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Ich gehe nicht aus dem Haus ohne.... Der EDC-Thread

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Mitglied 105235

Gast
ich muss kurz mal sagen, ich finde es seltsam wie viele Leute nur gelegentlich einen Geldbeutel oder Schlüssel mitnehmen...


1) Immer dabei
Geldbeutel
(ist alles drinnen (Geld bis zu 300,- ; EC-Karte ; Kreditkarte ; Führerschein usw usw) außer ein Ausweis, denn der Passt von der Größe noch nicht rein)

iPhone
(aktuell ein 4S)

Tasche
(Schlüsselbund, Füller, Kugelschreiber, Sonnenbrille sowie eine normale Brille falls die Linsen mal rausmüssen, Regenschirm ,iPad 2 (mit aktueller Zeitung), Ladekabel für iPhone bzw. iPad und das Stereo Headset von iPhone)


2) Nur bei Arbeitstagen/Vorlesungstagen dabei
Tasche
(immer noch die gleiche wie bei Immer dabei nur ist jetzt noch Trinken und Obst mit dabei)

Ordner der Klemmt dann Untern Arm
(inklusive Blöcke für Skizzen)


3) gelegentlich dabei
Kamera
(nur wenn ich mir vornehme Fotos zumachen, für Spontane Bilder gibst das Handy.)

Stativ
(Nur Nachts, da man wegen den Belichtungszeiten nicht unbedingt alles ruhig halten kann)

Tasche
(wieder die gleiche wie bei immer dabei nur das jetzt noch Objektive dabei sind und gelegentlich sogar ein Blitz)
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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05.05.09
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399
1)
Geldbeutel, Schlüssel, iPhone, Zigaretten & Feuer, Kopfhörer

2) (Uni)
2-7 kg Gesetze, Stifte, Block, Flasche Wasser und meistens auch noch einen Leitz Ordner

3)
Ipad2, MacBook Air, Taschenmesser, Zahnbürste


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robinsbegin

Apfel der Erkenntnis
Registriert
20.10.09
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727
Du wohnst recht abgelegen, nehme ich an oder wozu trägt man solche Dinge täglich mit sich herum?

Die Frage ist ob bei einem angriff da noch von notwehr gesprochen werden kann, bei der Ausstattung. Nimmt ja fast amerikanische verhältnisse an. Nur eben nicht mit Schusswaffen.
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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19.06.09
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623
Immer: Handy, Schlüssel, Geldbeutel, iPod, Kugelschreiber
Häufig: Block, mehrere Stifte, 1 Buch
Gelegentlich: MBP, 3DS, PSP
 

BlueGerbil

Grahams Jubiläumsapfel
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[entfernt - Apfeltalk]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Longcolt

Granny Smith
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@robinsbegin: Ist mir egal, ob´s Notwehr ist, wenn der Angreifer kampfunfähig am Boden liegt und ich unverletzt bleibe.

@Longcolt: Danke für den Hinweis auf die Gesetzeslage, ist bekannt, wird aber aus o.g. Grund billigend in Kauf genommen.

Bitte! Nur kann ich mir das nicht leisten weil ich Waffenbesitzer bin. Bei Verlust der Zuverlässigkeit (Straftat, Verurteilung zu 60 TS, oder Alkohol am Steuer) bin ich meine Waffenbesitzkarte los.

@robinsbegin
Wenn es in Deutschland erlaubt wäre würde ich auch eine Schusswaffe führen!
Denn nur weil ein Mensch eine Schusswaffe besitzt oder führt wird er/sie nicht zum Verbrecher!
Kein Mann ist automatisch ein Vergewaltiger nur weil er einen Penis hat!
Mehr sage ich in diesem Thread zu dem Thema nicht da es hier nicht herein gehört. Wenn Jemand an einer Diskussion interessiert ist dann möchte er einen entsprechenden Thread aufmachen an dem ich mich dann rege beteiligen werde.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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5.133
Die Frage ist ob bei einem angriff da noch von notwehr gesprochen werden kann, bei der Ausstattung. Nimmt ja fast amerikanische verhältnisse an. Nur eben nicht mit Schusswaffen.

