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Abmahnung für Falschparker Kanzlei bietet Online-Abmahndienst an
Abmahnungen sind nicht nur im Netz ein gutes Geschäft: auch offline bieten sich Gelegenheiten, dem Anwalt Umsatz und ungeliebten Zeitgenossen Kosten zu verschaffen. Falschparker per Online-Formular abmahnen lassen: Graf und Partner machts möglich.
Wer sich über zugestellte Privatparkplätze und verstopfte Einfahrten ärgert, hat nun die Möglichkeit, statt Abschleppdienst den Anwalt einzuschalten - bequem, per Onlineformular und selbstredend kostenpflichtig für das Abmahnopfer. Was Graf und Partner gleich auf der Startseite ihrer Seite offensiv bewerben:
"Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und treibt die Kosten direkt vom Gegner ein."
Vermutlich ein lukratives Geschäftsmodell: schließlich werden verschiedene Klienten verschiedene Opfer abmahnen lassen und werden Gegenmaßnahmen wegen Massenabmahnerei eher schwerfallen. Auch in der Offlinewelt ist man damit offenbar nicht mehr sicher vor dem Abmahnirrsinn. Vielseitig die geboteten Möglichkeiten, Falschparker bluten zu lassen: nicht nur Parkplätze, sondern auch für die
"...zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle"
kann man die Kassen klingeln lassen. Schöne neue Welt.
Abmahnungen sind nicht nur im Netz ein gutes Geschäft: auch offline bieten sich Gelegenheiten, dem Anwalt Umsatz und ungeliebten Zeitgenossen Kosten zu verschaffen. Falschparker per Online-Formular abmahnen lassen: Graf und Partner machts möglich.
Wer sich über zugestellte Privatparkplätze und verstopfte Einfahrten ärgert, hat nun die Möglichkeit, statt Abschleppdienst den Anwalt einzuschalten - bequem, per Onlineformular und selbstredend kostenpflichtig für das Abmahnopfer. Was Graf und Partner gleich auf der Startseite ihrer Seite offensiv bewerben:
"Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und treibt die Kosten direkt vom Gegner ein."
Vermutlich ein lukratives Geschäftsmodell: schließlich werden verschiedene Klienten verschiedene Opfer abmahnen lassen und werden Gegenmaßnahmen wegen Massenabmahnerei eher schwerfallen. Auch in der Offlinewelt ist man damit offenbar nicht mehr sicher vor dem Abmahnirrsinn. Vielseitig die geboteten Möglichkeiten, Falschparker bluten zu lassen: nicht nur Parkplätze, sondern auch für die
"...zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle"
kann man die Kassen klingeln lassen. Schöne neue Welt.