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T-Mobile: Tethering auch für Altkunden kostenpflichtig

_neXus_

Kronprinz Rudolf von Österreich
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So, sorry dass ich das hier mit ein wenig OT schreibe, aber ich meine in diesem Thread geschrieben zu haben, dass VoIP bei o2 inbegriffen sein wird. Jetzt ist es offiziell. HA! :cool:

http://www.golem.de/0908/69098.html
 

bluejay

Ingol
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fscklog.com schrieb:
iPhone-Kunden mit Complete-Verträgen der 1. Generation können Tethering ihrem Vertrag entsprechend kostenfrei nutzen, ohne die Zusatz-Option "Modem-Nutzung" buchen zu müssen - dies bestätigte ein Telekom-Sprecher gegenüber fscklog.com.

no comment :innocent: ;)
 

sortenreyn

Empire
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Zitat von fscklog.com
iPhone-Kunden mit Complete-Verträgen der 1. Generation können Tethering ihrem Vertrag entsprechend kostenfrei nutzen, ohne die Zusatz-Option "Modem-Nutzung" buchen zu müssen - dies bestätigte ein Telekom-Sprecher gegenüber fscklog.com.

:-D:-* juchu, großartig.
Ich liebe Telekom!
 

Fire.spray

Roter Delicious
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Tja, solange die Exclusivrechte fürs Iphone bei T-Mob liegen, muss man sich an so Aktion wohl oder übel beugen... Verarsche am Endkunden....
 

uuser

Herrenhut
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Sehe ich völlig anders! Einfach nicht buchen oder sich Beschweren... Es gehören immer 2 dazu ... ;) Bleibt zu klären ob nun ein Sonderkündigungsrecht besteht... Da nun die Leistung schlechter ist als der "gekaufte" Tarif...
 

Fire.spray

Roter Delicious
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Die Leistung ist nicht nur schlechter, es liegt ein einseitiger Vertragsbruch vor.

Das ist die Frage, ob es wirklich so ist...
War Tethering im Juni 2008 überhaupt schon Thema?

Trotzdem ist es einfach nur zum kotzen, das ein Provider mal hüh mal hot sagen kann...
 

bluejay

Ingol
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War Tethering im Juni 2008 überhaupt schon Thema? …

Ja. Tethering ist weder eine Erfindung von Apple noch der Telekom/T-Mobile und das gab es schon weit vor 2008. Da in den 1. Gen.-Verträgen dieser Dienst nicht, wie andere, explizit ausgeschlossen wurde (so wie ja dann später geschehen) ist Tethering genau wie das versenden von E-Mail, das Surfen mit Mobile Safari …, Bestandteil dieser Verträge.

Interessant ist allerdings, was Herr Steinmeier um 19:57 Uhr bei fscklog schrieb.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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In den Verträgen der 1. Generation war sämtliche Datennutzung mit anderen Geräten als dem iPhone zunächst ausgeschlossen.

Die Möglichkeit, dass Inklusivvolumen per MultiSIM zu nutzen kam erst später als Goodie hinzu.

Insofern, dass es damals Tethering für das iPhone noch nicht gab und Tethering am iPhone als separate Leistung und nicht als reines Gerätefeature implementiert wurde, ergibt sich meiner Meinung nach auch kein Anrecht für die Kunden der ersten Generation (mich damit eingeschlossen).
 

vortecs

James Grieve
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Ja. Tethering ist weder eine Erfindung von Apple noch der Telekom/T-Mobile und das gab es schon weit vor 2008. Da in den 1. Gen.-Verträgen dieser Dienst nicht, wie andere, explizit ausgeschlossen wurde (so wie ja dann später geschehen) ist Tethering genau wie das versenden von E-Mail, das Surfen mit Mobile Safari …, Bestandteil dieser Verträge.

