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Musikindustrie verlangt Geld für Liedervorschau

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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[...]Wie es scheint, trägst du in dem Falle die Beweislast für alle dich entlastenden Umstände, wenn du behauptest rechtmäßig zu handeln.[...]
Geht es da um Strafrechtsprozesse? Zivilrechtlich kann immer alles schwierig werden (oder sehr einfach ;.), aber Zivilrecht ist hier kein Thema. Denn im Zivilrecht müsste die MI einen Schaden nachweisen, das Prozessrisiko als Kläger tragen (ich habe eine Rechtsschutz) dann mir den Verursacher des Schadens unterstellen und ein Gericht finden, dass auf dem schmalen Brett agiert.

Strafrechtlich ist es einfach: Wir haben den Rechtsgrundsatz dass alles erlaubt ist, was nicht verboten wurde. D.h. immer der Kläger (also die Staatsanwaltschaft) muss dem Beschuldigten nachweisen, dass sein Handeln rechtswidrig war und dass er die Tat begangen hat. Das Urheberrecht macht da sicher keine Ausnahme, das wäre absurd.
Der "Nachweis" den du da anschreibst ist simpel formuliert: "Weil es nicht verboten ist."

Atlanta?

Ich will ein Kind von dir!
Schick ein Foto. ;.)
 

vsx-ax3

Damasonrenette
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Wie auch immer. Wenn man sich Proben hamstert, bekommt man durchaus ein beachtliche Menge zusammen. Es bleiben weniger Proben für andere übrig und das Unternehmen muss neue Proben rausschicken. Der Schnorrer hat ein vollwertiges Produkt für lau bekommen.

Das passiert aber bei der 30 sek Sequenz nicht. Du kannst die Sequenz hundert mal abspielen du hörst aber immer die gleiche Sequenz und kannst somit nicht in Genuss des vollen Liedes kommen.

Wenn man den Vergleichsschwerpunkt auf das Produkt legt haben Sie Recht, mir ging es jedoch darum zu zeigen, dass man für immer mehr (in meinen Augen selbstverständliche) Dinge zur Kasse gebeten wird. Ich denke im Ergebnis sind wir uns einig, dass es eine unschöne Entwicklung wäre/ist.
 

stoney1981

Lambertine
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Geht es da um Strafrechtsprozesse? Zivilrechtlich kann immer alles schwierig werden (oder sehr einfach ;.), aber Zivilrecht ist hier kein Thema.

Zunächst einmal wurde die Urheberrechtsverletzung in Deutschland aufgrund des TRIPS Abkommen zum Offizialdelikt erklärt. (Ist also nicht mehr reines Privatanklagedelikt) Das bedeutet dass sie grundsätzlich von Amts wegen, und nicht etwa nur auf Betreiben eines zivilen Klägers verfolgt wird. (Vgl. §109 UrhG) Einzig in den Fällen der §§106-108 und 108b UrHG wird die Tat nur auf Antrag (Strafantrag) verfolgt, sollte dem keine öffentl. Interessen entgegenstehen, die eine amtswegige Verfolgung notwendig machen würden. Zivilrechtlich stehen dem Urheber Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtungs- und Auskunftsansprüche zu. Die strafrechtlichen Sanktionen entnimmst du den oben angeführten Paragraphen (§106 (1) UrHG Geldstrafe/ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

Bei oben angeführter Entscheidung und meiner Erläuterung zur Beweislast ging es um ein Zivilverfahren, im Strafrecht dürfte ohnedies die Unschuldsvermutung greifen.

Denn im Zivilrecht müsste die MI einen Schaden nachweisen, das Prozessrisiko als Kläger tragen (ich habe eine Rechtsschutz) dann mir den Verursacher des Schadens unterstellen und ein Gericht finden, dass auf dem schmalen Brett agiert.
Hast du meinen letzten Beitrag nicht gelesen? Im zivilrechtlichen Verfahren trägst du die Beweislast für alle dich entlastenden Tatsachen. (Siehe BGH Atlanta Entscheidung). Bezüglich des Rechtsschutzes: Hier besteht gem. §3 (2) lit d ARB (Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen) in Deutschland kein Rechtsschutz für Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Sofern also nicht explizit mit der Versicherung etwas anderes vereinbart ist, wird dir eine Rechtsschutzversicherung hier nicht helfen.

