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Urteil in den Niederlanden: Neues statt refurbished iPhone im Garantiefall

Martin Wendel

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In den Niederlanden kam es zu einem interessanten Urteil. Eine Frau reichte gegen Apple eine Klage ein, nachdem ihr das Unternehmen für ein defektes iPhone wie standardmäßig vorgesehen ein generalüberholtes Modell statt eines neuen iPhones angeboten hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass dies nicht erlaubt sei und hat den Kaufvertrag aufgehoben.

Bisher tauschte Apple nur in Ausnahmefällen gegen ein neues Gerät, meistens wird den Kunden ein generalüberholtes Modell angeboten. Es handelt sich um gebrauchte Modelle, die von Apple auf Vordermann gebracht und als "wie neu" eingestuft werden – etwa Modelle von Käufern, die ihre Geräte innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben, oder reparierte Garantiefälle.

Apple muss der Kundin in den Niederlanden nun den vollen Kaufbetrag von 799 Euro zuzüglich der seit dem Kauf im Dezember 2014 angefallenen Zinsen sowie der Anwaltskosten zurückzahlen. Ob Apple gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist derzeit noch unklar. Ebenfalls ist nicht bekannt, welche Auswirkungen das Urteil in Zukunft auf den Gerätetausch haben könnte.

Apple selbst hat sich zu der Sache bislang nicht geäußert.

Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via MacRumors

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Apollon05

Ingrid Marie
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Man weiß halt nicht, wie alt das iPhone zum Zeitpunkt des Austauschs war. Denn "DOA" (Deas on arrival) kennt Apple nicht bzw. will man dort nicht kennen.

Ein Umstand, der mich auch schon geärgert hat: Als ich mein iPhone 6 vor zwei Jahren ganz frisch aus der Verpackung genommen habe, hatte es einen Defekt. Ich habe umgehend bei der Apple Hotline angerufen und wollte einen Austausch.

Man wollte den Austausch zwar ausführen, aber nur gegen ein gebrauchtes Austauschgerät. Fand ich nicht so prickelnd für ein wenige Stunden altes Gerät in diesem Preissegment.
 
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Sauron

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Das ist auch nicht prickelnd und kein Wunder, daß ein Gericht diese Praxis nun mal für nicht erlaubt angesehen hat.
 

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Wenn ich solche Aussagen immer lese. Natürlich gibt es bei Apple auch DOA und das wird auch korrekt gehandhabt in der 14 tägigen Frist wenn die Geräte bei Apple gekauft wurden. (Apple Retail Store oder Apple Online Store)
Und die Austauschgeräte sind auch nicht pauschal Gebrauchtgeräte. Alle Verschleißteile werden gegen fabrikneue Teile gewechselt. Dieser Unsinn vonwegen, dass das ein Gebrauchtgerät wäre wo vielleicht das Display gewechselt wurde, bleibt einfach Unsinn.

Hattest du damals dein iPhone 6 direkt bei Apple gekauft? Wenn ja hat der Hotline Mitarbeiter einfach falsch gehandelt wenn du in der 14 Tagefrist warst. Dann muss man nämlich zur Verkaufsabteilung und nicht zur normalen technischen Hotline.


Ich hoffe mal die Begründung des Gerichts ist nicht so dürftig beschrieben wie in dem Artikel. Weil "ist so, weil darum" ist nicht unbedingt eine Begründung.
 

Warp-x

Prinzenapfel
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Machen nicht auch viele Versicherungen das so, gebrauchte, generalüberholte Geräte im Versicherungsfall anbieten?

Es ist mir zwar noch nicht passiert, aber ich wäre auch nicht glücklich darüber wenn Apple mir ein gebrauchtes Gerät zum Austausch überließe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Zwei Hinweise:

1. Käuferin erklärte den Rücktritt, weil der Gewährleistungsanspruch (verlangen Nachlieferung neu) von Apple nicht erfüllt wurde.

2. Die Sache ist nach meiner Info rechtskräftig.
 
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Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Ich würde ja gern mal wissen in welchem Zusammenhang diese Niederländerin geklagt hat? Bei einem normalen Garantiefall wo Apple nicht mehr reparieren konnte oder wollte oder bei einem selber runtergeschmissenen iPhone wo sie die Reparaturpausvhale hätte zahlen müssen?

Also ich sehe es selbt nicht ein wieso Apple ein nagelneues Gerät in der Garantiezeit rausrücken solle. Ich finde es auch gut das so viel versucht wird zu reparieren als es wie früher sofort und immer auszutauschen. Was das 14 tägige Rückgaberecht bei Apple selbst anbelangt habe ich das noch nie als Problem angesehen. Da wird sehr oft praktiziert das Gerät sofort gegen ein neues auszutauschen. Das macht aber eben die Verkaufsabteilung und nicht der technische Service.


@Balkenende


Also meines Wissen hat nicht der Käufer zu entscheiden wie die Nachbesserung im Gewährleistungsrecht aussieht, sondern der Verkäufer. Wie viele Nachbesserungsversuche hatte die Kundin denn schon und hatte sie au bei Apple gekauft oder bei einem anderen Händler?
 

