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Paypal-Käuferschutz abgelehnt - weitere Möglichkeiten?

Deleted member 96132

Gast
Auf jeden Fall Gokoana, sehr treffend! :D
 

svaeni

Reinette Coulon
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Tut mir sehr Leid, dieser Thread, und der bzgl. der GEZ gebühren hat mich gelehrt, dass ich in Zukunft das was ich an speziellem Wissen habe hier nicht weitergeben werde.

Ich sehe das eigentlich ähnlich wie Chrono und Gokoana. Ich denke solche Foren können einen groben Eindruck vermitteln, darauf verlassen sollte sich aber niemand. Wikipedia hat 10 Jahre und Tausende von Usern gebraucht um halbwegs zur Seriosität zu finden, da wird wohl kaum jemand umfassenden verbindlichen Rechtsrat in einem Apple Forum erwarten.

In sofern würde ich auch sagen, dass user hier grds. nicht besonders Schutzbedürftig sind. Es liegt nunmal in der NAtur der Sache, dass man verbindlichen Rechtsrat nicht in Internetforen bekommt. Insbesondere wird auch in den meisten Beiträgen auf fachlichen Rat verwiesen, ich sehe also kein Problem darin, wenn Laien wie ich hier ihren Standpunkt mitteilen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Tut mir sehr Leid, dieser Thread, und der bzgl. der GEZ gebühren hat mich gelehrt, dass ich in Zukunft das was ich an speziellem Wissen habe hier nicht weitergeben werde. …

Ach ja – in dem erwähnten GEZ-Thread hattest Du Dein „Wissen“ weiter gegeben, bei der GEZ handele es sich um eine Behörde. ;)
 

svaeni

Reinette Coulon
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Im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetzgebung ist die GEZ eine Behörde, nämlich eine Einrichtung die Teile der Verwaltung (der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die der Rundfunkstaatsvertrag gilt) wahrnimmt.

Da gibt's überhaupt keinen Zweifel also bring Quellen, oder hör auf mir zu sagen, das wäre Quatsch. Das nervt.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Ruhig Jungs =)

Ich habe mich über jede Antwort gefreut, egal ob das ein Jura-Professor oder ein Laie geschrieben hat.
 

peterpatent

Jonagold
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Nein, du warst nicht gemeint, sondern die eher die beiden Beiträge die chrono zitiert hat. Wobei ich das auch eher meine generelle Meinung zu dem Thema "Laienjuristerei" war.

Darauf hinzuweisen, dass es sich im Forum großteils nicht um Expertenmeinungen handelt und man sich ggf. kompetenten Rat zu Hilfe holen sollte, ist natürlich angebracht und gerechtfertigt, aber ich verstehe unter dem Beitrag:

So lobenswert es ist anderen helfen zu wollen, aber die ständige Laien-Juristerei ist einfach nur gefährlich und unsinnig...

keinen generellen Hinweis darauf, dass man sich auf die hier getätigten Aussagen nicht unbedingt stützen sollte, sondern eine Kritik an den Äusserungen der Kommentatoren. ("ständige Laien-Juristerei ist einfach nur gefährlich und unsinnig") -
1. sehe ich diese gefährliche und unsinnige Laienjuristerei nicht
2. der User hat um Ratschläge gebeten und zwar nicht in einem Expertenforum

und deshalb halte ich die Ratschläge für absolut gerechtfertigt und deinen Beitrag für eine nicht geeignete Weise, auf das Problem hinzuweisen.

Wir sind hier in einem Forum, das sich nicht auf den Rechtsbeistand spezialisiert hat und in Folge dessen ist vollkommen klar, dass ein Ratsuchender hier keine Anwälte/Richter und Professoren der Rechtswissenschaften erwartet. Mit einer generellen Kritik, wie du sie geäussert hast, hilfst du niemandem weiter, denn mit dem Anspruch funktioniert das Forum nicht. Mach es konkret, dann kann Laienjuristerei auch aufgedeckt werden und das Forum kann dem Ratsuchenden noch besser helfen.

...

Ich sehe das eigentlich ähnlich wie Chrono und Gokoana. Ich denke solche Foren können einen groben Eindruck vermitteln, darauf verlassen sollte sich aber niemand. ...

In sofern würde ich auch sagen, dass user hier grds. nicht besonders Schutzbedürftig sind. Es liegt nunmal in der Natur der Sache, das man verbindlichen Rechtsrat nicht in Internetforen bekommt. Insbesondere wird auch in den meisten Beiträgen auf fachlichen Rat verwiesen, ich sehe also kein Problem darin, wenn Laien wie ich hier ihren Standpunkt mitteilen.

