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- 30.05.08
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Ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen das schon länger in den Nachrichten ist, und zwar das thema Dieter Althaus.
Kurze Vorgeschichte:
Thüringens Ministerpräsident Althaus war am Neujahrtag beim Skifahren in Österreich mit einer 41-jährigen Frau zusammengestoßen, die bei dem Unfall starb. Ermittlungen zufolge soll Althaus als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein und Umfuhr einen Fangzaun um schwung für die Abfahrt zu holen. Angeblich soll er 4 Meter in die Falsche richtung (entgegen der blauen piste) gefahren sein. Dort ereignete sich dann der Unfall.
Diese Woche erhob der österreichischer Staatsanwalt anklage gegen Althaus wegen Fahrlässiger tötung. Am Tag darauf fand schon der Prozess statt und das Urteil gesprochen: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Mann der verstorbenen Frau.
Meine Meinung:
Ich bin zwar kein Jurist, allerdings finde ich das eine sehr sehr milde Strafe dafür dass er jetzt einen Menschen auf dem Gewissen hat. Es war zwar ein Unfall, allerdings hat Herr Althaus diesen durch seinen rücksichtslosen Fahrstil verschuldet. Und 5.000 euro schmerzensgeld an den Mann finde ich einen witz dafür dass er seine Frau verloren hat.
Zudem frage ich mich 1. warum der prozess so schnell über die bühne lief und 2. warum das nicht als Vorstrafe angerechnet wird.
Ich denke das ist wohl eine Ausnahme für "Jeder ist vor dem Gesetz gleich"..
würde gerne mal euere meinung hören
Kurze Vorgeschichte:
Thüringens Ministerpräsident Althaus war am Neujahrtag beim Skifahren in Österreich mit einer 41-jährigen Frau zusammengestoßen, die bei dem Unfall starb. Ermittlungen zufolge soll Althaus als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein und Umfuhr einen Fangzaun um schwung für die Abfahrt zu holen. Angeblich soll er 4 Meter in die Falsche richtung (entgegen der blauen piste) gefahren sein. Dort ereignete sich dann der Unfall.
Diese Woche erhob der österreichischer Staatsanwalt anklage gegen Althaus wegen Fahrlässiger tötung. Am Tag darauf fand schon der Prozess statt und das Urteil gesprochen: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Mann der verstorbenen Frau.
Meine Meinung:
Ich bin zwar kein Jurist, allerdings finde ich das eine sehr sehr milde Strafe dafür dass er jetzt einen Menschen auf dem Gewissen hat. Es war zwar ein Unfall, allerdings hat Herr Althaus diesen durch seinen rücksichtslosen Fahrstil verschuldet. Und 5.000 euro schmerzensgeld an den Mann finde ich einen witz dafür dass er seine Frau verloren hat.
Zudem frage ich mich 1. warum der prozess so schnell über die bühne lief und 2. warum das nicht als Vorstrafe angerechnet wird.
Ich denke das ist wohl eine Ausnahme für "Jeder ist vor dem Gesetz gleich"..
würde gerne mal euere meinung hören