• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Diskussion zu positiven/negativen Erfahrungen mit Internetanbietern

NEOCHI

Auralia
Registriert
31.01.07
Beiträge
200
An alle die Drauf reingefallen sind. Schaltet am besten einen Anwalt ein. Der weiß wie man mit sowas umgeht. Ich musste das auch einmal durch machen und es ist wirklich das beste. Die werden sonst irgendwann ein Inkasso Büro schicken und ab da wird es dann ungemütlich.

Gruß
 

Rysk

Jerseymac
Registriert
21.10.07
Beiträge
457
Ich erhalte ebenfalls nahezu ähnliche Spam... Und das verwunderliche ist, dass ich das ziemlich genau, seitdem ich Fahrschule gemacht hab bekomme... Habe aber nicht irgendwelche Zusatzflyer oder so was ausgefüllt und bin auch sonst sehr spamsam mit meiner Mail und meinen Daten. Irgendeiner zwischen Fahrlehrer und Führerscheinstelle muss da meine Adresse rausgegeben haben und ich bin scheinbar nicht der Einzige.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.136
Muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. Auf der einen Seite bewegen sich diese Firmen natürlich in einer rechtlichen Grauzone und nutzen die Gutgläubigkeit der (unerfahrenen) Internetnutzer schamlos aus. Auf der anderen Seite muss ich aber sagen, dass die Leute doch irgendwo selbst schuld sind. Im Endeffekt leben diese Firmen doch nur von Leuten, die sich ohne das Vorhandene Know-How im Internet bewegen. Mittlerweile müsste sich doch in alle Ecken herumgesprochen haben, dass sehr viel Spam in einem Postfach landen kann (wobei man hier auch sagen muss: aufpassen wo man seine E-Mail-Adresse angibt, dann bekommt man auch kein Spam. Wenn ich in der Woche 2 Spammails bekomme sind das schon viele für mich!). Und gerade bei diesen Mails (wenn ich schon auf die Links drücke ...) muss mir klar sein, dass ich Vorsicht walten lasse. Das bedeutet, wenn ich von der Seriosität einer Seite nicht überzeugt bin, dann lese ich mir die AGBs gründlich durch oder melde mich erst gar nicht an!

My 2 Cents ;)
 

Kassian

Weisser Rosenapfel
Registriert
09.01.08
Beiträge
792
Ich erhalte ebenfalls nahezu ähnliche Spam... Und das verwunderliche ist, dass ich das ziemlich genau, seitdem ich Fahrschule gemacht hab bekomme... Habe aber nicht irgendwelche Zusatzflyer oder so was ausgefüllt und bin auch sonst sehr spamsam mit meiner Mail und meinen Daten. Irgendeiner zwischen Fahrlehrer und Führerscheinstelle muss da meine Adresse rausgegeben haben und ich bin scheinbar nicht der Einzige.

Oder Banken etc., als ich mit damals mit der Realschule fertig geworden bin war ich ganz schön verwundert wer mir so alles zum Abschluss gratuliert hatte mit der Einladung zu einer "unverbindlichen Beratung". ;)

Das muss also nicht einmal zwingend der Fahrlehrer etc. gewesen sein (selbst wenn es um die E-Mailadresse geht) sondern einfach purer Zufall, weil die Betreffenden alle Schüler eines bestimmten Jahrganges angeschrieben haben zu denen sie Daten (sei es nun Adresse oder E-Mail) hatten.

Allgemein wird ja ohnehin davon ausgegangen das die Daten aller Deutschen käuflich erhältlich sind, siehe hierzu die letzten Berichte auf Spiegel Online etc., ist zwar schlimm, aber leider nicht wirklich etwas neues. Basierend auf der Häufigkeit über die derzeit berichtet wird agiert jetzt aber die Politik, richtig putzig kann man da nur sagen. Vorher hat es auch niemanden interessiert und die Datenschutzgesetze sind schon sehr restriktiv, sie müssten aber ebenso wie die Gesetze gegen Steuerhinterziehung endlich einmal konsequent durchgezogen werden, oder hat z.b. schon jemand Klaus Zumwinkel verurteilt? Theoretisch könnten sie ihn für mehrere Jahre ohne Bewährung verurteilen, praktisch wird das aber sicherlich nicht so gemacht. Man "einigt" sich halt und somit entsteht auch weiterhin der Eindruck das Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist, natürlich nur wenn man auch wirklich genug Geld hat um sich hinterher auch zu einigen.
Einem Normalbürger würde so ein Deal mit Sicherheit nicht vorgeschlagen werden, das ist doch leider so und dann wundert man sich über die Politikverdrossenheit im Land.