Im Rahmen der Notwehr kannst du dich auch mit einer illegalen jugoslawischen Handgranate wehren, das ist völlig problemlos. Bekommst dann nur einen wegen dem Waffenbesitz dran, nicht wegen der Notwehrausübung mit einer Handgranate.

Das deutsche Notwehrrecht ist zu Recht eines der "umfangreichsten" (im Sinne der Möglichkeiten) der Welt. Das was die US-Amerikaner erst mit dem vielgescholtenen "Stand-Your-Ground-Law" etabliert haben, war und ist in Deutschland schon seit Jahrzehnten etabliert.


Aber, was sind denn für dich amerikanische Verhältnisse?
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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An Alle die ein Einhand-Messer führen. Dies ist nach dem Waffengesetz verboten und wird mit einem Ordnungswidrigkeitenverstoss von bis zu 10000€ geahndet!

Nö, das führen ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern ein "allgemein anerkanntes Bedürfnis" vorhanden ist, darf man es wieder führen.
Und wenn ich es nicht zugriffsbereit mit mit trage, ist es auch kein führen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Nein, mitten in der Stadt!
Und wozu trägst Du in der Stadt eine Taschenlampe und ein solches Messer mit dir herum?
Nö, das führen ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern ein "allgemein anerkanntes Bedürfnis" vorhanden ist, darf man es wieder führen.Und wenn ich es nicht zugriffsbereit mit mit trage, ist es auch kein führen.
Ein Messer wird immer dann „geführt“, wenn es außer Haus griffbereit bei sich getragen wird, sodass es mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden kann. Das trifft zu, wenn man das Messer
  • in der Hosentasche oder einer anderen Tasche in oder an der Kleidung trägt
  • in einer Scheide oder ähnlichem am Gürtel trägt
  • mittels eines Tragesystems griffbereit am Körper trägt, wobei es keine Rolle spielt, ob das Messer verdeckt oder sichtbar getragen wird
Der Grat ist schmal. Sehr schmal.
 

Irreversibel

Holländischer Prinz
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@BlueGerbil: Wenn du der Einzige bist bewaffnet ist, dann wird es aber äusserst schwer die Notwehr zu rechtfertigen. Gegen eine Feuerwaffe kannst du dein Messer sowieso vergessen. Gegen ein anderes Messer gilt: in einem Messerkampf ist die Wahrscheinlichkeit dass beide Teilnehmer zumindest schwer verletzt werden extrem hoch, unabhängig von der Erfahrung der Messerkämpfer. Man kämpft mit hoher Geschwindigkeit auf engem Raum bzw. kurze Distanz, man braucht mehrere Treffer bis man den Gegner meist durch Blutverlust kampfunfähig gemacht hat und kassiert in der Zeit meist auch Treffer am eigenen Körper. Die Wahrscheinlichkeit danach selbst zu verbluten ist hoch. Die einzige Chance besteht darin, das Messer überraschend bereit zu machen und den Gegner schnell, hart und gezielt zu treffen, bevor er selbst sein Messer bereit hat - unter Selbstverteidigung verstehe ich aber etwas anderes.

Ein Messer ist keine Verteidigungswaffe, es hat nicht die geringste Stoppwirkung und es eskaliert Situationen die sich sonst noch friedfertig lösen lassen. Es besteht immer die Chance, dass der Gegner (selbst ungeübte, schmächtige Personen können das) einen anspringt und mehrere lebensbedrohliche Fauststiche landet.

Ich führe immer ein Messer mit mir - ein Picknickmesser (nicht feststehend, Klinge unter 12cm) zum Schneiden von Obst und Entkorken von Weinflaschen. Mir würde niemals in den Sinn kommen, es zur Verteidigung zu ziehen, selbst wenn es eine feststehende Klinge hätte. Das machen, pardon, nur Messerposer, die meinen sie hätten die Lage im Griff wenn sie eine Klinge ziehen. Wer eine Klinge zieht kommt leider oft in die Verlegenheit, sie dann auch benutzen zu müssen, und daran krepieren einfach viel zu viele Menschen. Beste Abwehr gegen ein Messer, falls möglich: Deeskalation und Flucht.

