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Itschi

Ribston Pepping
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Ich fände es mal interessant wie es wäre, wenn Sie das MacBook für 50€ mehr verkauft hätte, als mit Dir vereinbart war. Müsste Sie Dir dann den Diverenzbetrag gutschreiben? ;)
 

mfkne

Weisser Rosenapfel
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Das Fernabsatzgesetz gilt nur zwischen Unternehmer und Verbraucher, nicht zwischen Verbraucher und Verbraucher.
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

die Juristen sagen "Verträge sind zu halten...". Das heiß, das was man vertraglich verspricht, muss man auch erfüllen. Verträge kann man auf verschiedene Arten schließen. Das kann man schriftlich, mündlich, sogar durch sein Verhalten kann man Verträge schließen. Das heißt es ist egal, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Es reicht, dass sich ursprünglich beide einig geworden sind. Darin liegt der Vertragsschluss.

Wenn jetzt ein Vertragspartner sagt er will die Sache nicht mehr haben, so ist er in der Regel vertragsbrüchig. Jetzt kann der andere Erfüllung oder Schadensersatz verlangen. Erfüllung heißt: Er kann das Verlangen, was ihm der Vertragspartner vversprochen hat. Ist dies unzumutbar oder unmöglich, bekommt er Schadensersatz. Das heißt er ist so zu stellen, als ob der andere nicht vertragsbrüchig geworden wäre. Allerdings gibt es Schadensersatz nur in Geld.

Nun zur Durchsetzung:
Natürlich muss jeder, der gerichtlich sein Recht durchsetzen will, die Tatsachen, die seinen Anspruch begründen, darlegen und beweisen. Dafür gibt es verschiedene Mittel. Darüber hinaus unterliegen diese Dinge noch der Beweiswürdigung des Gerichts.

Wer sich im Recht fühlt, sollte seine Rechte vor Gericht geltend machen. Wenn man selbst etwas will, so sollte man klagen. Wenn man sich unrechtmäßig in Anspruch genommen sieht, sollte man den anderen auf den Rechtsweg verweisen und in ganz dreisten Fällen Feststellungsklage erheben. Was aber jedem Hobbygerichtsgänger klar sein muss ist: Der Gang vor Gericht kostet Geld. Da wollen jede Menge Menschen bezahlt werden. Deswegen ist es ratsam sich die Sachen, wieviel einem sein Recht wert ist, genau zu überlegen.;)

Viele Grüße
Jens
 
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JGmerek

Boskop
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Ich fände es mal interessant wie es wäre, wenn Sie das MacBook für 50€ mehr verkauft hätte, als mit Dir vereinbart war. Müsste Sie Dir dann den Diverenzbetrag gutschreiben? ;)

nein, denn das Gesetz will dem, der vertragsbrüchig wird, ja keinen Vorteil gewähren.

Viele Grüße
Jens
 

MattD

Granny Smith
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Ich persönlich würde versuchen, mit gütlich mit ihr zu einigen. Vielleicht könnt Ihr Euch ja "in der Mitte" treffen? Auf der einen Seite hast Du mit ihr einen Vertrag geschlossen (wie Crunshinut schon schrieb, ist es unerheblich, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde). Auf der anderen Seite hat sie Dir "30 GB Musik drauf lassen wollen" - wobei es sich hierbei lediglich um eine Unterstellung handelt, daß sie es vorhatte, dieses aber nicht zur Ausführung kam (somit kann sie nicht belangt werden). In beiden Fällen trifft übrigens § 433 BGB zu (für Dich § 433 (2) BGB, für sie § 433 (1) BGB - vor allem mit den rechtlichen Mängeln). Wie dem auch sei: Es wird Dir nichts bringen, auf irgendwelchen Paragraphen rumzureiten, da es die Situation wahrscheinlich nur noch unnötig "verschärft". Wie gesagt: Versuch, Dich gütlich mit ihr zu eignen.

MfG

Matt
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Ich habe nicht alles gelesen.

Du hast gesagt du nimmst es
Sie hast ihr abgesagt (auf welchem wege, per telefon?)
Sie hat es an wen anders verkauft
Jetzt will sie die differenz?

Bevor sie es an wen anders gibt, hätte sie dich in jedem fall informieren müssen, und es nicht einfach an irgendwen anders verkaufen, und dann zu dir kommen. dann hätte sie es ja auch ihrem sohn verkaufen können für 1e, und jetzt von dir 700e fordern können.

der guten dame würde ich (freundlich) sagen das sie wohl den schuss nicht gehört hat.

mehr nicht.