Strafrechtlich ist es einfach: Wir haben den Rechtsgrundsatz dass alles erlaubt ist, was nicht verboten wurde.
Oder einfacher ausgedrückt, das Analogieverbot im Strafrecht. ;) Wie gesagt, strafrechtlich gilt sicherlich die Unschuldsvermutung, aber zivilrechtlich betrachtet sieht die Sache schon prekärer aus. Und die meisten Verfahren bezügl. des Urheberrechts sind nunmal zivilrechtlicher Natur, und eben keine Strafanträge. Meist kommt es zu Schadenersatzforderungen.

In der Vergangenheit wurden zwar oft Strafanträge gestellt (zB von Logistep) um den Anschlussnehmer der IP Adresse ermitteln zu können, diese wurden danach aber wieder eingestellt, und die jeweilige Person zivilrechtlich abgemahnt. Ich meine mich zu erinnern dass man dieser Praxis nun in Deutschland einen Riegel vorgeschoben hat.

Ja, "Atlanta", weil es in der besagten Entscheidung des BGH um die Geltendmachung von Urheberrechten von Bildern (eins davon hieß eben Atlanta) ging. Diese Entscheidung des BGH ist wohl als Präzedenzentscheidung zu sehen, und damit ist auch geklärt dass die Beweislast in zivilrechtlichen Urheberrechtsstreitigkeiten (zB Schadenersatzforderungen) denjenigen trifft, der sich auf die Zulässigkeit der Handlung beruft.

Zitat von Warp-X

Ich hoffe, Du bist nicht naiv genug eine der s.g. Volksparteien oder eine ihrer Maetressen (sprich "Huren", im Volksmund auch als FDP bzw. Gruene bekannt) zu waehlen. Die MI hat sich meiner Meinung nach in den letzten Jahren mehr als nur "sehr weit aus dem Fenster gelehnt".
Mir ging es nicht um eine Wahlempfehlung, sondern bloß darum dass meiner Meinung nach die Piraten so ziemlich die letzte wählbare Partei darstellen.

Zitat von Warp-X
http://www.apfeltalk.de/forum/member.php?u=8323Eine Musikflat soll ein "kommunistisches Model" sein? Woher hast Du diese Vermutung, aus dem Handbuch "Warum wir besser sind als die anderen" (wird uebrigens zur Zeit im Kampf gegen den "internationalen Terrorismus" wiederverwertet) oder anderen pseudo-kapitalistischen Informationsquellen?
Das ist keine Vermutung, das ist einfach meine Meinung. Jeder Künstler wird nach diesem Modell entlohnt, egal ob er Qualität abliefert, oder nicht. Ich kann also irgendwas produzieren, und kann mir sicher sein dass auch ich ein Stück vom Kuchen abbekomme, selbst wenn die Leute meine Musik gar nicht hören möchten. Damit setzt sich Quantität vor Qualität durch, und das begrüße ich keineswegs.

Zitat von Warp-X
Kuenstlerisches geistiges Eigentum sollte, frei nach SilentCry, nach einem zeitlich begrenzten Rahmen oeffentliches Eigentum werden, Kuenstler verdienen durch Auffuehrung oder Verkauf von Produkten. Warum sollten "die" es einfacher haben als jeder andere Berufsstand?
Geistiges Eigentum wird auch nach einiger Zeit Allgemeineigentum, und zwar, sollte mich jetzt nicht alles täuschen, nach 70 Jahren, wenns nicht verlängert wird. Daher findest auch auf archive.org etwa legal alte Filme oder Musik zum Download.

Ist dir mal in den Sinn gekommen dass auch ein Auftritt Geld kostet? Das komplette Bühnenmanagement, der persönliche Betreuer für den Musiker, die Band usw. Und beim Verkauf schneidet meist das Label den größten Teil mit.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Geistiges Eigentum wird auch nach einiger Zeit Allgemeineigentum, und zwar, sollte mich jetzt nicht alles täuschen, nach 70 Jahren, wenns nicht verlängert wird. Daher findest auch auf archive.org etwa legal alte Filme oder Musik zum Download.
Wobei in der Entwicklung relativ "günstige" Musik da deutlich länger geschützt ist, als milliardenverschlingende Patente.

