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So Langsamm wirds dünn bei apple!

Slin

Gast
Blödsinn! Du hast 2 Jahre Gewährleistung beim HÄNDLER. Im ersten halben Jahr muss dir der HÄNDLER beweisen, dass der Fehler/Defekt nicht von Anfang an da war, sondern DU ihn verursacht hast. Danach für die restlichen 1,5 Jahre musst DU beweisen, dass der Fehler/Defekt schon von Anfang an da war. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des HERSTELLER. Du bist aber trotzdem in der Gewährleistung mit drin! Man sollte halt wissen wovon man redet.

Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung


Schön, wie du dich hier ausdrückst,...
Ich würde mal sagen, es interessiert den Händler wohl nen Shice,... der wird mir wohl nichts nachweisen müssen, da er des au an den HERSTELLER weitergibt! Sofern DU weisst wovon DU redest,... würde ich gerne einen Tip vom erfahrenen Fachmann haben, wie ich einen Bildschirmschaden nachweisen soll, dass der schon von Anfang an da war? Der Gutachter, mit dem ich in Verbindung ist, kanns nämlich nicht!

Ich kann ja gerne mal hier des Schreiben von Apple Irland per Post kam posten, wo der Fall mit einer Art Standardschreiben weggedrückt wurde!
 

mac@engelthal

Rheinischer Krummstiel
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Schön, wie du dich hier ausdrückst,...
Ich würde mal sagen, es interessiert den Händler wohl nen Shice,... der wird mir wohl nichts nachweisen müssen, da er des au an den HERSTELLER weitergibt! Sofern DU weisst wovon DU redest,... würde ich gerne einen Tip vom erfahrenen Fachmann haben, wie ich einen Bildschirmschaden nachweisen soll, dass der schon von Anfang an da war? Der Gutachter, mit dem ich in Verbindung ist, kanns nämlich nicht!

Ich kann ja gerne mal hier des Schreiben von Apple Irland per Post kam posten, wo der Fall mit einer Art Standardschreiben weggedrückt wurde!

Es war Blödsinn was du erzählt hast und ist so wie ich sagte. Der Händler ist in der Beweispflicht (im ersten halben Jahr). Ab dann du. Dabei ist es völlig irrelevant, ob du den immer-dagewesenen Schaden nachweisen kannst oder nicht. Für das "Blödsinn" möchte ich mich entschuldigen, aber du hast hier gefährliches Halbwissen was dich ganz leicht mal den Kopf (sprichwörtlich!) kosten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Slin

Gast
Beweise hin oder her...

Es war Blödsinn was du erzählt hast und ist so wie ich sagte. Der Händler ist in der Beweispflicht (im ersten halben Jahr). Ab dann du. Dabei ist es völlig irrelevant, ob du den immer-dagewesenen Schaden nachweisen kannst oder nicht. Für das "Blödsinn" möchte ich mich entschuldigen, aber du hast hier gefährliches Halbwissen was dich ganz leicht mal den Kopf (sprichwörtlich!) kosten kann.

Sei es jetzt drum,...wie der Händler seiner Beweispflicht genüge tut. Fakt ist, der Schaden ist da,... Fakt ist, der Schaden ist der selbe wie damals,... Fakt ist, dass ich den Schaden nachweisen kann,... Fakt ist, dass Apple sich auf ihre einjährige Garantie zurücklehnt,...

Also muss wohl ein Anwalt her,... weil so wie du schon selber hier bei Apfelgelabere gesagt hast, Halbwissen ist tötlich..... oder kostet viel Geld ;)
 

nickcaveman

Gast
Moin, bin persönlich ein richtiger apple fan, nur solangsamm werd ich immer mehr entäuscht von deren produkten,

ich fang einfach mal an:

Mighty Mouse - Scrollrad tod (schon tausend mal gereinigt) 50 €
ipod nano kopfhörer - spielen nurnoch ganz leise 40 €
macbook netzteil durchgebrannt - 88 €
mac mini - soundkarte tod - ? €
…und ich mach mal weiter:
tastatur - linke tasten klemmen, alt und apfeltaste lassen sich nicht mehr mit einem finger drücken. knapp ein jahr alt.
shufflekopfhörer - drei stück in einem jahr durchgebracht.
powerbook - monitor flackert und geht des öfteren aus, began nach knapp einem jahr.
powerbook - airportkarte kaputt gegangen, irgendwann, als ich sie mal testen wollte, da ging sie einfach nicht mehr.

alles nicht schön, vorallem wenn man bedenkt, das die produkte schon höherpreisig sind.

