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Steppenwolf

Gast
Nettuser schrieb:
Hast du kein Auto, in dem ein Radio eingebaut ist? Kein Radiowecker, Küchenradio o.ä.?
Verstehe das bitte nicht als Angriff, möchte nur darauf hinweisen, dass diese auch alle GEZ-pflichtig sind.

Gruß
Nettuser
Nein, absolut nicht! Und ich sagte es bereits: Ich werde mir diese zusätzlichen 20 Euro nicht leisten können. Kein BAföG, Studiengebühren, Mehrwertsteuererhöhung ... Und für meinen Internetzugang bezahle ich bereits 40 Euro.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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druckfabrik schrieb:
Aus einem Fernseher, der nur zum CD ansehen und spielen genutzt wird muss der TV Tuner ausgebaut werden. Dann kann auch die GEZ nix machen. Der Kabel oder Sat Tuner sollte dann aber möglichst nicht zu sehen sein.

Wenn schon TV Tuner ausgebaut wird, so muss es von einer autorisierten Werkstatt erledigt und bestätigt werden. Es reicht nicht den Tuner z.B. selbst auszubauen.

druckfabrik schrieb:
PS. Ich bezahle schon, leider kann man mein TV von der Straße aus sehen.

Und warum leider? Du nutzt doch das Gerät, also warum leider?
 

MatzeLoCal

Rheinischer Bohnapfel
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Hallo,

es stimmt nicht, dass ein Fernsehgerät, dass ausschliesslich für DVD oder Playse genutzt wird, Gebührenpflichtig ist. Allerdings darf dann auch wirklich keine Antenne,TV-Kabel oder Sat-Schüssel verfügbar sein.

Das zweite ist, was oft falsch angenommen wird, dass GEZ-Menschen sich keine Zutritt in die Wohnung verschaffen dürfen (Hausfriedensbruch!). Auch ist mensch vielleicht verpflichtet den Bogen, den die gerne mal verschicken, auszufüllen... aber mensch ist nicht dazu verpflichtet das wahrheitsgemäß zu tun.

LoCal
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Steppenwolf schrieb:
Nein, absolut nicht! Und ich sagte es bereits: Ich werde mir diese zusätzlichen 20 Euro nicht leisten können. Kein BAföG, Studiengebühren, Mehrwertsteuererhöhung ... Und für meinen Internetzugang bezahle ich bereits 40 Euro.

Aber dich betrifft´s dann doch auch nicht, siehe deinem oben eingefügtem Link. Oder verstehe ich was nicht?
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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MatzeLoCal schrieb:
Hallo,

es stimmt nicht, dass ein Fernsehgerät, dass ausschliesslich für DVD oder Playse genutzt wird, Gebührenpflichtig ist. Allerdings darf dann auch wirklich keine Antenne,TV-Kabel oder Sat-Schüssel verfügbar sein.

LoCal

Doch, das stimmt. Es interessiert nicht, ob Antenne oder sonstwas nicht verfügbar ist, sondern ob das Gerät generell empfangsfähig ist. Ansonsten siehe mein vorletzter Post, der TV-Tuner muss ausgebaut sein (Werkstatt), wenn man die GEZ-Gebühren sparen will. Man sollte dann aber nicht die Radio-Geräte vergessen, so dass sich das Sparpotenzial sehr in Grenzen halten wird.

Gruß
Nettuser
 

MatzeLoCal

Rheinischer Bohnapfel
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Nettuser schrieb:
Aber dich betrifft´s dann doch auch nicht, siehe deinem oben eingefügtem Link. Oder verstehe ich was nicht?

Naja.. er bezieht sich wohl auf die "Internetfähige PCs" ...
 

MatzeLoCal

Rheinischer Bohnapfel
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Die GEZ sagt, dass Geräte die zum Empfang bereitgehalten werden, gebührenpflichtig sind. Wenn ich aber keine Empfangsmöglichkeit habe (also keine Antenne,usw), sondern ausschließlich DVD oder Playse, dann halte ich das Gerät nicht zum Empfang bereit.

