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Ist Apples bescheidene 1-Jahresgarantie überhaupt statthaft in Deutschland?!

Gewährleistung ..., denn diese gibt der Händler.
Oder eben auch nicht... (weil Apple ihn letztlich übernehmen soll)


Wieso sollte man Geld dafür bekommen, normalerweise müsste man für derartige Threads Schmerzensgeld bekommen, die von Unkenntnis(jedes andere Wort was ich dafür schreiben würde, wird mir wieder einen Verweis einbringen) nur so stinken, denn Garantie ist freiwillig, da gibt es weder ein Recht drauf noch sonst irgendwas und der Eingangspost ist damit ja schon im Ansatz verreckt.

Na, ja, die Wortwahl ist allerdings grenzwertig, aber das zeigt eher, welch wunder Punkt das ist.

Das mit der Garantie hatten wir übrigens schon:
"Garantie ist nunmal Kulanz des Herstellers."
Oder eben Un-Kulanz des Herstellers!!!


Jedenfalls finde ich es bemerkenswert, wie viele hier mit der mageren Garantie-Marge von Apple ausdrücklich zufrieden sind und die auch noch verteidigen.
DESHALB kann Apple so operieren!

Solche folgsamen Kunden!

Gruß Insektenbauer

 
Gewährleistung steht dir zu. Da ist nichts mit oder auch nicht.
Garantie ist freiwillig.
 
Ich denke die Gemüter entzünden sich an der provokativen Fragestellung im Titel des Treads. Dabei ist die Antwort einfach: Ja sie ist statthaft. Sofern man von statthaft spricht ist auch nur die gesetzliche Regelung maßgeblich und die beträgt ein halbes Jahr ab Kaufdatum mit Beweislast durch den Hersteller/Verkäufer und insgesamt 2Jahre mit Beweislast durch den Kunden. Letzteres ist aber in den seltensten Fällen möglich, so dass man diese erweiterte Frist eigentlich vernachlässigen kann. Die 1Jahres-Garantie ist also wie schon erwähnt eine freiwillige und per AGB vereinbarte Zusatzleistung. Sie entspricht ziemlich genau den Leistungen der anderen Hersteller, Apple ist also diesbezüglich bei weitem kein negativer Ausreißer.
Lediglich HP gibt von Hause aus 3Jahre Garantie, allerdings nur bei Profi- und nicht bei Consumer-Geräten.
Sicher könnte Apple die Kosten für einen generellen 3Jahres-ACPP auf den Kaufpreis draufschlagen. Aber dann hat man halt keine Möglichkeit mehr selbst zu entscheiden ob man ihn will oder nicht.

MACaerer
 
Ich denke die Gemüter entzünden sich an der provokativen Fragestellung im Titel des Treads. Dabei ist die Antwort einfach: Ja sie ist statthaft. Sofern man von statthaft spricht ist auch nur die gesetzliche Regelung maßgeblich und die beträgt ein halbes Jahr ab Kaufdatum mit Beweislast durch den Hersteller/Verkäufer und insgesamt 2Jahre mit Beweislast durch den Kunden. Letzteres ist aber in den seltensten Fällen möglich, so dass man diese erweiterte Frist eigentlich vernachlässigen kann. Die 1Jahres-Garantie ist also wie schon erwähnt eine freiwillige und per AGB vereinbarte Zusatzleistung. Sie entspricht ziemlich genau den Leistungen der anderen Hersteller, Apple ist also diesbezüglich bei weitem kein negativer Ausreißer.
Lediglich HP gibt von Hause aus 3Jahre Garantie, allerdings nur bei Profi- und nicht bei Consumer-Geräten.
Sicher könnte Apple die Kosten für einen generellen 3Jahres-ACPP auf den Kaufpreis draufschlagen. Aber dann hat man halt keine Möglichkeit mehr selbst zu entscheiden ob man ihn will oder nicht.

MACaerer

Dem kann man nur vollauf zustimmen! 8-)
 
Zumindest Amazon ist bei Gewährleistung extrem stressfrei. Bei mir hat sich mal ein Netbook nach 1,5 Jahren verabschiedet, habs eingesendet und hatte zwei Tage später den Kaufpreis zurückbekommen.