Wenn sie es günstiger verkauft ist das alleine ihr problem.

hab grad nicht mehr zeit, sry.
 

ruelpsnase

Tokyo Rose
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Hach... ich liebe solche Streitigkeiten ;) Ich kann nur den guten Rat geben, alle Gefühle aussen vor zu lassen, "Gerechtigkeit" nicht mit "Recht" zu verwechseln und dafür KEINEN Anwalt einzuschalten oder sich verklagen zu lassen, weil die Erstinstanz (muss per Vorkasse gelöhnt werden) schon das doppelte des Streitwerts kostet ;)
Prinzipiell ist es so, wie einige Vorredner es so auch schon erklärt haben: Verträge bedürfen nicht der Schriftform und kommen auch manchmal einfach durch Schweigen eines Vertragspartners oder sog. konkludentes Handeln zustande.
Bei einem Kauf bzw. Verkauf ist die Sache einfach: jemand bietet an, ein anderer nimmt das Angebot an. Damit ist der Vertrag zustande gekommen und der Preis, der beim Angebot festgesetzt wurde, ist zu zahlen. Nimmt man die Ware nicht ab, wird man vertragsbrüchig und muss dafür zahlen. Diese Geschichten gab es schon öfter auf eBay mit Autos, die die Eigentümer nach einer Auktion dann doch nicht unter Wert verkaufen wollten. Die Bieter haben dann einen adäquoten Ersatz gekauft und den eBay-Verkäufer, der sein Auto behalten wollte, auf Schadenersatz verklagt (also die Differenz zwischen eBay-Auto-Preis und gezahltem Preis). In den meisten Fällen haben die Käufer den Schadenersatz zugesprochen bekommen - die Streitfrage war in den meisten Fällen übrigens nicht, ob einer vertragsbrüchig geworden ist, sondern ob das Bieten auf eBay einer Willenserklärung wie bei einem Kauf von Obst auf dem Markt gleichkommt. Ich glaube, die Gelehrten streiten darüber immer noch ein wenig ;)

Mein fieser Tipp: Zahl die 50,-, nimm das Gerät mit der Musik erst einmal (wovon Du natürlich vor dem Kauf nichts wusstest, gelle?) und schau, ob Du den entweder die Kiste selbst wieder für den Preis verkaufen kannst ODER (deswegen "fies") biete das Gerät nach Kauf der Dame zurück an - mit dem Hinweis, allerlei Musik ohne passende Originale vorgefunden zu haben. Sie sollte wissen, was der Wink mit dem Zaunpfahl soll. Geld gegen Gerät. Du hast Deine 50,- wieder und sie hat keinen bösen bösen Ärger mit diversen Behörden und Musikunternehmen.

Also ICH würde die Kiste kaufen und versuchen, wieder selbst loszuwerden (vorher vielleicht die Musik löschen, gelle?)
 

JGmerek

Boskop
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Bevor sie es an wen anders gibt, hätte sie dich in jedem fall informieren müssen, und es nicht einfach an irgendwen anders verkaufen, und dann zu dir kommen. dann hätte sie es ja auch ihrem sohn verkaufen können für 1e, und jetzt von dir 700e fordern können.

Hallo,

nein sie muss niemanden informieren oder gar mahnen. Wenn der Vertragspartner deutlich gesagt hat, dass er sich nicht an den Vertrag halten will. Liegt bereits eine sog. "Leistungstörung" vor, die zu den bereits genannten Ansprüchen führt. Natürlich kann sie die Sache nicht extrem unter Wert verkaufen, denn der Schaden muss erstens adequat sein und zweitens trifft jeden Schadensersatzberechtigten die Pflicht zum Minderung des Schadens.

Viele Grüße
Jens
 

Lundy

Kaiser Wilhelm
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07.10.07
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173
Hallo,

nein sie muss niemanden informieren oder gar mahnen. Wenn der Vertragspartner deutlich gesagt hat, dass er sich nicht an den Vertrag halten will. Liegt bereits eine sog. "Leistungstörung" vor, die zu den bereits genannten Ansprüchen führt. Natürlich kann sie die Sache nicht extrem unter Wert verkaufen, denn der Schaden muss erstens adequat sein und zweitens trifft jeden Schadensersatzberechtigten die Pflicht zum Minderung des Schadens.

Viele Grüße
Jens

ich würde seine Email nicht als ernstliche, endgültige WEigerung der Abnahme des Laptops sehen...
 

Skeeve

Pomme d'or
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@ joey23, ruelpsnase
Oh Mann! Das wird ja immer schlimmer. Leute! Lest ihr eigentlich nicht richtig, was im ersten Post geschrieben wurde?
 

