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Strafverfolgung?

xees

Lambertine
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Spinnen die jezt alle? http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,723864,00.html

die sind die dran und wollen enduser verurteilen weil sie den simlock entfernen haben lassen, in augsburg ist ja schon einer verurteilt.

habe selber normales t-mobile sim drin, aber trotzdem harter toback. das handy gehört mir aber die software gehört apple bzw. der telekom.

was meint ihr?
 
Zu lesen ist auch dies:

Einige Juristen sehen das Göttinger Verfahren skeptisch. Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, erklärt: "Man stochert im Nebel, unausgegoren und verworren." Wichtig sei der Hinweis: eventuelle Straftatbestände. "Die wissen selbst noch nicht, was sie da prüfen", erklärt der Experte.

Hoeren jedenfalls sieht keine rechtliche Grundlage dafür, Privatkunden strafrechtlich wegen des Entsperrens ihrer Mobiltelefone zu verfolgen: "Die Rechtslage für Privatpersonen ist klar: Wer sein Mobiltelefon entsperrt, kann dafür nicht bestraft werden."
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nunmal unbestritten geltendes Recht, dass der Endnutzer zwar ein Nutzungsrecht an entsprechender Software erwirbt, nicht aber die Software selbst. Dass ein Nutzungsrecht nicht das Recht auf Veränderungen an der Software beinhaltet, muss eigentlich nicht gesondert erwähnt werden.

Niemand kann behaupten, das nicht gewusst zu haben.
 
Was ändert das an der Tatsache, dass es diesbezüglich noch kein Grundsatzurteil gibt? Wobei es hier um den SIM Unlock geht. Der Jailbreak ist nochmal eine andere Geschichte.

Dass ein gewerblicher Unlock bestraft werden könnte kann ich aber nachvollziehen.
 
Was ändert das an der Tatsache, dass es diesbezüglich noch kein Grundsatzurteil gibt? Wobei es hier um den SIM Unlock geht. Der Jailbreak ist nochmal eine andere Geschichte.

Mir scheint, ein so genanntes Grundsatzurteil steht unmittelbar bevor, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Und ob Simlock oder Jailbreak spielt keine Rolle, denn Manipulation ist es im einen wie im anderen Fall, wobei es wohl letztlich keine Rolle spielen dürfte, ob die Beweggründe für diese Eingriffe kommerziellen oder privaten Ursprungs sind.

Diese Meinung kann man übrigens teilen, muss man aber nicht.
 
Mir scheint, ein so genanntes Grundsatzurteil steht unmittelbar bevor, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Im festen Glauben daran, in einem Rechtsstaat zu leben, hoffe ich doch sehr, dass das in umgekehrter Reihenfolge passiert ;-)

Und ob Simlock oder Jailbreak spielt keine Rolle

Beim Entfernen eines Simlock greift neben dem BGB und UrhG möglicherweise auch noch das TKG.

wobei es wohl letztlich keine Rolle spielen dürfte, ob die Beweggründe für diese Eingriffe kommerziellen oder privaten Ursprungs sind.

Das spielt im Bereich des UrhG sogar eine ganz erhebliche Rolle.

Gruss,
Dirk
 
Ja, der gute alte Glaube, in einem Rechtsstaat zu leben … :-D

In Bezug auf den Eingriff bzw. die Manipulation einer Software habe ich mich offenbar nicht ganz klar ausgedrückt.

Was ich sagen wollte ist die Tatsache, dass für einen Eingriff in ein System unerheblich ist, ob der Eingriff private oder kommerzielle Ziele verfolgt, denn gesetzeswidrig ist der Eingriff so oder so.

Der Punkt mit dem UrhG kommt bei kommerziellen Zwecken zusätzlich ins Spiel.
 
Was ich sagen wollte ist die Tatsache, dass für einen Eingriff in ein System unerheblich ist, ob der Eingriff private oder kommerzielle Ziele verfolgt, denn gesetzeswidrig ist der Eingriff so oder so.
Wo kann ich diese Gesetzeswidrigkeit nach deutschem Recht bezüglich des iPhones und dessen Firmware nachlesen? ;-)
 
Also wenn der Jailbreak in Deutschland verboten wird, dann wandere ich aus. ;)
 
Wo kann ich diese Gesetzeswidrigkeit nach deutschem Recht bezüglich des iPhones und dessen Firmware nachlesen? ;-)

Sowohl im EULA, welches du mit Aktivierung des iPhones (und jedes FW-Updates) akzeptierst, als auch im ADC Developer Agreement, für den Fall, dass du dich zu denen zählen solltest, die die FW selbst modifizieren. Solltest du die FW übrigens komplett ohne Verwendung der iOS Entwicklungstools (inkl. der Klassenbibiliotheken) modifizieren, verletzt du als Entwickler IMHO keine Lizenzbedingungen. Als Anwender der FW dagegen schon - ist das gleiche Spiel wie die Verwendung von MacOS auf nicht-Apple HW.

