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Paypal-Käuferschutz abgelehnt - weitere Möglichkeiten?

michaela78

Golden Delicious
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Es würde sich imho auf jeden Fall lohnen, die Rechtsschutz mal anzurufen. Die werden dir dann schon sagen was sinnvoll ist. Die werden dich da in kein Verfahren stürzen, wo die nicht klar sehen, dass sie das gewinnen. Und der Anruf ist ja kostenlos.

Ich denke, dass du mit recht viel Aufwand zu deinem Recht kommen könntest. Aber ohne Rechtsberatung macht keine Aussage hier Sinn.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Mal ganz ohne juristisches Gedöns, das hier nicht sinnvoll ist: Wenn ich bei ebay einen Artikel einstelle, dann mit entsprechenden Beschreibungen, die sich wertmindernd oder werterhöhend auswirken können. Bei der vorliegenden Beschreibung war von einem Zustand auszugehen, der dem z.B. nach einer Vorführung im Geschäft entspricht und nicht mit erheblichen Beschädigungen. Von daher sehe ich bei der Verkäuferin eine arglistige Täuschung und Paypal in der Pflicht. Die Notwendigkeit einer Rückfrage bei der Verkäuferin, wie von Paypal unterstellt, stellt sich m.E. nicht.

Da Paypal aber naturgemäß lieber Geld verdient als welches auszuzahlen, würde ich denen - unabhängig von dem hier bereits Geschriebenen - so lange auf die Nerven gehen, bis ihr Aufwand den Warenwert so deutlich übersteigt, dass sie lieber zahlen und die Sache abschließen. Und wegen angeblich fehlendem Stempel auf dem Gutachten keine Rechtsmittel zu zu lassen, ist ja wohl etwas dreist.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Dieser Frage schließe ich mich an.

Wenn ihr meint, ob ihc in einer Kanzlei arbeite: nein
Wenn ihr meint ob ich die Befähigung zum Anwaltsberuf habe (1. Prfüfung): fast xD

Nein ich bin nicht fertig ausgebildet, habe aber über diesen Fall (soweit die Fakten dazu Vorlagen) mit meinem PrivatR Prof (Faust für diejenigen, die Referenz brauchen) gesprochen, der wohl einer der renomiertestens Schadensersatzspezialisten ist, und daher meine Ansichten dazu gefestigt.

Aber wie bereits oben geschrieben, am besten fährt man immer, wenn man zum Anwalt hin geht, und sich erstmal beraten lässt. I.d.R. kursieren in Internetforen mehr Halbwahrheiten. Wenn der Threadstarter auch noch eine RS versicherung hat, erst recht.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Dieser Frage schließe ich mich an.

Das hatten wir doch erst...

Nachtrag: Wäre ich ein renommierter Schadensersatz-Spezialist an irgendeiner Uni, würden mir vermutlich Fragen von Studenten bzgl. ebay und Handys und und ganz schön auf den Geist gehen.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Da ging es mit dem gleichen Kommentator um eine angeblich mangelhafte Sache und darum, dass in diesem Falle Apple zugunsten des Käufers mehr gemacht hat als im Gesetz und AGB vorgesehen, also mal genau andersrum.

Und "wir" im allgemeinen Sinne des Forums "Cafe´ und seinen Teilnehmern
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Hmmm... das war mir bei der doch recht hohen Vielzahl Sachverständiger in den unterschiedlichsten Gebieten glatt entfallen.

Mal sehen, wo das noch hin führt.
 

svaeni

Reinette Coulon
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949
Das hatten wir doch erst...

Nachtrag: Wäre ich ein renommierter Schadensersatz-Spezialist an irgendeiner Uni, würden mir vermutlich Fragen von Studenten bzgl. ebay und Handys und und ganz schön auf den Geist gehen.
Irgendeinen Vorteil müssen kleine Unis ja haben ;) da haben Professoren eben noch interesse an ihren Studenten.
 

Apfelbitz

Englischer Kantapfel
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Ich meinte das Branding. Wenn du das Handy nicht freischalten kannst ist das ein richtiges Problem.
Und davon stand nichts im Angebot. Aber es stand auch nicht drinnen das es kein Branding hat. Also war es unklar und ich hätte nachgefragt.
Das Handy hat tatsächlich einige Kratzer. Aber ob das für eine Klage ausreicht. Ich weis es nicht.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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ebay ist nicht grundsätzlich als "schlecht" zu bezeichnen, wie dieser Beitrag suggerieren will.

So genannte schwarze Schafe gibt es überall, so eben auch bei ebay.

Auf Grund dessen eine Plattform wie ebay grundsätzlich zu verteufeln, ist jedoch nicht der richtige Weg.

Natürlich. Ich habe für mich jedoch meine Schlüsse gezogen:

a) verdammt hohe Gebühren
b) Paypal
c) man findet kaum noch "Schnäppchen", nur irgendwelche Angebote die einen über den Tisch ziehen wollen (s.o.) oder nur noch irgendwelche gewerbetreibenden, die nach 3 Monaten ihr Gewerbe wieder abmelden
d) Wenn man was versteigert, ersteigert das in den meisten Fällen (meine Erfahrung) irgendein Idiot, der einen in irgendeiner Art und Weise über den Tisch ziehen will.
 
