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Unterschied AppleCare+ und AppleCare Protection Plan

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Hallo,

weil die Frage bei mir aufkam und ich den Eindruck hatte, dass die Beantwortung durchaus auch globales Inteesse aufwirft, habe ich eine Tabelle mit den Leistungen der beiden für das iPhone 5S möglichen Optionen erstellt. Der AppleCare Protection Plan für das iPhone ist bei Apple selbst nicht mehr erhältlich, wohl aber im Internet.


AppleCare+
AppleCare Protection Plan
telefonischer Support für insgesamt 2 Jahre
*​
*​
Hardwaresupport (Schäden für Design-, Material- und Herstellungsfehler) für 1 weiteres Jahr, insgesamt 2 Jahre
-​
*​
Batteriekapazität <50% Ersatz oder Austausch der Batterie
*​
*​
bis zu zwei - auch selbst verschuldete - Versicherungsfälle, Betrug ausgenommen
*​
-​
Selbstbehalt bei/je Versicherungsfall
*​
-​
Internationaler Support
*​
abschließbar innerhalb
der ersten 30 Tage nach Kauf​
eines Jahres nach Kauf, solange die Hardwaregarantie noch läuft​
Preis
99 Euro​
ca. 70 Euro​
(Datengrundlage: die jeweiligen Produkthandbücher:
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/appiphonegermany.pdf
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus/docs/applecareplus_de_tc.pdf)

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es durchaus noch Fragen gibt. So z.B. ist der AppleCare+ ja auch deswegen entstanden, weil Apple von verschiedenen Verbraucherschutzinstitutionen innerhalb der EU attackiert worden ist, die ACPP zu verkaufen und dabei den Eindruck zu erwecken, dass die ACPP notwendig seien, um Gewährleistung einfordern zu können und Apple sich somit über geltendes Recht (zwei Jahre Gewährleistung) hinwegsetzen würde. Die Fragen, die sich mir stellen: In den deutschen Versicherungsbedingungen zum AC+ ist die Garantie zu Hardwareschäden durch Design-, Material- und Herstellungsfehler _explizit_ ausgenommen (vgl. die US-Bedingungen, in der es explizit inkludiert ist). Ist das so zu lesen, dass Apple kulant innerhalb von zwei Jahren (der üblichen deutschen Gewährleistungsfrist) dieselben Leistungen erbringt, wie vorher nur mit dem ACPP (kostenfrei?)? Oder hat man hier dieselben Scherereien wie bei anderen Händlern nach 6 Monaten zu fürchten (normalerweise gilt für 6 Monate nach Kauf eine Beweislastumkehr, anschließend besteht die Gewährleistung zwar theoretisch weiter, aber ohne Beweis eines bereits bei Kauf vorhandenen Fehlers ist nach Ablauf von 6 Monaten keine Gewährleistung einforderbar)? (Apple war schon immer recht "leidenschaftslos" bei der Eindeutschung juristischer Texte und war dann eher kulant, sodass ersteres durchaus sein könnte, dagegen spricht der Aufwand, den Hardwaresupport explizit auszuschließen, was wohl bedeuten würde, dass der Textersteller das Problem mal nun überhaupt nicht verstanden hat oder dass hier eine fette Falle lauert). Vgl. http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.

Ich werde noch kurz die c't anschreiben, ob die was wissen und/oder mal nachhaken wollen und dann ggfls. den AC+ zurückgeben und zurück zum ACPP.
 
Zuletzt bearbeitet:

Johnboy84

Jonathan
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Habe mir den Text nicht durchgelesen, aber entweder verstehe ich die Tabelle falsch, oder es ist direkt ein krasser Fehler drin. Ich hoffe dass das ein Flüchtigkeitsfehler war ;)

Das mit dem Hardwaresupport ist ein extrem wichtiger Faktor für viele, und Du verunsicherst viele damit...