Dem ist nichts hinzuzufügen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ziggla

Auralia
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Darauf hinzuweisen, dass es sich im Forum großteils nicht um Expertenmeinungen handelt und man sich ggf. kompetenten Rat zu Hilfe holen sollte, ist natürlich angebracht und gerechtfertigt, aber ich verstehe unter dem Beitrag:



keinen generellen Hinweis darauf, dass man sich auf die hier getätigten Aussagen nicht unbedingt stützen sollte, sondern eine Kritik an den Äusserungen der Kommentatoren. ("ständige Laien-Juristerei ist einfach nur gefährlich und unsinnig") -
1. sehe ich diese gefährliche und unsinnige Laienjuristerei nicht
2. der User hat um Ratschläge gebeten und zwar nicht in einem Expertenforum

und deshalb halte ich die Ratschläge für absolut gerechtfertigt und deinen Beitrag für eine nicht geeignete Weise, auf das Problem hinzuweisen.

Wir sind hier in einem Forum, das sich nicht auf den Rechtsbeistand spezialisiert hat und in Folge dessen ist vollkommen klar, dass ein Ratsuchender hier keine Anwälte/Richter und Professoren der Rechtswissenschaften erwartet. Mit einer generellen Kritik, wie du sie geäussert hast, hilfst du niemandem weiter, denn mit dem Anspruch funktioniert das Forum nicht. Mach es konkret, dann kann Laienjuristerei auch aufgedeckt werden und das Forum kann dem Ratsuchenden noch besser helfen.



Dem ist nichts hinzuzufügen...



Meine Güte, macht euch doch mal wieder locker. Ich habe eigentlich schon alles dazu geschrieben, aber trotzdem: Ich habe svaenis 1. Beitrag gelesen, dass er kurz vor der 1. Staatsprüfung steht habe ich erst im Nachhinein gelesen.
Und wenn ich dann lese "gewinnst du locker", denke ich mir eben meinen Teil (vor dem Hintergrund, dass ich NICHT weiß, dass er vor dem Staatsexamen steht).

@ Gokoana: Die GEZ IST im -materiellen - verwaltungsrechtlichen Sinne eine Behörde, da sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Mittlerweile ist es über sechs Wochen her, dass Paypal mir mein Geld wiedergegeben hat. Nur hat sich die Verkäuferin immer noch nicht gemeldet.
Weiß jemand von euch, ob Paypal beim Käuferschutz nur das Geld erstattet oder ob sie es auch vom Verkäufer zurückholen?
Da ich mir das Wave nochmal neu gekauft hatte, würde ich das alte gerne Verkaufen. Wer hat schon gerne 250€ sinnlos im Schrank liegen?
Wäre nur blöd, wenn die Verkäuferin sich in einem Monat meldet und das Gerät wiederhaben will :/
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Hmm was sagt denn Paypal was mit dem gerät passieren soll?
 

fyysh

Schweizer Glockenapfel
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<OT>
Diese lustigen Rechtsthreads.... immer wieder unterhaltsam... :)

Kommt leute, S*C*H*M*A*C*K*E*S!
Legt nochmal ein paar Kohlen nach!
Bier und Chips sind in Griffweite :D
</OT>
 

Phalanx1984

Oberösterreichischer Brünerling
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... würde ich das alte gerne Verkaufen. Wer hat schon gerne 250€ sinnlos im Schrank liegen?
Wäre nur blöd, wenn die Verkäuferin sich in einem Monat meldet und das Gerät wiederhaben will :/
das würd ich lassen, 1. hast du das Geld ja wiederbekommen => das Gerät gehört dir so gesehen nichtmehr (ob das jetzt PayPal oder dem Verkäufer gehört wäre zu klären) und 2. ist es ja offensichtlich keine 250€ wert, da beschädigt.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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das würd ich lassen, 1. hast du das Geld ja wiederbekommen => das Gerät gehört dir so gesehen nichtmehr (ob das jetzt PayPal oder dem Verkäufer gehört wäre zu klären) und 2. ist es ja offensichtlich keine 250€ wert, da beschädigt.

Ob es mi gehört weiß ich ja nicht, daher meine Frage hier.
Und das es beschädigt ist, würde ich natürlich mit angeben. Fotos habe ich davon ja zu genüge...
 

reframing

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
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Nach der ganzen Geschichte um die Rückzahlung deines Geldes hast du nun einerseits die Möglichkeit, einen Schlussstrich zu ziehen und das Handy bei dir aufzubewahren oder vielleicht sogar herauszufinden, wie du es zurückgeben kannst. Andererseits kannst du nun natürlich selber versuchen, mit einem dubiosen Deal noch Geld aus der Sache zu schlagen und die ganze Geschichte weiterziehen. Ich würde mich für die erste Möglichkeit entscheiden.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Ich werd das nicht begründen, aber ich würde dir empfehlen:

1) behalt es, verkauf es (zu diesem Zeitpunkt) nocht nicht
2) Hol dir Rechtsrat bzgl.
a) der Herausgabeansprüche der Verkäuferin aus Bereicherungsrecht
b) dem Stichwort "Ersitzung"

Danach solltest du wissen, wie es um das Eigentum einerseits und die Besitzrechte andererseits an dem Gerät steht, und wann das Gerät ipso iure übereignet wird (und du damit verkaufen kannst). Das dürfte aber noch längere Zeit dauern denke ich.