Utz Gordon
Schöner von Nordhausen
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Mal angenommen, sie schaffens tatsächlich, das durchzusetzen. Was ist dann mit PCs von Ärzten etc., auf denen vertrauliche Daten sind? Der Verfassungsschutz darf dann einfach die Patientenkarteien durchsuchen, weil da ja irgendwas von wegen Terrorismus stehen könnte?
Das Berufsgeheimnis von Ärzten, Anwälten und Priestern wurde / wird im Zuge der Vorratsdatenspeicherung abgeschafft (ich glaube 2009), deren Anschlüsse können nun wie alle anderen abgehört werden, was natürlich auch vernetzte Computer einschließt. Seelsorger sind afaik ausgenommen.
Was die Frage angeht, wie die Polizei der Staat so einen Aufwand finanzieren will: vielleicht gar nicht. Die Vorratsdatenspeicherung übernehmen komplett die Provider. Ermittlungsarbeit soll demnächst auch von den Providern erledigt werden: den Datenstrom der Kunden auf illegale Inhalte untersuchen und ggf. unterbinden & anzeigen (EU-Entwurf). Damit ist der Staat erstmal fein raus.