Ist dir mal in den Sinn gekommen dass auch ein Auftritt Geld kostet? Das komplette Bühnenmanagement, der persönliche Betreuer für den Musiker, die Band usw. Und beim Verkauf schneidet meist das Label den größten Teil mit.
So what? Geht anderen Unternehmen ja nicht anders. Es gibt kaum etwas, was sich kostenlos produzieren lässt. Trotzdem kann man damit ordentlich Geld verdienen.

Nur sind andere Wirtschaftsbereiche deutlich schlauer bei der Vermarktung. Wenn ich hier die Statements von einigen Musikern höre, dann kann ich einfach nur aus wirtschaftlicher Sicht den Kopf schütteln.
 

walksunix

Spartan
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Im Endeffekt entscheidet doch sowieso der Konsument, ob er sich darauf einlässt oder nicht.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Zunächst einmal wurde die Urheberrechtsverletzung in Deutschland aufgrund des TRIPS Abkommen zum Offizialdelikt erklärt. (Ist also nicht mehr reines Privatanklagedelikt)
Ja, ich weiss. :.)

Bei oben angeführter Entscheidung und meiner Erläuterung zur Beweislast ging es um ein Zivilverfahren, im Strafrecht dürfte ohnedies die Unschuldsvermutung greifen.
Aber Zivilrecht ist immer ein Problem. Denn zivilrechtlich kann ich grundsätzlich jeden und alles verklagen. Ein Zivilverfahren wird eröffnet über einen Antrag, und zwar über eine Klage (Feststellungsklage, (Geld)Leistungsklage, Rechtgestaltungsklage oder Besitzstörungsklage).
Zitat von einem Kollegen in der Rechtsabteilung meiner Firma, den ich grade beim Kaffe dazu befragt habe:
Der Kläger muss im Beweisverfahren natürlich Beweise anbieten, die geeignet sind, den von ihm dargelegten Sachverhalt zu beweisen. Da kommen in Betracht: Schriftstücke wie Verträge, Rechnungen etc. Dannn Zeugenaussagen, Parteienvernehmung oder zB auch Lokalaugenschein. Es genügt nicht, dass der Kläger bloß Behauptungen aufstellt ohne darzulegen, wie diese zu beweisen sind.

D.h. eine reine Forderung reicht eben nicht, um sie auch wahr zu machen. D.h. weiters, der Kläger muss dem Gericht seine Forderung _beweisen_. Nur wenn das Gericht dann sagt "OK, ich sehe ein, vom Standpunkt des Klägers ist ihm hier Unrecht widerfahren, fragen wir mal den Prozessgegner nach seinem Standpunkt." kommt es zum Austausch von Argumenten (aka zur Eröffnung des Verfahrens).

Insofern stellt das Gericht wohl fest ob anhand der Behauptung und der Beweise des Klägers überhaupt eine klagenswerte Handlung begangen wurde. Daher ist jetzt auch dieses "ich habe das getan weil es erlaubt war" natürlich kein Argument, denn das Gericht hat ja durch die Eröffnung des Verfahrens bereits bestätigt, dass es eben so wie angeklagt offenbar nicht erlaubt war.

Hast du meinen letzten Beitrag nicht gelesen? Im zivilrechtlichen Verfahren trägst du die Beweislast für alle dich entlastenden Tatsachen. (Siehe BGH Atlanta Entscheidung).
Natürlich habe ich das gelesen. Aber die Tragweite ist nicht wie von dir dargestellt. Deine Darstellung macht glauben, dass ein Kläger mit egal welcher Behauptung ein Verfahren eröffnen kann und du als Beklagter musst dann beweisen, dass du das nicht getan hast. Bei Verfahrenseröffnung hat das Gericht ja schon festgestellt dass die Handlung so wie sie der Kläger bewiesen zu haben glaubt, zivilrechtlich relevant ist. Dann zu sagen "Ja, genau das was der Kläger sagt habe ich getan aber das war ja nicht verboten" ist sogar inhaltlich falsch.

Bezüglich des Rechtsschutzes: Hier besteht gem. §3 (2) lit d ARB (Allgemeine Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen) in Deutschland kein Rechtsschutz für Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Sofern also nicht explizit mit der Versicherung etwas anderes vereinbart ist, wird dir eine Rechtsschutzversicherung hier nicht helfen.
Zum Glück kenne ich meine Versicherungspolizze. Ich kann über meine Rechtsschutz kein Urheberrecht (in meiner Rolle als Urgeber) EINKLAGEN, aber in jedem Fall, in dem ich Beklagter bin wird mich meine Rechtsschutz verteidigen.

