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Kein Rückgaberecht nach Registrierung bei Apple.

  • Ersteller Ersteller dasWinky
  • Erstellt am Erstellt am
Wie soll ich das Gerät denn Ausprobieren, ohne es einzurichten?
tja, das ist genau die Frage.
Der Einrichtungsassistent kommt direkt nach Start, ab dann läuft auch die Garantie, unabhängig davon, ob ich das Gerät bei Apple registriere.
nein, die Garantie läuft ab Kaufzeitpunkt. Der wird meist sogar in der Vergangenheit liegen (kann aber etwas angepasst werden, wenn man z.B. von einem Zwischenhändler deutlich später gekauft hat). Davon zumindest theoretisch abhängig ist noch einmal der technische Support. Da dieser aber eine Apple-ID von der Registrierung braucht ist die Apple-ID die Verknüpfung von Kaufzeitpunkt und Nutznießer der Garantie - kurzum, ohne Registrierung auch kein technischer Support.
 
nein, die Garantie läuft ab Kaufzeitpunkt. Der wird meist sogar in der Vergangenheit liegen

Kan n ich bestätigen, hatte ich schon ähnlich. Macbook Pro am Tage der Vorstellung gekauft, das gerät wurde aus China eingeflogen und der Tag meines Kaufabschlusses war der Beginn der Garantie, das Gerät selber hatte ich aber erst ca. 8 Tage später.

Und bei einem Kauf eines Applegeräts im MediaMarkt wurde ich direkt darauf hingewiesen, dass die es innerhalb der ersten 14 Tage nur zurücknehmen würden, wenn es bis dahin noch nicht registriert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei einem Kauf eines Applegeräts im MediaMarkt wurde ich direkt dartauf hingewiesen, dass die es innerhalb der ersten 14 Tage nur zurücknehmen würden, wenn es bis dahin noch nicht registriert wurde.

"im MediaMarkt" ist aber nicht online, wie weiter oben problematisiert
 
wenn es bis dahin noch nicht registriert wurde.

Also selbst wenn ein Gerät registriert ist muß es ja möglich sein, die Registrierung wieder zu löschen.
Das ging ja sogar mit meinem D-Link Switch, den ich an unseren Elektriker zurückgegeben habe: Mail an D-Link mit Bitte, die Registrierung des Gerätes bei denen im System zu löschen (wegen Rückgabe), 2 Stunden später die Mail bekommen, dass die Registrierung im System gelöscht wurde.

Eventuell ist der bürokratische Aufwand bei unserer Obstfirma etwas größer, aber möglich muß es sein. Vielleicht nicht durch den First-Level Supporter an der Apple Hotline, aber irgendeiner des Second oder Customercare Levels sollte das wohl hinbekommen.

Wie schaffen die es denn sonst bei den ganzen Refurbished Geräten eventuell bereits getätigte Registrierungen rauszunehmen!?
 
mir kommt das wirklich so vor, als sei das ein willkommener Grund, Rückgaben "abzubürsten". Immerhin wird wohl jeder unbedarfte Anwender bei der Ersteinrichtung über den "Fehler einer Registrierung" stolpern.
 
Das weiß ich nicht, aber es scheint so das es so läuft! Anmelden dann ist es keine Neuware mehr. Wäre interessant ob das die Rechtssprechung auch so sieht...
 
Also selbst wenn ein Gerät registriert ist muß es ja möglich sein, die Registrierung wieder zu löschen.
Das ging ja sogar mit meinem D-Link Switch, den ich an unseren Elektriker zurückgegeben habe: Mail an D-Link mit Bitte, die Registrierung des Gerätes bei denen im System zu löschen (wegen Rückgabe), 2 Stunden später die Mail bekommen, dass die Registrierung im System gelöscht wurde.

Eventuell ist der bürokratische Aufwand bei unserer Obstfirma etwas größer, aber möglich muß es sein. Vielleicht nicht durch den First-Level Supporter an der Apple Hotline, aber irgendeiner des Second oder Customercare Levels sollte das wohl hinbekommen.

