Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat

Schomo

Zehendlieber
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Wie heise online berichtet schlägt mal wieder die Intelligenzia der Juristerei zu:

„Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten."

Wie blöd können Richter eigentlich noch sein? Also gut dann sind alle Cafebesucher die sich in ein offenes WLAN einloggen in Zukunft kriminelle Straftäter:

„Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein."

Arbeiten an deutschen Gerichten nur Deppen? Die sollten die PISA Studie mal bei den Rechtsverdrehern durchführen ob die überhaupt auf dem neuesten Stand sind.

Auf der anderen Seite wird der Lauschangriff mit Bundestroyanern aber als legal angesehen. Wobei sich ja da der Staat in dreister Weise in die (WinPCs) Rechner der Bundesbürger einwählt, ohne sich darum zu kümmern, welchen Schaden sie damit beim Opfer anrichten. Ich meine damit dass selbst der beste Troyner eigene Sicherheitslücken aufweisen wird, die dann von anderen Crackern ausgenutzt werden wird.

Sorry für die scharfen Worte, aber langsam fällt mir zur Dreistheit dieses Staates nix mehr ein.

Gruß Schomo
 
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Richi0038

Goldparmäne
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also wenn jeder der sich mal in ein offenes wlan linkt gleich bestraft wird sieht es für die Menschheit echt schlecht aus.
Wenn es nach mir ginge gehören die Leute, die zu "blöd" sind ihr wlan zu verschlüsseln bestraft.
Einfach nur Router kaufen anstecken und los is halt nicht !!!

so.... das is meine Meinung...
 

hbex

Martini
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Grundsätzlich ist es ja ein Unterschied, ob ein Cafe ein WLAN für die Gäste einrichtet oder der gelernte Frührentner Horst Mandy die Standard-WPA-Einstellung deaktiviert. Von daher kann ich das Urteil nachvollziehen, halte es aber für nicht ganz "vollständig".

Normalerweise sollte der Betreiber des offenen WLANs noch eine auf den Deckel kriegen.

Als Autofahrer wird mir ja auch die "allgemeine Betriebsgefahr" des PKW als Unschuldiger in einem Unfall angerechnet, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Wie meinte der Richter zu meiner Mutter, als ihr beim Überqueren der Kreuzung ein Linksabbieger reingefahren ist: "Wären Sie daheimgeblieben, wäre es nicht passiert."
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Wenn es nach mir ginge gehören die Leute, die zu "blöd" sind ihr wlan zu verschlüsseln bestraft.
Einfach nur Router kaufen anstecken und los is halt nicht !!!

so.... das is meine Meinung...

Wobei die Mehrzahl der Router heutzutage von Haus aus einen WLAN-Schlüssel aktiviert hat, was bedeutet, dass ein Großteil der Leute, die unverschlüsseltes WLAN verwenden, dieses absichtlich unverschlüsselt haben.

Ich fände es sinnvoller, einfach zu sagen, was offen ist, ist öffentlich, was zu ist, ist privat.
Damit wären die Verantwortung und das Risiko eines offenen WLANs wieder da, wo sie hingehören... beim Besitzer.
Wer nicht will, dass andere sein Netzwerk nutzen macht es einfach zu und wer kein Problem damit hat, lässt es eben offen.
 

Nighthawk

Linsenhofener Sämling
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Ja, und was ist, wenn du deine Haustür offen stehen lässt und dann dein Haus ausgeräumt wird. Da zahlt keine Versicherung, war ja schließlich grob fahrlässig.

Das Urteil ist ja wohl Unsinn.
 

Xjs

Prinzenapfel
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Dazu passt auch ein Beitrag von Heise.de heute Morgen (wo die Meldung zuerst gepostet wurde): ein Kommentator meinte, es waere grob fahrlaessig von den Usern, die Betriebsanleitung ihrer elektronischen Geraete nicht zu lesen, ebenso wie die Betriebsanweisungen von Autos oder anderen Gebrauchsgeraeten.

Ausserdem bietet das WLAN dem User ja im Prinzip an, mitzusurfen, und er verschafft sich nicht von selbst Daten: die SSID wird gesendet, also im Prinzip sagt der Router alle Naselang "hey, kommt zu mir, ich bin ein offenes WLAN", ausserdem sendet der DHCP-Server *freiwillig* dem neu gejointen User eine IP. Wenn das nicht im Willen des Users ist, muss er DHCP in drei Teufels Namen abschalten.

