Dieter Althaus - Diskussionsthread

Rabbit

Antonowka
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Ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen das schon länger in den Nachrichten ist, und zwar das thema Dieter Althaus.

Kurze Vorgeschichte:
Thüringens Ministerpräsident Althaus war am Neujahrtag beim Skifahren in Österreich mit einer 41-jährigen Frau zusammengestoßen, die bei dem Unfall starb. Ermittlungen zufolge soll Althaus als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein und Umfuhr einen Fangzaun um schwung für die Abfahrt zu holen. Angeblich soll er 4 Meter in die Falsche richtung (entgegen der blauen piste) gefahren sein. Dort ereignete sich dann der Unfall.

Diese Woche erhob der österreichischer Staatsanwalt anklage gegen Althaus wegen Fahrlässiger tötung. Am Tag darauf fand schon der Prozess statt und das Urteil gesprochen: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Mann der verstorbenen Frau.

Meine Meinung:
Ich bin zwar kein Jurist, allerdings finde ich das eine sehr sehr milde Strafe dafür dass er jetzt einen Menschen auf dem Gewissen hat. Es war zwar ein Unfall, allerdings hat Herr Althaus diesen durch seinen rücksichtslosen Fahrstil verschuldet. Und 5.000 euro schmerzensgeld an den Mann finde ich einen witz dafür dass er seine Frau verloren hat.
Zudem frage ich mich 1. warum der prozess so schnell über die bühne lief und 2. warum das nicht als Vorstrafe angerechnet wird.
Ich denke das ist wohl eine Ausnahme für "Jeder ist vor dem Gesetz gleich"..

würde gerne mal euere meinung hören
 

siaccarino

Johannes Böttner
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Naja, es wird sicher noch einen Zivil-Prozess geben. Mal sehen, was draus wird.
 

Labradorhund

Rheinischer Winterrambour
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Ich fände 30.000€ Schmerzensgeld und 5.000€Strafe besser...
 

hupe70

Bismarckapfel
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Ich finde es auch komisch, dass das so fix ging. Wäre ein Otto Normalverbraucher unter diesen Umständen auch so einfach "davongekommen" ?
 

dewey

Gewürzluiken
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stand auch heute im standard das der prozess äußerst unauffällig und unter ausschluss der öffentlichkeit von statten ging. finde die strafe auch viel zu tief gegriffen, da sie nur ein viertel des strafrahmens ausschöpft
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Ich fände 30.000€ Schmerzensgeld und 5.000€Strafe besser...


Es waren 33.000€ Strafe + Schmerzensgeld. ;)

Diese Art des Prozesses war mit Sicherheit die, die seinem Image am wenigsten geschadet hat. Dieser Prozess ging schnell über die Bühne und in 3 Wochen hat ihn fast jeder schon wieder vergessen. Für ihn persönlich, wo er doch auch kurz vor Landtagswahlen steht, war das ideal.

Ob das nun gerecht war, dass der Prozess so kurzfristig und unangekündigt stattfand, will ich nicht beurteilen.
 

zeno

Lane's Prinz Albert
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Woher hast du das es nicht als Vorstrafe gilt?
Und es ging schnell weil der Anwalt drum gebeten das ganze schnell über die Bühne zu bringen. Wohl angesichts der Brisanz wenn man einen Politiker am Haken hat wohl garnichtso verkehrt meiner Meinung nach.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Woher hast du das es nicht als Vorstrafe gilt?

Das Thema, ob das nun eine Vorstrafe ist oder nicht, werden wir in diesem Thread nicht klären können. Das weiss anscheinend nicht einmal das deutsche Justizministerium so genau. Laut ZDF hat das Ministerium ein Schreiben veröffentlicht, in dem es heißt, dass dies eine Vorstrafe sei. Im letzten Satz dieser Erklärung, würde aber praktisch gesagt, dass es nun doch keine Vorstrafe sei. Es ist also nicht sehr eindeutig formuliert.