Ich gehe immer wählen, aber wenn mich Freunde auf solche Dinge ansprechen und dann fragen warum ich ihnen immer wieder sage das wählen wichtig ist kann man schon einmal in Argumentationsnöte kommen.

Die Gesetze sind alle da, nur umgesetzt werden sie leider nicht wirklich.

Selbst wenn sie die Gesetze gegen Datenmissbrauch verschärfen glaubt doch keiner von uns ernsthaft das sich daran etwas verbessern würde oder?

Hier im konkreten Fall hat die Firma sogar relativ sichtbar auf die Kosten hingewiesen wenn ich das richtig sehe, das ist für die Betroffenen erst einmal dahingehend schlecht weil sie sich wohl nicht auf "versteckte Kosten im Kleingedruckten" berufen können, ich persönlich würde gleich mal zur Verbraucherzentrale etc. gehen und dann abwägen ob mich das mehr kostet als wenn ich die 98,50 Euro einfach zahle und daraus lerne. Leider ist es ja so das man oftmals (je nach Versicherungen bzw. dem jeweiligen Fall) etwas zahlen muss und das dann am Ende noch teurer wird. Aber unbedingt bei Verbraucherzentrale etc. anrufen und Rat einholen, ggf. sind ja aus der nähren Umgebung noch mehr Leute betroffen und man kann sich gemeinsam wehren?
 
Zuletzt bearbeitet:

Rysk

Jerseymac
Registriert
21.10.07
Beiträge
457
Stimmt stimmt... Den Spiegelbericht hatte ich sogar gelesen...

gläserner Mensch eben
 

lisken

Golden Delicious
Registriert
31.08.08
Beiträge
9
Sehr geehrter Herr M......,

Ihr Widerrufsrecht ist erloschen.
Dies hat zur Folge, dass Sie den geschlossenen Vertrag nicht mehr wirksam
widerrufen können.

Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist (§ 3 Abs. 1
der AGB). Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie die Dienstleistung in
Anspruch nehmen (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn Sie sich in den
Kunden-Bereich einloggen.

Daher haben wir Sie aufzufordern, die Zahlung fristgerecht zu leisten.

Mit freundlichen Grüssen
New Online Media Ltd.


Und bald werde ich darauf antworten.....
Bei mir kam:


Wenn Sie statt Kündigung meinen, den Vertrag widerrufen zu haben, so sei Ihnen
mitgeteilt, daß Ihr Widerrufsrecht erloschen ist, da Sie die Dienstleistung bereits genutzt haben (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 3 Abs. 3 der AGB).



witzig <.<


EDIT:

liegt es an mir oder ist die Fahrschulseite Offline?
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
An alle die Drauf reingefallen sind. Schaltet am besten einen Anwalt ein. Der weiß wie man mit sowas umgeht. Ich musste das auch einmal durch machen und es ist wirklich das beste. Die werden sonst irgendwann ein Inkasso Büro schicken und ab da wird es dann ungemütlich.

Gruß

:)Hier kann ich nur noch zustimmen.:innocent:


Liebe Grüße
Jens
 

uuser

Herrenhut
Registriert
20.05.06
Beiträge
2.268
Lass den doch das Inkasso Büro einschalten...
Selbst da einfach nicht zahlen! Und vor Gericht geht das ehhh nicht!

einfach nichts unternehmen! Die Briefe Sammeln und zur:


Verbraucherschutzzentrale ... das reicht !

Unwissenheit der Jungen Leute wird von solchen "Firmen" ausgenutzt ... Oft haben die dann auch Angst den Eltern etwas zu sagen ...
Ich habe einem jungen Mädchen bei etwas ähnlichem geholfen...

Es wurde im TV mal von diesen Firmen berichtet! Die haben auch Musterbriefe im Internet bereitgestellt...

