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Habe ein Rechtliches Problem! Bitte um Hilfe

condesigns

Idared
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Habe mich früher mal für ein Macbbok interressiert! Eine Frau, hat mir ihrer angeboten und ich sagte zu!
Dann 2 Tage später habe ich ein besseres Angebot bekommen, er kam auch aus der gleichen Stadt, hätten es also direckt übergeben können!
Ich sagte der Frau ab und habe nun das Macbook, das mir besser erschein!

Die Frau, hat ihrers nun auch Verkauft allerdings für 50 Euro weniger als sie von mir davon bekommen hätte!
Nun schrieb sie mir gestern eine e-mail in er sie sagte das ich für die Differenz von 50 Euro aufkommen soll, meinte das wir einen Kaufvertrag gehabt haben und das ich dazu verpflichtet wäre!

Ich Antwortete, das ich nur dazu verpflichtet gewesen wäre, das Macbook zu kaufen wenn ich zugesagt häte!
Sie hat es an jemand anderen Verkautund warum sollte ich ihr noch was dafür bezahlen?

Sie Antwortete, das sie Rechtliche Schritte einleiten wird!

Was soll ich nun machen?
Wer ist im Recht?
Was hat sie für Chancen das ie damit durchkommt?
Und was habe ich für welche?

Liebe Grüße
 

Tino 007

Ribston Pepping
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Wenn sie dir das Book nicht verkauft hat, ist eigentlich doch auch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, oder?

Wie hast du ihr zugesagt, per Mail oder schriftlich? Habt ihr einen Vertrag abgeschlossen, hat sie deine Unterschrift?
 

mfkne

Weisser Rosenapfel
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Tja, Du bist vermutlich vertragsbrüchig geworden und daher musst Du u.U. für entgangenen Gewinn aufkommen.
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Ein Kaufvretrag entsteht durch Angebot und Annahme. Sie hat es Angeboten, Du hast angenommen. Damit verpflichtest Du Dich zur Abnahme.

Ein KAufvertrag bedarf keiner Form, ist also auch mündlich gültig.

Die Frage ist nun, ob Sie Deiner Absage zugesagt hat. Damit wäre der Vertrag aufgehoben und sie hat keine Handhabe.

Hat sie das nicht, könnte sie theoretisch rechtliche Schritte gegen Dich einleiten. Die Frage ist nur:

Kann Sie beweisen, dass Sie im Recht ist?
Lässt sich ihr Verlust von 50 Euro ebenfalls beweisen?

Wenn beides eintritt, hast Du pech gehabt und musst löhnen. Übel kann es dann noch werden, wenn Du auch noch die Prozessokosten zahlen musst.

Wobei es eigentlich nicht soweit kommen sollte, da sie erstmal zu nem Anwalt geht, der ihr dann schon klarmacht, dass ihre Schnappsidee, total daneben ist.

Mein Tip: Kümmer Dich nicht drum und warte ab, ob Post von ihrem Anwalt kommt. Wenn das sein sollte, drückst Du ihr das Geld in die Hand und bist fertig damit.
 

condesigns

Idared
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Ich habe ihr per Mail zugesagt!
Es gab natürlich keinen Richtigen Vertag und sie hat auch keine Unterschrifft von mir bekommen!

Sie meinte durch meine Zusage per Mail, habe ich diesen abgeschlossen!

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html
Das hat sie mir geschickt!
Allerdings bin ich doch wenn überhaupt, nur dazu verpflichtet es ihr abzukaufen! und nicht für irgendwelche vermutlich beabsichtigten Verluste ihrerseits aufkommen!
 

mfkne

Weisser Rosenapfel
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Wie Du's drehst und wendest, Paragraph 252 BGB wird Dir helfen.
 

nickcaveman

Gast
edit: habe zu lange mit meinem kommentar gebraucht, einiges wurde schon geklärt!

mit welcher begründung möchte die frau denn eigentlich die 50,- differenz erstattet bekommen? weil sie aufgrund deiner zusage das macbook erst einige zeit später verkaufen konnte und deshalb ein wertverlust stattfand?

alles in allem würde ich sagen, da sie das macbook andersweitig verkauft hat, sie von dem kaufvertrag (mündliche absprache) zurückgetreten ist.

ausserdem sehe ich von ihrer seite nicht gerade grosse chancen, den betrag einklagen zu können.
rechtlich doch alles ein wenig wackelig.

das ist aber nur meine sichtweise der dinge und keineswegs rechtlich untermauert.

eventuell helfen aber meine fragen.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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03.02.06
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1.288
Habe mich früher mal für ein Macbbok interressiert! Eine Frau, hat mir ihrer angeboten und ich sagte zu!
Dann 2 Tage später habe ich ein besseres Angebot bekommen, er kam auch aus der gleichen Stadt, hätten es also direckt übergeben können!
Ich sagte der Frau ab und habe nun das Macbook, das mir besser erschein!