Wie schaffen die es denn sonst bei den ganzen Refurbished Geräten eventuell bereits getätigte Registrierungen rauszunehmen!?


Das kann man auch. Wenn man ein Gerät auf seine Apple ID registriert hat oder bei Apple angerufen hatte und es dort hat einpflegen lassen, kann sein Support Profil besuchen und es dort wieder von seiner Apple ID runternehmen. Das ist ein ganz normaler Vorgang der von Apple angeboten wird. Das ist auch ziemlich hilfreich wenn man ein Gerät auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen möchte. Denn dann kann der neue Besitzer und Eigentümer es sofort auf sich registrieren. ansonsten wird ein Text erscheinen dass die Seriennummer schon auf einer anderen Apple ID registriert ist. Das kann man dann nur direkt bei Apple per Anruf und Nennung des vollständigen Namens des Vorbesitzers ändern lassen.


Hier kann man sich mit seiner Apple ID anmelden und schauen was auf seiner eigenen Apple ID registriert ist. Auch kann man hier seine Geräteregistrierung von seiner Apple ID entfernen.

https://idmsa.apple.com/IDMSWebAuth...portprofile.apple.com/homePage&language=DE-DE



Na ja, kann man ja nicht wissen. Werde gefragt ob ich eine habe und da ich eine hätte hab ich die eingegeben. Ordnungsgemäß in Betrieb genommen halt. Mal sehen was ich als Antwort erhalte.


Achso. Das bei Inbetriebnahme eines Apple Computer dieser mit einer Apple ID registriert werden muss, ist vollkommener Unfug. Es wird einem freigestellt dies zu tun. Man kann auch auf "Später anmelden" klicken. Man sollte vielleicht alles lesen was im Erstsetup nach dem ersten Start des Gerätes angezeigt wird. Beim Apple ID Fenster steht nämlich nichts davon das man nicht Fortfahren könne, wenn man nun keine Apple ID registriert.
 
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Die AGB von Gravis sind in dem Fall eindeutig und Bestandteil des Kaufvertrages. Die Rückgabe ist dann ausgeschlossen, wenn das Gerät beim Hersteller registriert wurde. Ob durch die Registrierung ein Wertverlust entstanden ist, weil das Gerät als Gebrauchtgerät gespeichert ist, ist dabei erstmal unerheblich.
Wenn nun die 14 tätige Rückgabe doch durchgesetzt werden soll, muss entweder die wirksame Einbeziehung der AGB in den Kauvertrag oder der Passus in den AGB an sich angefochten werden. Beides dürfte scheitern, Gravis hat hier sicherlich eine wasserdichte Regelung, deren Anfechtung erheblichen juristischen Aufwands bedarf.
Also bleibt die Inanspruchnahme der Gewährleistung, was bei dem Pixelfehler innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) vermutlich völlig problemlos ablaufen wird. Zumal hier, falls es zu Verzögerungen kommen sollte, auch ein Nutzungsausfall im Raum steht, der geltend gemacht werden kann. Im Ergebnis ist das Thema ganz einfach: Anstelle der Rückabwicklung wird hier die Gewährleistung in Anspruch genommen und Nachbesserung eingefordert, mit entsprechend enger Fristsetzung (14 Tage) und Maßgabe, dass nach Ablauf der Frist Nutzungsausfall und Ersatzvornahme eingefordert wird. Gravis wird ein neues Gerät schicken. Damit ist die Rückabwicklung mit Neugerät dann doch erfolgt, aber über einen anderen Weg.
 
Das es schon lange nicht mehr um Gravis geht, sondern um einen Shop ohne derartiges in den AGB ist dir nicht aufgefallen, oder?

Abgesehen davon kann in den AGB stehen was will, damit lässt sich das Widerrufsrecht nicht einschränken. Wäre ja noch schöner.
 
Dann sind die AGB von Gravis unwirksam da ich von einem Fachanwalt die Aussage habe dass registrieren kein Grund zum Verlust des Rückgabe rechts ist. Punkt. Die Hürden Ligen sehr hoch sagte er um dem Recht nicht mehr entsprechen zu müssen.
Aber das Thema hat sich bei MIR ja erledigt. Aber andere werden folgen...
 
