Ich habe Anfang Januar ein neues SE übers Internet gekauft. Dafür konnte ich einen AppleCare+ abschließen. Allerdings unter der Bedingung. Ansprüche ausschließlich in einem Apple Store geltend machen zu können, weil es kein für den deutschen Markt hergestelltes Gerät ist (EU-Reimport?).Ich habe Ende November bei asgoodasnew ein iPhone SE gekauft, dieses wurde als wie Neu bezeichnet. Nun musste ich zum Apple Store um etwas zu reklamieren und da wurde mir gesagt, dass das iPhone gar nicht mehr im Umlauf sein dürfte und mir sie so keine Garantie oder Gewährleistung geben können.
Über das Internet ist es aber ein weiter Bereich oder nicht?Ich habe Anfang Januar ein neues SE übers Internet gekauft.
Bei mir war es ein richtiger Online-Shop, keine Privatperson.Über das Internet ist es aber ein weiter Bereich oder nicht?
Er kann ja dennoch ein geklautes iPhone SE gekauft haben.
Bei mir war es ein richtiger Online-Shop, keine Privatperson.
Dieses "dürfte gar nicht in Umlauf sein" - was bedeutet das? Führt Apple doch Listen über gestohlene Geräte?
Also über asgoodasnew hab ich bis jetzt nichts schlechtes gehört. Apple mal gefragt warum genau (eine etwas ausführlichere Antwort) das iPhone nicht mehr im Umlauf sein sollte? Am besten um schriftliche Antwort bitten und diese dann nochmal asgoodasnew schicken.
Edit: Darf ich fragen was sie beim ersten mal so geantwortet haben?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.