Oder einfacher ausgedrückt, das Analogieverbot im Strafrecht. ;) Wie gesagt, strafrechtlich gilt sicherlich die Unschuldsvermutung, aber zivilrechtlich betrachtet sieht die Sache schon prekärer aus. Und die meisten Verfahren bezügl. des Urheberrechts sind nunmal zivilrechtlicher Natur, und eben keine Strafanträge. Meist kommt es zu Schadenersatzforderungen.
Siehe oben. Davor muss man sich nicht fürchten, wenn die Handlung nicht geeignet war, ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Beispiel: Der Discounter Saturn verklagt mich, weil ich den Flachbildfernseher bei Aldi gekauft habe. Begründung: "Dadurch ist Saturn Schaden entstanden, denn das TV wäre bei Saturn viel teurer und die Gewinnspanne für den Konzern höher gewesen."
Dieses Zivilverfahren wird nicht eröffnet. Das Gericht wird schon beim Antrag feststellen, dass ich als Konsument kaufen darf wo ich will. Kein Verfahren.

Ja, "Atlanta", weil es in der besagten Entscheidung des BGH um die Geltendmachung von Urheberrechten von Bildern (eins davon hieß eben Atlanta) ging.
Ah, danke!

Diese Entscheidung des BGH ist wohl als Präzedenzentscheidung zu sehen, und damit ist auch geklärt dass die Beweislast in zivilrechtlichen Urheberrechtsstreitigkeiten (zB Schadenersatzforderungen) denjenigen trifft, der sich auf die Zulässigkeit der Handlung beruft.
Ich halte das für eine Fehlinterpretation. Zumindest die Tragweite sehe ich nicht.

Aber trotzdem, schöner Diskurs, finde ich.

Achja:
Mir ging es nicht um eine Wahlempfehlung, sondern bloß darum dass meiner Meinung nach die Piraten so ziemlich die letzte wählbare Partei darstellen.
Mir wäre sehr recht, wenn du mich am Anfang zitierst, dass du, wenn sich die Quelle ändert, den neuen Ursprung kenntlich machst. Ich habe mich nämlich nicht zur PP geäußert und in deinem Posting sieht es so aus, als wären alle Zitate von mir! Danke!
 

peterbruells

Roter Delicious
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stoney1981;2572211...nach einiger Zeit Allgemeineigentum schrieb:
Die findet man da nur, weil früher verlängert werden mußte. Heute gilt "automatisch geschützt" bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und die Labels sind schon wieder dabei, dass weiter hochzudrücken. Natürlich alles nur zugunsten der hungerleidenen Enkel der Adoptivkinder von Elton John und Madonna.


Ist dir mal in den Sinn gekommen dass auch ein Auftritt Geld kostet? Das komplette Bühnenmanagement, der persönliche Betreuer für den Musiker, die Band usw. Und beim Verkauf schneidet meist das Label den größten Teil mit.

Der Aufritt wird i.A. durch die Eintrittskarte bezahlt, oder?


Ne, Sorry Leben + 70 Jahre ist absurd lange, insbesondere gemessen am Schutz für Patente. Es ist doch absurd, dass "Da Da Da" voraussichtlich bis rund 2100 geschützt ist, wenn ich aber morgen ein Heilmittel für Krebs finde das jedermann ab 2036 beliebig kopieren darf.
 

Downbeatfreak

Rheinischer Krummstiel
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Nur mal so am Rande.... Die Überschrift Musikindustrie verlangt Geld für Musikvorschau ist schon ziemlich reißerisch. Es müsste besser heissen Musikindustrie will zukünftig Geld für Musikvorschau. Wenn ihr schon Journalistisch tätig seid, dann halte euch auch an die Basics. Sont könnte ihr euch auch gleich in Computerbild umtaufen lassen.

Ich wette das 60% der Äußerungen hier dann anders ausgefallen wären!
 

peterbruells

Roter Delicious
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Nur mal so am Rande.... Die Überschrift Musikindustrie verlangt Geld für Musikvorschau ist schon ziemlich reißerisch und Unwahr. ES müsste besser heissen Musikindustrie will zukünftig Geld für Musikvorschau. WEnnihr schon Journalistisch tätig seid, dann halte euch auch an die Basics. Sont könnte ihr euch auch gleich in Computerbild umtaufen lassen.