Die Frau, hat ihrers nun auch Verkauft allerdings für 50 Euro weniger als sie von mir davon bekommen hätte!
Nun schrieb sie mir gestern eine e-mail in er sie sagte das ich für die Differenz von 50 Euro aufkommen soll, meinte das wir einen Kaufvertrag gehabt haben und das ich dazu verpflichtet wäre!

Ich Antwortete, das ich nur dazu verpflichtet gewesen wäre, das Macbook zu kaufen wenn ich zugesagt häte!
Sie hat es an jemand anderen Verkautund warum sollte ich ihr noch was dafür bezahlen?

Sie Antwortete, das sie Rechtliche Schritte einleiten wird!

Was soll ich nun machen?
Wer ist im Recht?
Was hat sie für Chancen das ie damit durchkommt?
Und was habe ich für welche?

Liebe Grüße

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

Davon abgesehen, dass es eine unfeine Art ist, sich an Absprachen nicht zu halten, bis du im Unrecht! Wenn du also nicht zu deinem Wort stehst, dann ziehe wenigstens eine Lehre daraus, bezahl die 50EUR und hefte die Sache ab.

Gruß
Nettuser
 

condesigns

Idared
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Alles klar ihr habt mir sehr geholfen!

Noch eins!
Sie hat mir angeboten 30 gb Musik drauf zu lassen!
Ist das nicht auch Strafbar?
 

Tino 007

Ribston Pepping
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Theoretisch hätte sich auch jemand in dein Postfach hacken können und die Mail schreiben können; die Frau hätte die Mail auch selbst verfassen/ändern können.

Insofern glaube ich nicht, dass eine E-Mail einen Beweis darstellt, wenn bei der (angeblichen) mündlichen Vereinbarung keine Zeugen dabei waren, hat sie überhaupt keine Chance

Machs, wie Crunshinut sagt!
 

Tino 007

Ribston Pepping
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25.07.07
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302
Noch eins!
Sie hat mir angeboten 30 gb Musik drauf zu lassen!
Ist das nicht auch Strafbar?

Sie hätte dir die Original-CDs aushändigen müssen oder zumindest (wenn sie die Musik online gekauft hat) eine schriftliche Erklärung geben müssen, in der sie bestätigt, keine weiteren Kopien der Musik zu haben.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Allerdings bin ich doch wenn überhaupt, nur dazu verpflichtet es ihr abzukaufen! und nicht für irgendwelche vermutlich beabsichtigten Verluste ihrerseits aufkommen!

Schwierig. Du hast einen geschlossenen Vertrag gebrochen, mußt also für die UNkosten aufkommen. Natürlich könnte es jetzt ja sein, daß sie das Notebook absichtlich unter Preis verkauft, und Dir überhöhte Kosten aufdrückt.
Meines Wissens hätte Sie Dich über Ihr Vorgehen informieren müssen, mit dem Hinweis, daß sie auf Erfüllung des Vertrages besteht. Prinzipiell könnte sie auf Vertragserfüllung pochen, aber einfach so 50Eur zu verlangen ist IMHO nicht gerechtfertigt.
Abwarten und Bier trinken, ich denke nicht, daß wg. 50Eur noch etwas kommt. Und nächstes mal besser aufpassen :)
 

deputee

Golden Delicious
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7
Immer wieder erstaunlich was es doch für Korinthenkacker gibt, in diesem Fall die Frau.
Im Juristendschungel kenn ich mich gen Null aus.
Aber ich denke das Sie durch den Verkauf an einen anderen vom Kaufvertrag zurückgetreten ist.
Wenn dann hätte wie wohl vor dem Verkauf an den anderen rechtliche Schritte einleiten müssen.

deputee
 

nickcaveman

Gast
…Sie hat mir angeboten 30 gb Musik drauf zu lassen!
Ist das nicht auch Strafbar?

kommt darauf an.
wenn es ihre eigene blockflötenmusik ist, nicht unbedingt.^^
andererseits kann das schon rechtlich problematisch sein, da du ja, so wie ich das sehe, nicht zu ihrem freundes- oder bekanntenkreis gehörst.

und ausserdem gehe ich mal davon aus, das sie nicht unbedingt 30 gb an musik als originale besitzt.

insofern könnte das ein problem für sie werden.

eventuell solltet ihr euch einfach so einigen. wenn sie sich wirklich auf deine zusage verlassen hat und so den rechner erst wochen später verkaufen konnte, so ist ihr eventuell wirklich ein schaden durch dich entstanden.

andererseits ist es mir immer suspekt, wenn leute gleich die mahn- und gerichtskeule schwingen.

kaufe ihr doch einfach eine nette cd oder ähnliches.
und schwupps, ist der ganze ärger, hoffentlich, aus der welt.
 

