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Kein Rückgaberecht nach Registrierung bei Apple.

  • Ersteller dasWinky
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kroegi

Cox Orange
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Hab grad einen fast identischen Fall. Hab letzte Woche Freitag ein MacBook Pro erhalten und zur ersten Inbetriebnahme muss es ja mit der Apple ID registriert werden. Nun ist es mir doch zu klein und ich möchte vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen. Der Händler verneint dies allerdings auch mit der Begründung dass der Seriennummer ein Kaufdatum zugeordnet wurde.
Wie ist der Fall bei Gravis denn ausgegangen?
 

Martin Wendel

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Wenn du online bestellt hast, kann sich Gravis da nicht einfach rausreden. Poche auf dein Recht, falls Gravis weiterhin auf stur schaltet melde dich beim Konsumentenschutz oder schalte deinen Anwalt ein.
 

kroegi

Cox Orange
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Ist nicht neu Gravis gekauft worden. Ich hab dem Händler gebeten mir die eindeutigen Passagen aus dem gesetzt oder seiner AGB zu schicken. Mal sehen was passiert.
 

Martin Wendel

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Ok, aber online hast du das MacBook gekauft?
 

kroegi

Cox Orange
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Zitat:

vielen Dank für die Mail. Eine Rücknahme ist kein Problem, solange das Gerät nicht beim Hersteller Apple auf Ihren
Namen registriert wurde. Ist dies der Fall, ist eine Rücknahme nicht mehr möglich.

Sie können dies ganz einfach selber prüfen unter https://selfsolve.apple.com/wcResults.do

Erscheint dort ein Kaufdatum, wurde das Gerät registriert. Erscheint hier keine weiteren Daten, dann kann
Das Gerät problemlos zurückgenommen werden.
 

nomos

Borowinka
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Hab letzte Woche Freitag ein MacBook Pro erhalten und zur ersten Inbetriebnahme muss es ja mit der Apple ID registriert werden

Müssen muß man gar nicht. Wenn ich keine Apple-ID habe/eintragen möchte, kann man den Punkt auch überspringen
 

kroegi

Cox Orange
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Na ja, kann man ja nicht wissen. Werde gefragt ob ich eine habe und da ich eine hätte hab ich die eingegeben. Ordnungsgemäß in Betrieb genommen halt. Mal sehen was ich als Antwort erhalte.
 

nomos

Borowinka
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Ich würde beim Apple Support anrufen und fragen, wie man eine Registrierung rückgängig machen kann.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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In der Tat kann durch "Nutzung" eine Wertminderungspflicht entstehen. Gemeint sind da aber üblicherweise physisch sichtbare Spuren. Eine Registrierung erzeugt einen Wertverlust von 0,0 Euro. Selbst wenn Gravis dadurch ein Aufwand entstünde, darfst Du nicht darunter leiden. Zumal soweit ich die Installation bzw. Erstinbetriebnahme eines neuen Macs kenne, steht da auch nirgendwo was von Konsequenzen bzw. muss man schon sehr bewusst auf seine Klicks achten. Außerdem könntest Du gar nicht alles vom Lieferumfang (inkl. OS X) testen. Außerdem müsstest Du quasi 14 Tage (die Rückgabefrist) auf jeglichen Telefonservice verzichten, den Du ja mitbezahlt hast (weil dafür die Registrierung notwendig ist).

Falls man also - theoretisch - zu der Auffassung gelangt, dass tatsächlich ein Wertverlust eingetreten wäre, müsstest Du den kompensieren, kannst aber immer noch zurückgeben!

Aber man kann sich das ganze Gelabere sparen. Das ist sowas von eindeutig überraschend, widerrechtlich usw. (es gibt Mustervorschläge vom Justizministerium, über die diese Formulierung meilenweit hinausgeht). Das Notebook im Notfall dem Mitarbeiter um die Ohren schlagen (dreiste Dummheit muss bestraft werden).

Wenn Du Dich besser fühlst, nimm einen Anwalt, aber auf keinen Fall akzeptieren. Allerdings scheint mir das sehr neu zu sein und entsprechende richterliche Beurteilung habe ich noch nicht gehört (falls Du es nicht akzeptieren willst, könnte es demnach auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen und auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand...).

Übrigens zähle ich Gravis nicht zu meinen Lieblingsgeschäften. Das "selber schuld!" spare ich mir.
 
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kroegi

Cox Orange
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Ist ja immer nich nicht Gravis sondern ein kleinerer online Händler.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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nochmal: die sollen den Wertverlust titulieren (beziffern). Das werden sie schon gar nicht können, aber vielleicht geben sie eine Fantasiezahl an (über die man dann später vor Gericht prima streiten kann, weil der Händler das offenlegen muss). Dann erklärst Du Dich - theoretisch - dazu bereit, diese Summe zu kompensieren und könntest IMMER NOCH ZURÜCKGEBEN.

Bei Onlinekäufen gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das nicht einfach so einschränkbar ist. Eine Registrierung beim Hersteller als vorgeschaltete, quasi künstliches Argument, weil es sowieso immer passiert, scheint mir nicht dazu geeignet, eine Rückgabe auszuschließen. Eher ein massiver, deutlich durch den Käufer verursachter Schaden.

