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Apple TV und 4K Filme - Uneinigkeit beim Preis

kelevra

Stahls Winterprinz
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Das wiederrum ist illegal (umgehen des Kopierschutzes), zumal wäre es mir auch viel zu umständlich.

Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.

Zudem gibt es auch private Filmserver, die 100% legal BluRays und DVDs auf Festplatte ziehen und via Server im Heimnetz zur Verfügung stellen. Kaleidescape bietet da Lösungen an, speziell für den Heimkinobereich sozusagen (und für den entsprechenden Geldbeutel).
 
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kelevra

Stahls Winterprinz
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Oh das ist interessant, wusste ich noch nicht. Dann hat mein Kollege ja doch nichts zu befürchten mit seiner selbst digitalisierten Sammlung. Da war die Zeit wenigstens nicht ganz vergeudet. :)

Legal hin oder her: Wenn man die Scheiben für sich auf Festplatte zieht und nicht vertreibt, wer soll denn das prüfen?
 

Joh1

Golden Noble
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Legal hin oder her: Wenn man die Scheiben für sich auf Festplatte zieht und nicht vertreibt, wer soll denn das prüfen?
Und selbst moralisch finde ich es nicht verwerflich wenn man ein Film den man bezahlt hat und zuhause stehen hat (meinetwegen auch weggeschmissen hat) zuhause nur aus Bequemlichkeit im eigenen Netzwerk streamt.
 

eXiNFeRiS

Schöner von Bath
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Nur weil etwas eventuell nicht überprüft wird macht aus einer illegalen Handlung nicht gleich eine legale. Man würde sich nur der Strafe hinterziehen, mehr nicht. Aber da es privat ja legal ist, hat man eh nichts zu befürchten, weder moralisch noch vor dem Gesetz.
 

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Wie gesagt muss man selber wissen. Aber a) möchte ich keine Werbung wenn ich schon die DVD gekauft habe und b) es auch Digital vorliegen haben. Und da ich es nicht verteile würde ich moralisch gut damit klar kommen.
 

double_d

Baumanns Renette
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Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
Ich bin kein Jurist, aber der nette Satz in Absatz 1 stellt definitiv eine Ausnahme im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung des Täters dar. Heißt, er hat weder Geldstrafe, noch Freiheitsstrafe zu erwarten, sollte er ausschließlich im privaten Rahmen gehandelt haben.
Zivilrechtlich sieht das ganze allerdings noch anders aus. Hier kann er zu empfindlichen Zahlungen an die Rechteinhaber belangt werden.

Weiterhin wird aber auch im § 108b auf die §§ 95a ff. UrhG verwiesen, in denen ganz eindeutig der Gebrauch von technischen Mitteln zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes untersagt wird. Egal, ob privat oder gewerblich.

Weiterhin fallen wir wohl alle, insbesondere das Forum selbst, wenn wir im Sinne von reiner Hilfestellungen darüber sprechen, unter die strafrechtliche Schiene. Dafür reicht es aus, Programmnamen zu nennen, Vorgehensweisen zu beschreiben, oder einfach nur dieses hartnäckig falsch interpretierte "Recht auf eine Privatkopie" oben zu halten. Das gibt es ja am Ende des Tages nicht.

Solange die Gesetze hier in Deutschland so schwammig formuliert sind, tut man bestens daran, seine private Kopie auch völlig privat zu behandeln, nicht darüber zu sprechen und öffentlich auch keine Tipps zur verbotenen Umgehung eines Kopierschutzes zu geben.
Das nur als Hinweis darauf, dass selbst dieser eine Satz in Absatz 1 des § 108b UrhG keinen Freifahrtschein darstellt, das Thema plötzlich hier frei und offen zu diskutieren. ;)
 

Sauron

deaktivierter Benutzer
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Und wie schon erwähnt, in anderen Ländern sieht die Sache ganz anders aus :)
 

eXiNFeRiS

Schöner von Bath
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Und um es auch zu erwähnen, Sitz des AT Forums ist in Deutschland und von daher verständlich wenn Hinweise zu solchen Tools und Vorgehensweisen nicht unterstützt werden.
 
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