Produkt, sondern eine Leistung.
Vergleichbar wäre das hier eher mit einer Autoversicherung. Die machen auch eine Mischkalkulation und gehen davon aus, daß eben nicht 100% ihrer Kunden einen Totalschaden bauen, sondern nur 5 % oder was weiß ich wieviel.
Steigt die Unfallrate (entspr. Traffic in voller vereinbarten Höhe), steigen auch die Prämien. Oder sie schließen bestimmte Schadensfälle aus oder versuchen, sich um die Leistungserbringung zu drücken.
T-Mobile ist aber kein Versicherungskonzern - jedenfalls noch nicht - Dienstleister ohne Zweifel ja.

Wenn ich in meiner Wäscherei 10 Hemden zur Reinigung abgebe dann werden die auch zu 100% gewaschen.
Denn genau dafür habe ich bezahlt!
... als ich das Angebot zum Hemden waschen angenommen habe und genau das will mir die Wäscherei verkaufen ... 10 gewaschene Hemden!

Oder die Wäscherei heißt T-Mobile:

- "Was sie wollten alle Hemden gewaschen haben?"
- "Wissen sie, unser Angebot für 10 Hemden ist aber nur für 5 Hemden kalkuliert, 3 Hemden zusätzlich kosten nochmal etwas weniger - gell wir sind Kundenfreundlich hoch³ - als das Komplettpaket für 10 Hemden jemals war"
- "Aber alle ihre 10 Hemden werden wir niemals waschen können, das ist ja gar nicht unser Geschäft, denn dann arbeiten wir unrentabel und wir gehen pleite ..."
"... und das möchten Sie als, von unserem erstklassigen Service überzeugter Kunde doch nicht, oder?"


mfg.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Genau eine Leistungsbeschreibung welche eben mit der Preisliste Wahrheit wird, für die ersten 5GB auf HSDPA erweitert wird und in der 1.Generation keine weitere Erklärung hat und somit der Kunde sich auf die Leistungsbeschreibung beruft ;)
Ich habe sämtlichen alten Preislisten durchgesehen. Da steht nirgendwo, dass Du das Recht hast, mit jedem Gerät die Inklusivleistung zu nutzen, insbesondere nicht, dass T-Mobile Dir dabei Helfen muss, die Leistung in Anspruch zu nehmen und ganz inbesondere nicht, dass Dir T-Mobile Features freischalten muss, die eigentlich zur Nutzung mit einem anderen Dienst (Ja, Tethering ist beim iPhone als Dienst implementiert) gedacht sind.

Du absurd finde ich die Tatsache, dass jemand die AGB Leistungsbeschreibung nicht als Art und Weise versteht, wie er eine Leistung die er mit der Preisliste bezahlt nicht damit begründet ;)
Häh?!? Bitte was? In den AGB sind "Kann"-Leistungsbeschreibungen angegeben. Wie die sich in Verträgen als "Ist"-Leistungen manifestieren ist eine ganz andere Frage.


... als Ersatz für die bis dato fehlende Funktion.
(... die Apple wohl aus "Rücksicht" gegenüber AT&T und deren tönernes UMTS Netz vergessen hatte?)
Also das ist ja mal sowas von aus der Luft gegriffen.

T-Mobile stellt mir ein Angebot zur Verfügung, von sagen wir mal 500MB Traffic.
Ich nehme das Angebot an und nutze die 500MB Traffic.
Warum also sollte ich T-Mobile "dankbar" sein ...?o_O
Denk mal nach. Warum kann Dir T-Mobile 500MB Traffic zu dem Preis anbieten? Ist wie beim Nahverkehr. Da zahlst Du auch 50 Euro pro Monat und kannst so oft fahren, wie Du willst. Dass Du damit nicht das ganze Jahr jeden Tag zehn Mal fahren kannst, liegt eigentlich auf der Hand.

Du kannst also gerne die 500MB Traffic voll ausnutzen. Aber Du solltest daran denken, welche zukünftigen Auswirkungen das hat, wenn das jeder so macht.

Die Kalkulation von T-Mobile geht ja davon aus, das die meisten ihren Traffic nicht voll ausnutzen und das dadurch T-Mobile Einnahmen erzielt ohne eine Gegenleistung (Traffic) dafür liefern zu müssen.
Und das im ganz großen Stil!
Auch hier siehst Du das vollkommen falsch. T-Mobile bietet den Kunden mehr an, als die bezahlen.
Einnahmen ohne Gegenleistung erzielt T-Mobile nur, wenn die Mehrheit der Kunden sich weit unter der intern kalkulierten Trafficschwelle bewegen.
Wenn Du 200MB pro Monat von den 500MB verbrauchst, hast Du schon ein gutes Geschäft gemacht. Inbesondere, da Du bei "Übertraffic" nicht sofort zur Kasse gebeten wirst.
Schade eigentlich, dass ich wegen den wenig informierten "Ich-kann-den-Hals-nicht-voll-genug-bekommen"-Kunden in Zukunft mit schlechteren Konditionen rechnen muss.

Allerdings wird kaum jemand erwarten, dass ein Totalschaden plötzlich nicht mehr bezahlt werden soll, weil die Versicherung nicht damit gerechnet hat, dass statt 5% nun 8% der versichterten Personen einen Unfall gebaut haben. Da hat die Versicherung halt Pech gehabt und würde eine solche Klausel in den Vertrag einbauen müssen, dass sie nur den vollen Totalschaden bezahlen, wenn nicht mehr als x Prozent der Versicherungssumme für Unfälle insgesamt ausgegeben werden ;)
Tja, und die Versicherungsprämien steigen dann in den folgenden Jahren deswegen an.


