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Corona und impfen

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Die Unschuldsvermutung gilt für das Strafrecht. Dort gibt es derzeit einen Verdacht, es sieht so aus, dass ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Wenn er angeklagt (oder gleich durch Strafbefehl abgeurteilt) wird, ist das im kommenden Jahr. Soviel einmal zur Erklärung.

Unabhängig von der strafrechtlichen Seite gibt es genauso die moralische, es gibt keinen Grund, bei der offenkundig erwiesenermaßen Sachlage da ein mildes Bild anzumahnen.

Das ist, was es ist, eine ganz verwerfliche, üble Nummer.

Gegenüber dem Arbeitgeber war es eine Pflichtverletzung, die eine fristlose außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte. Der ist er mit seinen Schritt zuvorgekommen.

Für diese Bewertung reicht die Sachlage, nach allem, was wir wissen, mehr als aus.

Also auch die Feststellung, das er offenkundig fälschte.

Dass er noch nicht abgeurteilt ist, was man beim Strafverfahren zeitmässig nicht schon etwa erwarten könnte, ist eine andere Frage.

Möglich ist ja auch, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, zB gegen Auflage, wenn er sich bisher nichts hat zu schulden kommen lassen.

Oder aus anderen Gründen, Verfahrensfehler, Zweifel, was auch immer.

Nimmt nicht weg, gefälscht hat er. Und da muss man sich nicht zurücknehmen, erst recht nicht bei Personen des öffentlichen Lebens. Eine solche ist er als Trainer eines Traditionsvereins mit ständiger Medienpräsenz.
 

tobeinterested

Weisser Rosenapfel
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Juristisch mag das richtig sein, aber auch Du hattest keine Akteneinsicht, oder? Und ein Urteil alleine aus den Informationen der Medien zu bilden halte ich für unglücklich. In den nächsten Tagen wird es wohl bestätigt, dann kann man sich immer noch aufregen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Nochmals gerne.

Eine Akteneinsicht benötige ich rein für die strafrechtliche Beurteilung.

Die benötige ich nicht für eine andere Bewertung, weder andere juristische, noch moralische.

Die Faktenlage ist dicht.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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aber wohl eher nicht nach § 170 II StPO :)

Auch das ist möglich. Der Straftatbestand ist erst in aktualisierter Form sicherer.

Und wenn es einen Fehler welcher Art auch immer gibt, kommt ein §170 II in Betracht.

Aber das sind Feinheiten im Strafrecht. Für die Bewertung der Frage gefälscht oder nicht ist das nicht maßgebend.
 
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happy-koala

Reinette de Champagne
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ich dachte dabei eher an 153 ff StPO, sozusagen als Freispruch 2. Klasse...
 

Mitglied 246615

Gast
Die Aussage ist:

Ist doch nun amtlich.
Das ist falsch! Amtlich ist ein erhärteter Verdacht seitens der Staatsanwaltschaft.

Betrüger der Typ.
Damit kann so eine Aussage sehr schnell dazu führen, dass derjenige, der diese Aussage getätigt, sich selbst rechtlich angreifbar macht und verurteilt werden kann.

Die Faktenlage ist dicht.
Nur aus Sicht der Staatsanwaltschaft und da wir nur diese kennen, sieht es danach für Markus Anfang eng aus.. Markus Anfang selbst behauptet jedoch, geimpft zu sein. Abwarten, wie er die Vorwürfe zu seinem Impfzertifikat entkräften wird. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräftet und eine Strafe ohne Gerichtsverfahren akzeptiert, kann sich jeder denken, was er will. Nur mit öffentlichen Äußerungen solle man sich zurückhalten.
 
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tobeinterested

Weisser Rosenapfel
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Nochmals gerne.

Eine Akteneinsicht benötige ich rein für die strafrechtliche Beurteilung.

Die benötige ich nicht für eine andere Bewertung, weder andere juristische, noch moralische.

Die Faktenlage ist dicht.

Na ja, für eine Vorverurteilung brauche ich auch keine Akteneinsicht, das stimmt.

Und was heißt schon, die Faktenlage ist dicht? Weil es die Medien so schreiben? Die Staatsanwaltschaft hat heute im Regionalfernsehen zumindest darauf verwiesen, das er juristischen Beistand hat und in den nächsten Tagen eine Klärung erfolgen wird. Dann ist es für mich dicht.
 

Mitglied 246615

Gast
Die Frage ist nicht, ob er (inzwischen) geimpft ist, sondern ob er einen falschen Impfpass bzw. Zertifikat verwendete.
Das macht seine Aussage noch wertloser. Das erlaubt aber dennoch niemandem dazu, ihn öffentlich als betrüger zu betiteln und zu behaupten, der Betrug sei amtlich.

Ich persönlich frage mich, warum ein Trainer aus dem Profifußball in ein Impfzentrum gehen muss, das sowohl von seinem Arbeitsplatz wie auch von seiner Wohnung mehrere hundert Kilometer entfernt liegt. Im Profilfußball hat doch jeder Verein einem Vereinsarzt und der wird vermutlich mehrmals in der Woche im Verein sein. Dann kann man sich doch eigentlich nebenbei schnell impfen lassen. Oder dürfen Vereinsärzt nicht impfen? Ich weiß es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen.