Zitat Apple:

Mit AppleCare+ hast du optimalen Service für dein iPhone. Es beinhaltet telefonischen Support durch Experten (1) und bis zu zwei Jahre (2) zusätzlichen Hardwareschutz, der bis zu zwei Reparaturen bei unabsichtlicher Beschädigung abdeckt. Für diese fällt jeweils eine Servicegebühr von 69 € an (3).
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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tja, da hättest Du mal besser den Text gelesen... Um es noch einmal klar zu sagen: Der Hardwaresupport ist _explizit_ ausgenommen, genauer gesagt, man macht eine kleine, aber feine Unterscheidung, die ich in der Tabelle widergespiegelt habe. Zitat aus dem Produkthandbuch, S.36: "Der AppleCare+ Schutz gilt nicht für Ausfälle aufgrund von Design-, Material- oder Herstellungsfehlern.". Weiter heißt es dort: "Solche Ausfälle können unter bestimmten Voraussetzungen durch ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder die einjährige eingeschränkte Herstellergarantie abgedeckt sein."
 

Martin Wendel

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Und telefonischer Support ist ohne Zusatzplan nur 90 Tage und nicht ein Jahr.
 

Johnboy84

Jonathan
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Ok Punkt für Dich, und was ist dann unter dem "zwei Jahre zusätzlicher Hardwareschutz" zu verstehen?

Wozu ist der Plan dann überhaupt gut? Nur für telefonischen Support und dem selbstverschuldeten Defekt mit Selbstbeteiligung?

Das kann ich aber auch nicht glauben dass ich nicht dadurch 2 Jahre lang mein Handy bei Defekt austauschen kann wie beim normalen Plan.
Wenn das bekannt wird kauft ansonsten den Plan+ doch kein Mensch mehr.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Am Anfang stand die Frage und dann beim Kauf des iPhone hatte ich nachgefragt, da wurde es mir auch so gesagt, ich konnte es kaum glauben. Man hat mir dann mehr oder weniger nahegelegt, im Falle eines Defekts "müsse dann was mit dem iPhone passiert sein". Deswegen habe ich in die Tabelle noch geschrieben, dass Betrug natürlich auch ausgeschlossen ist. Kurzum, rein nach sprachlicher Regelungsdichte im AppleCare+ gibt es keinen Grund, das statt dem ACPP zu kaufen, es sei denn, man hat statt technischer Defekte bei sorgfältiger Behandlung einzig Angst vor eigenen Schusseligkeiten.

@Martin: Danke, glatt verbessert.
 

multiplex

Martini
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Meines Wissens - bzw nach dem, was ich im Netz aufgeschnappt habe ;) - können für jetzt gekaufte Geräte ohnehin keine alten ACPPs mehr aktiviert werden, sondern nur moch ACPP+s
Die Hotline liefert da unterschiedliche Aussagen, so dass ich mal gespannt bin, ob es jemandem gelingt, für's 5s nen alten ACPP zu starten.
 

StefanPK

Fuji
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Falsch, ich hab einen ACPP für mein 5S erfolgreich aktiviert.
 

multiplex

Martini
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Ok, gut zu wissen. Hab noch mal in einem anderen Forum gestöbert und das gefunden...

"Habe doch bei Apple gefragt. Er meinte man kann AppleCare weithin bei der Hotline kaufen aber bei Geräten ab dem 10. September nur noch Apple Care +"

...aber wie gesagt, gut wenn's nicht so ist :)
 

Martin Wendel

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Habe gerade mit AppleCare telefoniert:
Wenn im zweiten Jahr ein Garantiefall anfällt, wird dieser bei AppleCare+ genauso behandelt wie beim AppleCare Protection Plan. Die zwei Fälle zu einer Service-Gebühr von 69 Euro betreffen nur Unfallschäden – keine Garantiefälle. Der Mitarbeiter hat mir auch nochmal bestätigt, dass man mit AppleCare+ besser gestellt ist als mit dem AppleCare Protection Plan und es (mal abgesehen von den 99 Euro) keine Nachteile zum ACPP gibt.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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dann hast Du was mündliches und ich würde mich freuen, wenn es so wäre. Nochmal, schriftlich steht in den verbindlichen Unterlagen zum Vertrag: "Der AppleCare+ Schutz gilt nicht für Ausfälle aufgrund von Design-, Material- oder Herstellungsfehlern."
 

