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Neues Betrugsopfer

Skeeve

Pomme d'or
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Wenn die Daten des Versenders echt sind. Kann ja auch ein Muli sein.
Der Geldempfänger ist nicht unbedingt auch der "Verkäufer". Betrüger verstecken sich gern hinter ahnungslosen Mulis, die die Zahlung entgegennehmen und gegen ein paar Prozent Provision via Bargeldtransfer an den Verbrecher weiterleiten.

Dem Muli darf man im Allgemeinen unterstellen, dass er ohne kriminelle Absicht handelt. Die Chancen, das Geld von ihm zurück zu kriegen, sind nicht aussichtslos.
[Quelle...]
 

Skeeve

Pomme d'or
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ich oeffne soweit es nicht auf rechnung ist jedes paket im beisein des postmanns,
Wenn Du das darfst: Herzlichen Glückwunsch. Ich habe gerade die Hotline angerufen (01802 3333 bzw. 0228 1820) weil das auf der DHL Seite nicht erklärt wird. Du darfst eine Nachnahme nicht vor dem Bezahlen prüfen.
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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ok, aber der typ hätte ja auch pleite sein können und dann wären die 800€ weg.

Nicht unbedingt, sobald du ihn über das Rechtssystem dingfest gemacht hast, kommst du schon an dein Geld. Es sei denn er ist für immer Pleite. Eine Privatinsolvenz für 800€ lohnt sich ja auch nicht wirklich und selbst wenn aus den Überschüßen der Privatinsolvenz werden ja die Schuldner entschädigt.

Ist am Ende dann wohl nur die Frage wie hartnäckig du bleiben willst oder kannst.

NoaH
 

NeoNagapJoe

Bismarckapfel
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Die Frage wurde bezüglich des falschen Inhalts schon von Rumsi beantwortet.

Zudem hat man dann gleich einen Zeugen, wegen Betrugs.

MFG

NeoNagapJoe
 

SethGecko

Grahams Jubiläumsapfel
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Skeeve hat vollkommen recht. Das Öffnen des Pakets gilt als Annahme. Da ist es auch vollkommen Banane, ob der Postmann als Zeuge dabei steht oder nicht. Von daher ist auch bei Nachnahmesendungen eine absolute Sicherheit überhaupt nicht gegeben.

Wobei ich mal behaupten würde, dass es mehr krimineller Energie bedarf, ein Paket mit Ziegelsteinen loszuschicken, als sich nach einer getätigten Überweisung einfach nicht mehr zu melden.

Eine gute Möglichkeit für den Versand von Verkäufen über das Forum (insbesondere wenn man den Empfänger nicht kennt), ist ein Treuhandservice wie er z.B. von iloxx angeboten wird.
 

NeoNagapJoe

Bismarckapfel
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Och Skeeve,

bitte nicht böse sein.....haben wohl gleichzeitig oder fast geschrieben :)

Hmm, dass stimmt schon, dass eine Ware nicht vor dem bezahlen geöffnet werden darf.

Allerdings, kann man in den meisten Fällen auf eine Kulanz der Post hoffen...Wenn man denn den Briefträger kennt :)

Schliesslich wurde nicht die angegebene Ware bezahlt, sondern etwas anderes. Somit kommt ein Rechtsgeschäft nicht zu Stande(Scherzgeschäft, bzw. Betrug) Eigentlich muss die Post rechtlich wohl in dem Sinne als Träger mitspielen, bevor Sie das Geld an den zuständigen weiterleitet. Theoretisch gesehen, macht Sie sich ja sonst auch strafbar?

Es wäre interessant zu wissen, ob es nicht im Interesse aller Läge, wenn eine vorherige Prüfung erlaubt wäre.....somit kann der Käufer vor Schaden bewahrt werden, und die Post spart sich auch Ärger. Nehmen wir mal an der Verkäufer behauptet steif und fest er habe ein MacBook Pro versendet, es wäre wohl bei der Post durch die genannten Ziegelsteine ausgetauscht worden.

Wie sieht die Sachlage dann aus?

MFG

NeoNagapJoe

P.S.: Gebe mit Mühe nicht ganz so selektiv zu lesen :-D
 

SethGecko

Grahams Jubiläumsapfel
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Schliesslich wurde nicht die angegebene Ware bezahlt, sondern etwas anderes. Somit kommt ein Rechtsgeschäft nicht zu Stande(Scherzgeschäft, bzw. Betrug) Eigentlich muss die Post rechtlich wohl in dem Sinne als Träger mitspielen, bevor Sie das Geld an den zuständigen weiterleitet. Theoretisch gesehen, macht Sie sich ja sonst auch strafbar?

Woher soll denn der Postbote wissen, ob die Ware im Paket mit der bestellten Ware übereinstimmt?! Klar, dass die 2 verschickten Ziegelsteine nicht 800,- Euro Wert sind, drüfte jedem klar sein. Aber wenn es dann um Computer, Kunst oder eben alle anderen Special Interest Umfelder geht, wird es schon komplizierter.

Die Post wird sich hüten, hier in die Verantwortungsrolle zu treten. Sie hat einen Beförderungsauftrag zu erfüllen, der mit Annahme der Ware gegen Bezahlung der Nachnahmekosten und des NN-Betrags abgeschlossen ist.

Schade ist das allemal!! o_O
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Schliesslich wurde nicht die angegebene Ware bezahlt, sondern etwas anderes. Somit kommt ein Rechtsgeschäft nicht zu Stande(Scherzgeschäft, bzw. Betrug) Eigentlich muss die Post rechtlich wohl in dem Sinne als Träger mitspielen, bevor Sie das Geld an den zuständigen weiterleitet. Theoretisch gesehen, macht Sie sich ja sonst auch strafbar?

Juristisch sieht das in etwa so aus, dass die Übergabe des Pakets das Rechtsgeschäft - also den Kaufvertrag - überhaupt nicht berührt. Rechtlich sind das nämlich 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Der Kaufvertrag wird durch die Einigung, als z.b. am Telefon, per Mail, bei eBay bei Vertreichen der Auktionszeit etc., geschlossen. Wenn in dem Paket statt des MBP nun nur ein Stein drin ist, ändert das nix daran dass ein Vertrag über den Kauf eines MBP geschlossen wurde.
Sowohl der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung als auch dein Anspruch auf Lieferung eines MPB bleibt bestehen. Vielmehr stellt der Stein eine mangelhafte Leistung dar, denn jursitisch betrachtet ist ein Ziegelstein eben nur ein mangelhaftes MacBook Pro :) Insofern hättest du einen Nacherfüllungsanspruch auf Lieferung eines mangelfreien MPB. Den musst du auch grds. erstmal geltend machen, bevor du Schadensersatz verlagen oder vom Vertrag zurücktreten kannst. Anders kann es aussehen wenn du arglistig getäuscht wurdest.
Strafrechtlich ist die Post auf alle Fälle aus dem Schneider, weil zumindest für Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug Vorsatz vorliegen muss. Und den kann man der Post wohl kaum unterstellen. Fahrlässiger Betrug ist nicht strafbar.
lg
Stefan
 

SethGecko

Grahams Jubiläumsapfel
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Danke.... das war gewissermaßen... schon bekannt und ausführlichst ausdiskutiert... :) ;)