Gruss,
Dirk
 
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Der Vergleich mit MacOS auf nicht Apple HW trifft bei iPhone Modifikationen nicht zu und zur Gültigkeit der EULA brauche ich dir sicher nichts zu erzählen. Die Modifikation zur Eigennutzung geschieht i.d.R. durch jeden User selbst, der im übrigen ebenfalls recht selten unter das ADC Agreement fallen dürfte. Dass das rechtlich ungeklärt ist aber deshalb nicht automatisch erlaubt, will ich ja gar nicht abstreiten.

Was natürlich gar nicht geht ist die Verbreitung modifizierter SW Bestandteile, egal ob gewerblich oder nicht, das ist aber ein anderes Thema.
 
zur Gültigkeit der EULA brauche ich dir sicher nichts zu erzählen.

Doch, mach' mal. Hinweis: Nur weil Microsoft in seinen EULAs zu OEM-Software Passagen hat, die in Deutschland rechtlich unwirksam sind, macht das noch lange nicht ein EULA an sich unwirksam, geschweige denn EULAs anderer Hersteller und/oder anderer Produkte. Genau darum gibt's die Salvatorische Klausel.

Gruss,
Dirk
 
Wo kann ich diese Gesetzeswidrigkeit nach deutschem Recht bezüglich des iPhones und dessen Firmware nachlesen? ;-)

Es dürfte völlig unerheblich sein, ob es sich um Soft- oder Firmware eines iPhones oder irgend eines anderen Gerätes handelt. Nach meinem Kenntnisstand darf eine Software, deren Nutzungsrecht man erworben hat, nicht eigenmächtig ge- oder verändert werden.

Wenn Du anders lautende Informationen hast, dann mal immer raus damit, denn sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gern vom Gegenteil überzeugen.
 
Dass EULAs auch teilweise gelten könnten, wie vieles mit salvatorianischer Klausel versehene, ist ja klar. Gleichzeitig kollidieren sie in wesentlichen Teilen mit dem BGB (AGB -> da wird's mit der Salv. Klausel i.d.R. nichts). Der Microsoft OEM Case inkl. BGH Urteil ist hier auch nicht relevant. Der AGB Konflikt (§305 Abs.2 Nr.2 BGB) ist nach wie vor ungeklärt und gerade beim iPhone eminent.

Was aber wie ich schon oben geschrieben habe, nicht heißt, dass ungeklärte Sachverhalte automatisch legal sein müssten. Der Umkehrschluß ist aber genauso falsch.
 
uiuiui, was macht man mit den ganzen leuten, die irgendwelche mods für die GTA-Teile gebaut haben oder skins für Counter-Strike? Ich plädiere für Todesstrafe
 
GTA und so ziemlich alle Spiele die auf der Source-Engine basieren sehen die Entwicklung von Modifikationen explizit vor. Zu erkennen daran, dass man von den Herstellern SDKs erhält. Aber auch Rockstar Games oder Valve werden dir auf die Finger hauen, wenn du anfängst an der Engine zu drehen, z.B. um bei Source die (mögliche) Authenzitätsprüfung via Steam abzuschalten, um mal etwas zu dem hier diskutierten Sachverhalt vergleichbares anzuführen.

David, könntest du kurz erläutern, was deiner Meinung nach §305 Abs.2 Nr.2 BGB mit dem Thema hier zu tun hat?

Gruss,
Dirk
 
Die Frage ist: Wie weit darf der Hersteller Vorgaben zur Benutzung eines Gerätes machen, das ihm gar nicht mehr gehört (nach dem Kauf). Kann mir z.B. ein Fönhersteller vorschreiben, mit welchem Stromanbieter das Gerät betrieben werden darf? Oder darf ich in Zukunft ein Fahrzeug mit einem Stern auf der Motorhaube nur noch bei der Muschel tanken?

Da wir nur auf dem Papier einen Rechtsstaat haben, muss jeder für sich selbst entscheiden, was er tut. Ich persönlich sage: Ich hab das Gerät gekauft, es ist ein Eigentum. Ich verwende es zu dem Zweck, für das es gebaut wurde (telefonieren, Internet, Datenverwaltung...). Welchen "Sprit" ich dafür verwende, ist meine Sache. Rechtsstaat hin, Rechtsstaat her...

Und nein, ich hab keinen JB auf meinem iPhono...
 
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Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Nur mal so nebenbei: Bei der Registrierung deines iPhones hast du dich ja dafür freiwilig entschieden, deren Bestimmungen anzunehmen. Wenn darin stand, dass die Software Ihnen gehört (und das tut sie defacto, unabhängig ob DIR das GERÄT gehört) dann ist das auch so.

Ich kenn mich mit den rechtlichen Lagen nicht aus, aber du hast ja nur das Gerät und die Nutzungsrechte an der Software erlangt. Aber keinesfalls gehört die Software die auf deinem Handy ist, dir.Die Software ist und bleibt geistiges Eigentum von Apple - bis SIE dir etwas anderes mitteileln.
 
Der hinkende Vergleich dient ja nur einer überspitzten Darstellung; dass das nicht so ganz richtig ist, ist mir schon klar.

Ansonsten mach ich mit einem Gegenstand, der mir gehört, auch, was ich will. Das Gerät war teuer genug. Dafür brauch ich keinen "Rechtsstaat" (der übrigens Helerware kauft!), sondern nur einen gesunden Menschenverstand.

Das kann man anders sehen, muss man aber nicht.