Kleiner Rat unter Freunden, Gerbil: Lass das Messer zuhause. Nicht nur aus juristischen Gründen. Ich weiss ja nicht ob du im Messerkampf ausgebildet bist, aber da wird es dann umso schwerer die Notwehr zu rechtfertigen wenn du jemanden tötest (und das geschieht ja bekanntlich schnell in solchen Situationen).
 
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Longcolt

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Nö, das führen ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern ein "allgemein anerkanntes Bedürfnis" vorhanden ist, darf man es wieder führen.
Und wenn ich es nicht zugriffsbereit mit mit trage, ist es auch kein führen.
Was ist ein allgemein anerkanntes Bedürfnis?
§42a WaffG sagt dazu
....(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Wenn ich also privat unterwegs bin fällt "Berufsausübung" schon mal weg.
Bin ich nicht im Heimatverein und trage Tracht (Lederhose, Gamsbart, Karnevals- Schützenuniform usw.), fällt auch Brauchtum weg.
Bei welchem Sport benötige ich zur Ausübung ein Messer? Tauchen! Mache ich nicht wenn ich zum Bäcker gehe. Fällt auch weg!
Bleibt der "allgemein anerkannte Zweck" übrig. Welcher ist.....? Selbstverteidigung ist nicht anerkannt! Mein Frühstück damit einnehmen zu wollen auch nicht. Obwohl ich das bisweilen mit einem meiner Messer mache.
Es ist keinerlei Hinweis darauf zu finden welches ein "allgemein anerkannter Zweck" ist. Auch nicht in den Verwaltungsvorschriften zum WaffG.
Dort geht es nur um das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen.
Dies wird dann erst vor Gericht geklärt. Und da kommt dann die Frage: "Warum hatten Sie ein Einhandmesser dabei? Ein Taschenmesser ohne diese spezielle Funktion hätte es ja auch getan!"
So weit sind wir mittlerweile!

Dies bringt mich zur zweiten Frage. Wie hast Du das Einhandmesser dabei wenn es nicht zugriffsbereit ist?
 

danousek

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BTT?


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Irreversibel

Holländischer Prinz
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Ein allgemein anerkannter Zweck ist schon das bloße Schälen eines Apfels. Mit dazu gehören auch Wandern, Fischen, Camping, Grillen, Wald- Garten- und Feldarbeit. Mir würde es jedenfalls nicht schwer fallen, das Tragen eines Einhandmessers zu rechtfertigen - kommt auch drauf an wer du bist. Rechtlich also nicht das größte Problem - persönlich halte ich eher nichts von Einhandmessern. In Notsituationen in denen man z.B. einen Gurtschneider braucht halte ich das Einhandmesser für lebensrettend! Aber dafür gibt es spezielle Rettungsmesser und die muss man nicht ständig mit sich führen, die kann man im eigenen Fahrzeug griffbereit lagern. Zu glauben dass man irgendwann mal in einem fremden Fahrzeug derart eingeklemmt ist, dass einem nur das mitgeführte Einhandmesser das Leben retten kann ist... naja, ziemlich weit hergeholt. Der andere Einsatzzweck von Einhandmessern ist eindeutig das verdeckte Bereitmachen des Messers zum Angriff. Herzlichen Glückwunsch. Unter uns gesagt: Leute mit Einhandmessern sind mir zutiefst suspekt und ich halte solche Leute für einen nicht unerheblichen Grund, warum Menschen mittlerweile komisch gucken wenn man ein Laguiole zum Schälen einer Orange herausholt.

Und von mir aus kann es auch mit dem eigentlichen Thema weitergehen.
 

Longcolt

Granny Smith
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@BlueGerbil: Wenn du der Einzige bist bewaffnet ist, dann wird es aber äusserst schwer die Notwehr zu rechtfertigen.

Wenn nur der Angegriffene bewaffnet ist, reicht es wohl aus dem Angreifer deutlich zu machen was sein Angriff für Konsequenzen für ihn hätte. Und wenn das potenzielle Opfer ein vernünftig denkender Mensch ist der sich an geltende Gesetze hält wird dieser auch die Verhältnismäßigkeit waren.