Dieses Thema ist also nicht sehr eindeutig.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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der vollmächtigte österreichische rechtsanwalt hat mit diesem "kniff" dem immer noch schwer angeschlagenen althaus einen bärendienst erwiesen. der imageschaden ist gross.

aber ich gehe davon aus, dass zum einen die österr. oberstaatsanwaltschaft das urteil beeinspruchen wird und zum zweiten d. althaus in die revision mit einem anderen anwalt gehen wird, der mehr in seinem interesse handelt.

ich halte zum gegenwärtigen zeitpunkt jede diskussion über das urteil für völlig sinnfrei, da davon auszugehen ist, dass auch althaus selbst wenig glücklich mit dem fragwürdgen juristischen kunstgriff und dem darausfolgenden urteil ist.
 

ieeks

Fießers Erstling
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180 Tagessätze á 185 Euro bei mehr als 12.000 Euro monatlichem Gehalt..
ein Tagessatz mehr und das käme in sein privates Führungszeugnis (ab 91 Tagen) (in Österreich sind zwei Tagessätze als einen Tag Freiheitsstrafe zu rechnen in Deutschland ist es ein Tagessatz = 1 Tag Freiheitsstrafe) ...
najo..
 

MacKai

Ingrid Marie
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Es läuft wie in allen diesen Strafprozessen auf die Frage der Gerechtigkeit hinaus. Das Recht ist eng gefasst und lässt halt nur einen Spielraum im Strafrahmen. Die Gerechtigkeit ist aber nicht fassbar und ist schwer zu erlangen. Die Frau ist tot - eine gerechte Strafe gibt es nicht.

Viel interessanter ist - finde ich - wie Politiker eine solche Strafe (Stichwort: Vorbestraft) wegstecken und sogar den nächsten gutdotierten Job in den A. gesteckt bekommen. Wobei ich glaube, daß der öffentliche Druck auf Herrn A. jetzt durch die Medien erst zunimmt. Seine Parteikumpels fallen ihm natürlich jetzt nicht in den Rücken und werden ihn natürlich noch ein Weilchen die Stange halten. (Schon aus Eigennutz; wenn der Parteikumpel auch mal in der Klemme steckt, will ihm auch geholfen werden ;) ) Aber dann wird sich eine gutbezahlte Stelle in Brüssel finden, die noch viel besser auf Herrn A. zugeschnitten ist.
Ausserdem muß ja auch erstmal ein Ersatz gefunden werden und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das braucht Zeit.

Ich frage mich nur, ob der "normale Malocher" als Vorbestrafter die Jobs hinterhergeschmissen bekommt. Mich erinnert die ganze Politik seit den 70ern doch sehr an das dekadente Rom.
Man muss ja nur mal schauen, was aus den "Alten" Grünen ehemaligen Bullenklatschern geworden ist (siehe J.Fischer).

So - dies mal zur Diskussion
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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ich halte zum gegenwärtigen zeitpunkt jede diskussion über das urteil für völlig sinnfrei, da davon auszugehen ist, dass auch althaus selbst wenig glücklich mit dem fragwürdgen juristischen kunstgriff und dem darausfolgenden urteil ist.

Viel zu diskutieren gibt es da auch nicht.

Jedoch wird Althaus auf keinen Fall in Revsion gehen.

Er kann absolut froh sein, dass er mit einer Geldstrafe davongekommen ist. Wie würde das denn aussehen, wenn er jetzt nochmal in Revision gehen würde? Das würde bedeuten, er wäre mit der Höhe des Urteils unzufrieden, oder würde sich als unschuldig sehen. Dies ist aber beides definitiv nicht der Fall. Ein Revisionsantrag würde das ganze nocheinmal aufwühlen und den Imageschaden vergrößern und ist somit völlig ausgeschlossen.

Das wurde von einem Sprecher Althaus verlauten gelassen.
 

