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Eure Meinung zu illegalen Downloads

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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24.03.08
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2.979
illegale downloads? ein problem.

aber ich möchte etwas anderes anspreche. wie siehts eigentlich mit trotz konjunkturschwaeche steigeneden managergehältern aus? und wie siehts aus mir dem zugrunde-wirtschaften einer großen deutschen kaufhaus-kette und selbstbelohnung durch eigenerhöhung des gehalts?
wie siehts mit modernem raub in form von steigenden preisen für musik, noch nie war geistiges eigentum so teuer wie in diesem jahrzent, mit welchem grund? die möglichkeiten der verbreitung haben sich enorm vereinfacht.
das versäumnis das potential des online-marktes zu erkennen wird nun den verbrauchern angelastet.
noch dazu sträubt man sich gegen kooperationen mit online-kaufhäusern und online-anbietern.
der grund dafuer ist die zu geringen preise von round about 1 euro pro song.
ja hallo? von mir aus soll die menschheit diese gierigen idioten so lange bestehlen bis sie vernünftig werden oder niedergehen.
es wird immer einen nachfolger geben, es wird immer irgendwen geben, der musik fördert und auch vermarktet, dazu bedarf es keines der hießigen plattenlabels.


illegal software-downloads?
ein ebenso bekanntes wie überschätztes problem. so mancher software-riese wurde durch die raubkopien so groß. so manches garagenunternehmen hat sich dadurch zu einem monopol entwickelt.
so manch eine unternehmung unterschaetzt aber mittlerweile seine stellung, und meint oftmals das motto "wir verkaufen software wir dürfen teuer sein, dass ist so üblich" zu pflegen, und gehen dabei kläglich unter.


nennen wir es ausgleichende gerechtigkeit, auf jedenfall trifft es in den haeufigsten fällen die richtigen.
DENN die kleinen unternehmen und künstler werden nicht kopiert, da sie zu wenig verbreitet sind.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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02.08.08
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3.815
Dann mal etwas Gehalt zur Frage der Sicherungskopie:

Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?

  • Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist.
  • Eine Quelle ist immer dann legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder – das ist eine Ergänzung durch die jetzige Novelle des Urheberrechts. den sog. „Zweiten Korb“- offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird.
  • Diese Klarstellung erfasst gezielt illegale Tauschbörsen im Internet wie etwa KaZaA, Bittorrent, Emule etc.

Darf ich für den privaten Gebrauch CDs kopieren?
Ja, wenn die CD nicht kopiergeschützt ist. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG zulässig.
Gibt es ein Recht auf Privatkopie?
Es gibt kein Recht auf Privatkopie, sondern allenfalls eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Dieses sog. Schranke wurde 1965 gesetzlich eingeführt, weil es technisch unmöglich war, das private Kopieren zu verhindern oder einzeln abzurechnen. Als Ausgleich erhalten die Urheber die pauschale Vergütung auf Vervielfältigungsgeräte und Leerträger. Auch aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit lässt sich kein Recht auf kostenlosen Zugang ableiten. Ansonsten könnte es ja auch kein Bezahlfernsehen geben. Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder lediglich das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.



Darf ich noch Mix-CDs zusammenstellen?
Ja. Solange kein Kopierschutz geknackt wird und die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder - nach dem Zweiten Korb - online angeboten ist. Und natürlich gilt auch hier: sie darf nur für den privaten Gebrauch gemacht und nicht etwa kommerziell vertrieben werden.



Und was ist mit Privatkopien von Computerprogrammen? Computerspielen? Betriebssystemen?
Eine Privatkopie von Computerprogrammen gibt es nicht. Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, erstellt werden und muss für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein. Die Regelung der Privatkopie (§ 53 UrhG) gilt somit nicht für Computerprogramme, Betriebssysteme oder Spiele.


Darf ich Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Nein! Die §§ 95 a ff. UrhG sehen einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Nach § 95 Abs. 1 UrhG dürfen wirksame technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf nicht geknackt werden. Das ist geltendes Recht und wird auch so bleiben. Ich kann mich auch nicht gegenüber dem Musik- oder Filmverleger darauf berufen, dass an sich ja eine Privatkopie zulässig wäre, und von diesem die Möglichkeit verlangen, den Kopierschutz zu überwinden. Die Privatkopie lässt sich gegenüber dem Kopierschutz nicht durchsetzen.