So long, Xjs.
 

Xjs

Prinzenapfel
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Ja, und was ist, wenn du deine Haustür offen stehen lässt und dann dein Haus ausgeräumt wird. Da zahlt keine Versicherung, war ja schließlich grob fahrlässig.

Das Urteil ist ja wohl Unsinn.
In dem Fall handelt der Eindringende allerdings trotzdem illegal. Anders aber, wenn du ein grosses Schild an die Tuer haengst "komm doch rein und nimm alles mit", was der Betreiber eines offenen WLAN ja im Prinzip tut (siehe Post #6).
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Also gut dann sind alle Cafebesucher die sich in ein offenes WLAN einloggen in Zukunft kriminelle Straftäter:

Es liegt doch wohl auf der Hand, daß hier zwei Fallvarianten zu unterscheiden sind:

1. Jemand benutzt ein WLAN (z.B. im Café), welches extra als offenes LAN angeboten wird
=> nicht strafbar, da die Nutzung durch Kunden zum Service gehört.

2. Eine Privatperson verschlüsselt - aus welches Gründen auch immer - das private WLAN nicht und ein Dritter surft mit => nach Auffassung dieses Gerichts strafbar.

In Deutschland besteht keine rechtliche Verpflichtung, sein WLAN zu verschlüsseln, man surft gewissermaßen auf eigenes Risiko. Trotzdem kann die Ausnutzung dieses Umstands strafbar sein, auch wenn der schlaue User diese Sicherheitslücke schließt.

Der Angeklagte wurde übrigens zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt, die mildeste Sanktion im deutschen Strafrecht (und in der Praxis so selten wie Wasser in der Wüste).

Ob die Rechtsauffassung dieses Gerichts zur herrschenden Spruchpraxis werden wird, bleibt abzuwarten. Aus dem Umstand, daß der Verurteilte kein Rechtsmittel eingelegt hat, schließe ich auf prognostizierte, geringe Erfolgsaussichten in der Berufungsinstanz. Daher könnte es sich hier in der Tat um einen Präzedenzfall handeln.
 
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Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Der Vergleich mit dem Haus hinkt, weil ein Haus im Gegensatz zu einem offenen WLAN auf den ersten Blick als No-Go-Area erkenntlich ist.

Besser wäre der Vergleich mit einem Grundstück: eingezäunt=Betreten verboten, nicht eingezäunt=betreten erlaubt (jedenfalls nicht strafbar).
 

Xjs

Prinzenapfel
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Der Vergleich mit dem Haus hinkt, weil ein Haus im Gegensatz zu einem offenen WLAN auf den ersten Blick als No-Go-Area erkenntlich ist.

Besser wäre der Vergleich mit einem Grundstück: eingezäunt=Betreten verboten, nicht eingezäunt=betreten erlaubt (jedenfalls nicht strafbar).
Oder der mit einem Zwei-Euro-Stueck, das auf die Strasse geworfen wird. Hinterher poebelt der Werfer die Leute an, die es aufheben wollen. (Der Vergleich war auch in den Heise-Kommentaren).
 

notranked

Melrose
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mir doch scheiß egal. soll der depp, der den wlan router verwaltet, gefälligst aufpassen.
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Ich finde das Rechtsempfinden einiger Leute hier ganzschön grenzwertig.

Es gehört sich einfach nicht, sich in fremde Gefilde einzuschleichen, bloß weil kein dickes Vorhängeschloss am Tor hängt.
 

notranked

Melrose
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Ich finde das Rechtsempfinden einiger Leute hier ganzschön grenzwertig.

Es gehört sich einfach nicht, sich in fremde Gefilde einzuschleichen, bloß weil kein dickes Vorhängeschloss am Tor hängt.

seh ich anders !
und wieso? weil der name OFFEN es schon sagt: Für alle zugänglich und frei verfügbar.
 

Dietmar

Ribston Pepping
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Meine Güte, was habt ihr denn (teilweise) für "verdrehte" Rechtsauffasungen?
Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das noch lange nicht, daß etwas automatisch erlaubt ist!

