Taschenkontrollen: Apple muss Wartezeit bei Mitarbeitern zahlen

Jan Gruber

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Jan Gruber
Eine interessante arbeitsrechtliche Entscheidung in Kalifornien: Apple muss in Zukunft die Wartezeit von Mitarbeitern bei Taschenkontrollen bezahlen. Ab sofort gilt die Zeit, die für derartige Maßnahmen notwendig ist, damit als Arbeitszeit.

Einmal für Apple arbeiten? Ein Traum den viele Menschen vielleicht haben, am Ende gibt es aber auch einige negative Berichte über Apple als Arbeitgeber. Zu diesem Thema sind sogar ganze Bücher erschienen, wie kürzlich der Roman von Daniela Kickl. Heute gab es in Kalifornien ein Urteil für eine Sammelklage von Apple-Store-Mitarbeitern. Apple führt am Arbeitsende in der Regel in den Stores Taschenkontrollen durch - in Extremfällen soll hier ein Zeitaufwand von 45 Minuten entfallen. Die Zeit wird seitens Apple aber bisher nicht entlohnt.
Taschenkontrollen sind ein Vorteil der Mitarbeiter


Apple hatte die Kontrollen als "Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter" angeführt, dies schien dem Richter aber offenbar zu weit hergeholt. So sehr, dass er sogar in seiner Urteilsbegründung gesondert darauf einging. In Zukunft gilt die Zeit für Kontrollen damit als Arbeitszeit.

Nachtrag

Mittlerweile ist bei unserer Quelle Bloomberg der Hinweis auf die Aussage von Apple bezüglich der "Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter" verschwunden. Dafür gibt es ein interessantes, neues Detail zur Handhabung von privaten iPhones im Apple Store.

"Die Charakterisierung des iPhones als unnötig für die eigenen Mitarbeiter steht in direktem Widerspruch zu seiner Beschreibung des iPhones als 'integrierter und integraler' Teil des Lebens aller anderen", sagte das Gericht und zitierte so die öffentlichen Aussagen von Firmenchef Tim Cook.

Via Bloomberg

Den Artikel im Magazin lesen.
 
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Das ist ganz klar Arbeitszeit, weil der erhöhte Zeitaufwand ausschliesslich im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Natürlich muss diese Zeit vergütet werden.

Ich habe schon so manch ein Urteil gegen Apple kritisiert, aber hier muss ich dem Gericht absolut Recht geben.
 

Mitglied 235800

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"im Interesse des Arbeitgebers erfolgt" die "Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter".

So würde dann der Vergleich aussehen. 🤔
 

ottomane

Golden Noble
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Es ist bestimmt arg motivierend für die Mitarbeiter, wenn ihr Arbeitgeber ihnen derartig misstraut.

Andererseits kann ich mir vorstellen, dass es schwarze Schafe gibt, die dem Glanz der Produkte schlecht widerstehen können.
 
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Auf der anderen Seite sind hundert Tausende Menschen in anderen Branchen tätig, wo die Produkte deutlich höhere Werte haben und die werden auch nicht kontrolliert beim verlassen des Arbeitsplatzes.
 

Jan Gruber

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Aber die sind dann vielleicht nicht so sexy ,... In den USA scheint das durchaus normal zu sein.
Ich war auch ein paar Wochen als Jugendlicher in nem Elektromarkt angestellt - da war das auch so. Dauerte aber 2 Minuten nur. War da aber auch Freizeit =)
 

MACaerer

Charlamowsky
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Also mit Verlaub, aber Taschenkontrollen sind bei Mitarbeitern in Computer- oder Automobilfirmen etc. unvermeidbar und üblich. Andernfalls wäre der „Schwund“ zu hoch und auch Mitarbeiter sind nur ... Menschen. Und wenn die Kontrollen während der bezahlten Arbeitszeit durchgeführt werden gibt es auch keine rechtliche Handhabe dagegen.
 
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Jan Gruber

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Rechtliche sowieso nicht. Moralisch mag man dazu stehen wie man will ,... ganz toll find ichs nicht ,... aber so ist die Welt leider nunmal. Bei uns wird sogar regelmäßig Kopierpapier und sogar Toilettenpapier entwendet. Wohl das nur so nerviger, zweilagiger, Recyclingmist ist :D
 

ChavezDing

Champagner Reinette
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Bei 45 Minuten Wartezeit die nicht auf Gleitzeit/Arbeitszeit gehen hätte ich das vielleicht zweimal mitgemacht und dann adios.

Richtiges und wichtiges Urteil.
 
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Jan Gruber

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Man muss nicht allem gegenüber tolerant sein - zum Beispiel Dieben gegenüber nicht =) Eine gewisse Vorverurteilung mag man daraus ableiten können, mag sein, aber das kommt eben durch "ein paar schwarze Schafe".
 
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Mitglied 105235

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Also mit Verlaub, aber Taschenkontrollen sind bei Mitarbeitern in Computer- oder Automobilfirmen etc. unvermeidbar und üblich. Andernfalls wäre der „Schwund“ zu hoch und auch Mitarbeiter sind nur ... Menschen. Und wenn die Kontrollen während der bezahlten Arbeitszeit durchgeführt werden gibt es auch keine rechtliche Handhabe dagegen.
Wie es bei Computer ist keine Ahnung, aber ich bin in der Automotive Branche (die Firma mit Hauptsitz in München) und das seit über einen Jahrzehnt. Eine Taschenkontrolle hatte ich noch bie.
 

Jan Gruber

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Wie es bei Computer ist keine Ahnung, aber ich bin in der Automotive Branche (die Firma mit Hauptsitz in München) und das seit über einen Jahrzehnt. Eine Taschenkontrolle hatte ich noch bie.

Ich nehme an nicht in einem Werk? Ich kenne auch jemanden bei der kleinen Autofirma im Westen da (ich bin Wiener ;p), die arbeitet in nem Werk, und wird kontrolliert 🤷‍♂️
 

Mitglied 105235

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Ich nehme an nicht in einem Werk? Ich kenne auch jemanden bei der kleinen Autofirma im Westen da (ich bin Wiener ;p), die arbeitet in nem Werk, und wird kontrolliert 🤷‍♂️
Stimmt, nicht im Werk aber das auch erst seit 6 Jahren nicht mehr, davor war ich im Werk und wurde damals auch nie Kontrolliert.

Könnte nächste Woche ja mal wieder ins Werk schauen, um zu prüfen ich dann kontrolliert werde :p

Die Firma in Allach mit den 50t-SUVs?
Ursprung Allach, aber da sind sie schon länger nicht mehr 😉
 

Mitglied 233949

Gast
In den USA wird im Retail Geschäft sehr viel geklaut. Das nennt sich dann "inventory shrinkage". Es gibt Schätzungen, dass ein Drittel davon intern bedingt ist. Apple arbeitet in Amerika auch viel mit Leuten, die nur temporär beschäftigt sind. Die Kontrollen sind leider notwendig.