Gegen eine Feuerwaffe kannst du dein Messer sowieso vergessen.
Diese Aussage solltest Du mittels Recherche besser mal selber überprüfen. Du wirst erstaunt sein!

Gegen ein anderes Messer gilt: in einem Messerkampf ist die Wahrscheinlichkeit dass beide Teilnehmer zumindest schwer verletzt werden extrem hoch, unabhängig von der Erfahrung der Messerkämpfer. Man kämpft mit hoher Geschwindigkeit auf engem Raum bzw. kurze Distanz, man braucht mehrere Treffer bis man den Gegner meist durch Blutverlust kampfunfähig gemacht hat und kassiert in der Zeit meist auch Treffer am eigenen Körper. Die Wahrscheinlichkeit danach selbst zu verbluten ist hoch. Die einzige Chance besteht darin, das Messer überraschend bereit zu machen und den Gegner schnell, hart und gezielt zu treffen, bevor er selbst sein Messer bereit hat - unter Selbstverteidigung verstehe ich aber etwas anderes.
Ein Messer ist keine Verteidigungswaffe, es hat nicht die geringste Stoppwirkung und es eskaliert Situationen die sich sonst noch friedfertig lösen lassen. Es besteht immer die Chance, dass der Gegner (selbst ungeübte, schmächtige Personen können das) einen anspringt und mehrere lebensbedrohliche Fauststiche landet.
Ich führe immer ein Messer mit mir - ein Picknickmesser (nicht feststehend, Klinge unter 12cm) zum Schneiden von Obst und Entkorken von Weinflaschen. Mir würde niemals in den Sinn kommen, es zur Verteidigung zu ziehen, selbst wenn es eine feststehende Klinge hätte. Das machen, pardon, nur Messerposer, die meinen sie hätten die Lage im Griff wenn sie eine Klinge ziehen. Wer eine Klinge zieht kommt leider oft in die Verlegenheit, sie dann auch benutzen zu müssen, und daran krepieren einfach viel zu viele Menschen. Beste Abwehr gegen ein Messer, falls möglich: Deeskalation und Flucht.

Eine Gefahr besteht ja wohl immer! Wenn eine Situation so weit fortgeschritten ist das ein normaler Mensch (ich rede bewusst von normalen Menschen, denn den Anderen ist es eh egal ob Legal oder Illegal) zu einer Waffe greifen muss, dann hilft auch kein deskalieren oder flüchten mehr. Und um solch eine Situation geht es.
Das sagst Du ja selber.

Kleiner Rat unter Freunden, Gerbil: Lass das Messer zuhause. Nicht nur aus juristischen Gründen. Ich weiss ja nicht ob du im Messerkampf ausgebildet bist, aber da wird es dann umso schwerer die Notwehr zu rechtfertigen wenn du jemanden tötest (und das geschieht ja bekanntlich schnell in solchen Situationen).

"Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist, einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff von sich selbst oder Anderen abzuwehren!"
Wenn also ein Angriff auf das Leben stattfindet kann, und darf der Angegriffene sich ebenso zur Wehr setzen.
Warum sollte man sich selbst noch mehr beschränken als es vom Gesetzgeber eh schon gemacht wird?
Es gibt einen schönen Spruch im amerikanischen Sprachgebrauch. "Better judged by 12 then carried by 6!
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Erstaunlich, mit wieviel Angst einige inzwischen durchs Leben gehen.
 

Max_KN

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Erstaunlich, mit wieviel Angst einige inzwischen durchs Leben gehen.
Man sollte es nicht übertreiben, aber eine gewisse Vorsicht ist schon angebracht heute.

http://www.suedkurier.de/region/kre...cherei-in-Konstanz-verletzt;art372448,5304173

Schau dir das doch an, unsere Stadt ist nicht groß und in der Gegend bin ich des Öfteren abends unterwegs. Und die Kerle laufen noch hier irgendwo rum. Wie soll man sich den gegen so etwas effektiv verteidigen?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Und Du denkst, das wird besser, wenn jeder ein Messer mit sich rumträgt?

Es fühlt sich vielleicht für den einen oder anderen eine Spur sicherer an, ein Messer mit sich herumzutragen, mehr jedoch nicht.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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BTT BITTEEEEEEEEEE


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