Hier mal kostenlos anmelden und Leben retten

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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Guten Abend,

da es jetzt wieder vermehrt zu Unfällen kommt, was mich aufgrund meines Ehrenamts ebenfalls einspannt, würde ich gern an diesem Ort auf eine aus meinen Augen tolle Idee der "Björn Steiger Stiftung" hinweisen, die sicher nützlich werden kann.

Ich zitiere einmal die Beschreibung:

Die Zukunft der Notfallrettung beginnt jetzt
Mit LifeService ist es möglich, ein Handy im Notfall schnell zu lokalisieren. Wenn es mit GPS-Chip oder GPS-Zusatzgerät ausgestattet ist, kann die Position des Mobiltelefons von der Notrufzentrale 112 bis auf wenige Meter genau bestimmt werden - eindeutiger, als man einen Ort telefonisch jemals beschreiben könnte.

Die Koordinaten werden an die Einsatzkräfte weitergeleitet, die nun exakt wissen, wo ihre Hilfe vonnöten ist. Dies spart bei einer Rettung wertvolle Zeit. Und hilft so Leben retten. Aber auch ohne GPS kann LifeService genutzt werden. Denn bei jedem Mobiltelefon kann eine Funkzellenortung durchgeführt werden - genauso schnell, allerdings weniger genau.


Man kann sich HIER kostenlos registrieren ! Der Dienst heißt Life Service 112.

Bevor man geortet wird, wird man vom Opperator (112) gefragt, ob er eine Ortung durchführen darf.

Es spart vor allem Zeit, mit oder ohne Iphone oder GPS seine Position an den Opperator durchzugeben.

Es gibt noch zusatzoptionen, die den einen oder anderen noch interessieren, aber der Basisschutz ist kostenlos.

http://www.steiger-stiftung.de/

Gruß Bob
 

onliner

Spartan
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Und noch einer mehr, der meine Mobilrufnummer wissen könnte.
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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Und noch einer mehr, der meine Mobilrufnummer wissen könnte.
wenn Du bei der T-Com bist, hat jeder Deine Nummer schon :-D

Du muss da ja nicht mitmachen, zudem wird Deine Nummer eh übertragen, wenn Du den Notruf wählst, ob unterdrückt oder nicht.

Ach, und danke für die schlechte Wertung dieses nützlichen Freds!
 
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Mac Patric

Ribston Pepping
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Hallo,
ich finde die Stiftung eine interessante Sache und bevor man wieder etwas negatives vermutet, sollte man sich erst kundig machen.
 

MisterMankind

Antonowka
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Was machst du genau, "Ehrenamt" sagt ja erstmal nicht viel... KatSchutz, Regelrettung, Sandienste?
Nutzt eure RLS dieses "LifeService"? Generell natürlich alles tolle, begrüßenswerte Ideen, aber wenn ich auf der Homepage z.B. lese "Die Rettungskräfte werden schon auf dem Weg zum Unfallort über Ihre Notfalldaten informiert" bin ich da ja doch eher skeptisch, ob das auch umgesetzt wird... solltest du im RD arbeiten wirst du sicherlich wissen was so auf dem Melder steht und was nicht, 'ne komplette Krankenakte hätte ICH da zumindest noch nicht gesehen. ;)
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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das iPhone laesst sich aber nicht auswahlen oder???
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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Ich arbeite im Rahmen der Ersthilfe an Unfallstellen. Um es kurz zu fassen, gern mehr als PN

Die "Notfall-Akte" fand ich auch erst merkwürdig, da ich mich auch gegen zu offenkundige Darlegung meiner Daten wehren will. Muss man ja auch nicht ausfüllen.
Andererseits macht es irgendwie auch wieder Sinn, ist halt so ein Zusatz-App. ;)
Ich brauche es nicht, obwohl es schlon schlauer wäre, wenn man sehen könnte, dass ich 0-neg habe.

Ich habe die Tage einmal bezüglich des Iphones angefragt, hier deren Antwort:

************************************

[FONT=&quot]Sehr geehrter Herr [/FONT]Andrews[FONT=&quot],[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]vielen Dank für Ihre Nachricht.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die Handys, die in der Liste aufgeführt waren, sind kompatibel mit dem GPS Adapter jentro activepilot. Dieses Feld können Sie leer lassen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Sobald weitere GPS Handys in den Kreis der über Satellit zu ortenden Handys aufgenommen werden, sind diese Informationen auf unserer Internetseite www.steiger-stiftung.de abzurufen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ihr Björn Steiger Service Team[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Björn Steiger Stiftung[/FONT][FONT=&quot] Service GmbH[/FONT]
[FONT=&quot]Postfach 1520[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]48002 Münster[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot] www.steiger-service.de[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]************************************[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Ich verstehe das so, wenn Du diese nicht kostenlosen Travel-Zusatz-Features buchst, dann muss man ein Handy haben, was zu deren Angebot passt.
[/FONT]

 

James Grieve

Holländischer Prinz
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Arbeitet denn jede Rettungs-Leit-Stelle mit LifeService zusammen?
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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j@n

Eierleder-Apfel
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notfallmedizintechnik.de schrieb:
(…) muss das Handy des Notrufenden mit einem GPS-Empfänger sowie einem Sender zur Übermittlung der Positionsdaten ausgerüstet sein, was bei den meisten Modellen heute noch nicht zum Standardumfang gehört. Möglich ist aber eine Nachrüstung mit einer Navigationslösung, die diese Funktionen besitzt, beispielsweise der Falk activepilot. Bereits integriert ist die Technik bei dem Notruf-Handy Secufone, das sich durch seine einfache Bedienung und einen speziellen Alarmknopf besonders für Senioren, Menschen mit Behinderung, Kinder oder Outdoor- Sportler eignet.