Durch DVB-T könnte das alles aber noch einfacher werden.... weil wo keine Box, da kein Empfang :-D

Aber die Hoffung, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat sind gestiegen :-D
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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MatzeLoCal schrieb:
Die GEZ sagt, dass Geräte die zum Empfang bereitgehalten werden, gebührenpflichtig sind. Wenn ich aber keine Empfangsmöglichkeit habe (also keine Antenne,usw), sondern ausschließlich DVD oder Playse, dann halte ich das Gerät nicht zum Empfang bereit.

Durch DVB-T könnte das alles aber noch einfacher werden.... weil wo keine Box, da kein Empfang :-D

Aber die Hoffung, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat sind gestiegen :-D

Eben, du sagst es. Du zahlst ja Gebühren für das Fernsehgerät und nicht für den Receiver, Antenne oder sonstiges. Und das Fernsehgerät ist in dem Fall empfangsbereit solange der Tuner nicht augebaut ist.

Gruß
Nettuser
 

.holger

Borowitzky
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und was passiert mit den GEZ gebühren? Es werden mehrere Sender finanziert, die keiner braucht (reicht nicht ein Sender - die ARD - um dem Sendeauftrag gerecht zu werden? - brauchen wir da das ZDF?)
Es wird versucht den Privaten Konkurrenz zu machen (Serien wie Marienhof, verbotene Liebe und was weiss ich noch, Samstag Abend Shows wie Wetten dass...?, Hohe Kosten für Sportübertragungsrechte,....) ist das der Sendeauftrag den die öffentlich rechtlichen erfüllen müssen?

Ich finde nicht. Um das was ARD & Co an Spartenprogrammen würde eine sehr viel geringere Gebühr ausreichen. Um diese einzuziehen könnte man auf 2 Modelle zurückgreifen:

- Decoder, wie bei Premiere - nur wer das sehen will muss zahlen

- direkter Einzug, wie die Steuer - alle zahlen

besonders das zweite Model würde zusätzlich zur Kostenreduktion beitragen, da der gesamte gelderverschendende Apparat GEZ abgeschafft werden könnte.
 

Steppenwolf

Gast
.holger schrieb:
und was passiert mit den GEZ gebühren? Es werden mehrere Sender finanziert, die keiner braucht (reicht nicht ein Sender - die ARD - um dem Sendeauftrag gerecht zu werden? - brauchen wir da das ZDF?)
Es wird versucht den Privaten Konkurrenz zu machen (Serien wie Marienhof, verbotene Liebe und was weiss ich noch, Samstag Abend Shows wie Wetten dass...?, Hohe Kosten für Sportübertragungsrechte,....) ist das der Sendeauftrag den die öffentlich rechtlichen erfüllen müssen?

Ich finde nicht. Um das was ARD & Co an Spartenprogrammen würde eine sehr viel geringere Gebühr ausreichen. Um diese einzuziehen könnte man auf 2 Modelle zurückgreifen:

- Decoder, wie bei Premiere - nur wer das sehen will muss zahlen

- direkter Einzug, wie die Steuer - alle zahlen

besonders das zweite Model würde zusätzlich zur Kostenreduktion beitragen, da der gesamte gelderverschendende Apparat GEZ abgeschafft werden könnte.
Dem stimme ich zu! Ich finde die Einrichtung eines kostenpflichtigen Sport-Programmes (für die unendlichen Biathlon-Übertragungen ...) sinnvoll.
 

MadMacMike

Hibernal
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Es ist unerhört Gebühren für etwas zu verlangen,ohne eine Gegenleistung erbringen.
Nach wie vor sind nur ganz wenig Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen im Internet zu finden.
Ausserdem benutzen über 95% der Anwender den Rechner für die Arbeit,Kommunikation,Spiele...,aber nicht um TV zu sehen.
Ein paar Gedanken im Anhang.

Hier
 
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Walli

Blutapfel
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MatzeLoCal schrieb:
Auch ist mensch vielleicht verpflichtet den Bogen, den die gerne mal verschicken, auszufüllen... aber mensch ist nicht dazu verpflichtet das wahrheitsgemäß zu tun.
Den Bogen habe ich noch nie ausgefüllt. Irgendwann geben die Ruhe, auch wenn die Schreiben von Mal zu Mal unverschämter werden.
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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Wir zahlen GEZ für 1 Fernseher + 1Radio (obwohl Radio in Berlin nicht auszuhalten ist [Multikulti vllt noch])... Punkt.

