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Leopard auf zwei Macs installieren

AirMac08

Golden Delicious
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16.01.08
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9
Ist es möglich Leopard von einer Installations-DVD auf zwei Macs zu installieren oder muss man die Version bei Apple neuerdings registrieren, wie es bei iWork schon der Fall ist?
 
Kommt darauf an, welche Install-DVD Du hast.
1. Eine, die einem Rechner beiliegt, wird sich auf anderem Rechnertyp nicht installieren lassen.
2. Eine separat gekaufte Version wird sich installieren lassen, ist aber nicht legal.
 
Wenn Du ein OS X-Paket gekauft hast:
In Österreich ist das so: Du erwirbst eine CD/DVD. Die Lizenzbedingungen, die Du "mit Brechen des Siegels" akzeptierst, sind schlicht wertlos. (Ich vereinfache es, aber man kann ruhig so handeln). Das ist, so vergleichen Juristen das auch, ähnlich wie mit einem Buch. Da kann auch ein Siegel drauf sein, dass Du niemandem was daraus vorlesen darfst oder erzählen darfst, dass Du es nur nach 20 Uhr lesen darfst, ..., das kannst Du alles getrost vergessen.

ABER: SW ist nach dem Urheberrecht geschützt. Die Praxis schreibt also vor, dass Du OS X nur zu genau einem Zeitpunkt auf genau einem Rechner laufen lassen darfst. So wie Du ein Buch lesen kannst, eben nicht Du und gleichzeitig ein anderer das _selbe_ Buch an einem anderen Ort lesen kann.

D.h. Du kannst ein MB und ein Standgerät haben, zuhause läuft der Mac Pro, wenn Du gehst schaltest Du den ab und arbeitest unterwegs mit dem MB. Das gilt. Den Mac Pro derweil aber laufen lassen ist illegal. Das MB und den Mac Pro vernetzen ist auch illegal.

Übrigens hast Du kein Recht, diese Möglichkeit zu erzwingen. D.h. wenn ein Hersteller einen Weg findet, auch diese Doppelnutzung zu unterbinden (wie bei dem Auswurf aus Redmond durch die Aktivierung) dann hast Du kein Recht darauf den Hersteller zu zwingen, diese Doppelnutzung zu ermöglichen.

PS:
muss man die Version bei Apple neuerdings registrieren, wie es bei iWork schon der Fall ist?
Lese ich das richtig, Apple zwingt iWorks-User wie diese Kasperl aus Redmond zur Produktaktivierung? Oder wie läuft die Registrierung ab?
 
Quatsch iWork will zwar daß mans registriert aber wenn man das 2mal wegklickt kommt es nie wieder... von wegen Zwang...
beim Installieren von OSX komtm ein ähnliches Formular...
 
...... das man mit "Apfel" und "Q" wegklickt.


möma
 
Quatsch iWork will zwar daß mans registriert aber wenn man das 2mal wegklickt kommt es nie wieder... von wegen Zwang...
beim Installieren von OSX komtm ein ähnliches Formular...
OK, danke. Mein Blutdruck sinkt schon wieder, dank Dir. Ich dachte schon ... :angry: :.)
 
Das stimmt nicht. Nur das gleichzeitige Betreiben mehrerer Installationen ist nicht legal.

Darum ging es doch aber.

Ist es möglich Leopard von einer Installations-DVD auf zwei Macs zu installieren

2. Nutzung und Beschränkungen.
A. Einzelbenutzerlizenz. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer (1) Kopie der Apple Software auf jeweils einem Apple Computer. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple Software auf einem Computer, der nicht von Apple stammt, zu installieren, verwenden oder auszuführen oder es Dritten zu gestatten, dies zu tun. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der Apple Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht gestattet. Ferner ist es untersagt, die Apple Software über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann.

Quelle: Handbuch S. 82
 
Zuletzt bearbeitet:
@Netzfloh:
Installieren darf er es auf 2 Macs. BETREIBEN nicht gleichzeitig. Drücke ich mich irgendwie komisch aus? Er kann EINMAL Leopard kaufen. Er hat eine Finka in Spanien und ein Loft in Berlin. In jeder Wohnung steht ein Mac Pro. Dann kann er in Berlin sitzen, sein Finka-Mac ist aus, und mit Leo arbeiten, dann macht er den Loft-Mac aus, fährt nach Spanien, setzt sich in seine Finka, schaltet dort den Mac an und arbeitet mit dem von der selben CD installierten Leopardversion weiter. Ganz legal.

Illegal: Den Berlin-Mac laufen lassen (zB. um via Finka-Mac darauf zugreifen zu können). Wenn er das will braucht er zweimal Leopard.
 
In den Lizenzbestimmungen ist aber nicht von Betreiben, sondern eindeutig von Existenz die Rede:
Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der Apple Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht gestattet.
 
Legal oder egal

DBertelsbeck hat Recht. Auf einem zweiten Rechner darf nur installieren, wer das System auf dem ersten Rechner deinstalliert.
Für bis zu 5 Rechnern im Haus gibt es die Familienlizenz.

Abgesehen davon tut Apple nichts, um dies zu unterbinden. Dies hat auch seinen Sinn, da ein Betriebssystem ohne Programme wertlos ist. Und Apple möchte sehr gerne den Apple-Nutzern viele viele gute Programme verkaufen. Und je mehr Leute das gute OS X nutzen, desto mehr wird verkauft.
 
In den Lizenzbestimmungen ist aber nicht von Betreiben, sondern eindeutig von Existenz die Rede:
Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der Apple Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht gestattet.