aber ich kann die liste auch mit anderen herstellern weiterführen:
lacie externer brenner - 2 mal beutzt, letztens wieder angeschaltet, tot.
AEG telefon - nach knapp einem jahr komplett kaputt

ich denke, das leigt auch zum teil an dem konsumerverhalten. wenn man sich jedes jahr unbedingt das neueste elektrospielzeug kaufen muss, dann kommt es halt nicht auf haltbarkeit an.
wer benutzt denn heute noch einen rechner drei jahre?
oder ein handy länger als bis zum ende des vertrages?

ich werde in zukunft wieder verstärkt darauf achten, wie lange der hersteller garantie auf das produkt gibt.
 

mac@engelthal

Rheinischer Krummstiel
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Sei es jetzt drum,...wie der Händler seiner Beweispflicht genüge tut. Fakt ist, der Schaden ist da,... Fakt ist, der Schaden ist der selbe wie damals,... Fakt ist, dass ich den Schaden nachweisen kann,... Fakt ist, dass Apple sich auf ihre einjährige Garantie zurücklehnt,...

Also muss wohl ein Anwalt her,... weil so wie du schon selber hier bei Apfelgelabere gesagt hast, Halbwissen ist tötlich..... oder kostet viel Geld ;)

Wie alt ist das PowerBook (sprich wann wurde es gekauft)? Drohe erstmal mit einem Anwalt und berufe dich auf die Gewährleistung.
 

Slin

Gast
Die Garantie lief im November aus,...der Fall zieht sich aber gut 4 Monate oder mehr...
Das schöne ist ja,...dass ich eigentlich ab jetzt alles schriftl. machen sollte, zum Nachvollziehen.
Und des geht nun mal nur über den Postweg nach Irland. Das zieht sich dann ewig in die Länge wohl...
 

mac@engelthal

Rheinischer Krummstiel
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Naja, wenn die Garantie ausgelaufen ist (normale Garantie oder AppleCare PP?), hast du die Beweispflicht. Außerdem 4 Monate nach Garantieende gibts keine Kulanz mehr. Sorry. Oder du schreibst mal eine Mail an [email protected]. Die haben mir auch geholfen (bzw. sind noch dabei).
 

Slin

Gast
von was red ich hier denn die ganze Zeit :p

ich bin ausserhalb der ganzen Zeiten,..nur noch innerhalb der 2 Jahre...

so un wohin führt mich die mailaddy? lfox?
der freut sich dann, dass ich ihm maile?
 

n/a

Goldparmäne
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Mal wieder ein wunderbarer Garantie/Gewährleistungs-Tipp, der aus Halbwissen und gefährlichen Fehlern besteht!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr**** halten! (Zitat Dieter Nuhr)

Gilt das dann auch für Dich?

Nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr, viel Spaß dabei! Das bringt dich als Verbraucher in eine absolut bescheidene Situation, da du solche Fehler dann selber beweisen musst und das kann sehr teuer werden.

Wie ich schon geschrieben habe: da der gleiche Fehler schonmal aufgetreten ist, Apple diesen Fehler eingestanden und repariert hat, sollte das für einen guten Anwalt eigentlich schon machbar sein.

P.S.: die Info mit den Versandkosten ist ebenfalls einfach nur falsch!!!

Ach ja? Dann guck Doch mal ins BGB, §439, Absatz 2. Ich zitiere:

BGB schrieb:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Unter Transportkosten verstehe ich Versandkosten.
 

Tengu

Apfel der Erkenntnis
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Knilch hier nich rum :)

Die Leute kommen immer mit "Anwalt". Ich kenne Unternehmen, die werden täglich bedroht von wegen "Anwalt". Bisweilen aber nur bedroht. Die finden das mittlerweile witzig.

Zum anderen:
Nein, der Verkäufer hat die Porto Kosten nicht zu übernehmen. Lies Dir die AGBs von Apple durch und klag meinetwegen wegen 19,22 hinterher. Allerdings dürfte das trotz aller Hartnäckigkeit eben allein dshalb schon chancenlos sein.
Zum anderen: Der Vor-Ort Händler müsste doch theoretisch Gewährleistung bringen, oder? Wie wäre es da mal hinzugehen?


Was den Grundtenor des Threads angeht:
Apple kotzt mich in Sachen Garantie persönlich an. Ich hatte mit einem kaputten Inverterboard meinen Spaß. Und der Support war zwar am Telefon nett, aber vor Ort frech wie Rotz und langsam. 5 Wochen sind im heutigen IT Gewerbe unter aller Sau an Reperaturzeit, vor allem für son Shice. Nen Inverterboard kauf ich mir privat schneller als Apple das direkt ausliefert.
Daher werde ich mir nie wieder ein Apple Produkt kaufen. Mein MacBook behalt ich, weils mir gut genug gefällt. Mal schauen. Wenn man nicht den Serivice von Apple in Anspruch nehmen muss, kann man mit leben.
 

n/a

Goldparmäne
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Knilch hier nich rum :)

Die Leute kommen immer mit "Anwalt". Ich kenne Unternehmen, die werden täglich bedroht von wegen "Anwalt". Bisweilen aber nur bedroht. Die finden das mittlerweile witzig.