Nur weil die Post manchmal aus dem Briefkasten heraus ragt, hat doch niemand die Erlaubnis, die Briefe auch zu lesen ...
Wenn ich vergesse, mein Auto zu verschließen, heißt das ja wohl noch lange nicht, daß es gestattet ist, das Auto auszurauben bzw. zu fahren ...
Wenn ich mein Gartentor offenlasse, heißt es nicht für jedermann: "Eintritt erlaubt".

Aber wozu soll ich mich aufregen?

Anstand, Benehmen, Höflichkeit, Rücksichtnahme etc. sind in der heutigen Zeit bei einem -leider- immer größer werdenden Personenkreis offenbar Fremdworte ...

Mit Gruß
Dietmar
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Denke mal das Rechtsempfinden hängt auch mit der Sprache zusammen, wie es hier in diesem Thread mal wieder besonders deutlich wird.
 

philipxD

Friedberger Bohnapfel
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Muss man sein W-Lan Netwerk nicht seit 2004 verschlüsseln? Wenn jemand in ein offenes Netzwerk eindringt, ist es dem zu Folge nicht strafbar. Der Betreiber des Netwerkes handelt grob farlässig.
 

notranked

Melrose
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Meine Güte, was habt ihr denn (teilweise) für "verdrehte" Rechtsauffasungen?
Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das noch lange nicht, daß etwas automatisch erlaubt ist!

Nur weil die Post manchmal aus dem Briefkasten heraus ragt, hat doch niemand die Erlaubnis, die Briefe auch zu lesen ...
Wenn ich vergesse, mein Auto zu verschließen, heißt das ja wohl noch lange nicht, daß es gestattet ist, das Auto auszurauben bzw. zu fahren ...
Wenn ich mein Gartentor offenlasse, heißt es nicht für jedermann: "Eintritt erlaubt".

Aber wozu soll ich mich aufregen?

Anstand, Benehmen, Höflichkeit, Rücksichtnahme etc. sind in der heutigen Zeit bei einem -leider- immer größer werdenden Personenkreis offenbar Fremdworte ...

Mit Gruß
Dietmar

bei all deinen vergleichen kommt man A nicht weit und ist B "frei für jeden zu sehen".
Vergleich 1: Das Gartentor ist offen > Ja und? Gehst durch und dann stehst auf dem Gründstück deines Nachbarn oder Fremden. Der Nutzen ist Gleich Null
Vergleich 2: Das Auto steht offen > Kannst dich ja reinsetzen, aber mehr auch nicht. Dinge klauen? Mal ehrlich, wer klaut denn beim WLAN was?
Vergleich 3: Die Post guckt aus dem Briefkasten > Wenn es eine Ansichtskarte ist, viel Spaß beim Urlaubsgrüße lesen, beim Rest müsstest du den Brief öffnen. Und das machst du beim WLAN auch nicht. Guckst ja nicht auf den Rechner anderer Leute.


Schlussfolgerung: Noch nie war das begehen einer Straftat so einfach. Man rennt durch die Stadt, sieht ein offenes WLAN, klinkt sich ein und ZACK Straftat begangen. Wen hat es geschadtet? Niemanden, gut vielleicht dem Besitzer des WLAN´s weil seine (Illegalen?) Downloads nicht schneller gehen. Du hast nichts beschädigt, keine Rechte einer Privatperson verletzt, gar nichts.
 

Dietmar

Ribston Pepping
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seh ich anders !
und wieso? weil der name OFFEN es schon sagt: Für alle zugänglich und frei verfügbar.
Quatsch!!!
Im o. e. Urteil geht es um ein nicht gesichertes Netzwerk.
Obwohl "offen", bedeutet es aber nicht, daß es für jedermann zugänglich ist bzw. sein muß ...

Mit Gruß
Dietmar
 

notranked

Melrose
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Quatsch!!!
Im o. e. Urteil geht es um ein nicht gesichertes Netzwerk.
Obwohl "offen", bedeutet es aber nicht, daß es für jedermann zugänglich ist bzw. sein muß ...

Mit Gruß
Dietmar

Ich setze den Begriff "nicht gesichertes" und "offenes" gleich.
Wenn das netz
-für jeden sichtbar
-für jeden sofort anwählbar (ohne schlüssel) ist, dann ist es offen und nicht gesichert
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Aber so wie es aussieht setzt es die Rechtsprechung nicht gleich, und die sind es die es entscheiden. Die interessiert es nicht was Du denkst.