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online tv recorder

Auch wenn es dabei zwar um ein kostenpflichtiges Angebot geht, sind in dem Artikel, den ich heute auf Spiegel Online gelesen habe, doch ein paar Kernaussagen enthalten, die auch auf den Online TV Recorder zutreffen könnten:

Das Angebot internet-basierter Videorecorder sei "in der Regel unzulässig", entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Denn damit könnten urheberrechtliche Schutzrechte der Fernsehsender verletzt werden.
[...]
Außerdem dürften nach dem Urheberrecht ausschließlich Rundfunkunternehmen ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. In dieses Recht greife Netlantic ein, wenn es die Sendungen empfange, aufzeichne und damit für den Kunden öffentlich mache.

Ist der Online TV Recorder also doch nicht so legal wie immer angenommen?
 
Soweit ich weiß, bewegte sich das ganze immer in einer rechtlichen Gruazone. Nun scheint es wohl einen Präzedenzfall zu geben...
 
Einfach nur eine perverse Entscheidung. Faktisch ist es doch unerheblich, ob man zuhause die Sendung aufnimmt, oder dieses online macht - Zumal man ja GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zahlt, worunter auch Internetserver fallen.
 
Ist das Angebot denn auch wirklich TOTAL kostenlos? Oder zahle ich ab einen bestimmten Downloadvolumen etwas?