Das sehe ich anders. Um etwas verlangen zu können, benötigt man eine Anspruchsgrundlage (wer will was von wem woraus?). Wenn im Vertrag nichts drinsteht, fehlt die Leistungszusage für tethering. Anders würde die Sache liegen, wenn beispielsweise der Leistungsumfang mit einem Oberbegriff beschrieben worden wäre, der auch tethering umfaßt. Dann hätte man tethering ausschließen müssen.
 

mpinky

Friedberger Bohnapfel
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In den Verträgen der 1. Generation war sämtliche Datennutzung mit anderen Geräten als dem iPhone zunächst ausgeschlossen.

Die Möglichkeit, dass Inklusivvolumen per MultiSIM zu nutzen kam erst später als Goodie hinzu.

Insofern, dass es damals Tethering für das iPhone noch nicht gab und Tethering am iPhone als separate Leistung und nicht als reines Gerätefeature implementiert wurde, ergibt sich meiner Meinung nach auch kein Anrecht für die Kunden der ersten Generation (mich damit eingeschlossen).
Oh ja ich vergaß ..., T-Mobile ist der Kundenfreundlichste, Innovativste, in der Kunden Kommunikation fortschritlichste, der tech. versierteste und im Preis-/Leistungsverhältnis beste Provider den sich Deutschland iPhone Kunden überhaupt vorstellen können ...

Leiden "verstehen" das wohl einige nur nicht.o_O

mfg.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Die Unternehmen der Telco-Branche sind nicht gerade für die Kundenfreundlichkeit berühmt. Das steht außer Frage.

Aber was das Preis-/Leistungsverhältnis in Deutschland anbelangt, da sind immer noch Vodafone und T-Mobile gemeinsam auf Platz eins.

Im Grunde ist die Tethering-Reglung auf mich persönlich bezogen kunden-bananenbieger-freundlich.
Ich habe nämlich kein Interesse daran, dass irgendwelche Heinis das UMTS-Netz in die Knie zwingen, was sich dann auch noch in höheren Preisen oder in weniger Inklusivleistungen zum gleichen Preis manifestiert.

Von daher wäre es mir am Liebsten, wenn die meisten iPhone-Kunden zu Simyo wechseln würden.
 

bluejay

Ingol
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Das sehe ich anders. Um etwas verlangen zu können, benötigt man eine Anspruchsgrundlage (wer will was von wem woraus?). Wenn im Vertrag nichts drinsteht, fehlt die Leistungszusage für tethering. Anders würde die Sache liegen, wenn beispielsweise der Leistungsumfang mit einem Oberbegriff beschrieben worden wäre, der auch tethering umfaßt. Dann hätte man tethering ausschließen müssen.

T-Mobile geht da einen anderen Weg und schließt bestimmte Datendienste, zu denen auch Tethering gehört, aus. Und Tethering ist in den 1.-Gen.-Verträgen eben nicht ausgeschlossen.

Insofern, dass es damals Tethering für das iPhone noch nicht gab …

Das ist m.E. nicht ganz korrekt formuliert (auch wenn ich wahrscheinlich weiß, was Du meinst ;)), denn mir ist bisher nicht bekannt, daß der Begriff (oder korrekter die Funktionalität) Tethering nach Herstellern oder Produkten unterschieden wird: Es gab sehr wohl Tethering, das iPhone (wieder nicht korrekt, es muß heißen, die damalige iPhone-Firmware) war nur nicht in der Lage dies zu nutzen. Die hardwaretechnischen Voraussetzungen brachte das iPhone jedoch generell schon bei der Markteinführung mit. Es sollte auch hinlänglich bekannt sein, daß Software/Firmware gelegentlichen Updates und damit Weiterentwicklungen unterliegt. Die Tetheringfähigkeit des iPhones unter OS >=3.0 sollte allso, zumindest für Vertragspartner, keine allzu große Überraschung gewesen sein.
 