Um denen gleich das richtige zu schreiben ...


http://www.youtube.com/watch?v=3JWo_SU5kp8


http://www.ard.de/ratgeber/multimed...et/-/id=274506/nid=274506/did=751822/1hbjgth/
 

NEOCHI

Auralia
Registriert
31.01.07
Beiträge
200
Öhm wenn es ans Inkasso geht würde ich nicht Still bleiben. Es kann durchaus sein das die ein Titel gegen dich erwirken und dann hast einfach Pech und musst wirklich zahlen. (hab jmd im Bekannten Kreis bei dem Passierte das) Ab Inkasso sollte man sich auf jeden Fall von einem Profi beraten lassen.

Wer keinen Rechtschutz hat der soll sich mal zum Thema Rechtkostenbeihilfe informieren.

Gruß

Neben bei bemerkt finde ich es intressant wieviel doch drauf reingefallen sind. Und das obwohl ich hier noch belächelt wurde.
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
...

Wer keinen Rechtschutz hat der soll sich mal zum Thema Rechtkostenbeihilfe informieren.

...

Dies nennt sich Beratungshilfe. Die Berechtigungsscheine gibt es beim jeweiligen Amtsgericht, dass für Euren Wohnsitz zuständig ist.:)

So etwas gibt es auch für Verfahren beim Gericht. Dort nennt es sich Prozesskostenhilfe und muss bei dem jeweiligen Gericht beantragt werden, dass auch für den Rechtsstreit zuständig ist.:)

Viele Grüße
Jens
 
  • Like
Reaktionen: NEOCHI

NEOCHI

Auralia
Registriert
31.01.07
Beiträge
200
Jup genaus so ist es. Ich sehe da nicht ganz so durch.
 

Walli

Blutapfel
Registriert
06.01.06
Beiträge
2.605
Man braucht da meiner Erfahrung nach weder einen Anwalt noch irgendwas anderes. Den ganzen Kram mit versteckten Klauseln, nie erhaltenen AGB usw. kennt man doch und man kann sich auch bei der Verbraucherzentrale darüber informieren. Ab dem Zeitpunkt, wo Du eine schriftliche Kopie der AGB erhalten hast (Post oder eMail) starten die 2 Wochen Widerrufsfrist erst, soweit ich weiß, denn AGB im Internet können ja jederzeit abgeändert werden. Ich würde die einfach auffordern Dir eine Vertragsgrundlage zuzusenden und die Sache mit den AGB und den Fristen anmerken. Im Normalfall sollte sich die Sache erledigt haben. Meine Ex hatte sich mal bei irgendeiner Songtexte-Seite angemeldet und mit diesem Vorgehen habe ich sie da problemlos rausgeholt.
 

BoogieJones

Transparent von Croncels
Registriert
10.11.07
Beiträge
305
Ist es nicht so, das AGB sowieso ungültig sind, wenn für den Kunden ein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht? Mein ich so ähnlich mal im Wirtschaftslehre-Unterricht mitbekommen zu haben ...
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

mit den AGB ist das so eine Sache. Gerade bei Internetverträgen ist die Anwendung der entsprechenden Vorschriften (§§ 305ff BGB) nicht so einfach. Schon die Frage der Definition, was als AGB Klausel zu verstehen ist, beschäftigt die Gerichte ganz ordentlich.

Erstes Problem: Die AGB müssen erst einmal wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Hieran scheitern bereits die meisten Verwender von AGB.

Zweites Problem: Die AGB dürfen nicht widersprüchlich sein. Auch daran scheitern sehr viele Verwender.

Drittes Problem: Individualabreden, also Zusagen per e-mail, Telefon usw. gehen den AGB vor und schließen diese aus.

weitere Probleme sind dann noch die Inhaltskontrolle und das Verbot der unangemessenen Benachteiligung. Wichtig ist jedoch, dass die AGB-Schutzvorschriften bei Kaufleuten als Vertragspartner der Verwender sehr stark eingeschränkt werden. Nach meiner Erfahrung landen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von AGB fast immer vor Gericht. Daher sollte man, wenn man Probleme in diesem Thema hat und auch etwas Geld daran hängt, immer einen Fachmann fragen.

Viele Grüße
Jens
 

Mama23

Erdapfel
Registriert
12.09.08
Beiträge
1
Ich leider auch!!!!!!

