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Paypal-Käuferschutz abgelehnt - weitere Möglichkeiten?

ando-x88

Celler Dickstiel
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Ich habe mir bei eBay vor drei Wochen ein Samsung GT-S8500 für 250€ ersteigert, welches laut Produktbeschreibung "nur kurz zum Ausprobieren ausgepackt wurde" und nur "ca. 1 Woche lang benutzt" wurde.

Das Handy hat leider mehrere Abschürfungen und auf der Rückseite ist sogar was vom Metall (!!!) abgeplatzt. Auf die Frage, ob das Gerät schon heruntergefallen sei, meinte die Verkäuferin nur "wäre möglich, aber daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern...".
Ein weiteres Problem ist das O2-Branding, welches ebenfalls nicht erwähnt wurde. Dadurch kann ich nur von O2 freigegebene Software-Updates installieren, wodurch ich das Gerät nicht mit dem Mac synchronisieren kann (O2 hängt ein halbes Jahr hinterher...).
Die Verkäuferin behauptet, dass Gerät sei einzeln bei Media Markt ohne ein Handyvertrag gekauft worden, jedoch steht auf der Rechnung etwas anderes.

Weil ich mich mit der Verkäuferin nicht einigen konnte ("Das sind für mich keine Mängel, die man erwähnen muss!"), habe ich den Fall bei Paypal gemeldet. Diese wollten, dass ich ein Gutachten erstellen lasse. Das hat mich 15€ gekostet. Darauf steht genau, was alles beschädigt ist und was eine Reparatur kosten würde (ca. 90€). Das das Gerät ein Branding hat steht dort ebenfalls.

Gestern bekam ich dann von Paypal die Nachricht, dass der Fall "sorgfältig geprüft" wurde und nicht zu meinen Gunsten entschieden werden kann, weil das Handy "der Produktbeschreibung entspricht". Komisch nur, dass das Gutachten etwas anderes zeigt. 90€ Schaden an einem 250€ Gerät sind für mich nicht "nur mal kurz ausprobiert".

Jedenfalls sitze ich jetzt hier mit dem Handy und weiß nicht weiter. Ich habe Paypal von meiner VISA-Karte das Geld einziehen lassen, bieten die nicht auch irgend ein Schutz gegen so etwas? Habt ihr vielleicht eine Idee, was ich noch tun könnte?

Ich war gerade noch einmal in "mein eBay": "Sie haben einen Artikel erhalten, der nicht der Beschreibung entspricht? Wir helfen Ihnen". -> Wie macht man nochmal eine DDoS-Attacke? :mad::mad:
 

michaela78

Golden Delicious
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Sowas habe ich noch nicht erlebt. Würde aber auf jeden Fall bei Paypal nochmal den Support kontaktieren und ein bisschen Stunk machen. Die sollen den Fall nochmal überprüfen.
Ansonsten versuch es mal mit Rechtsberatung, weil selbst beim Privatkauf muss das Produkt wie in der Beschreibung geliefert werden.

Hast du denn noch sämtliche Kommunikation mit dem Verkäufer? Wenn ja, unbedingt ausdrucken, mit Datum versehen und eine Mappe anlegen.

Und von DDoS würde ich abraten. Naja, auch wenn man bei eBay sowas mal gemeinschaftliche planen könnte. Sozusagen eine kollektiv Straftat, ob sowas überhaupt strafbar wäre ;)

Wünsche dir viel Erfolg, würde mich über ein Statusupdate freuen. Man lernt ja nie aus :)
 

paul.mbp

Sternapfel
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nimm nochmal mit Paypal Kontakt auf, hilft das nicht, dann hilft Dir ganz bestimmt ein Anwalt
und auch wenn der zunächst etwas kostet, ist es so wie Du geschildert hast, dann sollte er erfolgreich helfen können

kopier doch mal den Auktionstext hier hin, würde mich mal interessieren
 

svaeni

Reinette Coulon
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Ihr habt einen Vertraggeschlossen. Aus dem hast du einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines Handys im beschriebenen Zustand. Der ist für die Dame unmöglich geworden. Einfache Sache geh zu einem Anwalt und beschreite den Rechtsweg.
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wirst du das Geld zwar Auslegen müssen, aber wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie du beschrieben hast, bekommst du Recht.

Ob die Dame die Mängel für erwähnenswert hält spielt dabei keine Rolle.
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Danke für eure Antworten. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, allerdings habe ich vor 9 Monaten schon mal jemanden Verklagt, weil er mir den von mir ersteigerten PC nicht geliefert hat. Diesmal habe ich mit Paypal gezahlt, um sicher zu sein. Welche Ironie...

Hier die Auktion:

Titel: Samsung Wave S8500
Untertitel: ca 1 Woche benutzt, mit 2 Jahre Garantie

Beschreibung:

Das Samsung Wave wurde nur zum kurzem Ausprobieren ausgepackt. Rechnung vorhanden 2 Jahre Garantie.

Lieferumfang: Handy, OVP, Ladegerät, Datenkabel, Rechnung (2J. Garantie)
Detaillierte Informationen zum Artikel [...]
 

wellknownasmax

Friedberger Bohnapfel
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Ganz klar der Weg zum Anwalt...
Es wird vermutlich schon ein Brief von deinem Anwalt ausreichen und die gute Dame knickt ein.
Es gibt immernoch Leute die meinen sie können bei eBay machen was sie wollen und daher muss man diesen Leuten den korrekten Weg aufzeigen, notfalls mit einem Anwalt.
Bei 250€ ein absolut nachvollziehbarer Schritt!
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Ich habe gerade eine Nachricht von Paypal erhalten:

"Folgendes kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der Käuferschutzabteilung
mitteilen:

1. Der Artikel war als "gebraucht" eingestellt. Etwaige Kratzer sind
daher durchaus zu erwarten. Sie stellen keine erhebliche Abweichung von
der Beschreibung dar.