Nach der Impfung soll man Leistungsport vermeidden. So hat es zumindest meine Ärztin mir gesagt. Wenn deshalb im Profifußball kein Impftermin gefunden werden kann, dürfte eigentlich kein Spieler geimpft sein. Einem Trainer hingegen wird doch nicht jedes Wochenende eine körperliche sportliche Höchstleistung abverlangt.

Alles Gründe, warum ich sage; "Herr Anfang, es sieht eng für Sie aus. Mir fällt es schwer, Ihnen zu glauben." Ich würde ihm aber zum jetzigen Zeitpunkt keinen Betrug unterstellen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Na ja, für eine Vorverurteilung brauche ich auch keine Akteneinsicht, das stimmt.

Und was heißt schon, die Faktenlage ist dicht? Weil es die Medien so schreiben?

Du gehst von ganz unzutreffenden Voraussetzungen aus.

Die Staatsanwaltschaft hat bekundet, dass Anfang an keinem der beiden in seinem Impfpass dokumentierten Termine von dem dort angegeben Impfzentrum erfasst wurde. Das habe eine Recherche bei der Kassenärztlichen Vereinigung ergeben und bestätigt.

Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass die bei Anfangs erstem Termin angegebene Chargennummer des Impfstoff nie verimpft wurde. Der Ausweis ist also falsch betreffs der 1 Charge UND sogar beider Termine.

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einer Fälschung aus.

Mit ‚den Medien‘ hat das nichts zu tun. Und mit einer Vorverurteilung schon gar nicht.

Ich habe insbesondere hinreichend klargestellt, dass ich die Frage des gefälschten Impfausweises streng von der Frage der Strafbarkeit unterscheide.

Die Fakten sind klar, es gibt eine Mitteilung der StA, mehr wird für die Einordnung falsch / nicht falsch nicht benötigt.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Einen Verteidiger (wie zB mich) braucht man für die Frage der Strafbarkeit oder eben um Fehler im Verfahren zu finden.

Ich wiederhole jetzt nicht nochmals, dass ich die Frage der Strafbarkeit hier nicht aufwerfe, sondern es rein um Fakten, den Sachverhalt geht.
 

Mitglied 246615

Gast
Nach Deiner Darstellung braucht es auch kein Verfahren. Die Fakten sind ja klar.
Machst Du als Verteidiger keine Vergleiche?
Und ja, vielleicht kommt ja noch raus, dass die Daten bei der Kassenärztlichen Vereinigung gar nicht verlässlich sind?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Nach Deiner Darstellung braucht es auch kein Verfahren.

Es mag sein, dass das für Dich so schwer verständlich ist. Oder Du es nicht verstehen willst.

Nochmals, letztmals, die Fakten was wann passierte sind das eine.

Die Frage, ob sich jemand strafbar machte, eine andere. Dafür braucht man ein Verfahren.

Damit stelle ich gerade nicht klar, dass es keines Verfahrens bedarf. Das ist blanker Unsinn.

Und am Rande, die StA hat noch einiges mehr bekundet. So auch, dass Anfang zu fraglichen Terminen gar nicht vor Ort gewesen sein kann, weil er eben woanders war.

Es bleibt dabei, die Fakten sind da.
 
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O-bake

Aargauer Weinapfel
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Die Unschuldsvermutung gilt für das Strafrecht. […]
Danke für diese (und in den folgenden Beiträgen ergänzte) Erklärung.

Ich weiß auch nicht, weswegen sich in den letzten Jahren der allgemeine Sprachgebrauch mit dem juristischen so vermischt hat.
Gerade der Zusatz von "mutmaßlich" nimmt in der Berichterstattung gerade überhand und wird oft begründet, dass der Täter noch nicht rechtskräftig verurteilt sei.

Das führt dann aber zu dem Problem, dass zum einen offensichtliche Tatsachen vorliegen können und zum anderen das gilt, was ein Gericht entscheidet. Das sind ja zwei verschiedene Dinge. Und das was ein Gericht entscheidet ist für die Schilderung der Tatsachen ja erstmal unabhängig. Aus irgendwelchen mir nicht nachvollziehbaren Gründen wird das seit einiger Zeit in der Presse aber immer häufiger vermischt.
 

Mitglied 246615

Gast
Es bleibt dabei, die Fakten sind da.
Ich verstehe sehr gut Deine Trennung. Aber Du scheinst nicht zu verstehen, dass die Fakten eben nicht so klar sind.

Wer sagt denn, ob er sich nicht um 10 Uhr in Köln hat impfen lassen und um 14 Uhr in Würzburg war. Das ist zeitlich möglich. Alle Aufgaben bis zu seiner Ankunft am Spielort hat er dem Co-Trainer übertragen. In den Medien ist nämlich nur der angebliche Fakt "gleicher Tag" genannt, der Fakt der Uhrzeiten fehlt.

Wer sagt, dass die Kassenärztliche Vereinigung die richtigen Daten vorliegen hat? Vielleicht liegt ein Erfassungsfehler vor?

So können scheinbare Fakten sich nicht zum ersten mal als keine Fakten herausstellen.

Solange man nicht die Darstellung der anderen Seite kennt, ist nichts klar!