alex_neo
Roter Stettiner
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Auch wenn es dabei zwar um ein kostenpflichtiges Angebot geht, sind in dem Artikel, den ich heute auf Spiegel Online gelesen habe, doch ein paar Kernaussagen enthalten, die auch auf den Online TV Recorder zutreffen könnten:
Ist der Online TV Recorder also doch nicht so legal wie immer angenommen?
Das Angebot internet-basierter Videorecorder sei "in der Regel unzulässig", entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Denn damit könnten urheberrechtliche Schutzrechte der Fernsehsender verletzt werden.
[...]
Außerdem dürften nach dem Urheberrecht ausschließlich Rundfunkunternehmen ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. In dieses Recht greife Netlantic ein, wenn es die Sendungen empfange, aufzeichne und damit für den Kunden öffentlich mache.
Ist der Online TV Recorder also doch nicht so legal wie immer angenommen?