Frisch von einer zuverlässigen Quelle. BMJ
 

Nicoindahood

Cripps Pink
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Mich würde vor allem mal genau interessieren, wie die Studie sich genau schimpft.

edit: ein wenig zu spät :p
 

Phlip

Kaiser Wilhelm
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[…]Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss[…]

Das find ich immer wieder amüsant. Sobald ich mir eine Kopie erstellen kann ist der Schutz definitiv unwirksam.

BtT: Ich benutze mittlerweile keine illegalen Downloads mehr.
Bin aber, ähnlich wie Bajuware, doch schon eine ganze Weile im Netz und habe dementsprechend völlig ohne Reue die ersten Filesharer wie Napster genutzt.
Es hat mich allerdings noch nie gereizt, Spiele oder Software illegal runterzuladen. Bei Spielen lag das wohl vor allem an einem zu ausgeprägten Sammeltrieb - da wollte ich Verpackung und Anleitung immer haben.

Grundsätzlich sollte man hier versuchen, ein Gleichgewicht zu finden. Kein Musiker muss plötzlich auf Margarine umsteigen, weil mal jemand ein Album von ihm runterlädt. Ich kenne allerdings auch Leute, die bei einer Musiksammlung von vielen Gigabyte nicht einen gekauften Titel haben. Das find ich dann schon wieder bedenklich...
 

Malusdomesti

Ontario
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Naja die erwischt werden sind eigentlich immer Leute die nur am Rande an der Scene kratzen, oder von dieser keine Ahnung haben. (oder wie im beschrieben Fall Death Magnetic einen beschissen Imagehoster für die Cover mit R-IP hihi).

Die wirklichen Drahtzieher (PR-Cr's / SC-Cr's) wurden nur seeehr selten belangt. Die uppen über sichere Proxis über Fileservern in Russland (oder anderen Ländern die auf Urhebergesetze scheißen) dann eben auf den Enduserfilehoster.

Im Underground-Metal gibt es aber auch Independent-Gruppen (MySpace-Verweigerer), die erst durch MP-Einträge auf großen Seiten "bekannt" geworden sind.

Ich habe auch schon 2 Demos von unsere DoomMetal Band auf einer Warez-Seite geuppt, und dann per PN anfragen auf Cd-Kauf bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis1988

Rheinischer Krummstiel
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Ich finde auch, dass es nicht sein kann, dass man 25 Euro GEMA-Gebühren zahlen muss, nur weil im im Internet veröffentlichten Familienfeiervideo im Hintergrund Song XY läuft.

Echt? Das is echt a ne Nummer für sich.

Aber was illegal downloaden oder illegale Themen angeht. So denk ich hat mind. 75% aller Internet Nutzer schon Sachen im Internet illegal gezogen. Und auch Jailbreaks sind nicht nicht legal. Und das kann man auch nicht mit Grauzone schönreden.Denn wie hier auch schon schon mal erwähnt wurde. Es ist nicht ausdrücklich erlaubt. Und verändern Urheberrechtsgeschützter Produkte wie Software ist verboten. Sowie auch das verbreiten von Anleitungen diese anzuwenden.
AT redet sich raus mit Grauzone wo es keine Grauzone eigentlich gibt. Würde Apple klagen sähe es auch schlecht aus.
Daher JBs, Unlocks sind hier erlaubt, aber sonstige Hackbeschreibungen wie der iWork hack nicht gestattet. Das ist nicht wirklich gut durchdacht. Aber egal. Ich benutz JB ja auch und verurteil AT deswegen auch nicht. Jedem das seine halt. ;)

Fazit: Illegal ist illegal. So oder so. Aber die Können noch so viele Bestrafen ,ändern wird es niemals etwas. Und die, die illegal downloaden geben es oft eh nicht zu, obwohl sie es tun und andere haben Ausreden für illegale Handlungen in dem sie es als grauzone darstellen.

