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Liebe Mitglieder,
Bundespräsident Köhler hat das Gnadengesuch von Christian Klar zurückgewiesen. Diese Entscheidung hatten auch Unions-Politiker, insbesondere aus meiner bayrischen Heimat, in den letzten Tagen massiv gefordert. BILD hatte zuvor wie in guten alten Zeiten eine massive Kampagne unter dem Motto "Keine Gnade für die Gnadenlosen!" gefahren, der sich auch der gute alte Opportunist Guido Westerwelle nicht verschließen wollte.
Sein FDP-Kollege in Baden-Württemberg fühlt sich nun bestätigt, Klar soll bis zu seiner Entlassung, die frühestens 2009 erfolgen kann, nicht mal Hafterleichterungen bekommen. Und das, obwohl seine Ungefährlichkeit per Gutachten bezeugt ist (und wer glaubt schon im Ernst, dass Klar sofort wieder zur Heckler & Koch greifen würde?).
Da frage ich mich: Wie gnadenlos darf man sein bei jemandem, der schlimme Verbrechen begangen hat? Wie gnadenlos, wenn die Justiz offensichtlich (Buback-Mord) keine sauberen Urteile gefällt hat? Sind 24 Jahre genug, wenn jemand erwiesenermaßen nicht mehr gefährlich ist? Und wo liegt der Unterschied zu einem "normalen" Mörder, der nach 15 Jahren zur Bewährung freigelassen werden kann? Macht sich nicht der gnadenlose Staat mit seiner Gnadenlosigkeit gemein mit dem gnadenlosen Verbrecher?
Ach ja, Gnade ist übrigens weder von Reue noch von Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten abhängig. Sie ist ein ureigenes Recht des Staatsoberhauptes und von dessen Gewissen abhängig. Ich kommentiere deshalb nicht die Entscheidung des Bundespräsidenten, sondern respektiere sie. Aber ich kommentiere die Haltung gewisser Presseorgane und gewisser Politiker.
H.
Bundespräsident Köhler hat das Gnadengesuch von Christian Klar zurückgewiesen. Diese Entscheidung hatten auch Unions-Politiker, insbesondere aus meiner bayrischen Heimat, in den letzten Tagen massiv gefordert. BILD hatte zuvor wie in guten alten Zeiten eine massive Kampagne unter dem Motto "Keine Gnade für die Gnadenlosen!" gefahren, der sich auch der gute alte Opportunist Guido Westerwelle nicht verschließen wollte.
Sein FDP-Kollege in Baden-Württemberg fühlt sich nun bestätigt, Klar soll bis zu seiner Entlassung, die frühestens 2009 erfolgen kann, nicht mal Hafterleichterungen bekommen. Und das, obwohl seine Ungefährlichkeit per Gutachten bezeugt ist (und wer glaubt schon im Ernst, dass Klar sofort wieder zur Heckler & Koch greifen würde?).
Da frage ich mich: Wie gnadenlos darf man sein bei jemandem, der schlimme Verbrechen begangen hat? Wie gnadenlos, wenn die Justiz offensichtlich (Buback-Mord) keine sauberen Urteile gefällt hat? Sind 24 Jahre genug, wenn jemand erwiesenermaßen nicht mehr gefährlich ist? Und wo liegt der Unterschied zu einem "normalen" Mörder, der nach 15 Jahren zur Bewährung freigelassen werden kann? Macht sich nicht der gnadenlose Staat mit seiner Gnadenlosigkeit gemein mit dem gnadenlosen Verbrecher?
Ach ja, Gnade ist übrigens weder von Reue noch von Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten abhängig. Sie ist ein ureigenes Recht des Staatsoberhauptes und von dessen Gewissen abhängig. Ich kommentiere deshalb nicht die Entscheidung des Bundespräsidenten, sondern respektiere sie. Aber ich kommentiere die Haltung gewisser Presseorgane und gewisser Politiker.
H.