Eben das ist der Grund, warum sie meinen, daß sie mit den Kunden machen können, was sie wollen. Tut ja eh keiner was.

Zum anderen:
Nein, der Verkäufer hat die Porto Kosten nicht zu übernehmen. Lies Dir die AGBs von Apple durch und klag meinetwegen wegen 19,22 hinterher.

Ach, die AGB von Apple stehen also über dem BGB? Seit wann das denn? Ich hatte mittlerweile schon zwei Fälle bei denen mir der Händler im Gewährleistungsfall die Versandkosten nicht übernehmen wollte. Mit einem Hinweis auf das BGB war das beide Male behoben und mir wurden die Kosten erstattet. Wer das nicht tut ist selbst schuld.

Allerdings dürfte das trotz aller Hartnäckigkeit eben allein dshalb schon chancenlos sein.

Ne, chancenlos ist es nicht, da, wie gesagt, das BGB über jeder AGB steht. Die Frage ist halt, ob man den Streß auf sich nimmt. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man da gut dran.

Zum anderen: Der Vor-Ort Händler müsste doch theoretisch Gewährleistung bringen, oder? Wie wäre es da mal hinzugehen?

Ne, gewährleistungspflichtig ist ausschließlich der Händler, bei dem ich das Gerät erworben habe. Wenn ich es bei Gravis gekauft habe, Gravis (aber nur der eine Laden, in dem ich es auch wirklich gekauft habe), falls ich es online im Apple-Store gekauft habe, ist es Apple.
 
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debunix

Prinzenapfel
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Gilt das dann auch für Dich?

Ja:p


Ach ja? Dann guck Doch mal ins BGB, §439, Absatz 2. Ich zitiere:



Unter Transportkosten verstehe ich Versandkosten.

Danke, ich habe das BGB in allen Fassungen seit 2000 in mehreren Varianten vorliegen und kenne den Inhalt mehr als gut.
Auf den Fall bezogen ist mein Geschriebenes absolut richtig. Versandkosten können auf den Käufer umgelegt werden, wenn der Warenwert unter 40 € liegt.
Danke und gute Nacht.
Falls du tiefer einsteigen willst, dann empfehle ich dir Medicus oder den Palandt...
 
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Goldparmäne
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Auf den Fall bezogen ist mein Geschriebenes absolut richtig. Versandkosten können auf den Käufer umgelegt werden, wenn der Warenwert unter 40 € liegt.

Das gilt doch aber nur bei Widerruf, der innerhalb von zwei Wochen geschehen muß? Ich hab's jetzt auf die Schnelle nicht im BGB gefunden.

Aber sei's drum: der Warenwert sollte in diesem Fall die 40 Euro doch recht deutlich überschreiten, sonst wäre was faul ;).
 

Slin

Gast
OK,... jetzt artet des hier doch sehr in eine Schlacht aus, "wer kann besser das Gestezbuch zitieren" ;)

Dieses rumgestochere, wo man doch nicht genau weiß ob's stimmt oder nicht, bringt mich pers. hier nicht viel weiter.
Da man nicht nur mit Anwalt drohen kann, sondern es auch mit einem Echten versuchen könnte, wäre des nun meine nächste Frage. Kennt jemand einen, der sich in dem Bereich auskennt (Elektronik/Garantieansprüche oder wie man den Bereich auch nennt)?
 

n/a

Goldparmäne
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Wenn Du meinst, daß Dir das nichts bringt, kann ich es zukünftig auch einfach sein lassen.

Mir hat das "im-Gesetzbuch-zitieren" schon zwei Mal konkret was gebracht. Nämlich daß ich keine Versandkosten zahlen musste, als ich einen Gewährleistungsfall hatte.
Für meine Freundin habe ich gerade klargemacht, daß ihr Headset, welches sie zu ihrem Handy bekommen hat und welches nun auseinanderfällt, in der Gewährleistung repariert wird obwohl in den AGB steht, daß der "Provider" nur 6 Monate Garantie auf das Ding gibt (ist schon älter als 6 Monate).

Alle diese Firmen versuchen, einen an der Nase rumzuführen in der Hoffnung, daß man ja sowieso nichts tut und sich bei den nicht gerade bürgerfreundlichen Formulierungen im BGB nicht auskennt. Weil mich das tierisch angek*t*t hat, habe ich mich da einfach mal eingehender informiert, was meine Rechte sind und welche Pflichten der Verkäufer hat.

