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Video: Kunde zertrümmert iPhones im Apple Store

Benutzer 176034

Gast
Klar darf man das. Aber ob man das auch sollte...
Jeder Fall liegt anders und es weiß halt niemand, zu was der Phone-Destroyer fähig ist, würde er von Zivilisten festgehalten werden.
Leib und Leben KÖNNTE in Gefahr gebracht werden, also ist vor Heldentum zu warnen...
 

Mitglied 105235

Gast
Finde es etwas merkwürdig das niemand einschreitet und alle nur zusehen wie er die Geräte zerstört. Klar, er ist "bewaffnet" aber zusehen finde ich auch seltsam.

Der Store bzw. in diesen Fall das Einkaufszentrum hat dafür Sicherheitspersonal, warum soll Verkäufer, Genius oder gar ein Kunde eingreifen? Der Verkäufer wird dafür Bezahlt die Geräte zu verkaufen und nicht zu beschützen, der Genius wird dafür bezahlt die Geräte zu reparieren und nicht zu beschützen, der Kunde wird gar nicht bezahlt der gibt sogar Geld dort aus um ein Gerät zu bekommen und nicht dafür um eines zu beschützen.

Man darf den nicht festhalten bei Sachbeschädigung , das darf auch der Sicherheitsdienst nur bedingt! Sieht man im Video sehr deutlich, selbst als er Handgreiflich wird. Nur die Polizei darf jemanden Fesseln oder der Freiheit berauben.

So ist es zumindest bei uns in DE, wie es in Frankreich ist keine Ahnung.
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
Registriert
10.03.05
Beiträge
18.150
wie es in Frankreich ist keine Ahnung
Frankreich befindet sich nach wie vor im Ausnahmezustand.
Hypothese: Nicht mal der Einsatz von Taser- oder gar Schusswaffen durch den Sicherheitsdienst würde schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.962
Deutschland:
Jugendliche treten in der Nacht von Samstag auf Sonntag, mehrere Laternen aus, Sachschaden mehrere Tausend Euro,
keinen interessiert es.
Frankreich:
jemand zerstört eine handvoll Apple Geräte, Sachschaden mehrere tausend Euro, die ganze Welt nimmt teil,
der Einsatz von Schusswaffen und SEK wird erwägt, Die UN setzt ein Krisentreffen an um Schutztruppen in alle Apple (Stores) des Planeten zu senden.

EILMELDUNG:
Flugsicherung und BKA im Noteinsatz in Frankfurt City, unerklärlicher Absturz
eines iPhone7 mitten in der City, über Personenschäden und etwaige Todesopfer gibt es noch keine näheren Angaben,
Weiteres in kürze.
 

ChavezDing

Champagner Reinette
Registriert
25.03.11
Beiträge
2.626
Man darf den nicht festhalten bei Sachbeschädigung , das darf auch der Sicherheitsdienst nur bedingt! Sieht man im Video sehr deutlich, selbst als er Handgreiflich wird. Nur die Polizei darf jemanden Fesseln oder der Freiheit berauben. Genau dies kann der Täter dem Personal vorwerfen, dass er der Freiheitsberaubung unterlag. Dafür geht kein Apple oder Sicherheitsdienstmitarbeiter ins Gefängnis

Der Sicherheitsdienst hindert ihn am weglaufen :D Ob hier Freiheitsberaubung vorliegt kann ich nicht beurteilen. Aber du scheinst ja der Experte für französisches Recht zu sein.
 

Templer

Cox Orange
Registriert
08.04.09
Beiträge
100
@xees
Für Deutschland ist deine Aussage falsch und ebenso für Österreich. § 80 Abs. 2 Strafprozessordnung normiert das „Anhalterecht Privater“, das sinngemäß dem von m4d-maNu verlinkten Festnahmerecht des deutschen Rechts entspricht.
 

Benutzer 176034

Gast
Für Rechtsanwalt-Anwärter bestimmt alles hochinteressant aber wir Nicht-Juristen, die wir hier überwiegend sind, spekulieren wie die Verrückten, ohne die Zielfahne auch nur von weitem zu sehen...
Da zerwichst einer iPhones ohne Ende und wird deswegen löhnen müssen. Wer hier wen wann und warum festnehmen kann, darf oder soll, ist hochgradig uninteressant.
 

Sauron

deaktivierter Benutzer
Registriert
12.03.12
Beiträge
4.281
Festnehmen sowieso nicht, wenn dann festhalten. Auch die Polizei darf nur vorläufig festnehmen, für die richtige Festnahme bedarf es eines Richters.
 

GREYAchilles

Gelbe Schleswiger Reinette
Registriert
18.03.12
Beiträge
1.749
Ich habe letzte Woche im Radio gehört wie diese Sache für den wütenden Kunden ausgegangen ist.

Er muss 17000€ Schadensersatz an Apple zahlen eine Geldstrafe von 350€ und er hat eine kleinere Bewährungsstrafe bekommen.
 

Benutzer 176034

Gast
Eine "Geldstrafe" von 350,00...
Wenn ich zu 17.000,00 €uronen Schadenersatz verknackt werde, kommt mir die "Strafe" von 350,00 beinahe wie eine Belohnung vor...
 
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