JGmerek

Boskop
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ich würde seine Email nicht als ernstliche, endgültige WEigerung der Abnahme des Laptops sehen...

Es kommt nicht darauf an, in welcher Form die Weigerung erklärt worden ist. Eine E-Mail ist rechtlich genauso ernst zu nehmen wie ein notarieller Vertrag oder ein gesprochenes Wort. Das Medium der Erklärung spielt in Deutschland keine Rolle. Es sei denn, es gibt spezielle Formvorschriften.

Viele Grüße
Jens
 

macindy

Stahls Winterprinz
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21.12.03
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Zum Thema möchte ich mich gar nicht äußern.

Aber könnt ihr mal probieren Groß- und Kleinbuchstaben richtig zu verwenden?
 

Mure77

Golden Noble
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Ich habe ihr per Mail zugesagt!
Es gab natürlich keinen Richtigen Vertag und sie hat auch keine Unterschrifft von mir bekommen!

Sie meinte durch meine Zusage per Mail, habe ich diesen abgeschlossen!

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html
Das hat sie mir geschickt!
Allerdings bin ich doch wenn überhaupt, nur dazu verpflichtet es ihr abzukaufen! und nicht für irgendwelche vermutlich beabsichtigten Verluste ihrerseits aufkommen!

Ohne Unterschrift geht in Deutschland nichts !

Zweitens soll sie es doch versuchen für 50 Euro vor´s Gericht zu gehen. Erstens macht das kein Anwalt da der Streiwert hier minimal ist und zweitens kommt hier bestenfalls ein Vergleich raus. fifty fifty.
 

lemac

Gala
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Ich würde auch sagen, dass der Streitwert viel zu niedrig ist. Wenn hier einer wirklich den "Klageweg" geht, dann kostet das Drumherum mehr als 50 Euro ... und im Endeffekt gibt es einen Vergleich. Da ihr euch wahrscheinlich nie wieder sehen werdet, würde ich schreiben: netter Versuch, aber die 50 Euro sind wohl realistischer Weise kaum einklagbar (wenn auch rechtlich aus meiner Sicht möglich).
 

harden

Roter Eiserapfel
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28.03.05
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Ohne Unterschrift geht in Deutschland nichts !

Dann unterschreibst du also morgens beim Bäcker einen Kaufvertrag für zwei Brötchen. Gehst danach noch bei McD einen CafeLatte gegen Unterschrift kaufen. Öffentliche Verkehrsmittel, die Karten per Automat verkaufen kannst du ja nicht nutzen, weil man da nicht Unterschreiben kann... Nimmst du dann für jeden kleinen Weg ein Taxi, bei dem du mit dem Fahrer vor jeder Fahrt einen Dienstleistungsvertrag schriftlich festlegst?

Wie schon zuvor von vielen geschrieben aber scheinbar jedesmal überlesen: Verträge kommen auf alle möglichen Arten zustande, bei denen kein Papier Verwendung findet. Die Summen um die es geht sind dabei egal... 0,26Euro für ein Brötchen oder 500,26Euro für ein MacBook machen keinen Unterschied.
 

Mure77

Golden Noble
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Zudem muss sie belegen das sie den Laptop nur noch für die 50 Euro weniger verkaufen konnte. Diese 50 Euro sind relativ.

Sicher ist es nicht richtig zuzusagen und sich dann was anderes zu holen. Ich hatte auch mal so einen bei ebay. Ich habe ihm das geschrieben das er mir dann, laut Beschreibung, eine Abstandssumme von 10 % zahlen muss.

Diese habe ich dann auch erhalten.
 

Mure77

Golden Noble
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Dann unterschreibst du also morgens beim Bäcker einen Kaufvertrag für zwei Brötchen. Gehst danach noch bei McD einen CafeLatte gegen Unterschrift kaufen. Öffentliche Verkehrsmittel, die Karten per Automat verkaufen kannst du ja nicht nutzen, weil man da nicht Unterschreiben kann... Nimmst du dann für jeden kleinen Weg ein Taxi, bei dem du mit dem Fahrer vor jeder Fahrt einen Dienstleistungsvertrag schriftlich festlegst?

Wie schon zuvor von vielen geschrieben aber scheinbar jedesmal überlesen: Verträge kommen auf alle möglichen Arten zustande, bei denen kein Papier Verwendung findet. Die Summen um die es geht sind dabei egal... 0,26Euro für ein Brötchen oder 500,26Euro für ein MacBook machen keinen Unterschied.

In so einem Fall ist erst mit Geldeingang beim Verkäufer der Kaufvertrag geschlossen wenn ich mich nicht irre.