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[preview]Der Kampf zwischen Apple und Psystar dauert an. Während der eigentliche Prozessbeginn noch in weiter Ferne liegt, sorgte Apple bereits im Vorfeld für Ordnung. Psystar und Apple verpflichteten sich, prozessrelevante Dokumente geheim zu halten.[/preview]
Wichtige Unterlagen, sogenannte 'Confidentials', dürfen demnach von maximal zwei Mitarbeitern pro Partei, sowie dem Richter gelesen werden. Bei Analysen und Computernutzung ist es zusätzlich vorgeschrieben, dass der benutzte Computer keinesfalls ans Internet angeschlossen ist. Eine zusätzliche Regel, die die Abgabe der Prozessunterlagen nach der Verhandlung vorschreibt, sorgt zusätzlich für Sicherheit.
Während Psystar sich scheinbar nur an die Regeln hält und keine weiteren Ziele verfolgt, erreicht Apple mit dieser Vereinbarung die Geheimhaltung des Codes, mit dem OS X auf den Psystar-Computern so einfach installierbar ist.
Wichtige Unterlagen, sogenannte 'Confidentials', dürfen demnach von maximal zwei Mitarbeitern pro Partei, sowie dem Richter gelesen werden. Bei Analysen und Computernutzung ist es zusätzlich vorgeschrieben, dass der benutzte Computer keinesfalls ans Internet angeschlossen ist. Eine zusätzliche Regel, die die Abgabe der Prozessunterlagen nach der Verhandlung vorschreibt, sorgt zusätzlich für Sicherheit.
Während Psystar sich scheinbar nur an die Regeln hält und keine weiteren Ziele verfolgt, erreicht Apple mit dieser Vereinbarung die Geheimhaltung des Codes, mit dem OS X auf den Psystar-Computern so einfach installierbar ist.