Hallo alle zusammen,

leider muß ich zu meiner absoluten Schande gestehen, das ich vor ca. 3Wochen auch auf diese Seite reingefallen bin. Ich habe meinen Führerschein gemacht und stand damals vor meiner Theorieprüfung und habe eben völlig BLIND diesen Test gemacht und 2 Tage später kam die Rechnung von ca. 100€.
Überall habe ich bis jetzt gelesen, das ich nicht reagieren soll und vorallem nicht bezahlen soll, was ich auch auf keine Fall vorhabe!!!!!
Aber heute kam die erste Mahnung mit Androhung wenn ich nicht bezahle, das sie ein Inkassobüro einschalten.
Verbraucherzentrale kostet auch viel geld wenn ich mich da beraten lasse kann ich auch die 100€ zahlen!!!:)
Deshalb wollt ich euch nochmal fragen, soll ich gar nicht drauf reagieren, ich mein ich hab damit keine erfahrung aber Inkassobüro ist doch schon nicht mehr ganz ohne oder????
Wie soll ich weiter vorgehen???
Wenn euch das Thema noch nicht zum Hals raushängt, würde ich mich sehr freuen wenn mir jemand antwortet!!!
Vielen lieben Dank.

LG
Mama
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

noch einmal allgemein zu diesem Thema:

Letztlich ist die Drohung mit einem Inkassobüro, eine leere Drohung, da das Inkassobüro auch nichts anderes machen kann, als Mahnungen zu schreiben oder die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Inkassobüros können und dürfen auch nichts anderes als der ursprüngliche Inhaber der Forderung. Daher macht es für den Schuldner keinen Unterschied ob ein Inkassobüro eingeschaltet wird, außer dass wenn die Forderung wirklich besteht, neben dieser noch zusätzliche Kosten erhoben werden können. Diese Kosten sind aber begrenzt, welches natürlich mit der Höhe der Hauptforderung zusammenhängt. Und auch diese Kosten müssen letztendlich gerichtlich geltend gemacht werden.

Deswegen braucht man sich von der Drohung, es würde ein Inkassobüro eingeschaltet, überhauptnicht beeindrucken lassen. Aufhorchen sollte man erst, wenn mit gerichtlicher Geltendmachung gedroht wird. Denn dann kann einTitel erwirkt werden, der dann zu guter letzt den Gerichtsvollzieher auf den Plan ruft. So dubiose Internetfirmen scheuen allerdings den Gang vor Gericht, da dieser mit Kosten verbunden ist, die sie selbst erst einmal vorlegen müssen. Und natürlich wissen diese Firmen, um Ihr Risiko, dem Sie sich vor Gericht aussetzen. Sie hoffen lediglich auf die Leute, die sich durch ihre Briefe einschüchtern lassen und dann zahlen. Deswegen ist davon auszugehen, dass diese Firmen noch mehr Post versenden und der Ton zunehmend härter wird. Die meisten Firmen senden ihre "Mahnungen" auch per e-mail, da sie selbst schon die Portokosten sparen wollen.

Deswegen mein Rat an dieser Stelle: Sobald der Ton unangemessen und man durch die Post belästigt wird oder wenn man Post vom Mahngericht oder Amtsgericht erhält (Achtung dann laufen Fristen!) sollte man unbedingt zum Anwalt seines Vertrauens gehen und sich beraten lassen.

Viele Grüße
Jens
 

Cord

Antonowka
Registriert
04.01.08
Beiträge
361
Öhm wenn es ans Inkasso geht würde ich nicht Still bleiben. Es kann durchaus sein das die ein Titel gegen dich erwirken und dann hast einfach Pech und musst wirklich zahlen. (hab jmd im Bekannten Kreis bei dem Passierte das) Ab Inkasso sollte man sich auf jeden Fall von einem Profi beraten lassen.

Wer keinen Rechtschutz hat der soll sich mal zum Thema Rechtkostenbeihilfe informieren.

Gruß

Neben bei bemerkt finde ich es intressant wieviel doch drauf reingefallen sind. Und das obwohl ich hier noch belächelt wurde.

Die können keinen Titel gegen dich erwirken, wenn sie dir keinen Mahnbescheid zustellen. Und erst ab diesem sollte man überhaupt darüber nachdenken, einen Anwalt zu nutzen. In diesem fall wird aber nie und nimmer ein Mahnbescheid kommen. Denn ab da wird es für die Firma ungemütlich.
 