Dass ist doch Unsinn. Natürlich verlangt die MI Geld für die Vorschau, wenn sie ihre Lobbyisten losschickt, um die gewünschten Gesetzte durchzubringen.

Hätten sie schon eine Rechtsgrundlage, wäre die Diskussion ja komplett überflüssig.

Wenn die CDU geringere Steuern verlang oder die IG Metall höhere Löhne, dann weiss auch jeder was gemeint ist. Genau wie hier.
 

deckl

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Ich glaub das alles erst, wenn es realisiert wurde.
So ein Schwachsinn xD
 

Downbeatfreak

Rheinischer Krummstiel
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Dass ist doch Unsinn. Natürlich verlangt die MI Geld für die Vorschau, wenn sie ihre Lobbyisten losschickt, um die gewünschten Gesetzte durchzubringen.

Hätten sie schon eine Rechtsgrundlage, wäre die Diskussion ja komplett überflüssig.

Wenn die CDU geringere Steuern verlang oder die IG Metall höhere Löhne, dann weiss auch jeder was gemeint ist. Genau wie hier.


Beim Journalismus an sich geht´s aber nicht um ( jeder weiß wie es gemeint ist) sondern um Fakten.
Denn dann stellt sich die Frage wer ist jeder, und warum wissen nur die wie es gemeint ist und ich nicht! Klare Überschrift, klarer Inhalt, fertig. Wie gesagt, sonst Bild-Niveau. Da brauchst dann keine Schlagzeile die wahr ist sonder einfach nur genug Leute die wissen wie es gemeint ist/ sein könnte.
 

Beinhorn

Melrose
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Ich mache jetzt Schluss mit dem Verständnis für die Lage der gebeutelten Musikindustrie und nenne MEINE Forderung:
...
3) Der Aufschlag durch die Verwertungsindustrie darf nur 10% dessen betragen, was der Urheber (Künstler) für sein Werk bekommt.
Die "Vorschläge" der Musikindustrie sind ein verfrühter Aprilscherz. Muss man sich nicht den Kopf drüber zerbrechen. Gurken-Ideen kommen auch (im Sommerloch) regelmäßig von Politikern.
Bevor ich eine CD im Laden kaufe, höre ich sie mir dort kostenlos an. Ich probiere ja auch Klamotten an, bevor ich sie bezahle.

Aber zu Deinem Vorschlag 3 muss ich anfügen,
dass jeder Musikant theoretisch die Möglichkeit hat, seine Musik selbst online zu vermarkten.
Das Problem: Sie muss bekannt werden. Wer kauft schon Deine Musik, wenn er sie nicht kennt? Werbung kostet Geld, Fotos und Videos ebenfalls.
Die Frage ist, wer wieviel vom Kuchen abbekommt.
Die Musikindustrie grundsätzlich zu verteufeln, halte ich für falsch.
 

stoney1981

Lambertine
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Ein Zivilverfahren wird eröffnet über einen Antrag, und zwar über eine Klage (Feststellungsklage, (Geld)Leistungsklage, Rechtgestaltungsklage oder Besitzstörungsklage).
Da hat dein Kollege sicherlich recht. Es kommt ja in Wirklichkeit zu keiner Beweislastumkehr, nur im laufenden Verfahren musst eben auch du dann Beweise vorlegen, die die Tatsache stützen im Recht zu handeln. Es ist also so dass die Beweislast den Kläger hinsichtlich aller Tatsachen trifft, die beweisen sollen dass du gegen das UrHG verstossen hast, und dich eben für alle dich entlastenden Umstände. Du kannst also nicht alles wegleugnen, sondern musst auch beweisen dass es eben nicht so war wie vom Kläger behauptet.

D.h. eine reine Forderung reicht eben nicht, um sie auch wahr zu machen. D.h. weiters, der Kläger muss dem Gericht seine Forderung _beweisen_. Nur wenn das Gericht dann sagt "OK, ich sehe ein, vom Standpunkt des Klägers ist ihm hier Unrecht widerfahren, fragen wir mal den Prozessgegner nach seinem Standpunkt." kommt es zum Austausch von Argumenten (aka zur Eröffnung des Verfahrens).
Da hast du recht, aber lass mich dir erklären, weswegen ich denke dass diese Frage nicht wirklich relevant ist. Das Gericht unterzieht den Antrag einer materiellen Prüfung. Ist der Antrag völlig aus der Luft gegriffen, oder gar absurd, wird kein Verfahren eröffnet. So weit so gut.