Warp-x

Prinzenapfel
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Im Dezember 2014 hat sie ein iPhone 6 Plus gekauft. Im darauffolgenden August startete das Telefon nicht mehr, Apple schaffte es nicht zu reparieren und bot ihr ein gebrauchtes und überholtes Gerät an. Das wollte sie nicht und hat den Kaufvertrag entbunden. Das hat der Richter jetzt bestätigt. (Quelle, Urteil)
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Ich würde ja gern mal wissen in welchem Zusammenhang diese Niederländerin geklagt hat? Bei einem normalen Garantiefall wo Apple nicht mehr reparieren konnte oder wollte oder bei einem selber runtergeschmissenen iPhone wo sie die Reparaturpausvhale hätte zahlen müssen?

Also ich sehe es selbt nicht ein wieso Apple ein nagelneues Gerät in der Garantiezeit rausrücken solle.

ich glaube es geht eher um die Gewährleistungspflicht, abgeleitet aus dem Kaufvertrag, nicht um die Garantie (bei letzteren kann Apple eigentlich sehr frei die Bedingungen festlegen). Bei einem Mangel hat der Kunde die Wahl: Nacherfüllung (entweder Reparatur oder Neulieferung), Rücktritt vom Kauf oder Minderung des Kaufpreises. Allerdings dürfen die wirtschaftlich Folgen nicht unverhältnismäßig für den Verkäufer sein. Bei einem Austausch gegen Neugerät argumentieren viele Verkäufer, dass dies Kosten verursacht, die nicht im Verhältnis stehen und verweisen auf eine Reparatur oder Austauschgerät. Offenbar war hier der Richter anderer Meinung.
 
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Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Naja da muss man halt mal abwarten. Apple wird sicherlich dagegen vorgehen wollen. Die Frage ist halt immer noch ob die werte Frau direkt bei Apple kaufte oder woanders. Wie viele Nacherfüllungen gab es schon etc.? Wird für mich alles nicht klar aus dem Artikel. Was ist genau vorgefallen und und und. Das ist mir alles zu pauschal.


@Balkenende

Aha ok. Das heißt die erste Nacherfüllung muss sofort ein komplett neues Gerät sein wenn der Käufer es verlangt vom Verkäufer? Keine Reparatur etc. ? Das kann ich nicht recht glauben. Die Frage ist auch noch wo die Entscheidungspflicht greift? Sagen wir es ist noch innerhalb der Garantiezeit. Dann müsste der Käufer eh sofort auf Gewährleistung pochen. Sind die 6 Monate schon verstrichen, wird es eh wieder fast unmöglich für den Käufer. Es muss also erst einmal überprüft werden ob der Fehler von Anfang schon Bestand hatte. Ob das alles so einfach ist kann ich mir nicht vorstellen.

Das ist am Ende für den Normalbürger kaum durchschaubar.


Edit:

Ah ok. Ich habe mir nochmal Paragraph 439 BGB angeschaut. Der Käufer kann selbt wählen, der Verkäufer kann jedoch wiedersprechen wenn es unverhältnismäßig ist. Naja das ist sicher alles wieder sehr schwammig wie immer.
 
Zuletzt bearbeitet:

MarcNRW

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Ich hab ja nicht so die Ahnung, wie das rechtlich jetzt im Detail alles aussieht... aber bevor ich von Apple z.B. ein x-mal repariertes Gerät zurückbekomme, das dann im Zweifel immer noch nicht funktioniert, freue ich mich doch eher über ein absolut generalüberholtes Zweitgerät...
 

NorbertM

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Dann soll Apple dem Kunden die Wahl lassen - Reparatur mit Wartezeit oder Austausch gegen ein bereits repariertes Gerät.
 
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Warp-x

Prinzenapfel
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Naja da muss man halt mal abwarten. Apple wird sicherlich dagegen vorgehen wollen. Die Frage ist halt immer noch ob die werte Frau direkt bei Apple kaufte oder woanders. Wie viele Nacherfüllungen gab es schon etc.? Wird für mich alles nicht klar aus dem Artikel. Was ist genau vorgefallen und und und. Das ist mir alles zu pauschal.
(...)

Ich habe Dir die betreffenden Urteile verlinkt. Die Frau hat direkt bei Apple gekauft und es gab keine Nacherfüllungen.

(...)
@Balkenende

Aha ok. Das heißt die erste Nacherfüllung muss sofort ein komplett neues Gerät sein wenn der Käufer es verlangt vom Verkäufer? Keine Reparatur etc. ? Das kann ich nicht recht glauben. Die Frage ist auch noch wo die Entscheidungspflicht greift? Sagen wir es ist noch innerhalb der Garantiezeit. Dann müsste der Käufer eh sofort auf Gewährleistung pochen. Sind die 6 Monate schon verstrichen, wird es eh wieder fast unmöglich für den Käufer. Es muss also erst einmal überprüft werden ob der Fehler von Anfang schon Bestand hatte. Ob das alles so einfach ist kann ich mir nicht vorstellen.
(...)

Es geht hier nicht um die freiwillige Garantie, sondern um die gesetzliche Gewährleistung. Unter dieser hat Apple versucht zu reparieren, das funktionierte nicht oder wäre zu teuer gewesen und dann der Kundin eine nicht akzeptable Lösung angeboten. Danach hat sie am 1. September 2015 den Kaufvertrag schriftlich gekündigt. Das Gericht hat dies nun bestätigt nachdem Apple sich weigerte den Kaufvertrag zu entbinden.
 

philippnet

Cripps Pink
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Dass jemand es nicht so gerne hat, wenn ein 3-4 Wochen altes Gerät auf Garantie gegen ein "neuwertiges" / refurbished Iphone getauscht wird, kann ich verstehen. Apple ist servicemäßig aber schon immer ein realtiv eigenartiger Laden gewesen, obwohl sich da schon einiges verbessert hat. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo ich mein Iphone 3G damals tauschen lassen musste und über eine schlechte Telefonleitung nach Irland zu kaum deutsch sprechenden Mitarbeitern verbunden wurde. Was die Austauschgeräte angeht muss ich aber sagen, dass die Iphones wirklich immer aussahen wie nagelneu, obwohl sie jedes Mal einen refurbished Aufkleber hatten.
 

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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@warp

Ich weiß das es nicht um die Garantie ging. Den Unterschied kenne ich. Deine Verlinkungen hatte ich übersehen. Entschuldige.

Das heißt es hat noch keine Nacherfüllung stattgefunden und die Kundin wollte sofort vom Kaufvertrag zurücktreten? Und das wird als rechtens angesehen? Alles klar. Soweit mir das bekannt war muss dich erst eine gewisse Anzahl (zwei ?) an Nacherfüllungen nicht erfolgreich gewesen sein für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Jedenfalls in Deutschland. Nagut das scheinen fie Niederländer wohl anders zu sehen. Aber jedes Land hat halt ein eigenes Gewährleistungsrecht. :)

Da muss sich Apple eben daran halten was das Land vorschreibt.
 
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philippnet

Cripps Pink
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Mittlerweile muss man sich als Kunde eines Netzbetreibers (Telekom, Vodafone usw.) doch sowieso im Servicefall direkt mit Apple in Kontakt setzen, während das früher über den Händler (in meinem Fall die Telekom) ablief.

Apple machte ja in einigen Fällen schon immer Unterschiede, ob man das Iphone direkt im Applestore oder woanders erworben hat, was natürlich auch rechtlicher Natur ist. Soweit ich weiß bekommen jedoch auch direkte Apple-Kunden ein refurbished Iphone, selbst wenn sie apple care oder apple care + abgeschlossen haben.
 

Warp-x

Prinzenapfel
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@warp

(...)

Das heißt es hat noch keine Nacherfüllung stattgefunden und die Kundin wollte sofort vom Kaufvertrag zurücktreten? Und das wird als rechtens angesehen? Alles klar. Soweit mir das bekannt war muss dich erst eine gewisse Anzahl (zwei ?) an Nacherfüllungen nicht erfolgreich gewesen sein für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Jedenfalls in Deutschland. Nagut das scheinen fie Niederländer wohl anders zu sehen. Aber jedes Land hat halt ein eigenes Gewährleistungsrecht. :)

Da muss sich Apple eben daran halten was das Land vorschreibt.

Die Frau hat die Nacherfüllung in Form eines überholten Gerätes nicht akzeptiert, weil sie sich dadurch benachteiligt fühlte. Das ist ihr Recht und ist in Deutschland auch nicht anders, denn so wie weiter oben angegeben hat der Europäische Gerichtshof hier schon 2008 (damals gegen die Quelle AG) hierüber entschieder und sollte überall in der EU gelten.
 

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Das ist ja leider auch ein Unding von den Mobilfunkbetreibern direkt auf Apple zu verweisen. Das Gerät wurde über den Betreiber erworben, als ist dieser auch für die Gewährleistung als "Verkäufer" zuständig. Ich weiß das sie gerne direkt auf Apple verweisen, das Gewährleistungsrecht verschweigen und dem Eigenen Kunden etwas ans Bein binden was nicht stimmt. Zum Beispiel "bei uns würde eine Reparatur dann 6-8 Wochen dauern" um die Leute gleich davon abzuhalten dirt zu reklamieren.

Es kommt bei der Gewährleistung allein darauf an wo man das Gerät erworben hat. Da braucht die Telekom etc. keinen Mist erzählen und das gefühlt jedes mal.

Das mit den generalüberholten Geräten hat auch nichts mit AppleCare oder AppleCare Plus zutun.


@warp


Alles klar. Wir sind ja alle auch keine Juristen. Dafür ist dann eh die Rechtsabteilung von Apple zuständig. Darüber diskutiere ich mit Kunden an Ende auch nicht ausführlich. Wenn die EU bestimmte Dinge im Gewährleistungsrecht festgelegt hat, dann muss sich Apple eben daran halten. Wenn die EU jedoch auch gewisse Schlupflöcher offen lässt oder manche Dinge schwammig bleiben, dann ist man als Kunde leider auch an der langen Leine, weil die Unternehmen die dann natürlich gerne ausnutzen.