Juristisch bin ich sonst eher unbelastet.
 

debunix

Prinzenapfel
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OK,... jetzt artet des hier doch sehr in eine Schlacht aus, "wer kann besser das Gestezbuch zitieren" ;)

Dieses rumgestochere, wo man doch nicht genau weiß ob's stimmt oder nicht, bringt mich pers. hier nicht viel weiter.
Da man nicht nur mit Anwalt drohen kann, sondern es auch mit einem Echten versuchen könnte, wäre des nun meine nächste Frage. Kennt jemand einen, der sich in dem Bereich auskennt (Elektronik/Garantieansprüche oder wie man den Bereich auch nennt)?

Nö, keine Schlacht.
Anwälte für deinen Fall kannst du eigentlich alle nehmen, da das Pflichstoff in den ersten zwei Semestern im Studium ist und einfach als Grundlage für so ziemlich alles im Zivilrecht vorausgesetzt wird.
Solltest vielleicht nicht unbedingt zu einem gehen, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat;)
Allerdings kannst du dir das Geld sparen, ich habe dir einen Link gegeben, der aufgezeigt hat, wie es mit Gewährleistung etc. aussieht.
Dadurch, dass du nicht in irgendeiner Garantie-/Gewährleistungszeit bist, wird dir auch kein Anwalt der Welt weiterhelfen können!
Und die Frage nach Kulanz hast du von Apple schon beantwortet bekommen - und zwar mit NEIN!
Wüsste nicht, was ein Anwalt daran ändern sollte. Wahrscheinlicher wird in diesem Fall sein, dass sich die Bereitschaft zu Kulanz komplett zurückzieht und die Rechtsabteilung von Apple sich gemütlich zu netten Scherzen in der Pause trifft.
Was glaubst du eigentlich, was in Rechtsabteilungen ob so unsinniger Anwaltsschreiben gelacht wird?
Daher mein Tipp, spar das Geld und versuch es noch einmal mit einem Brief an Apple Deutschland oder irgendeine zuständige Stelle.
 

switchermaniac

Starking
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18.01.07
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223
Da man nicht nur mit Anwalt drohen kann, sondern es auch mit einem Echten versuchen könnte, wäre des nun meine nächste Frage. Kennt jemand einen, der sich in dem Bereich auskennt (Elektronik/Garantieansprüche oder wie man den Bereich auch nennt)?
Hi Slin,
ich kann ja deinen Ärger verstehen, ein Anwalt wird dir hier aber kaum weiterhelfen können, wenn man mal von einer Rechtsberatung absieht - die wäre dann aber sehr teuer bezahlt. OK, du hast eine Rechtsschutzversicherung? ;)
Der Displayfehler wurde nicht im Rahmen der Nacherfüllung, sondern im Rahmen der Garantie behoben, für die im Übrigen § 439 II BGB nicht gilt, weshalb die Versandkostenübernahme sich nach den ABGn richtet.
Wenn du gegen deinen Verkäufer noch einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchtest, müsstest du grundsätzlich im Prozess durch unabhängiges Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Displayfehler als versteckter Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Ein privates Parteigutachten wird dir da nicht weiterhelfen.
Im Ergebnis wären die Erfolgsaussichten einer Klage kaum einschätzbar - Kostenrisiko jedenfalls weit über dem Streitwert. ;)
Schmeiß das Ding weg und gönn dir was Neues! ;)
 

Slin

Gast
@Knilch.... sowars natürlich au net gemeint ;) ich danke für den Tip natürlich!
@debunix&switchermanic.... thx für eure Hilfe!

Leider hab ich nicht so viel Freizeit, dass ich mich dauernd um irgendwelche Servicesachen kümmern kann. Da des mit dem PB nicht des Einzigste ist, sollte man sich mit einer Halbwertszeit von einem Jahr bei allen allem was man kauft bewusst werden. Ist ja au sowieso shice, immer was altes in den Händen zu halten :p

Vielleicht sollte ich es wie der hier machen:
http://www.macnews.de/news/100645.html

der wusste sich zu helfen :p

also,..danke allen für eure Hilfe !
 

mac@engelthal

Rheinischer Krummstiel
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15.03.07
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386
von was red ich hier denn die ganze Zeit :p

ich bin ausserhalb der ganzen Zeiten,..nur noch innerhalb der 2 Jahre...

so un wohin führt mich die mailaddy? lfox?
der freut sich dann, dass ich ihm maile?

Das ist Lynn Fox, Mac PR-Leiter. Der leitet das dann an Europa weiter, die dir so gut wie möglich helfen, das zu regeln.