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Hallo Leute,
Bin zwar in Österreich, aber geht ja um eu recht, oder?
Habe im Dezember einen gebrauchten MacPro gekauft.
Im November hat der Verkäufer noch von einem autorisierten Salzburger Apple-Partner eine neue Grafikkarte einbauen lassen (299,- netto, ½ Stunde Einbau, zzgl. USt., insg. 423,60 € (!)).
Im Jänner habe ich eine neuen Monitor gekauft, bei dem sich am rechten Bildrand nach dem booten immer komische bildstörungen gezeigt haben. Wenn ich am Monitor auf einen anderen Input geschaltet hatte und wieder zurück, so waren diese allerdings wieder verschwunden und ich habe auf eine eigenartige Inkompatibilität getippt. Sonst ist das Bild ja stundenlang ok gewesen.
Vor einer Woche hat der Rechner nicht mehr gebootet und ich konnte alle anderen Ursachen ausschließen, erst mit dem Einbau einer alten graka konnte ich wieder Booten.
Auf willhaben (gebraucht-Plattform) habe ich dieselbe Grafikkarte um 100,- Euro erstanden und der Rechner läuft wieder - keine Bildstörungen beim booten. Diese haben also bei der alten Grafikkarte möglicherweise doch schon einen defekt angekündigt.
Parallel habe ich mich natürlich auch an den Salzburger Shop gewandt, der meine Frage nach Gewährleistung/Garantie freundlich mit den Worten abgelehnt hat, dass Apple auf Ersatzteile grundsätzlich nur 90 Tage Garantie gibt.
Mangels ausreichenden Fachwissens habe ich mich damit zunächst abspeisen lassen.
Mit dem privaten Mac-Verkäufer habe ich guten Kontakt, die Rechnung über den grafikkartentausch liegt mir in Kopie vor, Original kann ich bei Bedarf auch haben.
Also: im November lässt man in einem alten Rechner eine Graka um 423 € tauschen, die im Juli ausfällt. Im Jänner zeigen sich bereits Bildfehler (habe Fotos, diese auch damals an LG geschickt, da ich auf einen Fehler des neuen Monitors getippt hatte). Bleibt man auf diesen Kosten sitzen? Hab zwar nicht ich bezahlt, aber: Müsste mir der Händler nicht diese Grafikkarte gegen eine neue austauschen?
Google liefert mir keine für mich eindeutig verständlichen Infos. Soweit ich das verstehe, beginnt die Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur neu zu laufen - zumindest für diesen Teil des Geräts. Dass der Fehler sich im ersten Halbjahr der Gewährleistungsfrist angekündigt hat, kann ich eigentlich ganz gut belegen (Fotos & E-Mail. Foto allein ist ja kein Beweis eines Zeitpunkts).
Bin zwar in Österreich, aber geht ja um eu recht, oder?
Habe im Dezember einen gebrauchten MacPro gekauft.
Im November hat der Verkäufer noch von einem autorisierten Salzburger Apple-Partner eine neue Grafikkarte einbauen lassen (299,- netto, ½ Stunde Einbau, zzgl. USt., insg. 423,60 € (!)).
Im Jänner habe ich eine neuen Monitor gekauft, bei dem sich am rechten Bildrand nach dem booten immer komische bildstörungen gezeigt haben. Wenn ich am Monitor auf einen anderen Input geschaltet hatte und wieder zurück, so waren diese allerdings wieder verschwunden und ich habe auf eine eigenartige Inkompatibilität getippt. Sonst ist das Bild ja stundenlang ok gewesen.
Vor einer Woche hat der Rechner nicht mehr gebootet und ich konnte alle anderen Ursachen ausschließen, erst mit dem Einbau einer alten graka konnte ich wieder Booten.
Auf willhaben (gebraucht-Plattform) habe ich dieselbe Grafikkarte um 100,- Euro erstanden und der Rechner läuft wieder - keine Bildstörungen beim booten. Diese haben also bei der alten Grafikkarte möglicherweise doch schon einen defekt angekündigt.
Parallel habe ich mich natürlich auch an den Salzburger Shop gewandt, der meine Frage nach Gewährleistung/Garantie freundlich mit den Worten abgelehnt hat, dass Apple auf Ersatzteile grundsätzlich nur 90 Tage Garantie gibt.
Mangels ausreichenden Fachwissens habe ich mich damit zunächst abspeisen lassen.
Mit dem privaten Mac-Verkäufer habe ich guten Kontakt, die Rechnung über den grafikkartentausch liegt mir in Kopie vor, Original kann ich bei Bedarf auch haben.
Also: im November lässt man in einem alten Rechner eine Graka um 423 € tauschen, die im Juli ausfällt. Im Jänner zeigen sich bereits Bildfehler (habe Fotos, diese auch damals an LG geschickt, da ich auf einen Fehler des neuen Monitors getippt hatte). Bleibt man auf diesen Kosten sitzen? Hab zwar nicht ich bezahlt, aber: Müsste mir der Händler nicht diese Grafikkarte gegen eine neue austauschen?
Google liefert mir keine für mich eindeutig verständlichen Infos. Soweit ich das verstehe, beginnt die Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur neu zu laufen - zumindest für diesen Teil des Geräts. Dass der Fehler sich im ersten Halbjahr der Gewährleistungsfrist angekündigt hat, kann ich eigentlich ganz gut belegen (Fotos & E-Mail. Foto allein ist ja kein Beweis eines Zeitpunkts).