Wenn ich in meiner Wäscherei 10 Hemden zur Reinigung abgebe dann werden die auch zu 100% gewaschen.
Denn genau dafür habe ich bezahlt!
... als ich das Angebot zum Hemden waschen angenommen habe und genau das will mir die Wäscherei verkaufen ... 10 gewaschene Hemden!
Schon wieder voll daneben. "10 Hemden für X Euro waschen" ist etwas anderes als "bis zu 10 Hemden pro Monat für Y Euro mtl. waschen".

Ersteres ist eine prozessorientiert entlohnte Dienstleistung, letzteres ist eine potentialoriente entlohnte Dienstleistung.

Letztere lohnt sich aber meist für beide Seiten. Der Anbieter hat fixe Einnahmen, mit denen er besser kalkulieren kann, was sich auch in niedrigeren Preisen ausdrückt (man muss nur kleinere Umsatzschwankungen in die Preise einrechnen) und der Kunde kommt unter dem Strich selbst bei einer relativ geringen Nutzung des "Freivolumens" meist günstiger weg als bei einem "Prepaid"-Volumen und hat ebenfalls gleichmäßige Kosten, selbst bei "Überbedarf".

Wie gesagt: Ich kann einfach Leute nicht verstehen, die alle gerne teurer haben wollen.
 

mpinky

Friedberger Bohnapfel
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@ Bananenbieger
die Quintessenz lautet daher, ich kann - und sollte - froh sein, das mir die "Wäscherei" T-Mobile wenigstens 2 Hemden wäscht ...?

mfg.
 

wami

Oberösterreichischer Brünerling
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Ich habe sämtlichen alten Preislisten durchgesehen. Da steht nirgendwo, dass Du das Recht hast, mit jedem Gerät die Inklusivleistung zu nutzen, insbesondere nicht, dass T-Mobile Dir dabei Helfen muss, die Leistung in Anspruch zu nehmen und ganz inbesondere nicht, dass Dir T-Mobile Features freischalten muss, die eigentlich zur Nutzung mit einem anderen Dienst (Ja, Tethering ist beim iPhone als Dienst implementiert) gedacht sind.

Wie bereits im ersten Post geschrieben, sollen die mir nicht helfen, aber es nicht aktiv vereiteln, weil dass nach meiner Auffassung und nach der Auffassung meines Rechtsanwalts (Herrn Vetter) eine Leistungsstörung darstellt.

Häh?!? Bitte was? In den AGB sind "Kann"-Leistungsbeschreibungen angegeben. Wie die sich in Verträgen als "Ist"-Leistungen manifestieren ist eine ganz andere Frage.

Genau die Netzleistung "Daten" im Netz von t-mobile zu nutzen ist eine Kann Leistung, diese Kann-Leistung buche ich mit Complete XL in meinem Fall dazu und wird zur Ist-Leistung. Was aktiv vereitelt wird ;) Verstehe nicht, wie man das bestreiten kann/will :)

Zur Sache mit den Versicherungsprämien, natürlich steigen die in den Folgejahren an und dann habe ich eine Kündigungsrecht, wenn ich mit diesen Tarifen nicht einverstanden bin und ein anderer Anbieter besser kalkuliert. Und genau darum geht es, ich habe mich aufgrund der guten Konditionen für t-mobile entschieden, nun ändern sie diese Konditionen und ich will darauf hin keine Kunde mehr sein ;) oder alternativ sollen wieder den Zustand herstellen den ich auch gebucht habe. Und jetzt bitte nicht wieder im Kreis - ich stelle nur meine Meinung dar und deine Meinung respektiere ich genauso, nur werden wir beide unsere Standpunkte nicht zusammenbringen

Abschliessend, ich lasse meine Auffassung durch ein Gericht prüfen, vielleicht habe ich total unrecht, aber dass wird sich zeigen :) Da ich davon ausgehe, dass auch du keine juristische Ausbildung hinter dir hast, geschweige denn die Richterbefähigung besitzt, gehe ich davon aus, dass du damit einverstanden bist, dies eben durch Leute wie Anwälte und Richter entscheiden zu lassen, die dass weit aus besser als wir beide beurteilen können.

Unsere beiden Standpunkte, insbesondere deinen, hast du zu Genüge in allen Freds dargestellt.

Viele Grüsse

Michael
 

User 58563

Gast
Hallo Bananenbieger,


ich will mal schauen ob ich ein Zitat aus meinem Complete M vom Januar 2008 finde...

Also, in den heute gültigen AGB (Stand 09/09) lautet eine Klausel:

Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von T-Mobile angebotenen Netze und zur Nutzung der SIM-Karte ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk- Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen.

Was für mich so viel bedeutet wie dass es auf meine Vertragsdetails ankommt, ob ich Tethering nutzen darf oder nicht.

In der Broschüre aus dem Vertragsarchiv bei T-Mobile lautet es im Kleingedruckten zu meinem Complete M:

)...Die SIM-Karte ist auch mit anderen Endgeräten nutzbar, dabei stehen iPhone-spezifische Leistungsmerkmale (z. B. VisualVoicemail) nicht zur Verfügung. Die Beauftragung von MultiSIM ist möglich....


Damit kann ich also per UMTS Stick ins Netz gehen und es wird über meinen Vertrag abgerechnet, oder ich lege die Karte in ein anderes, tetheringfähiges Handy.

Ich bin ein Laie auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, aber ich frage mich, ob das iPhone da mit inbegriffen ist, denn es ist kein "anderes Gerät", sondern das selbe Gerät!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen...