smoe
Roter Winterkalvill
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- 13.04.09
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Ich verteidige Apples Hausrecht im AppStore ja immer gern, aber solche Fälle kann ich nicht nachvollziehen.
Ja es ist ihr gutes Recht, und direkte Werbung für ein Konkurrenzprodukt muss natürlich damit rechnen nicht zugelassen zu werden.
Aber die bloße Erwähnung von Support für die Pebble, das sollte imho schon noch erlaubt sein, sonst müssen sie auch direkt die Pebble-App rauswerfen und ganz offiziell keine alternativen smarten Handgelenk-Dinge mehr erlauben.
Es ist einfach die Inkonsequenz die mich an solchen Entscheidungen stört, weniger die Frage ob sie das nun "dürfen" oder nicht...
Ja es ist ihr gutes Recht, und direkte Werbung für ein Konkurrenzprodukt muss natürlich damit rechnen nicht zugelassen zu werden.
Aber die bloße Erwähnung von Support für die Pebble, das sollte imho schon noch erlaubt sein, sonst müssen sie auch direkt die Pebble-App rauswerfen und ganz offiziell keine alternativen smarten Handgelenk-Dinge mehr erlauben.
Es ist einfach die Inkonsequenz die mich an solchen Entscheidungen stört, weniger die Frage ob sie das nun "dürfen" oder nicht...