Was ziehen wir daraus? Diese Diskussion ist wie alle im Internet dazu , ziemlich sinnlos. Aber immer wieder amüsant zu lesen!:-D
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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Ich ziehe, weil mal wieder so viele meinen, dass hier v.a. Musiker betroffen sind, eine Grafik aus dem Hut:

musik-verkauf-anteile.gif


Ändert zwar nichts an der Tatsache, dass Filesharing illegal ist, aber...
 
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Reaktionen: Jimbo Jones

HaukeG5

Lambertine
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Wenn der Jailbreak illegal ist, dann wäre auch der Austausch eines Programmicons im App-Bundle illegal. ;)
Das Verändern einer Firmware ist Verändern einer Software, diese dann zu nutzen ist illegal. Das dadurch die Garantie erlischt ist klar, das hatte ich schon angesprochen aber es wird beim JB eine Software geändert auf die Apple das Urheberrecht hat. Wenn man seine rosarote Apple iPhone Brille mal abnimmt, kommt man auch von selbst dahinter das dieses Vorgehen nicht legal sein kann. Anders wäre es wenn sich jemand hinsetzen würde und eine eigene Firmware schreiben würde ohne Apple Source zu nutzen.

Ich glaube dem kann man folgen oder?
 

Dennis1988

Rheinischer Krummstiel
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Das Verändern einer Firmware ist Verändern einer Software, diese dann zu nutzen ist illegal. Das dadurch die Garantie erlischt ist klar, das hatte ich schon angesprochen aber es wird beim JB eine Software geändert auf die Apple das Urheberrecht hat. Wenn man seine rosarote Apple iPhone Brille mal abnimmt, kommt man auch von selbst dahinter das dieses Vorgehen nicht legal sein kann. Anders wäre es wenn sich jemand hinsetzen würde und eine eigene Firmware schreiben würde ohne Apple Source zu nutzen.

Ich glaube dem kann man folgen oder?

dem ist nichts hinzuzufügen!;)
 

HaukeG5

Lambertine
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693
kannst du das irgendwie belegen auch? die EULAs von microsoft sind ja in deutschland auch größtenteils nicht gültig.
Ohne mich mit dem amerikanischen Copyright aus zu kennen traue ich dem Patentweltmeister Apple einfach mal pauschal zu das er seinen Source gegen unerlaubtes Verändern rechtlich abgesichert hat. Das deutsche Urheberrecht ist da auch ganz eindeutig, man spricht bei Software von geistigen Eigentum.

Das kann man mit einer EULA auch nicht wirklich vergleichen
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Da kann ich dir ncht ganz zustimmen Hauke.

Es ist geistiges EIgentum ja, aber für meinen individuellen Gebrauch, auf nicht kommerzieller Basis, darf ich alles mögliche Verändern auch fremdes geistiges Eigentum.
Jedoch ist die EULA die "Absicherung" gegen Veränderung der Software und diese ist rechtliche Grauzone in Deutschland.
 

Dennis1988

Rheinischer Krummstiel
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Ja und jede Firma die was teures verkauft und Software verkauft und verbreitet, insbesondere Apple und MS. Werden sich da auch abgesichert haben.Sollte also doch mal eine Klage seitens Apple kommen, bist du in Deutschland genauso arm dran wie in den USA.
 

Nicoindahood

Cripps Pink
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Wenn wir schon beim Thema illegal/legal sind, ich werd bald fliegen und mein MacBook mitnehmen. Da ist auch Musik drauf, größtenteils von Freunden. Ich vermute mal das die aus dem Internet gezogen wurde. Muss ich da jetzt Angst haben, das die kontrollieren, WAS auf dem Notebook ist?

Bin noch nie mit Notebook geflogen :)
 

Dennis1988

Rheinischer Krummstiel
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Ne mach dir da keine Sorgen, die kannst ja auch von deinen CDs von zuhazse drauf haben, iTunes, MusicLoad,, Amazon etc. Also keine Angst!
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Normalerweise wird des Book am Flughafen nur geröntgt, aber nicht hoch gefahren.
Außer du fliegst in die USA da soll es erlaubt sein das der Zoll so was macht, wenn auch aus anderen Gründen wie Musik....