Tanja1982

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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also ein ösi-prozess ist für deutsche vorstrafen grundsätzlich irrelevant..... soviel mal dazu ....
hier ist ja noch eine populistische komponente zu bejahen.... nämlich, dass althaus bei einem hundsgewöhnlichen unfall kritischer beäugt wird als andere!!!
darf man mal erwähnen, dass täglich leute in skigebieten verunglücken ?!
wenn kein ministerpräsident beteiligt ist, interessiert es keine sau !!!
das ist heuchelei....
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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wie ich schon schrieb: (nicht althaus, aber) die oberstaatsanwaltschaft linz kann sich dazu entschliessen …

und zum zweiten d. althaus in die revision mit einem anderen anwalt gehen wird, der mehr in seinem interesse handelt.
Die Staatsanwaltschaft ist etwas anderes. Was du ja in deinem ersten Punkt verfasst hast.

Aber auch das sehe ich eher als nicht auf ihn zukommend.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Noch ein interessanter Bericht, der sich mit dem Urteil und den Fakten dazu befasst.

Streit um Althaus-Urteil

Nach seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gilt Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) auch in Deutschland als "vorbestraft". Das folgt aus einer Auskunft des Bundesjustizministeriums. Danach werden in Österreich verhängte Geldstrafen auch ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen, wenn der Verurteilte deutscher Staatsangehöriger ist. Jeder Registereintrag kann bei einem neuerlichen Strafverfahren als Vorstrafe berücksichtigt werden und ist im "behördlichen" Führungszeugnis enthalten, das beispielsweise Gerichte routinemäßig einholen.

Ob sich Althaus nach deutschem Recht aber auch als "unbestraft" bezeichnen kann, darüber gehen die Meinungen offenbar auseinander. Nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, werden auch in das sogenannte private Führungszeugnis übernommen, das zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt. Die gegen den thüringischen Ministerpräsidenten verhängten 180 Tagessätze liegen wegen einer Besonderheit im österreichischen Strafrecht knapp unter der Grenze. Dort werden laut Bundesjustizministerium Geldstrafen im Verhältnis Zwei zu Eins auf eine Freiheitsstrafe umgerechnet - womit 180 Tagessätze genau 90 Tagen bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe entsprechen. Dies ist in Deutschland die Grenze für einen Eintrag ins "private" Führungszeugnis. Althaus könnte sich theoretisch sogar als "unbestraft" bezeichnen - was wegen der breiten Berichterstattung über den Fall aber praktisch wenig Sinn machen würde.

"Österreichische Regel spielt keine Rolle"

Nach Auffassung des Direktors des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Köln, Thomas Weigend, muss Althaus jedoch mit einem Eintrag in das private Führungszeugnis rechnen. Tritt das Urteil in Kraft, wird dementsprechend auch bei dem Ministerpräsidenten ein Eintrag in das Führungszeugnis vorgenommen. Nach drei Jahren würde er wieder gelöscht. Die höhere Grenze von über 180 Tagen für das österreichische Leumundszeugnis spielt nach Einschätzung Weigends bei der Bewertung in Deutschland aber keine Rolle.

Rein rechtlich gesehen gilt jeder rechtskräftig Verurteilte als "vorbestraft". Umgangssprachlich bezieht sich das Wort aber auf die sogenannte Offenbarungspflicht. Laut Gesetz muss man Strafen, die nicht im Führungszeugnis eingetragen sind, anderen gegenüber nicht offenbaren. Das bedeutet, dass sich Betroffene öffentlich oder auch bei einem Bewerbungsgespräch "als unbestraft bezeichnen" können. Dies gälte für Althaus laut Weigend nicht mehr.

Urteil noch nicht rechtswirksam

Das Eilverfahren gegen Althaus ist in Österreich auf scharfe Kritik, teilweise aber auch auf Zustimmung gestoßen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zwar hatte Althaus' Verteidiger Walter Kreissl das Urteil - 33.000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung plus 5000 Euro Schmerzensgeld für die Angehörigen der getöteten Frau - angenommen. Der Staatsanwalt erbat sich jedoch Bedenkzeit. Er hat nach der Urteilsverkündung bis zu drei Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Spätestens am Freitagabend wird deshalb klar sein, ob das Urteil Rechtswirkung erlangt.