  • Like
Reaktionen: JGmerek

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
korrekt :)

Der Mahnbescheid ist aber noch nicht einmal der Titel. Das ist dann der Vollstreckungsbescheid, den man dann bekommt, wenn man die Zwei-Wochen Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid verstreichen lässt.

Viele Grüße
Jens
 

audia8

Erdapfel
Registriert
13.09.08
Beiträge
1
Hallo,
Habe auch letztens eine Rechnung von dem Laden bekommen. Ich bin auch per Mail eingeladen worden, allerdings habe ich keinerlei Adressdaten angegeben. Und trotzdem hatten die meine Adressdaten. Nun gut, denic.de machst halt möglich. Hatte mir auch nichts dabei gedacht, weil mich ein Alex eingeladen hatte und dies hätte ich mir in dem Fall halt auch gut vorstellen können. Können die so einfach einen Eintrag bei der Schufa oder so machen? Da kenn ich mich leider nicht so aus. Vielleicht kann da mal jemand was zu sagen. Außerdem fällt mir auf, dass die Mahnungen mit Sicherheit automatisiert kommen, weil ich sollte bei der ersten Mahnung bis 12.09 bezahlen und promt heute am 13.09 kommt die 2. Mahnung.

MFG

audia8

###########################################################
Kunden-Nr.: xx - xxx
2. MAHNUNG Nr.: xx - xx - xxxx
Kundenbetreuung: [email protected]
###########################################################


Sehr geehrter xxx

nach Auskunft unserer Buchhaltung haben Sie die Rechnung vom 22.08.2008 immer noch nicht bezahlt.

Es steht nunmehr folgender Betrag zur Zahlung offen:


Rechnungsbetrag: EUR 98,50
Mahngebühren: EUR 8,50 (§ 4 Abs. 3 der AGB)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Gesamt: EUR 107.00

Dies ist die letzte Zahlungsaufforderung. Bei weiterem Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwälte einzuschalten, die weitere - kostenpflichtige - Maßnahmen zum Forderungseinzug gegen Sie einleiten werden. Dazu kann auch die Weitergabe und Speicherung Ihrer Personendaten an Auskunfteien (z.B. SCHUFA) zur Eintragung eines Negativmerkmals gehören.

Überweisen Sie den Gesamtbetrag zur Vermeidung dieser Schritte und weiterer Kosten bis spätestens zum 19.09.2008 auf das nachfolgende Konto:

Empfänger: NOM New Online Media Ltd.

Bank: Sparkasse

Konto: 213993

BLZ: 84055050

SWIFT/BIC: HELADEF1WAK

IBAN: DE06840550500000213993

Verw.zweck: Mahnung Nr. FP - xx - xxxx, Kunden-Nr. xx - xxxx


Nehmen Sie diese Mahnung ernst. Nur durch rechtzeitige Zahlung ersparen Sie sich die Kosten und Unannehmlichkeiten eines Inkassoverfahrens.

Zur Erinnerung: Sie haben sich am 19.08.2008 bei http://www.Online-Fahrpruefung.com/ online angemeldet (IP-Adresse: xxx.xxx.xxx.xxx). Dadurch kam ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, der Sie zur Zahlung verpflichtet. Ihr Widerrufsrecht ist erloschen.

Im Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie die Mahnung als PDF-Dokument. Das Dokument ist geprüft, es ist virenfrei. Zum Öffnen benötigen Sie die kostenfreie Software Adobe Reader. Sie können diese unter der Adresse http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html herunterladen.



Mit freundlichen Grüßen
Ihre NOM New Online Media Ltd.


###########################################################
NOM New Online Media Ltd.
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield WF1 5PF
United Kingdom / Großbritannien

www.Online-Fahrpruefung.com
[email protected]
###########################################################
Wir bitten Sie, bei jeglichen Anfragen an die Kundenbetreuung IMMER Ihre Kunden- und Rechnungsnummer und die E-Mail-Adresse, von der aus Sie sich online angemeldet haben, anzugeben. Nur dann ist eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage gewährleistet. Wir danken für Ihr Verständnis.
###########################################################