Gibt es eine Institution die Bürger vor Staatlicher Willkür schützt?

Gibt es Bürger die dieser ganzen Polit_Soap endlich mal eine Abfuhr erteilen?

Wo ist der Geist des Ostens '89 oder haben wir jetzt nicht mal mehr die Wahl wer uns verarscht?

Die Steuer und der Tod!
 

cyberchriss

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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07.04.06
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Wer nicht weiter von der GEZ belästigt werden willl, soll sich doch einfach beim Bundesdatenschutzbeauftragten auf die Blacklist setzen lassen. Dann hat man lebenslang Ruhe vor dem Verein - es sei denn Euch verpetzt ein Bekannter :)
 

amarok

Galloway Pepping
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also dann sollten solche angebote wie onlinerecorder aber auch unbedingt legal sein! bzw als legal anerkannt werden...dann hat man wenigstens was davon.
 

JaToAc

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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der fernseher ansich ist gebührenpflichtig und nicht das empfangsteil des fernsehers... siehe auch fernsehgeräte mit externem empfänger den man theoretisch verschrotten kann und die glotze nur zum dvd kucken nutzt... issss leider nich wirklich. selbst wenn der fernseher kein tv signal empfangen kann könnte er es mit einem passenden receiver, auch egal ob man damit eigentlich nur premiere schaut... ausbauen des tv empfängers bzw. das ausfiltern des tv signals der offentlich rechtlichen ist nicht ausreichend. siehe auch urteile gegen den bastler der ein gerät vertreiben wollte das die frequenzen der öffentlich rechtlichen ausfiltert und deshalb das gerät zulassen wollte und GEZ befreiung dafür beantragte... ist schon etwas her, aber trotzdem nicht von erfolg gekrönt gewesen...
 

druckfabrik

Empire
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Steppenwolf schrieb:
Dem stimme ich zu! Ich finde die Einrichtung eines kostenpflichtigen Sport-Programmes (für die unendlichen Biathlon-Übertragungen ...) sinnvoll.

Biathlon finde ich aber wieder interessanter als "Wetten das", möchte aber auch nich extra bezahlen!

Bezahle schon für Zuhause und Dienstautoradio.

Statt all das zu zahlen würde ich gern auf alles öffentlich-rechtliche Verzichten. Ich verzichte ja auch gern auf Premiere und Arena.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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JaToAc schrieb:
... ausbauen des tv empfängers bzw. das ausfiltern des tv signals der offentlich rechtlichen ist nicht ausreichend. siehe auch urteile gegen den bastler der ein gerät vertreiben wollte das die frequenzen der öffentlich rechtlichen ausfiltert und deshalb das gerät zulassen wollte und GEZ befreiung dafür beantragte... ist schon etwas her, aber trotzdem nicht von erfolg gekrönt gewesen...

Ein Ausbaunachweis einer autorisierten Werkstatt ist ausreichend, von dem Bastler, den du erwähnst, natürlich nicht.

Aber hier in "Klartext":
Die Rundfunkgebühr ist nicht Gegenleistung für eine Inanspruchnahme von Rundfunksendungen, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk.
BVerfGE 31,314/329Die


Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.
BVerfGE 87,181/201


Die Rundfunkgebührenpflicht entsteht auch für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für den Empfang kommerzieller Sender bereitgehalten werden.
Hess. VGH, Beschluss vom 09.09.1997 - 5 Zu 2089/97 (ZUM-RD 198, 94),
OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1990 - OVG 8 B 43.90 (ZUM 1991, 212)

Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte. BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706

Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.
BVerwGE 79, 90/92

Gruß
Nettuser
 

stk

Grünapfel
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Moin,

nur nochmal zum allgemeinen Verständnis: es geht nicht nur um TV/Rundfunk-Empfänger, die qua Hardware in/an Rechnern dranhängen, sondern auch darum, das es Filme/Streams auf den Internetseiten der ÖRe-Sender gibt! Faktisch geht es darum die für teuer Geld gekauften Codewüsten die dort unterhalten werden zu subventionieren!

Gruß Stefan