bluejay

Ingol
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… Im Grunde ist die Tethering-Reglung auf mich persönlich bezogen kunden-bananenbieger-freundlich.
Ich habe nämlich kein Interesse daran, dass irgendwelche Heinis das UMTS-Netz in die Knie zwingen, was sich dann auch noch in höheren Preisen oder in weniger Inklusivleistungen zum gleichen Preis manifestiert. …/QUOTE]

Wieder mal eine Betrachtungsweise von Dir, der ich mich einfach nicht entziehen kann. :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Es gab sehr wohl Tethering, das iPhone (wieder nicht korrekt, es muß heißen, die damalige iPhone-Firmware) war nur nicht in der Lage dies zu nutzen. Die hardwaretechnischen Voraussetzungen brachte das iPhone jedoch generell schon bei der Markteinführung mit.
Und?

Es sollte auch hinlänglich bekannt sein, daß Software/Firmware gelegentlichen Updates und damit Weiterentwicklungen unterliegt. Die Tetheringfähigkeit des iPhones unter OS >=3.0 sollte allso, zumindest für Vertragspartner, keine allzu große Überraschung gewesen sein.
Uiuiui... Dann gibt es in Zukunft praktisch keinerlei Angebote, weil man damit rechnen muss, dass in zehn Jahren ein Produkt herauskommt, dass den Anbieter überlastet.

Wieder mal eine Betrachtungsweise von Dir, der ich mich einfach nicht entziehen kann. :)
Ich bin immer wieder überrascht, dass für viele Leute (damit bist nicht Du gemeint!) die Wort Wirkungskette.

Beispiel Wirkungskette: Man verklagt den einzigen Pommesbudenbesitzer im Ort darauf, dass er Currywürste für 10 cent verkaufen muss, weil er dass mal irgendwann auf ein Preisschild "10ct/Currywurst" geschrieben hat. Was folgt: Wahrscheinlich wird es schwer, eine Currywurst zu bekommen wird schwierig, da die Leute dem Besitzer wohl die Bude einrennen werden, aber ganz sicher wird der Pommesbudenbesitzer irgendwann den Laden dicht machen müssen, weil er die Currywürste unter Selbstkosten verkaufen muss. Insgesamt brachte das dann für den Kläger ein paar günstige Currywürste, aber dafür hat er den Preis gezahlt, dass er zukünftig weder günstiger Currywürste bekommen kann, noch eine Pommesbude am Ort hat.
(ich bin mir durchaus bewusst, dass das nach geltendem Recht nicht möglich ist!)
 

bluejay

Ingol
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Will heißen, es gab und gibt kein “Tethering für iPhone“. Es gibt Tethering und es gibt mobile Geräte die Tethering können. Tethering war für T-Mobile zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse keine unbekannte, nicht vorhersehbare Größe.

Uiuiui... Dann gibt es in Zukunft praktisch keinerlei Angebote, weil man damit rechnen muss, dass in zehn Jahren ein Produkt herauskommt, dass den Anbieter überlastet.
Ich habe kein neues Gerät. Mein gekauftes Gerät wurde lediglich durch den Hersteller auf aktuellen Stand gebracht (was lt. Vertrag ausdrücklich zulässig ist), sodaß ich weitere Datendienste, die in meinem Vertrag nicht ausgeschlossen sind, nun nutzen kann (oder besser: können müßte).

Ich bin immer wieder überrascht, dass für viele Leute (damit bist nicht Du gemeint!) die Wort Wirkungskette.