Martin Wendel

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Ich vermute mal, dass "AppleCare+ Schutz" nur die Versicherungsleistung meint und dass diese von der zusätzlichen Garantie getrennt behandelt wird in den AGBs (weil dahinter auch ein anderes Unternehmen – eben dieser Versicherungspartner – steckt).
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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nein, nein - "AppleCare+ ist ein Versicherungsvertrag von AIG Europe Limited..." und "Apple vertreibt und verwaltet AppleCare+ ausschließlich für AIG Europe Limited und gemäß den Bedingungen einer Vertriebsvereinbarung zwischen Apple und AIG. Gemäß dieser Vereinbarung bezahlt AIG eine Provision an Apple."

Ich gebe zu, der Eindruck, dass Hardwaresupport enthalten ist, ist mir auch erst entstanden, denn in der Produktzusammenfassung ganz am Anfang (S. 35) heißt es ganz knapp: "AC+ bietet Ihnen: (1) bis zu zwei Jahre Reparatur- oder Ersatzleistungen für Ihr Apple iPhone,..., einschließlich:
- bis zu zwei Ansprüche aus Unfallschäden, jeweils mit einem Selbstbehalt...
- Versagen der Batterie...
(2) Zugang zum telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr iPhone... nicht mehr einwandfrei funktioniert."


Aber dann, wenn man denn mal weiterliest:
"Wesentliche Merkmale, Bedingungen und Ausschlüsse
Der AC+ Versicherungsschutz unterliegt bestimmten Bedingungen und Beschränkungen. Diese sind nachfolgend im Wesentlichen, wenn auch nicht abschließend zusammengefasst." (Ausrufezeichen - Versicherungsbedingungen mit der Option auf nachträgliche "abschließende Zusammenfassung", hervorragend, war mir beim ersten Lesen noch gar nicht aufgefallen. Wann soll die abschließende Zusammenfassung erfolgen? Vor Gericht, wenn man seine Versicherungsleistung einfordert? Unglaublich...)
"... Der AC+ Schutz gilt nicht für Ausfälle aufgrund von Design-, Material- oder Herstellungsfehlern. Solche Ausfälle können unter bestimmten Voraussetzungen durch Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder die einjährige eingeschränkte Herstellergarantie abgedeckt sein. ..."

Für mich ist da kein Mißverständnis möglich. AC+ ist ein Versicherungsvertrag, der zweijährigen Telefonsupport einschließt und bis zu zwei (auch selbst verschuldete) Versicherungsfälle mit Selbstbehalt, aber Hardwaregarantie, so wie sie üblich war, ist explizit ausgenommen. Selbst, wenn man eine Unterscheidung zwischen Versicherungsfall und sonstigen, versicherungsfernen, aber dennoch enthaltenen Produktmerkmalen herstellen möchte, dann muss man das doch so formulieren. Die Produktbeschreibung im US-Markt ist da wesentlich klarer. Es gibt dort einen Punkt "What is covered?". Darin: Hardware Service (inkl. der im dt. Vertrag ausgenommen Design-, Material- und Herstellungsfehlern!), Accidental Damage from Handling und Technical Support.

Vielleicht ist Apple so kulant, es doch so zu handhaben, es wäre nicht ungewöhnlich, doch einen Anspruch darauf hat man angesichts dieser glasklaren Formulierung in den maßgeblichen Versicherungsbedingungen _nicht_!

Es sollte wenn denn umformuliert werden.
 
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Martin Wendel

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Mit AppleCare+ hast du optimalen Service für dein iPhone – mit telefonischem Support durch Experten und bis zu zwei Jahren Hardwareschutz zusätzlich. Außerdem deckt es bis zu zwei Reparaturen bei unabsichtlicher Beschädigung ab, für die nur je eine Servicegebühr von 69 € anfällt.
Da steht ganz klar: Zwei Jahre Hardwareschutz und zusätzlich werden bis zu zwei Unfallschäden mit Servicegebühr repariert.