Die Krux ist natürlich, dass gerade die kleineren Händler im massiven Preiskampf sind und bei Rückläufern natürlich auch
-auf schadhaften
-stark benutzten
-und teils alleine durch den Status "Rückläufer" im Wert gesunkenen Geräten sitzenbleiben, die ihre ohnehin schmale Marge weiter reduzieren. Kauft man bei Apple, hat man zwar davor Ruhe, leistet aber dem Gesamtkonstrukt Vorschub. Es läuft ziemlich auf Monopolismus hinaus (Apple fördert andere Anbieter ja nicht wirklich ;) ). Man darf gespannt sein, wann endlich das Kartellamt man ernsthafte Untersuchungen anstellt.

Leute, so oder so: Widerruft schriftlich und fristgerecht, am besten per persönlicher Zustellung an die Adresse der Geschäftsleitung per Gerichtsvollzieher (kostet knapp 10 Euro). Ansonsten natürlich ein Anwalt, hilfsweise der Verbraucherschutz, die das bestimmt sehr interessant finden werden.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ist ja immer nich nicht Gravis sondern ein kleinerer online Händler.
Jetzt mal Butter bei die Fische, wie, wo und wann ist das Gerät gekauft worden?

Bei einem seriösen deutschem Online-Händler, darf das innerhalb 14Tage kein Problem sein das Teil zurückgeben, wenns ein Privatkauf war. Beim EBay-Pseudoprivatmann im Ausland ist die Sache natürlich komplizierter.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Naja macht zwar nicht den allerseriösesten Eindruck, aber deren Hinweis zum Widerrufsrecht ist eigentlich klar, und dort steht keine Einschränkung durch eine Registrierung (die sowieso wohl nicht rechtskräftig wäre).

Ich würde den Händler klar auf das Widerrufsrecht hinweisen, mit Sitz in Deutschland muss er sich an hiesiges Recht halten, obs ihm schmeckt oder nicht.

Du hast dort ja privat gekauft, nicht etwa als Geschäftskunde, oder?
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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Na ja, kann man ja nicht wissen. Werde gefragt ob ich eine habe und da ich eine hätte hab ich die eingegeben.
Und da gibt es kein Feld "weiter"?

Ich kann Gravis' Argumentation schon verstehen, wenn auch nicht billigen. Die Rücknahmepflicht wurde eingeführt, um Besteller per Internet o.ä. nicht die Katze im Sack kaufen zu lassen. Es geht tatsächlich von der Idee her genau darum, den "Fernkäufer" gleichzustellen mit dem Käufer im Laden. Du sollst das Gerät so testen können wie im Geschäft. Nicht mehr, nicht weniger. Obwohl man natürlich in vierzehn Tagen zuhause weit mehr probieren kann.

Kundenfreundlich ist die gravis'sche Argumentation natürlich nicht, zumal sogar viele Läden mittlerweile einen problemlose Rückgabe anbieten, ohne Begründung seitens des Kunden (und anscheinend oft sogar ohne genaue Prüfung der Rückgabeware - klingt kundenfreundlich, heißt aber auch, daß das Gerät vielleicht dann dem nächsten angedreht wird, ist ja nicht klar, ob es defekt ist oder nur dem Käufer nicht gefiel). Das Gerät ist nicht beschädigt, und das Risiko innerer Schäden, die nicht gleich erkennbar sind, trägt bei der Rückgabe sowieso der Händler. Oder der nächste Kunde, der natürlich beim Versand immer damit rechnen muß, ein schon mal getestetes Gerät zu bekommen.
 

Terry

Alkmene
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Ich würde das Gerät auf jeden Fall zurückgeben, denn dieser Pixelfehler wird Dich immer und immer wieder ärgern. Dein Vertragspartner ist Gravis, und Gravis hat seinen Teil des Vertrages, nämlich Dir ein einwandfreies Gerät zu liefern, nicht erfüllt. Das hast Du innerhalb der Rückgabefrist bemerkt und gemeldet. Die Registrierung des Gerätes gehört zum Einrichten, erst danach hast Du den Pixelfehler festgestellt, der ja nicht sofort ins Auge springt, sondern ohne weiteres erst nach Tagen auffallen kann. Mit so einem schlanken Fuß kann sich Gravis jedenfalls nicht davon machen.
 

Fenris

Jonagold
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Muss sagen das es bei uns im Laden in der Regel so ist das wir den Kunden darauf hinweisen das wenn er das Gerät auf seinen Namen registriert wir das Gerät nicht zurücknehmen. Wir bieten allerdings auch unsere Hilfe bei der Einrichtung an.

Wenn das jemand nicht dazusagt bei uns dann nehmen wir das Gerät schon zurück aber machen einen Abschlag vom Rückerstattungsbetrag weil wir es mit Verlust weiterverkaufen müssen.



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Heinerle123

Grahams Jubiläumsapfel
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Das hat nicht nur mit Gravis zu tun, auch ein großer deutscher Elektronikhändler argumentiert genauso! Trotzdem war eine Reklamation von meinem Mac Book Pro kein Problem! Weiß aber nicht ob eine solche Aussage gegen geltendes Recht verstößt.
 

SuckOr

deaktivierter Benutzer
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Wie soll ich das Gerät denn Ausprobieren, ohne es einzurichten? Der Einrichtungsassistent kommt direkt nach Start, ab dann läuft auch die Garantie, unabhängig davon, ob ich das Gerät bei Apple registriere.

Wollen die das Gerät etwa wieder als Neuware andrehen?