Aber nehmen wir jetzt an du erweiterst dein Recht auf Privatkopie derart, dass du jedem in deiner Firma, all deinen Freunden und vielleicht sogar Fremden eine Kopie deiner Original CD anbietest, und auch jedem dieser Leute die CD kopierst. Wenn wir davon ausgehen dass der Rechteinhaber dieses Verhalten bemerkt, dann könnte er seinen Antrag schon auf die Tatsache deiner Handlung stützen (ggf. durch Zuziehung eines Zeugen). Wenn du das nicht tust, dann wirst du mit ziemlicher Sicherheit auch niemals Post vom Anwalt oder gar vom Gericht erhalten, da es schlicht niemand bemerkt oder du überhaupt nicht im Unrecht bist. Ich finde also dass sich die Frage nach der Anhängigkeit des Verfahrens vor Gericht nicht wirklich primär stellt, denn grundlos bekommst du ja auch keine Post vom Anwalt. Dem geht ja meist schon ein, zumindest aus der Sicht des Klägers gesehen, gesetzwidriges Verhalten deinerseits voraus. Hat der Kläger also sonst nichts in der Hand auf das er seine Behauptung stützen könnte, kann er wie gesagt durchaus auch einen Zeugen beiziehen, und diesen Zeugen im Antrag mit Wohnadresse vermerken lassen.

Die zu extensive Auslegung der "Privatkopie" im Rahmen der persönlichen Weitergabe wird aber wohl auch selten Grund oder Anlass eines Verfahrens sein, da stimm ich dir ebenfalls zu. Vielmehr handelte es sich in der Vergangenheit um begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet, also wenn zB jemand die "Privatkopie" so verstünde, als dürfe er seine CD mit Millionen von Internetnutzern teilen. Aber grundsätzlich denke ich schon, dass man jemanden, selbst mit ausschließlicher physischer Weitergabe, juristisch einen Strick drehen kann.

Ich halte das für eine Fehlinterpretation. Zumindest die Tragweite sehe ich nicht.
Keineswegs, das ist gängige Judikatur und nicht meine eigene Meinung. Zur Tragweite: Der BGH ist das höchste ordentliche Gericht in Deutschland. Die Unterinstanzen folgen diesen Urteilen des BGH, daher ist das schon relevant. (Man kann davon ausgehen, dass die Unterinstanzen die selbe Entscheidung fällen, wie der BGH in einem ähnlichgelagertem Fall). Der BGH hat in der angesprochenen Entscheidung festgelegt, dass die Beweislast in Urheberrechtsfällen hinsichtlich den Beklagten entlastenden Umstände, nunmal beim Beklagten selbst liegt, wenn er behauptet im Recht zu sein.

Mir wäre sehr recht, wenn du mich am Anfang zitierst, dass du, wenn sich die Quelle ändert, den neuen Ursprung kenntlich machst. Ich habe mich nämlich nicht zur PP geäußert und in deinem Posting sieht es so aus, als wären alle Zitate von mir! Danke!
Sorry, mea culpa. Habs mal abgeändert. :)



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Beinhorn

Melrose
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Kuenstlerisches geistiges Eigentum sollte, frei nach SilentCry, nach einem zeitlich begrenzten Rahmen oeffentliches Eigentum werden, Kuenstler verdienen durch Auffuehrung oder Verkauf von Produkten. Warum sollten "die" es einfacher haben als jeder andere Berufsstand?
Hä?
Wenn also ein Künstler Musik erstellt, die viele Jahre erfolglos ist, weil sie z.B. den Zeitgeist nicht trifft, nach 30 Jahren aber plötzlich zum Hit wird, ja dann darf der Künstler nichts mehr dran verdienen, weil die Kunst dann zum Allgemeingut wird?
In meinen Augen blödsinniges Gelaber.

