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Alkmene
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Slide to Unlock ist mehr als eine grafische Raffinesse. Es ist ein Markenzeichen. Man kann es im selben Atemzug mit dem Apple Logo nennen. Daher ist die Entscheidung des Gerichts insofern fragwürdig, dass sie ein Erkennungsmerkmal ganz klarer Natur, nicht als solches anerkennt und somit alle nicht technischen, sondern grafischen Eigenschaften eines Geräts vom Patentrecht freispricht.
Damit ist Tür und Tor geöffnet, auch weitere Alleinstellungsmerkmale grafischer Oberflächen, zum Abschuss freizugeben. Obwohl eben diese Innovationen einem Produkt erst das gewisse Etwas geben. Hoffentlich gibt Apple nicht auf.
lg
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Damit ist Tür und Tor geöffnet, auch weitere Alleinstellungsmerkmale grafischer Oberflächen, zum Abschuss freizugeben. Obwohl eben diese Innovationen einem Produkt erst das gewisse Etwas geben. Hoffentlich gibt Apple nicht auf.
lg
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