Diesen Lizenzvertrag kannst du aber erst lesen, wenn du die Software gekauft und die Verpackung geöffnet hast. Damit ist der Lizenzvertrag und seine Bestimmungen (zumindest in Deutschland und anscheinend auch in Österreich) nichtig! Darum geht's.

Drew
 
Das ist doch Bullshit. Was Du meinst betrifft eine zugeschweißte Packung, auf der steht daß du das Produkt nur aufmachen darfst wenn du den Lizenzbestimmungen zustimmst, was natürlich nicht geht wenn die drin liegen. Und dann geht es auch nicht darum daß das die Lizenzbestimmungen aushebelt, sondern darum daß Du das Produkt auch geöffnet zurückgeben darfst.

Im Fall von Leopard steht sowas nicht auf der Packung, und weiterhin steht in den Lizenzbestimmungen drin daß Du den Leopard zurückgeben kannst und Dein Geld zurückbekommst wenn Dir die Bestimmungen nicht gefallen.

Vielleicht solltet ihr auch mal ab und zu die Lizenzbestimmungen lesen, statt nur Halbwissen aus den Untiefen des W3 weiterzuleiten.
 
Die Lizenzbedingungen sind nicht rechtswirksam für den Endverbraucher. Fertig.

Ich finde den Artikel nicht (bin in der Firma, das PDF habe ich wohl zuhause) aber in dem Umfeld bzgl Lizenzbedingungen (klick):
Wie auch immer: Sofern es um Software-Exemplare geht, die der Nutzer bei einem Händler auf Grundlage eines Kaufvertrags erworben hat, ist diese Frage nach deutschem Recht ohnehin irrelevant. Da sich das Verbreitungsrecht eines Urhebers an jedem Exemplar seines Werks durch das erste Inverkehrbringen dieses Exemplars erschöpft, gibt ihm das Urheberrecht keine Handhabe, über den weiteren Weg dieses Exemplars zu bestimmen (Erschöpfungsgrundsatz)

Oder kurz formuliert: Die Lizenzvereinbarungen sind irrelevant. Das Urheberrechtsgesetz gilt und da kann man SW mit der Nutzung eines Buches vergleichen. Fertig.
 
Wie auch immer: Sofern es um Software-Exemplare geht, die der Nutzer bei einem Händler auf Grundlage eines Kaufvertrags erworben hat, ist diese Frage nach deutschem Recht ohnehin irrelevant. Da sich das Verbreitungsrecht eines Urhebers an jedem Exemplar seines Werks durch das erste Inverkehrbringen dieses Exemplars erschöpft, gibt ihm das Urheberrecht keine Handhabe, über den weiteren Weg dieses Exemplars zu bestimmen (Erschöpfungsgrundsatz).

Völlig irrelevantes Zitat und hat mit der Fragestellung aber auch gar nichts zu tun.
Hier wird lediglich erläutert dass die erworbene Software weiterverkauft (keine Handhabe über den weiteren Weg zu bestimmen) oder verschenkt werden kann.
 
Klare Sache.

So, ein letztes Mal, wer's nicht glauben will soll meinetwegen in Ehrfurcht vor einem blöden Papierzettel erstarren, der keinerlei (!) Wert hat in Europa, denn jetzt bin ich zuhause und hab das PDF gefunden:
C't 2006, Seite 204:
Ganz sicher jenseits der erlaubten bestimmungsgemäßen Nutzung bewegt sich derjenige, der zwei Kopien seines Windowsexemplars gleichzeitig auf verschiedenen Rechnern einsetzt. Wie ist aber eine Doppelinstallation zu beurteilen [Anmerkung: Da ich nicht die halbe C't abtippen will: Es geht eben genau darum, zwei Installationen, die NICHT GLEICHZEITIG betrieben werden] [...] Eine solche Einschränkung [Anmerkung: Die Doppelinstallation verbieten] ist rechtlich allerdings fragwürdig, sofern der Kunde keinen zusätzlichen Vertrag geschlossen hat, der solches verbietet
und:
Die gefürchtete EULA-Klauselwüste [...] hat übrigens keine vertraglich bindende Kraft [...] sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber [...] wozu das Betriebssystem geeignet und bestimmt ist.
So, wie gesagt, die Unbelehrbaren sollen weiterhin glauben, dass das Pickerl Macht über sie hat, ich _weiss_ dass diese typ. US-amerikanische Haltung, SW-Nutzung als Service zu verkaufen dem europ. Gesetz für Standardsoftware im Endkundenbereich in keinster Weise entspricht.

Die anderen wissen jetzt, was sie dürfen und was nicht.
 
....Eine solche Einschränkung [Anmerkung: Die Doppelinstallation verbieten] ist rechtlich allerdings fragwürdig, sofern der Kunde keinen zusätzlichen Vertrag geschlossen hat, der solches verbietet...

....sofern der Kunde keinen zusätzlichen Vertrag geschlossen hat, der solches verbietet.......

Und genau diesen zusätzlichen Vertrag hat er mit dem akzeptieren der Lizenzbestimmungen bei der Installation abgeschlossen.
Ich wäre dir unendlich dankbar wenn du deine Behauptungen endlich belegen könntest und nicht weiterhin solche irrelevanten C't-Zitate aufführen würdest.
 
Ich hab den Thread nur überflogen, entschuldigt, falls es schon erwähnt wurde: Apple bietet für 50% Aufpreis ein Leopard Family Pack an. Damit kann man als Privatperson Leo legal auf bis zu 5 Rechnern installieren und auch gleichzeitig nutzen, wenn man will. Und kann nachts ruhig schlafen. Ich hab's so gemacht, wenn auch nur auf zwei Macs, weil mehr hab ich ja leider gar nicht ... ;)