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Labradorhund

Rheinischer Winterrambour
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c) man findet kaum noch "Schnäppchen", nur irgendwelche Angebote die einen über den Tisch ziehen wollen (s.o.) oder nur noch irgendwelche gewerbetreibenden, die nach 3 Monaten ihr Gewerbe wieder abmelden

Tja, es mag dich überraschen, aber die meisten Leute mögen ihr Zeugs nicht umsonst herschenken ;)
Ich muss sagen, dass ich schon durchaus das ein oder andere Schnäppchen auf eBay gemacht habe. Verkaufe da auch gerne meine alten Handys (allerdings bin ich ein sehr ehrlicher Verkäufer und ich achte auch sehr auf meine Sachen...von daher gabs auch nie Probleme mit den Käufern).

Allerdings gibt es eben auch Leute die ihren Schrott als neu verkaufen wollen, darum sollte man eben auch immer aufpassen bei eBay. Mit etwas Verstand sollte man da doch gut fahren.

Ich finde es nur schon bemerkenswert, dass PayPal gar nicht zahlen will. Habe bisher immer gelesen (von Verkäufern), dass PayPal sehr schnell das Geld vom Verkäufer zurückzieht...

Ich würde an deiner Stelle dranbleiben. Das Handy ist schon ziemlich stark benutzt für nur eine Woche. Das steht doch auch in der Artikelbeschreibung! Nicht nur "gebraucht"...halt uns mal auf dem Laufenden!
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Gerade ist noch eine Email von Paypal angekommen:

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Wir entschuldigen uns für die
verzögerte Antwort.

Sie kontaktieren uns bezüglich des Konfliktes mit der Bearbeitungsnummer
xxxxxx und möchten Widerspruch gegen diese Entscheidung
einreichen.

Nach Überprüfung der Konfliktunterlagen musste ich feststellen, dass die
Entscheidung zu Ihren Ungunsten getroffen wurde, weil der Verkäufer in
seiner Auktion angegeben hat, dass es sich hierbei um einen gebrauchten
Artikel handelt. Daher ist der Grund der Beschwerde "Nicht wie beschrieben"
nicht gültig, weil der Artikel nicht erheblich von der Beschreibung
abweicht.

Daher haben wir nicht die Möglichkeit, Ihrem Widerspruch stattzugeben.

Entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir arbeiten
daran, PayPal immer weiter zu verbessern.

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter.

Freundliche Grüße,
 

stoney1981

Lambertine
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01.02.09
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693
Der Käuferschutz ist doch sowieso verschwendete Zeit. Geh zum Anwalt und lass die Dame bezügl. Rückabwicklung des Kaufes auf zivilrechtlichem Wege anschreiben. Ich denk wg. des Brandings wirst kein Argument haben, wobei ich da auch nicht ganz sicher wäre, aber die Kratzer entsprechen sicherlich nicht der Beschreibung "nur einmal kurz ausgepackt". Für mich ist das ganz klar eine Aliud Lieferung, selbst wenn der Artikel als "gebraucht" angeboten wurde.

Viel Glück und halt uns auf dem Laufenden.
 

paul.mbp

Sternapfel
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20.06.09
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lass die Verkäuferin mit der Masche nicht durch kommen und kontaktiere einen fähigen Anwalt der das durchzieht.

Nur weil etwas "gebraucht" ist darf es nicht zerschrammelt sein, schon garnicht wenn es "nur kurz ausgepackt" war
 

ando-x88

Celler Dickstiel
Registriert
29.03.07
Beiträge
799
Es gibt Neuigkeiten :D

Paypal hat mir das Geld zurücküberwiesen. Es bringt scheinbar echt was, sich bei Facebook darüber aufzuregen. Allerdings ist es schon ziemlich seltsam, dass die Leute von alleine nichts machen :/

Jetzt muss sich ja der Verkäufer bei mir melden, damit ich ihm das Handy zurückschicken kann. Meint ihr, ich könnte die 15€ für das Gutachten zurückverlangen?
 

atkins

Morgenduft
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30.11.10
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166
Meines Erachtens: Ja.
Ich studiere Jura zwar erst im 1. Semester, aber da die Dame dir einen von der Beschreibung abweichenden Artikel geschickt hat, ist sie ihrer Vertragspflicht nicht nachgekommen und ist dir zu Schadensersatz verpflichtet. Die jur. Definition der Naturalrestitution (sinngem. Wiederherstellung des Ursprungs) lautet: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Und ohne Ihre miese Beschreibung, hättest du die 15€ nicht ausgegeben. Die Kausalität liegt auf der Hand.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Nach den wenig überzeugenden Argumenten von PayPal verwundert es nicht, dass sie so schnell eingeknickt sind - mit oder ohne Facebook, mit ist am Ende allerdings billiger als ein Anwalt. Zu dem Gutachten wurdest du ja verpflichtet, wenn ich mich recht erinnere, also hast du auch einen Erstattungsanspruch auf diese notwendige Auslagen, aus meiner Sicht gegen PayPal.

Schöner wäre es natürlich, wenn er gegen die bewusste Dame bestehen würde, als kleines Lehrgeld für die Zukunft bei ebay. Aber soll sich damit doch PayPal rumschlagen. Ich würde bei einer solchen Dreistigkeit von Beiden die 15€ durchziehen. Aus Prinzip. Und ich bin ganz sicher weder geizig noch querulatorisch. Dies ist natürlich keine Rechtsberatung. :)

Aber in jedem Fall gut, dass es so ausgegangen ist. Alles Andere hätte mich auch gewundert.

... Allerdings ist es schon ziemlich seltsam, dass die Leute von alleine nichts machen :/...
Seltsam?
 
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