AppleCare+ deckt die Reparatur oder den Austausch des iPhone ab sowie bis zu zwei Fälle von unabsichtlicher Beschädigung, für die je nur eine Servicegebühr von 69 € entsteht. Außerdem werden Reparaturleistungen für Batterien erbracht, wenn die Leistung 50 % oder mehr unter der Originalspezifikation liegt.
Da steht es auch nocheinmal: AppleCare+ deckt Reparaturen/Austausch ab und zwei Fälle unabsichtlicher Beschädigung.

Wenn das, was du schreibst, stimmen würde, wäre dies das komplette Gegenteil von dem, was auf der Webseite steht. Das würde vor Gericht nie standhalten.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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seh ich ja auch so, ich wollte nur mal den Punkt machen, dass da was anderes steht. Und was ist jetzt für mich maßgeblich? Normalerweise zählt das Marketing- und Promo-Blabla von Webseiten erst einmal nicht soviel wie die AGB (so sie denn Vertragsbestandteil geworden sind) und die Vertragsklauseln.
 

Martin Wendel

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Normalerweise zählt das Marketing- und Promo-Blabla von Webseiten erst einmal nicht soviel wie die AGB (so sie denn Vertragsbestandteil geworden sind) und die Vertragsklauseln.
Trotzdem darf im Marketing und Promo-Blabla nicht komplett etwas anderes behauptet werden – dafür gibt es Gesetze. ;)

Hab mir jetzt selbst die Versicherungsbedingungen durchgelesen (zumindest den denke ich relevanten Teil).

4.1 definiert u.a. die Begriffe Unfallschaden und Hardwareschutz. Bei Hardwareschutz steht "im Fall von Ereignissen wie Unfallschaden und Batteriekapazitätsverlust" -> die Aufzählung soll also nur Beispielhaft sein und ist nicht abschließend.

4.4 definiert, wann der Selbstbehalt (= Service-Gebühr von 69 Euro) zu bezahlen ist. Dieser ist nur bei Unfallschäden zu bezahlen, und damit nicht bei Batteriekapazitätsverlust oder sonstigen Garantie-Fällen.

4.5 definiert die Deckungsgrenze. Auch hier steht, dass die Begrenzung auf zwei Fälle nur bei Unfallschäden gilt, nicht bei technischem Support oder Batteriekapazitätsverlust.
 

MichaW2000

Fießers Erstling
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Hi, aber unter
5. Ausschlüsse steht:
5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;
5.1.8. einen Ausfall aufgrund von Material- und/oder Herstellungs- und/oder Designfehlern; oder einen durch Brand verursachten Schaden.
Also wäre ein HomeButten nach 1,5 Jahren nicht versichert oder??
 

MichaW2000

Fießers Erstling
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Ich habe jetzt 45 min. mit Apple telefoniert, die lesen nur ihre Werbeaussagen vor und gehen auf Details ihrer AGBs nicht ein, betonen natürlich, dass die von Juristen verfassten AGBs gelten.
Wenn ich die AGBs nicht verstehe, soll ich mir einen Rechtsbeistand suchen, der es mir erklärt.
Echt traurig!!
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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nun ja, ich verstehe ja, dass man den 08/15-Mitarbeitern im Call-Center nicht zumuten wird, juristisch bedeutsame Texte aufzudröseln. Aber dass eine Firma - bewußt oder unbewußt - nicht mitbekommt, dass sie offenbar etwas Mißverständliches geschrieben haben...
 

ndadi84

Morgenduft
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Für mich ist das eindeutig: Apple sagt in seinen Bestimmungen, als erstes greift die Gewährleistung und dann unsere Garantie/Versicherung! Wenn sie diesen Satz aus 5.1.8 nicht aufnehmen würden, könnte man auch den Vertrag so auslegen: wir decken mit der Versicherung alles angegebene ab, aber die Gewährleistung macht das nicht. Dann würde die EU nochmals dagegen vorgehen, das hat meiner Meinung nach schon seine Richtigkeit! Genau aus diesem Grund wurde ja das ganze umgestellt!