Beispiel Wirkungskette: Man verklagt den einzigen Pommesbudenbesitzer im Ort darauf, dass er Currywürste für 10 cent verkaufen muss, weil er dass mal irgendwann auf ein Preisschild "10ct/Currywurst" geschrieben hat. Was folgt: Wahrscheinlich wird es schwer, eine Currywurst zu bekommen wird schwierig, da die Leute dem Besitzer wohl die Bude einrennen werden, aber ganz sicher wird der Pommesbudenbesitzer irgendwann den Laden dicht machen müssen, weil er die Currywürste unter Selbstkosten verkaufen muss. Insgesamt brachte das dann für den Kläger ein paar günstige Currywürste, aber dafür hat er den Preis gezahlt, dass er zukünftig weder günstiger Currywürste bekommen kann, noch eine Pommesbude am Ort hat.
(ich bin mir durchaus bewusst, dass das nach geltendem Recht nicht möglich ist!)
Vergleich hinkt, aber das tun ja, zumindest nach meinem Kenntnisstand, alle Vergleiche. Warum hinkt er? Nun, weil kein Vertrag zur Preisbindung zwischen Pommesbudenbesitzer und Kläger besteht. Zumindest ist das im Text nicht erwähnt. ;)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Will heißen, es gab und gibt kein “Tethering für iPhone“. Es gibt Tethering und es gibt mobile Geräte die Tethering können. Tethering war für T-Mobile zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse keine unbekannte, nicht vorhersehbare Größe.
Bei einem Gerät, was zuerst nicht einmal Apps kannte zu einem Zeitpunkt, an dem die Internetnutzung von Mobilfunkkunden bei durchschnittlich 5MB/Monat lag?

Ich habe kein neues Gerät. Mein gekauftes Gerät wurde lediglich durch den Hersteller auf aktuellen Stand gebracht (was lt. Vertrag ausdrücklich zulässig ist), sodaß ich weitere Datendienste, die in meinem Vertrag nicht ausgeschlossen sind, nun nutzen kann (oder besser: können müßte).
Der Hersteller hat aber lediglich ein einseitiges Potential geschaffen. T-Mobile ist nicht verpflichtet dieses Potential in Betrieb zu nehmen. Erst recht nicht, da die ursprünglich zugesicherte Leistung weiterhin voll verfügbar ist.
Es gibt auch keine Klausel, die T-Mobile verpflichtet, an einem Gerät eine Handlung vorzunehmen, um eine erweiterte Funktionalität freizuschalten.
Zudem ist die Art und Weise, wie Tethering implementiert wurde ein Rückschluss darauf, dass es sich um eine nicht dem Kernprodukt zugehörige Zusatzleistung (vgl. Leistung vs. Funktion!) handeln muss.

Vergleich hinkt, aber das tun ja, zumindest nach meinem Kenntnisstand, alle Vergleiche. Warum hinkt er? Nun, weil kein Vertrag zur Preisbindung zwischen Pommesbudenbesitzer und Kläger besteht. Zumindest ist das im Text nicht erwähnt. ;)
Das war kein Vergleich, das war völlig losgelöstes ein Beispiel.
Es ging darum zu erkennen, dass eine Handlung nicht nur unmittelbare Ergebnisse erwirkt, sondern langfristige Folgen hat, die sich aus der Handlung ergeben, aber nicht unmittelbar aus der Handlung ersichtlich sind.

Ich habe z.B. nichts gegen Tarife mit 5 Euro Grundgebühr, Telefon- und Internetflat. Allerdings weiß ich, dass solche Tarife a) nicht kostendeckend sind und b) das Netz in Deutschland total überlasten würden.
 
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mpinky

Friedberger Bohnapfel
Registriert
05.10.06
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528
...
Zudem ist die Art und Weise, wie Tethering implementiert wurde ein Rückschluss darauf, dass es sich um eine nicht dem Kernprodukt zugehörige Zusatzleistung (vgl. Leistung vs. Funktion!) handeln muss.
...

Genau ...
... und aus diesem Grund hat t-mobile - völlig selbstlos - die UMTS Sticks samt zugehöriger Multisim den iPhone Nutzern hinterher geworfen um die damals fehlende Funktionalität des Betriebssystems auszugleichen ...o_O
Und in diesem Zusammenhang kann auch von etwaiger "Netzüberlastung" keine Rede sein, da es ja hier nur um den ohnehin anfallenden Traffic geht.

mfg.