Des weiteren: soweit ich informiert bin, muss der Anrufer der Ortung im Allgemeinen erst noch zustimmen.
Durch die Registrierung bei der Steiger-Stiftung besteht lediglich die Möglichkeit, dass die Rettungsleitstelle vor der Ortung schon weiß, in welchem Netz sie zu scannen hat - damit geht die Kreuzpeilung wohl ein wenig schneller - genaue Zeiten kenne ich nicht.

Die Registrierung ist jedenfalls kein Muss, um das Handy orten zu können.
 

Die Banane

Blutapfel
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zudem wird Deine Nummer eh übertragen, wenn Du den Notruf wählst, ob unterdrückt oder nicht.

Das stimmt nicht. Es wird, bei unterdrückter Rufnummernanzeige lediglich eine Nummernkennung angezeigt über welche ein Staatsanwalt bei bedarf den Anschlussinhaber ermitteln kann. Ist für den Notfallmedizinischen Bereich aber nutzlos.

Auch ohne bei Lifeservice registiert zu sein, kann ein Handy geortet werden –*dies wird aufgrund großer bürokratischer und finanzieller Hindernisse aber nur von recht wenigen Leitstellen gemacht. Allein die Tatsache, dass die BSS 100€ Pfand für ihr Dongle verlangt, was jeder Disponent aus eigener Tasche zahlen muss – da nicht übertragbar – ist lachhaft.

Des weiteren: soweit ich informiert bin, muss der Anrufer der Ortung im Allgemeinen erst noch zustimmen.

Eine Zustimmung ist nicht unbedingt erforderlich. Das fällt unter §677 BGB Geschäftsführung ohne Auftrag, beispielsweise wenn die Verbindung zu schlecht ist, oder der Anrufer nicht mehr in der Lage ist, sich zu artikulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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Das stimmt nicht. Es wird, bei unterdrückter Rufnummernanzeige lediglich eine Nummernkennung angezeigt über welche ein Staatsanwalt bei bedarf den Anschlussinhaber ermitteln kann. Ist für den Notfallmedizinischen Bereich aber nutzlos.
Na das wusste ich nicht, dachte, dass die Nummer immer und in jedem Fall übertragen wird.
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
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Zitat

Bevor man sowas erzählt vielleicht erst einmal schlau machen o_O

Antwort


Außerdem sind detaillierte Informationen zum Meldenden mit Telefonnummer und Namen angegeben. Die Telefonnummer des Anrufenden wird der Leitstelle immer mitübermittelt, auch wenn die Rufnummernübertragung deaktiviert ist. So ist sichergestellt, dass eventuelle Rückfragen gestellt werden können. Beim Notrufmissbrauch ist es außerdem besonders einfach, diese Daten an die Staatsanwaltschaft übermitteln zu können.
Hinweise zum Missbrauch des Notrufs

Zum Glück kommt es bei uns nicht so häufig vor, dass die Feuerwehr durch Missbrauch des Notrufes zu Unrecht alarmiert wird. Dennoch möchten wir an dieser Stelle darauf hinwiesen, dass der mutwillige Missbrauch des Notrufes strafbar ist. In § 145 StGB ist geregelt, dass die absichtliche oder wissentliche Fehlalarmierung mit Freiheitsentzug oder Geldbuße geahndet werden kann:
Gesetzestext

§ 145 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1.Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, dass auf Grund der modernen Technologie heute fast jeder Telefonanruf zurückverfolgt werden kann. Eine Rufnummerunterdrückung funktioniert nicht bei der Wahl des Notrufes, dieses bedeutet, dass trotz Rufnummerunterdrückung die Leitstelle sehen kann, wer anruft. Weiterhin wird jeder Telefonanruf aufgezeichnet, so dass auch im Strafverfahren verwertbare Beweise vorliegen.
Neben den strafrechtlichen Folgen ist man bei einem nachgewiesen Missbrauch des Notrufes auch verpflichtet, der Stadt Steinheim, als Träger des Feuerschutzes, die entstandenen Kosten, z.B. Stundenlohn für Einsatzkräfte, Stundensätze für Fahrzeuge, zu erstatten. Hier können sehr schnell sehr hohe Summen zusammenkommen.



 
Zuletzt bearbeitet:

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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@ onliner:
Du solltest dein Gestänker auch mal etwas zurückfahren!