In Deutschland ist es leider so: Wer kein Geld hat und/oder kein erfolgreicher Künstler ist, schwafelt neidisch daher und meint, alles müsse der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Solche Leute möchte ich erleben, wenn ihnen (nach harter Arbeit und/oder viel Glück) die ersten Millionen aufs Konto überwiesen werden.
Dann wendet sich der Hals schnell. Und dann ist plötzlich nicht mal Geld übrig für die, die es wirklich nötig haben.
 
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Akerö
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Okay, ich habe jetzt die letzten 10 Seiten Kommentare nicht mehr gelesen. Hat jemand erwähnt, dass die Piratenpartei sich für ein runderneuertes Urheberrecht einsetzt, bei dem dem eigentlichen Künstler endlich mehr Rechte (auch finanzielle) eingeräumt werden und dem Vermarkter (also der Musikindustrie) erheblich weniger?

Und hat jemand erwähnt, dass am 27. September Bundestagswahlen sind?

Nur mal so am Rande.

Und hat jemand erwähnt, dass es sich für ein Land wie Deutschland nicht loht eine Partei wie die Piraten, die sich eher wenig um "politisch höher gestellte Themen" kümmern, im Bundestag zu haben?
Nur mal so am Rande :p
 

stoney1981

Lambertine
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Und hat jemand erwähnt, dass es sich für ein Land wie Deutschland nicht loht eine Partei wie die Piraten, die sich eher wenig um "politisch höher gestellte Themen" kümmern, im Bundestag zu haben?
Nur mal so am Rande :p

Lohnt sich eigentlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kein Land. Ist eben eine Ein-Themen Partei, und selbst hier ist die Umsetzung juristisch höchst fragwürdig, wennst mich fragst.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Aber zu Deinem Vorschlag 3 muss ich anfügen,
dass jeder Musikant theoretisch die Möglichkeit hat, seine Musik selbst online zu vermarkten.
Das Problem: Sie muss bekannt werden. Wer kauft schon Deine Musik, wenn er sie nicht kennt? Werbung kostet Geld, Fotos und Videos ebenfalls.
Gerade für die Musikvermarktung eignet sich das Internet doch absolut. Die viralen Effekte, die sich im Internet erzeugen lassen, sind doch praktisch ein Geschenk an alle Musiker. Nur scheinbar haben das viele einfach nicht verstanden.


Hä?
Wenn also ein Künstler Musik erstellt, die viele Jahre erfolglos ist, weil sie z.B. den Zeitgeist nicht trifft, nach 30 Jahren aber plötzlich zum Hit wird, ja dann darf der Künstler nichts mehr dran verdienen, weil die Kunst dann zum Allgemeingut wird?
In meinen Augen blödsinniges Gelaber.
Sorry, aber warum sollen es Künstler besser haben als der Rest? Wenn das Produkt, dass ich patentiert habe, nicht in den nächsten X Jahren erfolgreich die Investitionen zurückspielt, dann hab ich halt Pech gehabt.

In Deutschland ist es leider so: Wer kein Geld hat und/oder kein erfolgreicher Künstler ist, schwafelt neidisch daher und meint, alles müsse der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Kostenlos muss es ja nicht sein. Da bin ich mit Dir einer Meinung. Aber so wie es jetzt läuft, ist es schon pervers.
Bei allen anderen immateriellen Gütern wird ein umfassendes Nutzungsrecht im privaten, nichtkommerziellen Rahmen gewährt.
Bei Musik zahlst Du für jeden Quatsch. Und zwar doppelt und dreifach (GEMA, Urheberrechtsabgabe auf Hardware etc.). Und teilweise für Dinge, die Dir aufgrund von anderweitigen Beschränkungen gar nicht möglich sind.

Musik muss im Rahmen des privaten Gebrauchs, und dazu zählt im Informationszeitalter auch die Weiterverwertung in Privatvideos im Internet, uneingeschränkt nutzbar sein. Da steht das gesellschaftliche Interesse deutlich über den Verwertungsinteressen der Musikindustrie.

Wenn die Musikindustrie nicht in der Lage ist, von sich aus vernünftige Verwertungsmodelle zu entwickeln, dann ist das alleinig ihr Problem. Und bei allem Verständnis: Wer das mit einem immateriellen Gut, dass sich nach der "Produktentwicklung" nahezu kostenlos vervielfältigen lässt, nicht hinbekommt, der sollte mal über einen Grundkurs in BWL nachdenken.
 
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