Streit unter österreichischen Juristen

Der Rechtsanwalt und Sprecher der österreichischen Strafverteidiger Richard Soyer sagte im Österreichischen Fernsehen ORF, der 40-minütige Prozess im entlegenen steirischen Ort Irdning erwecke "den Eindruck einer gewissen Geheimjustiz, alles ging blitzschnell". "Das Gericht war in diesem Fall offensichtlich zu weitgehenden Konzessionen bereit, die insgesamt dem Ansehen der Justiz schaden". Die Vorgangsweise der Justiz sei "nicht geglückt", sagte Soyer. "Es schaut nicht nur wie eine Extrawurst aus, es ist eine."

Anders sieht es der Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, Werner Zinkl. Er verteidigte das Schnellverfahren, das für fast alle österreichischen und internationalen Journalisten eine direkte Berichterstattung unmöglich machte. "Bei diesem Verfahren sind alle Formalien eingehalten worden", sagte Zinkl. Auch die Medien seien durch drei Journalisten vertreten gewesen. Zinkl betonte, "der Fall Althaus ist ganz sicher in Österreich kein Einzelfall". Schnellverfahren seien in Österreich keine Seltenheit. Auch in seinem Gerichtsbereich im Grenzgebiet zu Slowenien komme es vor, "dass vor allem Ausländer um eine schnelle Verhandlung bitten, damit sie in ihre Heimat zurückkehren können".

Auch nach Einschätzung des Salzburger Rechtsprofessors Otto Lagodny entspricht das Schnellverfahren den Vorgaben der österreichischen Strafprozessordnung. "Wenn jemand meint, das wäre eine Sonderjustiz für Althaus, dann ist das Stammtischgewätz", sagte der Jurist. Nach Paragraf 451 - einer vor allem für Touristen vorgesehenen Vorschrift - könne ein Angeklagter mit seiner Zustimmung umgehend verurteilt werden, wenn die Beweislage klar sei oder ein Geständnis vorliege. Nach einer weiteren Vorschrift dürfe er sich zudem - falls das Gericht nicht sein persönliches Erscheinen anordne - durch seinen Verteidiger vertreten lassen. "Diese Vorgehensweise ist legal und korrekt", sagte Lagodny.
Quelle: www.n-tv.de
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Die Staatsanwaltschaft ist etwas anderes. Was du ja in deinem ersten Punkt verfasst hast.

Aber auch das sehe ich eher als nicht auf ihn zukommend.
war vielleicht missverständlich ausgedrückt: gemeint war, dass er in einer evtl. seitens der oberstaatsanwaltschaft angestrengten revision sich wohl von einem andenen anwalt vertreten lassen würde …
 

Rabbit

Antonowka
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also ein ösi-prozess ist für deutsche vorstrafen grundsätzlich irrelevant..... soviel mal dazu ....
hier ist ja noch eine populistische komponente zu bejahen.... nämlich, dass althaus bei einem hundsgewöhnlichen unfall kritischer beäugt wird als andere!!!
darf man mal erwähnen, dass täglich leute in skigebieten verunglücken ?!
wenn kein ministerpräsident beteiligt ist, interessiert es keine sau !!!
das ist heuchelei....

Es sterben auch täglich menschen bei Autounfällen und man hörts nur am rande.. Wenn amy winehouse oben ohne am strand ist steht das wiederrum in den schlagzeilen. Sind eben Menschen in der öffentlichkeit.

Herr Althaus steht eben in der öffentlichkeit und hat ein Amt das sehr viel Verantwortung mit sich bringt. Und wenn Herr Althaus den tod eines Menschen zu verantworten hat dann muss er, genau wie jeder andere bürger, dafür gerade stehen und auch angemessen bestraft werden.

Ich selbst komme aus Bayern und kenn die politische situation in Thüringen nicht, aber ich bin mir sicher dieser Unfall wird im Wahlkampf eine sehr grosse Rolle spielen.