Amadeus, als Österreicher scheint Dir die korrekte Interpretation deutscher Gesetze noch schwerer zu fallen als der hiesigen Industrie. Werd' halt glücklich mit Deiner Gehirn-Wäsche-Interpretation, aber verbreite bitte nicht weiter diesen FUD.
MacMark, Dein Pseudo Robin-Hood-Gehabe ist so wunderbar fehl am Platz, allein schon da Du übersiehst, dass ich dieses Gesetz genauso verachte wie Du. Du spielst Dich hier als Rächer der Enterbten aus und merkst dabei gar nicht, dass um Dich herum nur Enterbte stehen.
Oder glaubst Du vielleicht, ich verteidige die Gesetzeslage oder finde sie toll? Glaubst Du ich habe noch nie geflucht angesichts einer "Original"-CD, die im Autoradio ihren Dienst verweigert?
Und glaubst Du ich halte mich ständig an all das UrhG-Geschwafel? Darum ging es doch hier gar nicht!
Aber wenn Du schon unsachlich-persönlich wirst, solltest Du wissen:
1. Guten Tag, Landsmann, ich bin Deutscher, nicht Österreicher. Das sollte zwar in einer sachlichen Diskussion völlig wertfrei sein, Du scheinst aber diesbezüglich andere Vorstellungen zu haben
...naja, sei's drum.
Deinem leicht abschätzigen Post entnehme ich jedenfalls, dass es für Deine schablonenhafte Einordnung offensichtlich wichtig ist, welche Nationalität jemand hat, damit er mitreden darf. Auch damit hast Du Dich sozusagen an den eigenen Haaren aufs Glatteis gezogen, da es sich um eine EU-Urheberrechtsrichtlinie handelt, die in Österreich genauso in nationales Recht umgesetzt werden musste wie in Deutschland. Zum Nachlesen: § 90c UrhG neu (in Österreich) -- sagt exakt das Gleiche, nur mit anderen Worten.
Ein alleiniger Kompetenzanspruch läuft daher ebenso ins Leere wie in teutonisches Selbstmitleid zu verfallen - "wir da drüben" haben exakt die gleichen Probleme - darf ich Dir als "Deutscher" sagen. Es gibt - oh Wunder! - tatsächlich deutsche Staatsbürger, die in Österreich leben.
2. Das einzige, was ich hier "verbreitet" habe ist:
- ein exakter Auszug aus dem deutschen UrhG (oder habe ich den erfunden?)
- und als Zitat: "Eine Software, die den Kopierschutz kommerzieller Software umgeht und es ermöglicht, diese zu rippen bzw. zu kopieren, ist hingegen eindeutig strafbar, und zwar sowohl die Benutzung als auch der Verkauf der Software oder Werbung dafür - ob uns das jetzt gefällt oder nicht."
Falls an diesen zwei Dingen etwas sachlich falsch oder "FUD" ist, bin ich dankbar für eine konstruktive Richtigstellung Deinerseits - bis jetzt habe ich die noch nicht gelesen. Ich bin allerdings schon sehr gespannt!
Platitüdenhaft begründetes schlechtes Karma zähle ich durchaus nicht zu einer konstruktiven Diskussionskultur, aber das siehst Du offensichtlich anders.
Dein Stil...plakatives Revanchekarma wirst jedenfalls von mir nicht erleben.
So, Landsmann, und nun lass mal Argumente hören...:-D