Dann sind die AGB von Gravis unwirksam da ich von einem Fachanwalt die Aussage habe dass registrieren kein Grund zum Verlust des Rückgabe rechts ist. Punkt. Die Hürden Ligen sehr hoch sagte er um dem Recht nicht mehr entsprechen zu müssen.
Aber das Thema hat sich bei MIR ja erledigt. Aber andere werden folgen...

Dein "Punkt." kannst Du setzen, wenn Du ein rechtskräftiges Urteil zur Unwirksamkeit der Klausel erstritten hast. Bis dahin ist es nur die Meinung des Anwalts, mit dem Du angeblich gesprochen hast.

Gravis ist nicht der einzige Verkäufer mit einer derartigen Klausel und bis dato hat es dazu kein rechtskräftiges Urteil gegeben.
 
Es gibt ein rechtskräftiges Urteil. Hab es mir jetzt nicht geben lassen weil es bei mir keine Auswirkung hatte. Jeder gute Fachanwalt für Verbraucherrecht wird es kennen oder finden.
 
Es gibt ein rechtskräftiges Urteil. Hab es mir jetzt nicht geben lassen weil es bei mir keine Auswirkung hatte. Jeder gute Fachanwalt für Verbraucherrecht wird es kennen oder finden.

Die Karte "starke Behauptung ersetzt schwachen Beweis" kannst Du am Stammtisch spielen. Hier zählen aber nur Fakten. Wenn Du ein Urteil hast, nenne es, ansonsten bleibt es nur Deine Meinung.
 
Ruf einen Anwalt an wenn du es wissen willst...AdvoCard ist Anwalts Liebling. Wer sein Recht durchsetzen will muss sich schon selber drum kümmern.
Ich hab es sicher Nötig hier mit angeblichem Wissen zu prahlen. Deine Floskeln "angeblich" kannst du dir getrost sparen.
Wenn du so oberschlau bist wie du vorgibst dann wirst du es sicher schnell rausfinden.
 
Das kann man auch. Wenn man ein Gerät auf seine Apple ID registriert hat oder bei Apple angerufen hatte und es dort hat einpflegen lassen, kann sein Support Profil besuchen und es dort wieder von seiner Apple ID runternehmen. Das ist ein ganz normaler Vorgang der von Apple angeboten wird. Das ist auch ziemlich hilfreich wenn man ein Gerät auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen möchte. Denn dann kann der neue Besitzer und Eigentümer es sofort auf sich registrieren. ansonsten wird ein Text erscheinen dass die Seriennummer schon auf einer anderen Apple ID registriert ist. Das kann man dann nur direkt bei Apple per Anruf und Nennung des vollständigen Namens des Vorbesitzers ändern lassen.


Hier kann man sich mit seiner Apple ID anmelden und schauen was auf seiner eigenen Apple ID registriert ist. Auch kann man hier seine Geräteregistrierung von seiner Apple ID entfernen.

https://idmsa.apple.com/IDMSWebAuth...portprofile.apple.com/homePage&language=DE-DE


Ich zitiere es hier noch einmal. Es scheint niemand gelesen zu haben. Wenn man seine Registrierung wieder entfernt, ist eine vorherige Registrierung nicht mehr nachzuweisen. Jedenfalls nicht offensichtlich. Das deregistrierte Gerät erscheint danach wieder als noch nie registriertes Gerät. Zum Beispiel auch in den Supporttools der Hotline wenn man mit der Seriennummer dort anruft.
 
Hab ich probiert. Was sich aber nicht löscht ist das Kaufdatum. Das bleibt und kann wohl auch nur von Apple selbst gelöscht werden.
 
Nein das löscht keiner. Wenn man zum Beispiel seinen Mac bei Saturn oder Media Markt kauft steht sogar schon deren Kaufdatum im System und man muss es erst angleichen lassen an das Datum wo man selbst den Mac gekauft hat.

Jedes Gerät was man neu kauft, hat halt ein Erstkaufdatum, um feststellen zu können wann die Garantie und die Gewährleistung ausläuft.