2. Der Verkäufer hat in der Beschreibung nicht angegeben, dass kein
Branding vorhanden sei. Zu diesem Thema enthält die die Auktionsseite
gar keine Angaben. Dass nun ein Branding festgestellt wurde, steht also
nicht in Widerspruch zur Artikelbeschreibung. Die unklare Information
hätte vor Auktionsende aktiv erfragt werden müssen.

Weiterhin haben wir bei erneuter Prüfung festgestellt, dass das
eingereichte Gutachten nicht gültig ist, da es weder Stempel noch
Unterschrift des Ausstellers aufweist. Da wir kein gültiges Dokument
vorliegen haben, können wir keinen Widerspruch gegen die Entscheidung
anbieten."

->1) Beim Gerät sind starke Abschürfungen und auf der Rückseite ist etwas vom Metall abgeplatzt. Das sind keine normalen Gebrauchsspuren, die beim kurzen Ausprobieren entstehen. Nur weil ein Artikel als Gebraucht verkauft wird, heißt das doch nicht, dass man in der Artikelbeschreibung alles schönreden darf!

->2) Jeder Verkäufer gibt bei eBay an, wenn sein Handy ein Branding hat.

->3) Auf der zweiten Seite des Gutachtens ist ein ganz großer Stempel mit Datum und Unterschrift... Man muss sich schon alles durchlesen. Außerdem wurde Verlangt, dass auf dem Gutachten eine Telefonnummer stehen muss. Ich frage mich, warum die dann dort nicht anrufen und sich alles bestätigen lassen?
 

svaeni

Reinette Coulon
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Hol dir die 250 von der Dame und die 90 für das Gutachten von Paypal zivilrechltich wieder. Wird etwas dauern, aber du bist eindeutig im recht.

Der Mitarbeiter von Paypal war scheinbar rechtlich nicht ausgebildet. Einfach zum Anwalt gehen. U.U kannst du die Kosten für das Gutachten auch von der Dame bekommen. Aber da kann dir dein Anwalt besser weiterhelfen.
 

Apfelbitz

Englischer Kantapfel
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Ich würde wegen so einem Fall nicht den Rechtsanwalt bemühen.
Denn in einem wichtigen Punkt hat Paypal recht. "Du" hättest die unklare Information vor dem Auktionsende erfragen können.
Sehe es positiv und zahle das Lehrgeld und sei beim nächsten Kauf schlauer.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Der Auktionstext ist nicht unklar. "Samsung Wave" bezeichnet eindeutig kein "Samsung wave mit KRatzer"

Entsprechend wurde ein Vertrag über eine sache geschlossen, die nicht Übereignet wurde. Eindeutig.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Bevor wir hier alle beurteilen was hier recht und unrecht ist, wärs vielleicht gut wenn du mal ein Bild zeigst wie schlimm es nun wirklich ist.
 

paul.mbp

Sternapfel
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20.06.09
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4.968
Titel: Samsung Wave S8500
Untertitel: ca 1 Woche benutzt, mit 2 Jahre Garantie

Beschreibung:

Das Samsung Wave wurde nur zum kurzem Ausprobieren ausgepackt. Rechnung vorhanden 2 Jahre Garantie.

Bei einem Gerät welches lediglich eine Woche alt ist und nur zum kurzen Ausprobieren ausgepackt wurde muss man ganz sicher keinen, garkeinen einzigen Kratzer akzeptieren. Und man muss auch nicht nachfragen ob wirklich kein Kratzer vorhanden ist, denn dieser muss (wenn vorhanden) als kaufpreisbeeinflussende Eigenschaft dem Käufer mitgeteilt werden ohne das nachgefragt werden muss.

Ich würde jetzt konsequenterweise beiden (Paypal und der Verkäuferin) mit anwaltlicher Hilfe zu einem Erkenntnisgewinn verhelfen und mir das Geld auf jeden Fall zurückholen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Und das ganze als Erfahrung verbuchen und nichts mehr bei Ebay kaufen. Mache ich schon seit 8 Jahren so, und bin gut damit gefahren.

Ebay war am Anfang, so kurz vor der Jahrtausendwende gut. Danach nicht mehr.
 

Smitty

Boskop
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Verkauf es doch einfach mit dem selben Text weiter ist ja gemäß eBay und Paypal so korrekt.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Und das ganze als Erfahrung verbuchen und nichts mehr bei Ebay kaufen. Mache ich schon seit 8 Jahren so, und bin gut damit gefahren.

Ebay war am Anfang, so kurz vor der Jahrtausendwende gut. Danach nicht mehr.

ebay ist nicht grundsätzlich als "schlecht" zu bezeichnen, wie dieser Beitrag suggerieren will.

So genannte schwarze Schafe gibt es überall, so eben auch bei ebay.

Auf Grund dessen eine Plattform wie ebay grundsätzlich zu verteufeln, ist jedoch nicht der richtige Weg.
 
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reframing

Weißer Winterglockenapfel
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Hol dir die 250 von der Dame und die 90 für das Gutachten von Paypal zivilrechltich wieder. Wird etwas dauern, aber du bist eindeutig im recht.

Der Mitarbeiter von Paypal war scheinbar rechtlich nicht ausgebildet. Einfach zum Anwalt gehen. U.U kannst du die Kosten für das Gutachten auch von der Dame bekommen. Aber da kann dir dein Anwalt besser weiterhelfen.

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JOa Klageweg, das gewinnst du locker


Darf ich fragen, ob du Anwalt oder so bist, dass du so eindeutig Auskunft geben kannst?