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[preview]Der Hersteller von rechtlich selbst sehr zweifelhaften Mac-Klonen versuchte es mit einem ungewöhnlichen Schritt: Man verklagte Apple mit dem Argument, dass Mac OS X selber einen Markt darstelle und Apple demnach seine Monopolstellung ausnutze. William Alsup, US-Richter, hat die Klage nun abgewiesen: In der insgesamt 19 Seiten langen Begründung hält er fest, dass Apple mit der festen Bindung zwischen Hardware und Betriebssystem weder den Sherman Antitrust Act, noch den Clayton Act, noch den Cartwright Act verletze. Kläger Psystar habe es darüber hinaus versäumt, seine Behauptung mit stichfesten Argumenten zu untermauern. Nur in absoluten Ausnahmefällen könnte man das Produkt einer einzelnen Firma als eigenständigen Markt ansehen, so Alsup.[/preview]
Im April dieses Jahres begann Psystar, für 399 US-Dollar einen gewöhnlichen Computer zu verkaufen, der dank modifizierter Firmware recht problemlos in der Lage war, Mac OS X zu betreiben. Rein technisch ist es seit Apples Wechsel zur Intel-Prozessorarchitektur kein Problem, das System auf 'gewöhnlichen' Computern zu betreiben. Dennoch verbietet es die EULA von Mac OS X, das System auf irgendeinem Gerät zu betreiben, das nicht aus dem Hause Apple stammt.
Apple reagierte nach überraschend langer Zeit mit einer umfassenden Klage, die Psystar eine Verletzung der Lizenz, des Urheberrechts und der Markenrechte vorwarf. Daraufhin versuchte es Psystar selber mit einer Klage. Psystar-Besitzer Rudy Pedraza ließ damals in einer Pressekonferenz verlauten, dass es ihm lediglich darum ginge, Mac OS X einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen - ein Projekt, das noch nicht endgültig gescheitert ist: Psystar hat nun 20 Kalendertage Zeit, auf das Urteil von Richter Aslup zu reagieren. In der Zwischenzeit läuft jedoch auch das Verfahren gegen Psystar weiter - Apples Rechtsabteilung dürfte in diesem Fall sehr gelassen reagieren.
Herzlichen Dank an Markus! | via ArsTechnica, SPON, PACER
Im April dieses Jahres begann Psystar, für 399 US-Dollar einen gewöhnlichen Computer zu verkaufen, der dank modifizierter Firmware recht problemlos in der Lage war, Mac OS X zu betreiben. Rein technisch ist es seit Apples Wechsel zur Intel-Prozessorarchitektur kein Problem, das System auf 'gewöhnlichen' Computern zu betreiben. Dennoch verbietet es die EULA von Mac OS X, das System auf irgendeinem Gerät zu betreiben, das nicht aus dem Hause Apple stammt.
Apple reagierte nach überraschend langer Zeit mit einer umfassenden Klage, die Psystar eine Verletzung der Lizenz, des Urheberrechts und der Markenrechte vorwarf. Daraufhin versuchte es Psystar selber mit einer Klage. Psystar-Besitzer Rudy Pedraza ließ damals in einer Pressekonferenz verlauten, dass es ihm lediglich darum ginge, Mac OS X einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen - ein Projekt, das noch nicht endgültig gescheitert ist: Psystar hat nun 20 Kalendertage Zeit, auf das Urteil von Richter Aslup zu reagieren. In der Zwischenzeit läuft jedoch auch das Verfahren gegen Psystar weiter - Apples Rechtsabteilung dürfte in diesem Fall sehr gelassen reagieren.
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