Jenso

Gast
Ja, Korithenkacker finden sich überall…
aber ich sehe das nicht zuerst auf seiten der Frau, denn auch (und gerade) unser thread-Ersteller hat sich diesbezüglich einschlägig verhalten: erst einen Vertrag schließen und dann (nach zwei Tagen und nachdem er ein weiteres Angebot hatte und ihm seine eigene Entscheidung plötzlich nicht mehr schmeckte) denselben ungeschehen machen wollen: das ist dreist! - ich glaube übrigens nicht, daß deputee (der das Korinthenwort ins Spiel brachte) seinerseits begeistert wäre, wenn er etwas verkauft hätte und ihm statt einer Bezahlung eine Stornierung ins Haus käme…

Wie der Ursprungshandel überhaupt zustande kam, darüber schweigt condesigns - war es etwa sogar eine Auktion? Aber in solchem Falle wäre sogar klar und nachweisbar, daß die Dame einen Verlust erlitten hat. Condesign sollte einfach/endlich zahlen!

Und nicht nachkarten, was er leider mit seinem seltsamen Hinweis auf das angebliche Angebot der zig-GB-Musik tat: erstens (fürchte ich) hätte er die Musicke ursprünglich glatt mitgenommen, ohne sich rechtlich graue Haare zu machen, zweitens behauptet er da nur etwas (Nachweise?) und drittens hat ihm jene Frau doch die (legal-illegale: hier ist es wirklich egal) tönende Ware gar nicht übermittelt, was soll der Lärm?

Ich füchte, da möchte jemand seine Handlungsweise irgendwie (fast um jeden Preis) moralisch aufwerten…

Traurig finde ich das Ganze,und unanständig, ehrlich gesagt.
Jens
 
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deputee

Golden Delicious
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Ja, da geb ich dir vollkommen recht Jenos, ich wäre sicher nicht begeistert.
Und das ein Käufer auch rechtliche Pflichten hat ist definitiv gerechtverftigt.
Ich find nur seltsam das die Verkäuferin das MB dann an jemand anderen verkauft und sich dann im nachhinein beklagt, wenn dann hätte sie meiner Meinung nach schon etwas früher aufstehen sollen.

Aber vllt bekommen wir auch etwas genauere Aussagen zu der Sache das man auch präziser als mit K Wörtern antworten kann;)
Is hier nich zufällig n Jurist der mal seinen Senf dazugeben möchte?
 

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
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Für mich als Nichtjurist stellt sich die Frage, wenn die Verkäuferin ihr Macbook dennoch verkauft hat, wenn auch für einen anderen Preis, wie kann sie dann auf Erfüllung des Kaufvertrages mit Dir bestehen?

Wenn sie nun darauf besteht, dass die mit Dir vereinbarte Menge Geld ihr gehört und das verkaufte Gut, das Macbook, nun Dir, dann kann sie ja Dein Macbook schlecht verkaufen, oder?

Insofern kann m. E. davon ausgegangen werden, dass Sie deine Absage, also Deine Bitte vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, akzeptiert hat.
 

mfkne

Weisser Rosenapfel
Registriert
03.04.06
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Sie besteht ja nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages sondern auf Ersatz des offenbar wegen Vertragsbruchs entstandenden Schadens. Und das ist nur legitim.
 

Alferd

Auralia
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19.05.05
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Ähm, wie sieht es denn mit dem 14 tägigen Rücktrittsrecht beim Fernabsatz aus? Kann man das in so einem Fall nicht geltend machen? Damit wäre dann condesigns doch aus dem Schneider, oder nicht?
 

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Eigentlich dürfte das Fernabsatzgesetz gelten! Anders wäre es, wenn man sich persönlich also von Angesicht zu Angesicht getroffen hätte.

Oh man, das ist aber ein Fall wie aus dem Lehrbuch. Ich fühle mich gerade wie in meiner BGB Klausur ;)

Vanilla-Gorilla